STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ SÂCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIz Hosp¡talstr. 7 | 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12053 Thema: Anpassung der Telefonkosten im Strafvollzug Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach einem Bericht der Gefangenen-Gewerkschaft (https://oobo.de/telefonkosten-telio-iva-zeithain-sachsenô, wurden die Telefonkosten in der JVA Zeithain auf Grundlage einer Entscheidung des Landgerichts Dresden angepasst. Dieser ging ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes voraus. Aus beiden Entscheidungen geht hervor, dass Telefonkosten marktgerecht sein müssen und Anstaltenn unabhängig von vertraglichen Vereinbarungen, dafür Sorge zu tragen haben. Vor diesem Hintergrund richte ich folgende Fragen an die Staatsregierung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 (0)351 564'1500 Telefax +49 (0)351 564 1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1085 - KLR Dresden, Ç. Februar 2018 Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsm¡nisterium der Justiz Hospitalstr. 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erroichen mit Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang frjr elektronisch signierte sowie f ür verschlüsselte elektronische Dokumente nur úber das Elgktronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nåhere lnformationen unter www.ggvp.de Seite 1 von 4 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw Vorbemerkung: Anders als in der Vorbemerkung dargestellt, wurden die Telefontarife der JVA Zeithain nicht aufgrund der genannten gerichtlichen Entscheidungen angepasst. Der im Jahr 2008 mit der Firma Telio geschlossene Vertrag wurde vielmehr durch die Anstalt fristgemäß zum 31. Dezember 2017 gekündigt und die Gefangenentelefonie wurde neu ausgeschrieben. Die nunmehr geltenden Telefontarife sind Ausfluss des Ausschreibungsverfahrens , an welchem zwei Bewerber teilnahmen. Dieses durch die Aufsichtsbehörde vorgegebene Vorgehen - Kündigung der bestehenden Verträge zum Ende der Vertragslaufzeit und Neuausschreibung im Rahmen eines Dienstleistungskonzessionsvertrags - wurde mit dem Staatsministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr als Kartellbehörde abgestimmt und wird von den Anstalten entsprechend umgesetzt. lm Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des Landgerichts Dresden noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist. Ergänzend ist festzustellen, dass es sich bei der sogenannten ,,Gefangenengewerkschaft " nicht um eine Gewerkschaft im Sinne des Art. 9 Abs. 3 GG handelt, da Gefangene keine Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen und privatrechtlichen Sinne sind. Auch ist die sogenannte ,,Gefangenengewerkschaft" keine gesetzlich verankerte lnstitution zur lnteressenvertretung der Gefangenen. Die Möglichkeit, sich gemeinschaftlich in die Gestaltung des Anstaltslebens einzubringen, haben die Gefangenen im Rahmen der Gefangenenmitverantwortung. Frage 1: Wie ist die aktuelle Situation der Telefonie in den Justizvollzugsanstalten? (bitte nach JVA' Tarif, Anbieterlnnen und Enden der Vertragslaufzeiten aufschlüsseln) Die Firma Telio Communications GmbH ist in allen sächsischen Anstalten Anbieter der Gefangenentelefonie, nachdem sie die Firma JVA Media GmbH (zuvor Anbieter in der JVA Torgau) mit Wirkung zum 1 . März 2018 übernommen hat. Seite 2 von 4 STAATSI\4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN ilñcdTMw Die in den Sächsischen Justizvollzugsanstalten bzw. der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen aktuell geltenden Telefontarife (Preis pro Minute) sowie die Vertragslaufzeiten sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. z) variieren die Tarife je nach Land. Die tatsächlich anfallenden Kosten sind in einer den Gefangenen bekannt gegebenen Tarif übersicht festgelegt. 3) Tarife gelten nach Ausschreibung und Neuvergabe ab 1 . Februar 201 8 Frage 2: Wie und bis wann ist beabsichtigt die Tarife in den Justizvollzugsanstalten anzupassen ? (bitte nach JVA aufschlüsseln) Die Anstalten sind angehalten, die derzeit laufenden Verträge zur Gefangenentelefonie fristgemäß zu kündigen und Neuverträge in Zukunft nach Durchführung eines Anstalt Ortsgespräche Ferngespräche Mobilfunkge - spräche Auslandsgespräche2' Vertragslaufzeit JVA Bautzen 0 04€ , 0 1 4€ 0,20€ 0,19 - 0,29€ Festnetz 0,49€ Mobilfunk 30.09.2021 JVA Chemnitzl) 0,0336€ 0,1 176€ 0,1681€ 0,1597 -0,2437€. Festnetz 0,41 18€ Mobilfunk 1 5. 202111 JVA Dresden 0,05 € 0 1 5€ 0,25€ 0,19 - 0,59€ Festnetz 0,59 - 1,79€ Mobilfunk 31 .05.2018 JVA Görlitz 0,05 € 0 1 5€ 0,25€ 0,19 - 0,59€ Festnetz 0.59 - 1.79€ Mobilfunk 14.10.2018 JVA Leipzig mit Krankenhaus 3) 0,04€ 0,07€ 0,05€ Festnetz 0,59 - 1,19€ Mobilfunk Alt: 31 .01 .2018 Neu: 31.01.2023 JSA Regis- Breitingenl) 0,0336€ 0,1 176€ 0,1681€ 0,1597 -0,2437€ Festnetz 0.4118€ Mobilfunk 30.09.2022 JVA Torgau 0,03€ 0,11€ 0,15 - 0,50€ Festnetz 0.50 - 0.75€ Mobilfunk 31.03.2021 JVA Waldheim 0,05€ 0,15€ 0,25€ 0,19 - 0,59€ Festnetz 0.59 - 1.79€ Mobilfunk 30.06.2020 JVA Zeithain 0,029€ 0,099€ 0,029€ Festnetz 0.099€ Mobilfunk 31j22022 JVA Zwickau 0,05 € 0,15€ 0,25€ 0,19 - 0,59€ Festnetz 0.59 - 1.79€ Mobilfunk 13.08.2019 Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Dienstleistungskonzessionsvergabeverfahrens abzuschließen. Hierdurch wird mit einer Senkung der Telefontarife gerechnet. Darüber hinaus treten die Anstalten regelmäßig mit der Firma Telio in Kontakt und verhandeln über Preissenkungen bzw. Tarifanpassungen für die Gefangenen. ln der Regel sind diese Nachverhandlungen erfolgreich. Frage 3: Gibt es für den Fall von längeren Vertragslaufzeiten die Überlegung selbst Telefondienstleistungen anzubieten oder anteilig Ausgleichszahlungen an die Gefangenen oder Anbieterlnnen zu leisten? Es ist derzeit nicht beabsichtigt, Gefangenentelefonie als eigene Dienstleistung durch die Anstalten anbieten zu lassen oder Ausgleichszahlungen zu leisten. Es liegen derzeit keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die in den sächsischen Justizvollzugsanstalten geltenden Telefontarife nicht marktüblich sind. Einen solchen Schluss lässt auch die angegriffene Entscheidung des Landgerichts Dresden nicht zu, da sich diese zu Tarifen aus dem Jahr 2014 verhält. Seither wurde in allen Anstalten eine deutliche Preissenkung erreicht. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-02-06T15:43:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes