STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN Drs.-Nr: 6/12033 Thema: Nachsorgekoordination für Haftentlassene der stationären Suchttherapiestation in Zeithain - Nachfrage zur Drs. 6/8095 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: nnVorbemerkung: Laut Sächsischer Zeitung vom 30./31. Dezember 2017 (online unter: http ://www.sz-onli ne.de/nachrichten/maennl ich-ledi g-jung-suechti g- 3851660.htm1) soll ein junger Mannn der auf der Suchttherapiestation der JVA Zeithain untergebracht gewesen sei, nun im obdachlosenheim in Riesa leben. ln Drucksache 6/8095 wurde dargelegt, dass eine Nachsorgekoordinierungsstelle allen Gefangenen der suchttherapiestation ein geeignetes Nachsorgeangebot unterbreitet." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/720-KLR Dresden,( Februar2OlB Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.iustiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elekkonisch signierte sow¡e f ür verschlüsselle elsktronische Dokumente nur úber das Eleklron¡sche Gerichts- und Venilaltungspostfach; nåhers lnlormationen unter ww.egvp.de Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Staatsregierung die Situation des in der Sächsischen Zeitung beschrieben Falles dar und inwieweit wurde dem Betroffenen ein Nachsorgeangebot unterbreitet, wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis , wenn nein, warum nicht? Die fur die Suchttherapiestation der JVA Zeithain eingerichtete Nachsorgekoordinierung unterbreitet allen Patienten der Suchttherapiestation ein Nachsorgeangebot. Dem in der Sächsischen Zeitung benannten ehemaligen Patienten der Suchttherapiestation wurden durch den Nachsorgekoordinator im Juni 2017 im Rahmen einer Gruppenveranstaltung die möglichen Nachsorgeangebote der Adaption, des ambulant betreuten Wohnens, der ambulanten Therapie und der ambulanten Nachsorge vorgestellt. ln weiteren Gruppen- und Einzelgesprächen wurde der Gefangene zur Vorbereitung und Planung der Hattentlassung beraten und unterstützt. Nach Abschluss der Suchttherapie wurde der Gefangene im offenen Vollzug untergebracht . Während dieser Unterbringung führte er anfangs noch Einzelgespräche mit dem Nachsorgekoordinator im offenen Vollzug, später fanden diese Gespräche in der Suchtberatungsstelle in Riesa statt. Der Gefangene entschied sich letztendlich dafür, nach der Entlassung mit einer ambulanten Nachsorge in der Suchtberatungsstelle Riesa zu beginnen. Mit ihm wurde die Möglichkeit der Unterbringung in einer betreuten Wohnform der Suchtkrankenhilfe erörtert, er teilte jedoch mit, nach der Entlassung zu seiner Lebensgefährtin ziehen zu wollen. lnsofern stellte sich die Frage einer weiteren Beratung des Gefangenen zur Frage der Wohnraumbeschaffung nach der Haft für den Justizvollzug nicht mehr. Nach der Entlassung meldete sich der Verurteilte nicht zu vereinbarten Terminen bei der Suchtberatungsstelle. Die ambulante Therapie hat er nicht begonnen. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 2: lnwieweit sieht das Konzept für eine Nachsorgekoordination für Haftentlassene der Suchttherapiestation in der JVA Zeithain auch die Vermittlung in eigenen Wohnraum vor, wenn ein ambulantes und kein stationäres Nachsorgeangebot unterbreitet wurde oder wenn eine stationäre Nachsorgemaßnahme endet? Aufgabe des Projekts der Nachsorgekoordinierung ist nicht die allgemeine Wohnraumversorgung für ehemalige Gefangene der Suchttherapiestation, sondern die lnformation über und die Überleitung in die spezifischen Nachsorgeangebote der Suchtkrankenhilfe . Entschließt sich ein Gefangener, nach der Haft ein ambulantes Nachsorgeangebot wahrzunehmen, so obliegt die Unterstützung bei der Wohnungssuche vorrangig dem Sozialdienst des Justizvollzugs. Sofern der Gefangene nach der Haft eine stationäre Nachsorge wahrnimmt, wird er durch diese Einrichtung zu einer gegebenenfalls erforderlichen weiteren Wohnraumsuche beraten und unterstützt. Frage 3: lnwieweit wurde seit der Etablierung der Nachsorgekoordination wie vielen betroffenen Gefangenen ein Nachsorgeangebot unterbreitet, wenn ja in welcher Form (stationär oder ambulant), wenn nein, warum nicht? Das Projekt der Nachsorgekoordinierung für die Suchttherapiestation der JVA Zeithain hat im März 2017 die Arbeit aufgenommen. Seither wurden 21 Gefangene durch das Projekt beraten und begleitet. Von diesen 21 Gefangenen sind aktuell 12 entlassen. 10 der entlassenen Gefangenen konnten mit Hilfe des Projekts fest in eine ambulante Nachsorge bei einer anerkannten Suchtberatungsstelle integriert werden. Bei den anderen I Gefangenen werden aktuell vorbereitende Gespräche durch den Nachsorgekoordinator geführt. Für zwei dieser Gefangenen wird derzeit die Unterbringung in einer Adaptionseinrichtung vorbereitet. Seite 3 von 5 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 4: Wie viele betroffene Gefangene haben seit der Etablierung der Nachsorgekoordination ein ihnen unterbreitetes Nachsorgeangebot nicht angenommen und welche Gründe lassen sich hierfür benennen? Grundsätzlich bestand bei allen beratenen Gefangenen die Bereitschaft, ein durch die Nachsorgekoordinierung unterbreitetes Angebot wahrzunehmen. Lediglich bei zwei Gefangenen konnte die Überleitung in die Nachsorge nicht in der geplanten Form stattfinden . Bei einem Gefangenen war ein Suchtmittelrückfall nach der Haft ausschlaggebend . Bei dem zweiten Gefangenen ist auf Grund des Kontaktabbruchs nach der Entlassung nichts über die Hintergründe der nicht angetretenen Nachsorge bekannt. Frage 5: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung in Bezug auf Obdachlosigkeit von Haftentlassenen der Suchttherapiestation in der JVA Zeithain während oder nach der Nachsorgemaßnahme und inwieweit sind die Nachsorgekoordination und das etablierte Übergangsmanagement der tÜV nne¡nland Akademie miteinander verknüpft ? Die JVA Zeithain erhebt keine Daten zur Entwicklung der Wohnsituation entlassener Gefangener. Die Nachsorgekoordinierungsstelle kann im Einvernehmen mit dem Gefangenen die Betreuung bis zu einem Jahr nach der Haftentlassung fortführen. Aus den in diesem Zusammenhang erhobenen Daten geht hervor, dass derzeit zwei ehemalige Patienten der Suchttherapiestation in einem Obdachlosenwohnheim untergebracht sind. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW Das Projekt der Nachsorgekoordinierung ist ganz spezifisch auf die Belange der Gefangenen der Suchttherapiestation zugeschnitten, während das Übergangsmanagement der tÜV nne¡nland Akademie ein allgemeines, für alle Gefangenen der JVA Zeithain offenstehendes Angebot, darstellt. Die Entscheidung, in welches Unterstützungsangebot ein Gefangener aufgenommen wird, wird gemeinsam mit diesem Gefangenen im Rahmen einer Konferenzzut Vollzugs- und Eingliederungsplanung getroffen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-02-08T14:01:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes