STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAÜCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FOR SOZIALES UNO VERBRAÜCHERSCHUTZ Albertstraße 101 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1207 Thema: Lebensmittelsicherheit bei Schul- und Kitaverpflegung 2013/2014 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Kantinen/Essenausgabestellen an Kindertagesstätten und Schulen wurden in den Jahren 2013 und 2014 Lebensmittel und Hygienekontrollen durchgeführt (bitte nach Jahr und Land-kreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Die Datenerfassung im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung erfolgt bundesweit einheitlich auf der Grundlage von verbindlichen Katalogen (ADV-Kodierkataloge), welche vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erstellt und herausgegeben werden. Daraufhin werden Lebensmittelunternehmen entsprechend den von ihnen jeweils ausgeübten Tätigkeiten einer Betriebsart (ADV-Kodierkatalog Nr. 008 - Betriebsarten) zugeordnet. Eine weitergehende Differenzierung, beispielsweise nach dem „Ort“ der ausgeübten betrieblichen Tätigkeit, ist in den ADV-Kodierkatalogen bei den meisten Betriebsarten nicht vorhanden. So differenziert der Betriebsartenkatalog auch nicht zwischen den Essensausgabestellen an Schulen und anderen Essensausgabestellen. Gesicherte Erkenntnisse bezüglich der erfolgten Kontrollen durch sächsische Lebensmittelüberwachungsbehörden in Einrichtungen, die Kinder verpflegen, liegen daher nur für Betriebe mit der Betriebsart Küche in Schulen und Kindereinrichtungen vor. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 252 Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen durch die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden kontrolliert. Im Jahr 2014 waren dies insgesamt 303 kontrollierte Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen. Die detaillierte Aufteilung der kontrollierten Küchen auf die Landkreise und Kreisfreien Städte ist der Anlage 1 zu entnehmen. SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 504-5601 Telefax +49 351 564-5791 ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-0141.51-15/163 Dresden» /fl], April 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 10 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaal. SACHSEN Frage 2: Wie viele der Kontrollen waren unangekündigt, und in wie vielen Fällen gab es Beanstandungen? Frage 3: Wie hoch war der Anteil bemängelter Kantinen/Essenausgabestellen an der Gesamtzahl kontrollierter Kantinen/Essenausgabestellen im Bereich der Schul- und Kita Verpflegung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die sächsischen Lebensmittelüberwachungsbehörden führten und führen ihre risikoorientierten Kontrollen bei Lebensmittelunternehmen in der Regel ohne Vorankündigung durch. Im Jahr 2013 ergaben die amtlichen Kontrollen von Küchen (252) in Schulen und Kindereinrichtungen bei insgesamt 123 (48,8 %) kontrollierten Küchen geringfügige Mängel im Hinblick auf die Einhaltung des Lebensmittelrechts. Demgegenüber wurden im Jahr 2013 im Rahmen dieser Kontrollen lediglich in 11 Küchen (4,4 %) von Schulen und Kindereinrichtungen rechtlich relevante Mängel und damit echte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Im Vergleich zum Jahr 2013 wurden 2014 bei Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in 154 Küchen (50,8 %) von Schulen und Kindereinrichtungen geringfügige Mängel konstatiert und dokumentiert. Demgegenüber wurden Im Jahr 2014 bei diesen Kontrollen lediglich in 5 Küchen (1,7 %) von Schulen und Kindereinrichtungen rechtlich relevante Mängel und damit echte Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt. Frage 4: Um welche Art von Beanstandungen/Mängeln handelte es sich jeweils? Bei den 11 Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen mit Verstößen im Jahr 2013 traten folgende Verstöße auf: - Bei 7 Betrieben Verstöße im Bereich „Hygiene -(unzureichende) Eigenkontrolle ohne weitere Differenzierung“. - Bei 3 Betrieben Verstöße im Bereich „HACCP“1. Bei 5 Betrieben Verstöße im Bereich „Reinigung/Desinfektion“. Bei 5 Betrieben Verstöße im Bereich „Ausbildung, Schulung des Personals“. - Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Schädlingsbekämpfung“. Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Dokumentation“. - Bei 3 Betrieben Verstöße im Bereich „Rückverfolgbarkeit“. Bei 7 Betrieben Verstöße im Bereich „Hygiene allgemein“. Bei 3 Betrieben Verstöße im Bereich „Zusammensetzung außer Mikrobiologie“. - Bei 8 Betrieben Verstöße im Bereich „Kennzeichnung und Aufmachung“. - Bei 7 Betrieben Verstöße im Bereich „andere Verstöße“. Bei den 5 Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen mit Verstößen im Jahr 2014 traten folgende Verstöße auf: 1 Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte (Konzept) Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ - Bei allen 5 Betrieben „Verstöße im Bereich Hygiene - Eigenkontrolle ohne weitere Differenzierung“. Bei 3 Betrieben Verstöße im Bereich „HACCP“. Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Reinigung/Desinfektion“. Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Ausbildung, Schulung des Personals“. - Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Schädlingsbekämpfung“. Bei 3 Betrieben Verstöße im Bereich „Dokumentation“. - Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Rückverfolgbarkeit“. - Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Hygiene allgemein“. - Bei 1 Betrieb Verstöße im Bereich „Zusammensetzung außer Mikrobiologie“. - Bei 4 Betrieben Verstöße im Bereich „Kennzeichnung und Aufmachung“. - Bei 2 Betrieben Verstöße im Bereich „andere Verstöße“. Frage 5: Wie viele und welche Auflagen wurden jeweils erteilt (bitte nach Jahr und Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)? Als Folge der amtlichen Kontrollen und der dabei getroffenen Feststellungen in Küchen von Schulen und Kindereinrichtungen wurden im Jahr 2013 von den jeweils zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden insgesamt 203 Maßnahmen, darunter auch Auflagen im Sinne der Fragestellung, ergriffen. Im Jahr 2014 waren es 240 Maßnahmen, die amtlicherseits in Bezug auf Küchen von Schulen und Kindereinrichtungen getroffen wurden. Details und die Verteilung der getroffenen Maßnahmen auf die Landkreise und kreisfreien Städte sind der Anlage 2 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 3 von 3 ituo Anlage 1 zu Drs.-Nr.: 6/1207 Anlage 1: Anzahl Betriebe mit Betriebsart Küche in Schule und Kindereinrichtung, die in den Jahren 2013 und 2014 kontrolliert wurden Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl kontrollierte Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen 2013 2014 Chemnitz Stadt 38 45 Erzgebirgskreis 8 10 Mittelsachsen 8 6 Vogtlandkreis 15 25 Kreis Zwickau 28 29 Dresden Stadt 53 59 Kreis Bautzen 33 35 Kreis Görlitz 10 13 Kreis Meißen 14 13 Kreis Sachs. Schweiz - Osterzgebirge 9 17 Leipzig Stadt 9 15 Kreis Leipzig 25 34 Kreis Nordsachsen 2 2 Sachsen 252 303 Anlage 2 zu Drs.-Nr.: 6/1207 Anlage 2: Maßnahmen in Folge von Kontrollen der Lebensmittelüberwachung bei Küchen in Schulen und Kindereinrichtungen Landkreis / kreisfreie Stadt Bescheid zur Mängelbeseitigung Verwarnung ohne Verw.geld Verwarnung mit Verw.geld Mündliche Belehrung Beratung Mängelbericht mit Anordnung ohne Bescheid 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 2013 2014 Chemnitz Stadt 0 0 1 1 0 0 0 1 0 1 19 26 Erzgebirgskreis 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 1 1 Mittelsachsen 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0 1 1 Vogtlandkreis t 0 0 0 0 0 1 1 1 2 7 10 Kreis Zwickau 2 ; 0 0 0 0 0 0 3 0 0 24 26 Dresden Stadt 0 0 0 0 0 0 5 7 7 1 44 62 Kreis Bautzen 0 0 1 0 1 0 6 5 7 6 25 27 Kreis Görlitz 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 3 3 Kreis Meißen 0 1 1 0 0 0 3 6 0 0 24 19 Kreis Sächs. Schweiz - Osterzgebirge 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 1 Leipzig Stadt 0 0 2 1 1 0 0 0 0 0 3 10 Kreis Leipzig 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 8 16 Kreis Nordsachsen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 Sachsen 3 1 § 4 2 Q 15 23 15 10 162 202