SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Albrecht Pallas Drs.-Nr.: 6112027 STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Thema: Landesliegenschaften für kooperative Wohnformen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Immer mehr Menschen im Freistaat streben nach Wohneigentum. Eine Möglichkeit um bezahlbaren und selbstgenutzten Wohnraum zu schaffen , die auch in Sachsen immer mehr wahrgenommen wird, sind sogenannte Baugemeinschaften. Für diese kooperativen Bauformen ist die Beschaffung eines geeigneten und bezahlbaren Grundstücks oftmals eine große Herausforderung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Form und nach welchen Kriterien erfolgen Ausschreibungen und Veräußerungen von Landesliegenschaften? Gemäß §§ 55, 63 Sächsische Haushaltsordnung (SäHO) i. V. m. Nr. 1.2 der VwV zu § 63 SäHO muss die Absicht zur Veräußerung von landeseigenen Grundstücken grundsätzlich öffentlich bekannt gemacht werden (Ausschreibung ). Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27 /168- 2018/2259 Dresden, llf . Februar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Der dafür im Freistaat Sachsen zuständige Staatsbetrieb zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) setzt dabei diejenigen Ausschreibungsinstrumente ein, die jeweils erforderlich sind, um die möglichen Kaufinteressenten zu erreichen. Die Grundstücke werden z. B. auf der eigenen Internet-Seite des ZFM, auf fremden Internet-Portalen, in den Printmedien, in Verkaufskatalogen, auf Immobilien-Messen, im Direktmarketing und auch über Verkaufsschilder angeboten. Der Verkauf der Immobilien erfolgt provisionsfrei direkt vom Freistaat Sachsen, vertreten durch ZFM. Alle mit der Angebotsabgabe und dem Erwerb verbundenen Kosten trägt, sofern im Kaufvertrag nicht anders geregelt, der Käufer. Frage 2: Ist es im bestehenden Rechtsrahmen möglich, landeseigene Grundstücke per Konzeptvergabe auszuschreiben? Wenn ja, wie oft ist dies bisher erfolgt (bitte tabellarische Auflistung der Vergaben sowie Erläuterung des angewendeten Konzeptes), wenn nein, warum nicht? Frage 3: Ist es im bestehenden Rechtsrahmen möglich, landeseigene Grundstücke in Erbbaurecht an kooperative Wohnformen zu übertragen? Wenn ja, wie oft ist dies bisher erfolgt (bitte tabellarische Auflistung der Übertragungen), wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Grundsätzlich ist eine Veräußerung (bzw. die Bestellung eines Erbbaurechts) an kooperative Wohnformen im Rahmen einer allgemeinen und bedingungsfreien öffentlichen Ausschreibung bei einem Höchstgebot möglich. Sofern aber Sonderkonditionen im Raum stehen sollen, stößt ein Verkauf landeseigener Grundstücke (bzw. die Bestellung eines Erbbaurechts) an kooperative Wohnformen an haushaltsrechtliche Grenzen. Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STERlUM DER FlNANZEN Nach § 63 Abs. 3 SäHO dürfen Grundstücke nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden . Ausnahmen können im Haushaltsplan oder im Haushaltsgesetz zugelassen werden . Nach Nr. 1.1 der VwV zur§ 63 SäHO wird der volle Wert im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 1 durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen ist; dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen. Nach Nr. 1.2 Satz 3 der VwV zur § 63 SäHO muss die Veräußerung grundsätzlich im Wege der öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Bei einer Konzeptvergabe wird der Kreis der potenziellen Käufer/Bieter von vornherein beschränkt . Der nach den vorgenannten Regelungen durch allgemeine und bedingungsfreie Ausschreibung zu ermittelnde „volle Wert" kann auf diese Weise nicht erzielt werden . Auch die in § 12 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2017/2018 (HG) getroffenen Regelungen können hier als Ermächtigungsgrundlage für einen verbilligten Verkauf nicht zur Anwendung kommen. So müsste es sich im Fall des§ 12 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 HG beim Kauf-/Erbbaurechtsgegenstand um ein landeseigenes Grundstück in Konversionsstandorten und beim Käufer um eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts handeln. Auch § 12 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 HG greift nicht, da hier die Veräußerung /Erbbaurechtsbestellung der Sicherung der Versorgung mit Einrichtungen der Familienförderung dienen muss. Bei Baugemeinschaften handelt es sich nach hiesiger Auffassung um keine Einrichtung der Familienförderung. Vor diesem Hintergrund kamen die in den Fragestellungen genannten Verfahren bislang nicht zur Anwendung. Frage 4: Welche Landesliegenschaften sind potentiell für die Vergabe an kooperative Wohnformen geeignet? (bitte tabellarische Auflistung der Grundstücke und/oder Immobilien, gegliedert nach Grundstücks- bzw. Immobiliengröße , Standort und Lage, Gemeinde) Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1N1STER1UM DER FINANZEN S SACHsEN Die in der Verantwortung des Staatsbetriebes ZFM stehenden entbehrlichen landeseigenen Liegenschaften, die für die Schaffung von selbstgenutztem Wohnraum durch Baugemeinschaften geeignet sein könnten, sind in der nachfolgenden Übersicht enthalten . Die Übersicht enthält auch herrenlose Grundstücke, für welche dem Freistaat Sachsen noch das Aneignungsrecht zusteht. Die auf den Liegenschaften vorhandenen Gebäude sind jedoch stark sanierungsbedürftig und überwiegend mit Grundpfandrechten belastet. Gemeinde StandorULage Grundstücks- Gebäudefläche Immobilienart größe in m2 (BGF*) in m2 Auerbach Kaiserstr. 15 330 1.500 Mehrfamilienhaus Crimmitschau Karlstr. 2/4 565 540 Reihenhäuser Eppendorf - 39.435 unbebaut Baugrundstück Görlitz Lutherstr. 18 274 Aneignungsrecht, Mehrfamilienhaus Gebäudefläche nicht bekannt Groitzsch Auglik 20 5.090 Aneignungsrecht, Herrenhaus Gebäudefläche nicht bekannt Kottmar Teichstr. 3 700 Aneignungsrecht, Mehrfamilienhaus Gebäudefläche nicht bekannt Lauta Straße der 2.388 unbebaut Baugrundstück Freundschaft Mylau Brücknerstr. 3 260 260 Mehrfamilienhaus Neukieritzsch Neuer Anbau 6 923 150 Wohnhaus Plauen Pausaer Str. 109 240 100 Mehrfamilienhaus Plauen Trockentalstr. 30 200 200 Mehrfamilienhaus ReichenbachN. Johannisgasse 3 165 unbebaut Baulücke ReichenbachN. Lutherstr. 33 290 200 Mehrfamilienhaus ReichenbachN. Dr.-Külz-Str. 33 260 560 Mehrfamilienhaus Rothenburg/0. L. Weidenweg 1-4 2.407 unbebaut Bauqrundstücke Sebnitz Finkenbergstr. 2.190 unbebaut Baugrundstück Werdau Ottostr. 5 300 200 Mehrfamilienhaus Wurzen Friedrich-Ludwig- 660 unbebaut Baugrundstück Jahn-Str. 8 Zittau Alte Zieqelstr. 21.477 unbebaut Baugrundstück Zwickau Lindenstr. 29 850 Aneignungsrecht, Mehrfamilienhaus Gebäudefläche nicht bekannt • BGF = Bruttogeschossfläche Mit freundlichen Grüßen r~~ Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 2018-02-15T08:52:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes