STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12074 Thema: Tiertransportkontrollen durch die Chemnitzer Verkehrspolizei im Januar 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Freien Presse sowie die BILD berichteten am 13. Januar 2018 über die Kontrolle der Chemnitzer Polizei an der Autobahn A 4 am Rasthof "Auerswalder Blick" bei Chemnitz. Dabei wurden laut Pressebericht gravierende tierschutzrechtliche und verkehrsrechtliche Verstöße bei einem Ferkeltransport nach Passau festgestellt." Frage 1: Welche Verstöße gegen welche Gesetze und Verordnungen wurden beim besagten Transport festgestellt? Die beiden oberen der vier Etagen des kontrollierten Ferkeltransportfahrzeuges waren zu dicht beladen, da nicht alle Tiere gleichzeitig mindestens liegen und in ihrer natürlichen Haltung stehen konnten. Es wurde ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (Anlage I, Kapitel VII, Buchstabe D) festgestellt. Zudem war zu Beginn des Ferkeltransportes kein Wasser in der Wasserversorgung aufgefüllt worden. Dies ist ein Verstoß gegen die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen (Anlage I, Kapitel V Nr. 1.4 b). Frage 2: Aus welchen Gründen wurde der Transport nicht vor Ort beendet und inwiefern wurden Fachleute entsprechend den Verzeichnissen der LÜV Ä mit wichtigen Ansprachpersonen (siehe Drs. 6/5436, Frage 2) in diese Entscheidung einbezogen? Trotz der Überladung der oberen beiden Etagen befanden sich die Schweine im Ruhezustand, ein Großteil der Tiere schlief. Eine Umladung hätte den Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51-18/76 D~~den, rr-ebruar 2018 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fllr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Tieren neben einer erheblichen Transportverlängerung erheblichen Stress verursacht. Für Schweine ist das Heraus- und Hineintreiben inklusive der für die Auflockerung notwendigen erneuten Umgruppierungen bei normalen Temperaturen ein höherer Stressfaktor als ein Transport selbst unter beengten Verhältnissen. Die Entscheidung, den Transport nicht zu beenden, traf ein amtlicher Tierarzt des zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes. Da Schweine Kontaktlieger sind und die herrschenden Temperaturen ein Überhitzen der Tiere unwahrscheinlich machten, schätzte er ein, dass die Unterbringung der Tiere im Transporter zwar den Tatbestand von Leiden auf Grund der Enge erfüllte und deshalb zu ahnden war, sich die Leiden durch den Umladungsstress aber unverhältnismäßig höher gegenüber einem fortgesetzten direkten Transport zum Endziel darstellen würden. Zudem wurde die sofortige Befüllung der Wassertanks und die Aktivierung der Tränkanlagen veranlasst, da eine Versorgung mit Wasser selbst bei niedrigen Temperaturen hilft, bestehenden Stress abzubauen. Frage 3: Welche kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten hätten zur Verfügung gestanden? Es standen keine geeigneten leeren Ställe als kurzfristige Unterbringungsmöglichkeit zur Verfügung. Die Nutzung bestehender, in Nutzung befindlicher Ställe, ist aus tierseuchenrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Frage 4: Welche Auflagen wurden für die Weiterfahrt des Tiertransportes erteilt und wie wurde die Erfüllung dieser Auflagen sichergestellt und kontrolliert? Es wurde die Befüllung der Wassertanks und die Aktivierung der Tränkanlagen beauflagt . Die Erfüllung der Auflagen wurde vor Ort überwacht, einschließlich einer Funktionstestung der Tränken. Frage 5: Falls weitere Tiertransporte bei der Kontrolle am 13. Januar 2018 an der A 4 bei Chemnitz kontrolliert wurden: ln wie vielen Fällen wurden Mängel aufgrund welcher Verstöße gegen welche Gesetze und Verordnungen festgestellt? Es wurden bei der Kontrolle am 13. Januar 2018 an der A 4 keine weiteren Tiertransporte kontrolliert. Mit freundlichen Grüßen fu,l Barbara Kl~""- Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-02-09T09:00:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes