STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12035 Thema: Vorwürfe gegen Distelkam Dienstleistungsgruppe aus Chemnitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Initiative ,Cottbus schaut hin' erhebt schwere Vorwürfe gegen Mitarbeiter sowie den Inhaber der Distelkam Dienstleistungsgruppe aus Chemnitz (https://cottbus-schauthinjimdo .com/). In einer Asylsuchendenunterkunft in Cottbus sollen Mitarbeiter des Unternehmens einen Angriff auf Geflüchtete innerhalb der Unterkunft begünstigt sowie die Polizei über die Fluchtrichtung der Täter getäuscht haben. Darüber hinaus soll der Inhaber des Unternehmens auf Facebook offen mit dem Neonazismus sympathisieren. Laut ,Cottbus schaut hin' ist das Unternehmen in zahlreichen weiteren Flüchtlingsunterkünften tätig und in Sachsen u.a. für den Schutz des Landgerichts in Chemnitz zuständig." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann ist das besagte Unternehmen für den Freistaat Sachsen tätig und welche Aufgaben hat es seit dem für den Freistaat Sachsen übernommen , insbesondere in welchen Geflüchtetenunterkünften ist oder war das Unternehmen in Sachsen tätig? Das Unternehmen Distelkam Dienstleistungsgruppe ist für den Freistaat Sachsen wie folgt tätig: Ai# Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24b-1053/42/26 Dresden, 13. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN lfd. Nr. beauftragt seit Art des Auftrages zuständiges Ressort 1 24.02.2016 Baustellenbewachung Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 2 01.04.2016 Objektbewachung Sächsisches Staatsministerium der Finanzen 3 01.01.2017 Einlasskontrolldienst Sächsisches Staatsministerium der Justiz (Landgerichtsbezirke Chemnitz und Zwickau) 4 15.08.2017 Baustellenbewachung Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Bei diesen genannten Objekten handelt es sich nicht um Geflüchtetenunterkünfte. Im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen werden die Aufträge durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement im Rahmen seiner Zuständigkeit für Liegenschaften des Freistaates Sachsen erteilt. Frage 2: Inwieweit bestehen aus Sicht der Staatsregierung Zweifel an der Zuverlässigkeit dieses Unternehmens? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 3: Wann wurde das Unternehmen zuletzt einer Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a Gewerbeordnung unterzogen und inwieweit wurden dabei eine Stellungnahme der Polizei oder des Verfassungsschutzes mit welchem Ergebnis eingeholt? Die Distelkam Dienstleistungsgruppe bzw. deren Vertreter wurde im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) im Juni 2016 einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die Stadt Chemnitz unterzogen. Die Daten der Geschäftsführer wurden beim Landeskriminalamt Sachsen als zentral bearbeitende Stelle für diesbezügliche Anfragen an die sächsische Polizei und beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen zur Prüfung eingereicht. Im Prüfungsverfahren wurden keine Tatsachen bekannt, die eine Versagung der Erlaubnis gerechtfertigt hätten. Der Distelkam Dienstleistungsgruppe wurde mit Bescheid der Stadt Chemnitz vom 2. August 2016 die beantragte Erlaubnis nach § 34a GewO zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erteilt. Frage 4: Inwiefern beabsichtigt die Staatsregierung angesichts der Vorwürfe an einer Zusammenarbeit mit dem besagten Unternehmen festzuhalten? Die beauftragten Leistungen wurden bislang zuverlässig und vertragsgemäß erbracht. Es besteht seitens der Staatsregierung derzeit keine Veranlassung, eine Kündigung Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN II II. OMR. OMI 115 der mit der Firma Distelkam Dienstleistungsgruppe geschlossenen Dienstleistungsverträge aus wichtigem Grund in Betracht zu ziehen, weil Pflichtverletzungen des Auftragnehmers im Rahmen der Vertragsverhältnisse nicht bekannt geworden sind. Die Frage, inwieweit sich eine etwaige Bestätigung der Vorwürfe auf eine etwaige zeitlich über das jeweils vereinbarte Vertragsende hinausgehende Zusammenarbeit auswirken wird, stellt sich derzeit nicht. i Mr undlicher rüßen ro . Dr. oland Wöller as. ,2V7A4., rof Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-14T10:19:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes