STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12078 Thema: Einnahmen der Krankenkassen aus den Sozialversicherungsbeiträgen in den Jahren 2015 - 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Die einzelnen Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage richten sich auf die Einnahmen- und Ausgabensituation der Krankenkassen in Sachsen in den Jahren 2015 bis 2017. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat die Rechtsaufsicht über landesunmittelbare Krankenkassen gemäß § 90 Absätze 2 und 3 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - SGB IV. Die einzige landesunmittelbare Krankenkasse im Freistaat Sachsen ist die AOK PLUS. Die weiteren im Freistaat Sachsen tätigen Krankenkassen sind bundesunmittelbare Krankenkassen, über die das Bundesversicherungsamt, Friedrich- Ebert-AIIee 38 in 53113 Bonn die Rechtsaufsicht führt (§ 90 Absatz 1 Satz 1 SGB IV). Die Antworten können sich daher in Bezug auf die Einnahmen- und Ausgabensituation nur auf die AOK PLUS beziehen. Andere Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Für das angefragte Jahr 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Diese werden erst nach Erstellung des Jahresabschlusses nach § 77 Absatz 1 Satz 1 SGB IV, nach Prüfung des Jahresabschlusses durch den bestellten Wirtschaftsprüfer nach § 77 Absatz 1a Satz 5 SGB IV i.V.m. § 31 SVHV sowie nach Entlastung des Vorstandes durch den Verwaltungsrat nach § 77 Absatz 1 Satz 2 SGB IV, voraussichtlich im Mai/Juni 2018 für die AOK PLUS und für den Gesundheitsfonds insgesamt vorliegen. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/85 Dresden, J' . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Frage 1: Wie hoch waren in den Jahren von 2015- 2017 in Sachsen die von den Krankenkassen eingezogenen Beträge aus den Sozialversicherungsbeiträgen? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) Über die in den Jahren 2015 bis 2017 in Sachsen von den Krankenkassen eingezogenen Beträge aus den Sozialversicherungsbeiträgen liegen der Staatsregierung keine Daten vor. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds eingeführt. ln ihn fließen vollständig die Beiträge und Zusatzbeiträge der Mitglieder der Krankenkassen. Eine Aufteilung nach Krankenkassen bzw. Bundesländern geben die jährlichen Rechnungsergebnisse des Gesundheitsfonds nicht aus. 2015: Beitragseinnahmen Gesundheitsfonds: 2016: Beitragseinnahmen Gesundheitsfonds: 2017: siehe Vorbemerkungen 194.787.166.299,69 EUR 205.815.662.288,41 EUR Quelle: Veröffentlichung BVA - Jährliche Rechnungsergebnisse Gesundheitsfonds unter https://www.bundesversicherungsamt.de/gesundheitsfonds-strukturfonds/finanzergebnisse /jahresrechnungen. html Frage 2: Wie hoch waren dabei in Sachsen die Beträge welche zur eigenen Kostendeckung bei den Krankenkassen verbleiben? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Krankenkassen) Bei den Krankenkassen verbleiben keine Beträge zur eigenen Kostendeckung. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2009 der Gesundheitsfonds eingeführt. ln ihn fließen vollständig die Beiträge und Zusatzbeiträge der Mitglieder der Krankenkassen, alle Beiträge der Arbeitgeber, die Beiträge der anderen Sozialversicherungsträger sowie der Bundeszuschuss. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen dann die Mittel, die sie benötigen, um die Leistungen für ihre Versicherten zu finanzieren (sogenannte Zuweisungen). Zuweisungen aus Gesundheitsfonds an AOK PLUS: 2015: 9.286.599.026,42 EUR 2016: 9.971.533.913,46 EUR Freistaat SACHSEN Quelle: Veröffentlichung Jahresrechnungsergebnisse gemäß § 305b SGB V unter https://plus.aok.de/inhaiUsatzungen-finanz-und-strukturberichte-der-aok-plus/ Frage 3: ln welcher Höhe wurden von diesen Beträgen tatsächlich Vergütungen für ärztliche Leistungen gezahlt? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Krankenkassen , getrennt für ambulanten und stationären Sektor) Auf die Vorbemerkungen zur Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz für ausschließlich landesunmittelbare Krankenkassen wird verwiesen. Die Aufteilung der Gesamtausgaben der AOK PLUS für die Bereiche Ärzte/Zahnärzte bzw. Krankenhaus 2015 und 2016 sieht wie folgt aus: Seite 2 von 3 2015: Ärztliche Behandlung: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zahnärztliche Behandlung: 1.375.256.606,78 EUR 371.019.952,87 EUR 3.310.964.856,22 EUR Krankenhaus: 2016: Ärztliche Behandlung: Zahnärztliche Behandlung: 1.446.799.359,89 EUR 412.980.173,91 EUR 3.518.214.719,81 EUR Krankenhaus: Quelle: Veröffentlichung Jahresrechnungsergebnisse gemäß § 305b SGB V unter https://plus.aok.de/inhalt/satzungen-finanz-und-strukturberichte-der-aok-plus/ Frage 4: Welche Beträge wurden von den Krankenkassen in den Jahren 2015 - 2017 für Medikamente und medizinische Hilfsmittel aufgewendet? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Krankenkassen) Auf die Vorbemerkungen zur Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz für ausschließlich landesunmittelbare Krankenkassen wird verwiesen. Die Aufteilung der Gesamtausgaben der AOK PLUS für die Bereiche Arzneimittel bzw. Hilfsmittel 2015 und 2016 sieht wie folgt aus: 2015: Arzneimittel: Hilfsmittel: 2016: Arzneimittel: Hilfsmittel: 1.601.486.955,12 EUR 367.056.201,90 EUR 1.719.576.709,46 EUR 382.631.296,34 EUR Quelle: Veröffentlichung Jahresrechnungsergebnisse gemäß § 305b SGB V unter https://plus.aok.de/inhalt/satzungen-finanz-und-strukturberichte-der-aok-plus/ Mit freundlichen Grüßen . I I I '7l ~~-;l ""~/ I Bärbar~ leps h ~~~ Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-02-09T09:01:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes