STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112030 Thema: Abschussgenehmigung für Wolf im Landkreis Görlitz nach dem Übergriff auf zwei Hunde Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Laut Presseberichten hat das SMUL dem Landkreis Görlitz auf dessen Antrag eine Ausnahmegenehmigung zur,,Entnahme" eines Wolfes erteilt, der Ende Dezember 2017 tn Weißkeißel und Krauschwitz zutei Hunde gerissen haben soll." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) hat dem Landkreis keine Ausnahmegenehmigung zur ,,Entnahme" eines Wolfes erteilt. Das Landratsamt hat dem SMUL die Grtinde für seine beabsichtigte Entscheidung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung mitgeteilt , die durch das SMUL fachaufsichtlich geprüft und bestätigt wurden. Der Wolf wurde zwischenzeitlich entnommen. Frage l: Wie wird die Entnahme konkret geregelt und dann erfolgen? Die Entnahme erfolgt auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Görlitz vom 17. Januar 2018 nach g 22 Abs. 2 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG). Die Ausnahmegenehmigung sieht vor, dass der Wolf durch jagdlich erfahrene Personen entnommen wird. Die Erkenntnisse zum Aufenthaltsort des Wolfes werden an eine zentrale Rufnummer des Landratsamtes weitergeleitet, um den Einsatz der entsprechenden Personen zu koordinieren. Nach erfolgtem Abschuss hat der Schütze das Landratsamt zu informieren und den Wolf zu übergeben, der anschließend zum Leibnitz-lnstitut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin e. V. zur Untersuchung verbracht wird. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen. de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1 6. Januar 201 8 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t27 Dresden, 0t.02,2a lP simu[+ o F- N @ o(\ Dhtoluññh&ùS¡kkhùñlútdü&UNhutol¡deùÀ Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsm¡nisterium ff¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Fúr Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am KÖnigsufer. Für alle Besucherparkpl¿itze gilt: Bitte beim Pfortend¡enst melden. * Kein Zugang für elektronisch sign¡erte sowie für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMìNISTERìUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie wird dabei insbesondere sichergestellt, dass der richtige Wolf zur ,,Entnahme" kommt? ln diesem Fall ist der betreffende Wolf eindeutig durch sein äußeres Erscheinungsbild (Größe und kompletter Haarausfall durch Räude) erkennbar. Durch genetische Proben konnte zudem abgesichert werden, dass es auch der Wolf ist, der die Hunde getötet hat und auch weiterhin regelmäßig im Siedlungsbereich auftaucht, um nach Futter zu suchen. Es gibt Fotografien, auf denen der betreffende Wolf gut erkennbar ist und die den mit der Entnahme beauftragten Personen bekannt sind. Frage 3: lst vorgesehen, mit Hilfe von Maßnahmen der Vergrämung den auffälligen Wolf von den Ortschaften bis zum erfolgreichen Abschuss fernzuhalten? Nein, das ist nicht vorgesehen. Der Wolf hat Hunde, Katzen und Kaninchen im Bereich der Ortschaften für sich als Nahrungsquelle erkannt. Dieser Lerneffekt ist irreversibel. Auch wenn der Wolf die Räudeerkrankung übersteht, würde er im weiteren Verlauf seines Lebens Hunde weiterhin als Nahrung erkennen und nutzen wollen. Das kann zu aggressivem Verhalten gegenüber Hundehaltern führen, die mit ihren Hunden spazieren gehen. Die vorliegende Fallkonstellation ist im Anhang zum Managementplan für den Wolf im Freistaat Sachsen in Tabelle 8.5 bereits enthalten. Wenn ein Wolf wiederholt Hunde in Hof oder Garten tötet, wird fachlich die Entnahme empfohlen. Diese Empfehlungen basieren auf ,,Bewertung von Problemindividuen bei Bär, Wolf und Luchs und Empfehlungen zum Umgang" (BfN 2010). Frage 4: Gehört das Tier zu einem bekannten Rudel? Der Wolf gehört zu keinem im Freistaat Sachsen bekannten Rudel. Die genetischen Untersuchungen haben ergeben, dass das männliche Tier aus einem polnischen Rudel stammt, das dort unter dem Namen ,,Wymiarki-Rudel" bekannt ist. Frage 5: Welche lnstitutionen in Sachsen und bundesweit waren und sind in welcher Weise in diesen Entscheidungsprozess zur Entnahme seitens des Landkreises und seitens des SMUL eingebunden und welche inhaltlichen Bewertungen haben diese lnstitutionen jeweils vorgenommen? Der Freistaat Sachsen hat über das Senckenberg-Naturkundemuseum Görlitz das lnstitut LUPUS in das wissenschaftliche Begleitmonitoring der Wölfe im Freistaat Sachsen eingebunden. Zu den Aufgaben des lnstituts gehört auch die fachliche Beratung des SMUL und der Landkreise. Das lnstitut LUPUS ist überdies hinaus Projektpartner der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW). Das lnstitut LUPUS bewertet auch innerhalb des DBBW verhaltensauffällige Wölfe und gibt den Ländern Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den jeweiligen Tieren. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT lgiÄëiisulr Mit Bezug auf den auffälligen Wolf im Landkreis Görlitz hat das lnstitut LUPUS dem Landkreis Görlitz am 9. Januar 2018 die Entnahme des Tieres entsprechend Managementplan empfohlen. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Mit freundlichen Grüßen It Ar Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-02-09T09:00:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes