STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMIN ISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard -von - Li ndenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6112071 Thema: Zwangsräumungen von Wohnungen in Sachsen in den Jahren 2016 und 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Anträge auf Zwangsräumung von Wohnungen wurden in den Jahren 2016 und 2017 im Freistaat Sachsen durch Gerichtsvollzieher vollstreckt? (Bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgericht, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln !) Für die Beantwortung wurden die statistisch erfassten Räumungsaufträge aus Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Dresden für 2016 und 2017 entnommen und in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. wie bereits in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen Drs.-Nr. 612227 und 6/4688 dargelegt, wird in der seit 2014 verwendeten bundeseinheitlichen Statistik die Anzahl der erledigten Räumungsaufträge nicht mehr erfasst. Auch wird bei den erfassten Räumungsaufträgen nicht zwischen Wohnraum und Geschäftsräumen differenziert. N@çt\\6¿1- w Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-1500 Telefax +49 351 564-1509 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 088 - KLR Dresden, t. Februar 2018 Hausanschrlft: Sächslsches Staatsm¡nisterlum der Justiz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.j ustiz.sachsen. de/smj Verkehrsverbindung: Zu ereichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch sign¡erte sow¡e f ür verschlûsselte elektronische Dokumente nur ùber das Elektronische Gerichls- und Verwaltungspostfach; nähere lnformationen unter w.egvp.de Seite 1 von 5 STAATSMTNTSTERTUM I re= DER JUSÏZ I E&ll\# Freistaat SACHSEN 2016 2017 Gerichtsbezirk Amtsgericht Aue 64 70 Amtsgericht Chemnitz 300 322 Amtsgericht Döbeln 90 93 Amtsgericht Freiberg 58 60 Amtsgericht Marien berg 65 59 LG-Bezirk Chemnitz insgesamt 577 604 Amtsgericht Dippoldiswalde 66 56 Amtsgericht Dresden 497 485 Amtsgericht Meißen 81 80 Amtsgericht Pirna 85 75 Amtsgericht Riesa 64 69 LG-Bezirk Dresden insgesamt 793 765 Amtsgericht Bautzen 43 51 Amtsgericht Görlitz 43 44 Amtsgericht Hoyerswerda 52 61 Amtsgericht Kamenz 45 52 Amtsgericht Wei ßwasser 13 21 Amtsgericht Zittau 38 29 LG-Bezirk Görlitz insgesamt 234 258 Amtsgericht Borna 1 0 1 101 Amtsgericht Eilenburg 124 119 Amtsgericht Grimma 61 73 Amtsgericht Leipzig 1 095 1074 Amtsgericht Torgau 53 30 LG-Bezirk Leipzig insgesamt 1434 1397 Amtsgericht Auerbach 45 44 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal 77 102 Amtsgericht Plauen 84 93 Amtsgericht Zwickau 1 8 1 164 LG-Bezirk Zwickau insgesamt 387 403 OGB insgesamt 3425 3427 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN w w Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen, da die Mitteilung der genauen Anzahl der erledigten Räumungsaufträge für Wohnungen eine manuelle Auswertung erfordern würde, die mit zumutbarem Aufwand nicht geleistet werden kann. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene lnformationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-l-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle lnformationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden können (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur yorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Der Staatsregierung selbst liegen die erfragten lnformationen über die obenstehende Antwort hinaus nicht vor. Eine die angefragten Daten umfassende Statistik zu erledigten Räumungsautträgen, die Wohnungen betreffen, wird nicht geführt. Auch in den der Staatsregierung nachgeordneten Behörden sind die erfragten lnformationen nicht unmittelbar verfügbar. Vielmehr wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den dortigen Aktenbeständen erforderlich. Die genaue Anzahl durch Gerichtsvollzieher in Sachsen in den Jahren 2016 und 2017 geräumten Wohnungen könnte nur nach Durchsicht jeder der insgesamt 6.852 Zwangsvollstreckungsakten ermittelt werden, wozu jeder sächsische Gerichtsvollzieher jede einzelne Akte händisch ziehen und auf die erfolgte Erledigung und den zugrundeliegenden Titel hin überprüfen müsste. Bereits die große Zahl der durchzusehenden Akten und die Vielzahl der zu beteiligenden Gerichtsvollzieher lässt erkennen, dass die konkrete Beantwortung der Frage innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist, ohne die Arbeitsfähigkeit der Seite 3 von 5 STAATSIMINISTERIUI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN twlw sächsischen Gerichtsvollzieher erheblich einzuschränken. Denn selbst unterstellt, das Heraussuchen der entsprechenden Akten, deren Durchsicht und die Niederschrift des gefunden Ergebnisses würde nur 15 Minuten je Akte in Anspruch nehmen, wäre ein in Vollzeit tätiger Gerichtsvollzieher mehr als 214 Arbeilstage mit der entsprechenden Recherche befasst. Eine über die obenstehende Antwort hinausgehende Beantwortung der Frage wäre innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand nicht zu leisten und daher im Ergebnis der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen lnformationsinteresse einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr nachgeordneten Behörden andererseits auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen lnformationsinteresses unverhältnismäßig . Frage 2: Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Zwangsräumungen in Sachsen von 2016 bis 2017 prozentualverändert? (Bitte auflisten wie unter 1.!) Für die Beantwortung wurden wiederum die statistisch erfassten Räumungsaufträge aus den Übersichten über die Geschäftstätigkeit der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Dresden herangezogen. Auf die Hinweise zu Frage 1 wird Bezug genommen . Dargestellt wird die prozentuale Veränderung zum Vorjahr. Die Veränderungen der Räumungsaufträge im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 in Prozent können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: prozentuale Veränderung von 2016 bis 2017 Gerichtsbezirk Amtsgericht Aue I , 38 Amtsgericht Chemnitz 7,33 Amtsgericht Döbeln 3,33 Amtsgericht Freiberg 3,45 Seite 4 von 5 srAArsìMrNrsrrF'J¿lU I W iXëilsurl Amtsgericht Marienberg -9,23 LG-Bezirk Chemnitz insgesamt 4,68 Amtsgericht Dippoldiswalde -15,15 Amtsgericht Dresden -2,41 Amtsgericht Meißen -1,23 Amtsgericht Pirna -11,76 Amtsgericht Riesa 7,81 LG-Bezirk Dresden insgesamt -3,53 Amtsgericht Bautzen 18,60 Amtsgericht Görlitz 2,33 Amtsgericht Hoyerswerda 17,31 Amtsgericht Kamenz 15,56 Amtsgericht Wei ßwasser 61,54 Amtsgericht Zittau 23 68 LG-Bezirk Görlitz insgesamt 10,26 Amtsgericht Borna 0 Amtsgericht Eilenburg -4,03 Amtsgericht Grimma 19,67 Amtsgericht Leipzig 1 ,92 Amtsgericht Torgau -43,40 LG-Bezirk Leipzig insgesamt '2,58 Amtsgericht Auerbach 2,22 Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal 32,47 Amtsgericht Plauen 1 0,71 Amtsgericht Zwickau -9 39 LG-Bezirk Zwickau insgesamt 4,13 OGB insgesamt 0,06 Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 5 von 5 2018-02-08T14:01:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes