STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12088 Thema: Sicherstellungen und Einziehung von Waffen bei sog. Reichsbürgern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Waffen wurden von wie vielen Anhängern der sog. Reichsbürger seit Dezember 2016 im Freistaat Sachsen beschlagnahmt bzw. auf andere Art und Weise sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art und Fabrikant der Waffen und Rechtsgrundlage der Sicherstellung) Frage 2: Wie viele und welche Waffen wurden von wie vielen Anhängern der sog. Reichsbürger seit Dezember 2016 im Freistaat Sachsen eingezogen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaften wurden auf der Grundlage der §§ 73 ff. Strafgesetzbuch zwei verbotene Waffen (Nunchaku, Butterflymesser ), eine Bockdoppelflinte (Kaliber 380 R Blanc, Modell Omerta-T) sowie eine Einzelladerbüchse „Carl Gustav" (Kaliber 6,5x55) bei vier Anhängern der sog. Reichsbürger eingezogen. Die sächsische Polizei hat auf der Grundlage des § 94 Abs. 2 Strafprozessordnung zwei Schreckschusswaffen (Walther P99 und Walther P22) sowie einen Teleskopschlagstock und ein Pfefferspray (Fa. Walther) bei drei Anhängern der sog. Reichsbürger sichergestellt. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/141 Dresden,A. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Kreispolizeibehörden haben auf Grundlage des § 46 Abs. 4 und 5 Waffengesetz 20 erlaubnispflichtige Waffen, sechs erlaubnisfreie Waffen, eine Hieb- und Stoßwaffe sowie eine verbotene Waffe bei fünf Anhängern der sog. Reichsbürger sichergestellt. Bei den erlaubnispflichtigen Waffen handelt es sich um zehn Kurzwaffen (halbautomatische Pistolen und Revolver; Kat. B) und zehn Langwaffen (Flinten und Büchsen; Kat. B bis D) der Fabrikanten Walther, Weihrauch, Glock, Ruger, Haenel, HATSAN, Tanfoglio, Taurus, Mauser, Smith & Wesson, Akkar, Zastava, Mossberg, Anschütz und Kettner. Bei den erlaubnisfreien Waffen handelt es sich um Kurzwaffen der Fabrikanten Smith & Wesson, Röhm, Walther, Browning. Bei der Hieb- und Stoßwaffe und der verbotenen Waffe (Nunchaku) sind die Fabrikanten nicht bekannt. Frage 3: Wie viele Rücknahmen bzw. Widerrufe einer waffenrechtlichen Erlaubnis korrespondierten mit den erfragten Beschlagnahmungen bzw. sonstigen Sicherstellungen gem. Frage 1. und Einziehungen gern. Frage 2.? (Bitte aufschlüsseln, wie viele Personen von wie vielen Rücknahmen bzw. Widerrufen einer waffenrechtlichen Erlaubnis betroffen waren und wie viele Waffen in jedem Einzelfall sichergestellt und entzogen wurden [nicht nur abstrakt Fälle angeben]) Nur in Fällen, in denen zuvor eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, also nur bei legalem Waffenbesitz, können die genannten behördlichen Maßnahmen zur Rücknahme bzw. zum Widerruf einer Erlaubnis führen. Fünf Widerrufsverfahren korrespondierten mit den o. g. Maßnahmen der Kreispolizeibehörden . Im Einzelnen wird dazu Folgendes ausgeführt: Einer Person wurde eine Waffenbesitzkarte widerrufen. Hier wurden zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen sichergestellt. Einer Person wurden zwei Waffenbesitzkarten widerrufen. Hier wurden ebenfalls zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen sichergestellt. Einer Person wurden zwei Waffenbesitzkarten widerrufen. Es wurden zwei erlaubnispflichtige Kurz- und zwei erlaubnispflichtige Langwaffen sichergestellt. Einer Person wurde eine Waffenbesitzkarte widerrufen. Es wurden zwei erlaubnispflichtige Kurz- und eine erlaubnispflichtige Langwaffe sichergestellt. Einer Person wurden zwei Waffenbesitzkarten, ein Europäischer Feuerwaffenpass und ein Kleiner Waffenschein widerrufen. Hier wurden zwei erlaubnispflichtige Kurzwaffen, sieben erlaubnispflichtige Langwaffen, sechs erlaubnisfreie Kurzwaffen, eine Hieb- und Stoßwaffe und eine verbotene Waffe sichergestellt. ndlichenArüßen Prbf. Dr. Roland VVöller Seite 2 von 2 2018-02-16T08:41:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes