SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12072 Thema: Fälle von Steuerhinterziehung in Sachsen 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle von Steuerhinterziehung wurden im Jahr 2016 von sächsischen Finanzämtern festgestellt? Frage 2: Wie hoch war die Summe, um die es insgesamt ging? Zusammengefasste Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Feststellungen der Finanzämter zu den im Jahr 2016 erledigten Steuerstrafverfahren und zur Höhe der hinterzogenen Steuer sind nachfolgender Übersicht zu entnehmen: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/33-S 0093/32/46- 2018/2941 Dresden, ~J . Februar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de• www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. •Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www . smf. sachsen. de/eSignatur.html vennerkten Voraussetzunoen. STAATSMINISTER1UM DER FINANZEN Erledigte Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und gleichgestellte Straftaten Anzahl der rechtskräftigen Strafbefehle bzw. Strafurteile in Bezug auf die Hinterziehung von Besitz- bzw. Verkehrsteuern Einstellungen unter Auflage nach § 153a Strafprozessordnung Einstellungen wegen Geringfügigkeit(§ 398 Abgabenordnung,§ 153 Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung) und aufgrund sonstiger Ermessensvorschriften (insbesondere § 154 Strafprozessordnung) ~SACHsEN 2016 402 825 712 Höhe der hinterzogenen Steuern in EUR 32.037.219 Frage 3: Wie viele Strafanzeigen wegen Steuerhinterziehung wurden 2016 gestellt ? Frage 4: Wie teilen sich die Fälle im Freistaat Sachsen auf die einzelnen regionalen Finanzämter auf? zusammengefasste Antwort auf die Fragen 3 und 4: In den Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie den Steuerfahndungsstellen der sächsischen Finanzämter gingen insgesamt 9.709 Anzeigen wegen Steuerhinterziehung ein. Diese verteilen sich auf die drei zuständigen Finanzämter mit Bußgeld- und Strafsachen - sowie Steuerfahndungsstellen wie folgt: Anzeigen wegen Steuerhinterziehung 2016 Finanzamt Chemnitz-Süd 2.865 Finanzamt Dresden-Nord 3.605 Finanzamt Leipzig II 3.239 Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Aufzeichnungen über die Zuordnung der Anzeigen zum jeweiligen Veranlagungsfinanzamt werden statistisch nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen ft~~