STAATSM1N1STEREJM DES INNERN SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und Klaus Bartl, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12069 Thema: Nazi -Schmiererei an Bäckerei auf dem Chemnitzer Sonnenberg und Verhalten der vor Ort anwesenden Polizeibeamten Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Wie das Nachrichtenportal TAG24 ursprünglich am 10. Januar 2018 berichtete, beschmierten in der Nacht des 10. Januars 2018 Unbekannte eine Bäckerei auf dem Chemnitzer Sonnenberg, die einem Menschen mit kurdischen Migrationshintergrund gehört, mit teils rechtsradikalen und offensichtlich den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllenden Parolen und Symbolen. Aufnahmen einer Überwachungskamera , die nach dessen Angaben TAG 24 vorliegen, legen nahe, dass ein Streifenwagen der Polizei die vermeintlichen Täter, nach erfolgter Tat, antrifft, ein Beamter aussteigt, mit einem der vermeintlichen Täter spricht und die Beamten anschließend, ohne weitere Maßnahmen einzuleiten , wegfahren und diese unbehelligt lassen. Nachdem der Fall in sozialen Netzwerken für Empörung sorgt und bundesweite Medien darüber berichten, relativiert ein Bericht der Chemnitzer ,Freien Presse ' der das Videomaterial erklärtermaßen ebenfalls vorliegt, vom 11. Januar 2018 die Berichterstattung von TAG24: So wird der Inhaber der Bäckerei zitiert, dass die Kameras im Innern seines Geschäfts — im Gegensatz zu den Außenkameras — noch auf Sommerzeit eingestellt seien, was die Chronologie, die TAG24 nahelegt, in Frage stellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/140 Dresden, 14. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN %.11MNIMI 1 911!? er_7! Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu dem Fallereignis und dem chronologischen Ablauf des geschilderten Vorgangs? Am 9. Januar 2018 ging beim Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Chemnitz der Hinweis ein, dass an die Schaufensterscheiben der Fladenbrotbäckerei in der Jakobstraße in Chemnitz u. a. Hakenkreuze und SS-Runen geschmiert worden sind. Daraufhin begaben sich Einsatzkräfte des Polizeireviers Chemnitz-Nordost vor Ort und nahmen eine Anzeige wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Sachbeschädigung auf. Im Rahmen der Tatortarbeit erfolgte u. a. die Sicherung der Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung am Geschäft mit dem Einverständnis des Geschädigten. Die zwischenzeitlich erfolgte Auswertung der Aufzeichnungen hat ergeben, dass der Kontakt der Streife mit einem der vermeintlichen Täter circa 15 Minuten vor der Tat stattgefunden hatte. Frage 2: Aus welchem Anlass und worauf sprachen die Beamten die vermeintlichen Täter an? Frage 3: Warum ergriffen die Beamten keine identitätsfeststellenden oder sonstigen auf eine Gefahrenabwehr gerichteten polizeilichen Maßnahmen, obwohl sie die vermeintlichen Täter ansprachen, sie ihnen also bereits aufgefallen bzw. verdächtig gewesen sein müssten? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Beamten befanden sich auf Streifenfahrt als ihnen eine Gruppe von drei Personen begegnete. Als die Beamten in die Richtung der Gruppe fuhren, rannten zwei der drei Personen weg. Daraufhin entschlossen sich die Beamten, diesen zu folgen, verloren jedoch in einer Gasse den Sichtkontakt. Daher fuhren sie zu der dritten Person zurück, die sich noch im Bereich der Fladenbrotbäckerei befand und augenscheinlich Bier trank. Auf Ansprache der Beamten erklärte sie, von einer Party zu kommen, noch das Bier trinken und anschließend nach Hause gehen zu wollen. Zu den beiden anderen Personen aus der Gruppe äußerte sie sich nicht. Die Beamten konnten zu diesem Zeitpunkt keine Straftat feststellen und in dem Verhalten der Person keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erkennen, weshalb keine Rechtsgrundlage für weitergehende Maßnahmen bestand. Frage 4: Waren die vermeintlichen Täter den Beamten wegen Vorahndungen, Szenezugehörigkeit oder aus sonstigen Gründen bekannt? Nein. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 5: Welche Schadensauswirkungen hat die Tat und in wessen Verantwortung bzw. Leitung liegen die jetzt geführten Ermittlungen? Es entstand Sachschaden. Die Ermittlungen werden in der Polizeidirektion Chemnitz durch eine Ermittlungsgruppe des Dezernates „Polizeilicher Staatsschutz" geführt. Mitire9ndli9henArüßen of. Dr. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-14T10:27:09+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes