STAATSMINISTUMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12034 Thema: Auflösung neonazistischer Liederabend 08.01.2018 in Eibenstock (Erzgebirgskreis) durch Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Wie die Freie Presse unter https://www.freiepresse. de/LOKALES/ERZGEBIRGE/AUE/Polizei-verhindert-rechtes-Konzert-in- Eibenstock-artike110098461.php berichtet, hat die Polizei am 08.01.2018 einen Auftritt des neonazistischen Liedermachers Michael Regener in Eibenstock (Erzgebirgskreis) verhindert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann wusste die Polizei von dem geplanten Liederabend, zu welchem Zeitpunkt wurde die Polizei vom betroffenen Verein informiert und hat die Polizei auch unabhängig von der Vertragskündigung seitens des betroffenen Vereins eine Verhinderung des Liederabends in Betracht gezogen? Frage 4: Wie viele Personen wurden seitens der Polizei der Räumlichkeiten verwiesen und in welchem Umfang wurde dabei von Personalienfeststellungen und Platzverweisen Gebrauch gemacht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 4: Mit Bekanntwerden des Sachverhaltes am 8. Januar 2018 gegen 15:15 Uhr führte die Polizeidirektion Chemnitz einen Einsatz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch. Beim Eintreffen der Polizeibediensteten vor Ort wurden diese durch den Verantwortlichen des Vereins Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/137 Dresden, 13. Februar 2018 Hausanschritt: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSUNISTEMM DES INNERN informiert und von der Vertragskündigung seinerseits in Kenntnis gesetzt. Nach der Kündigung des Vertrages wurde das Objekt durch den Veranstalter beräumt. Die Polizeibediensteten stellten die Personalien des Veranstalters fest. Es wurden keine Platzverweise ausgesprochen. Frage 2: Wer trat als Veranstalter des Liederabends in Erscheinung? Es handelte sich um eine Einzelperson. Darüber hinaus wird von einer Beantwortung durch die Staatsregierung abgesehen. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat daher den Informationsanspruch des Fragestellers mit dem Recht des Dritten am Schutz seiner persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Frage 3: Welche (ggf. weiteren) Interpreten und/oder Redner waren für den Liederabend angekündigt? Neben dem Liedermacher „Lunikoff"/Michael Regener sind keine weiteren angekündigten Interpreten und/oder Redner bekannt geworden. Frage 5: Wie viele Beamte welcher Einheiten waren zu welcher Zeit im Einsatz? Mit Eingang der Meldung bis 19:45 Uhr kamen aus der Polizeidirektion Chemnitz drei Polizeibedienstete des Polizeirevieres Aue, zehn Polizeibedienstete der Inspektion Zentrale Dienste, drei Polizeibedienstete der Kriminalpolizeiinspektion sowie zwei Polizeibedienstete des Landeskriminalamtes zum Einsatz. undlich( Grüßen ofi Dr.`Roland Wöller Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-02-14T10:21:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes