STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12089 Thema: Zivilschutz und Katastrophenvorsorge in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Neben privaten Vorsorgemaßnahmen ist es hauptsächlich Aufgabe des Staates, im Falle von Katastrophen bzw. Großschadensereignissen , bei denen Versorgungsengpässe entstehen, den dafür notwendigen Bedarf der Bevölkerung zur Nahrungsversorgung sowie Unterkunft und Betreuung bis zur Versorgung mit notwendigen Medikamenten , Sanitätsdienst oder Ärzten sicherzustellen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schutz- und Hilfsmaßnahmen sind in Sachsen getroffen worden , um Bürger im Katastrophenfall zu schützen und zu unterstützen? Für Schutz- und Hilfsmaßnahmen im Katastrophenfall gilt das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG). Aufbau, Struktur, Aufgaben und Ausstattung des Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen sind in den Regelungen des Sächs- BRKG und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen verankert. Frage 2: Wie viele einsatzbereite Notwasserversorgungsanlagen sind in Sachsen vorhanden? Es stehen im Freistaat Sachsen 140 Trinkwassernotbrunnen nach Wassersicherstellungsgesetz für den Zivilschutz und die Katastrophenvorsorge bereit . Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 5/12562 wird verwiesen. t 5irerr Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/44/143 Dresden, 15. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Verfügt der Freistaat Sachsen über eigene Notfallpläne und Vorratslager für Lebensmittelengpässe bzw. inwiefern steht der Freistaat Sachsen mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung diesbezüglich im Austausch? Der Freistaat Sachsen verfügt nicht über spezielle Notfallpläne für Lebensmittelengpässe . Im Rahmen der Ernährungsnotfallvorsorge (ENV) gibt es strukturelle Vorkehrungen , um auf eine Versorgungskrise gemäß § 1 Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz reagieren zu können. Zu allgemeinen Fragen der ENV findet zwischen Bund und Ländern ein Austausch mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung statt. Bezüglich der Vorratslager wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 5/12562 verwiesen. Frage 4: Wie viele Notunterkünfte stehen in Sachsen im Falle von Evakuierungslagen zur Verfügung und wie viele Arzneimittel, insbesondere Therapieeinheiten antiviraler Medikamente im Falle von Pandemien, bevorratet der Freistaat Sachsen? Für Evakuierungen stehen im Freistaat Sachsen derzeit insgesamt 195.135 Flächenund Bettenkapazitäten zur Verfügung. Hierbei handelt es sich insbesondere um Flächen in Schulgebäuden, Turn- und Festhallen, Gemeindehäusern, Veranstaltungsstätten , Messehallen und sonstige Unterbringungsmöglichkeiten (z. B. in privat geführten Beherberg ungsbetrieben, Studentenheimen) sowie um mobile Betten. Im Rahmen der Pandemievorsorge bevorratet der Freistaat Sachsen gegenwärtig Wirkstoff pulver für die Herstellung von 602.000 Therapieeinheiten antiviraler Arzneimittel . Frage 5: Wie hoch ist der Anteil an Kraftstoffvorräten, der nach dem Erdölbevorratungsgesetz auf Sachsen entfällt? (Bitte monatsweise für die vergangen 6 Monate aufschlüsseln ) Das Volumen der im Freistaat Sachsen nach dem Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen vom 16. Januar 2012 (BGBl. 1 S. 74) gelagerten Kraftstoffreserven beträgt derzeit 569.283 m3. Eine monatsweise Aufschlüsselung ist nicht möglich, da diese Daten nur aufs Jahr bezogen erfasst werden. gD Mi undlichen Grüßen 7,./ rof. r. Roland Wöller Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-15T11:45:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes