Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 0 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12091 STAATSMINISTER1UM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Überprüfung der Zuverlässigkeit von Wach- und Sicherheitsunternehmen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit wurden seit der Änderung des § 34a GewO wann wie viele sächsische Unternehmen/Personen im Bewachungsgewerbe auf die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit durch wen überprüft? § 34a GewO wurde zuletzt durch Gesetz vom 20. Juli 2017 (BGBI. 1 S. 2782) geändert. Die Fragestellung wird so interpretiert, dass sie nicht auf diese Änderung, sondern auf die durch Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBI. 1 S. 2456) Bezug nimmt, das im Wesentlichen am 1. Dezember 2016 in Kraft trat. Seit diesem Zeitpunkt sind nach Mitteilung der Landesdirektion Sachsen von den für den Vollzug des § 34a GewO in Sachsen zuständigen Landkreisen und Kreisfreien Städten insgesamt 62 Unternehmen und 4.804 Personen überprüft worden. Eine Aufgliederung je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. überprüfte Unternehmen / Personen Stadt Leipzig 12/1.116 LK Nordsachsen 5/ 186 LK Leipzig 4/ 274 Stadt Dresden 2 / 1.351 LK Sächs. Schweiz/Osterzgebirge 5/ 54 LK Meißen 6/ 69 LK Bautzen 5/ 119 LK Görlitz 3/ 48 Seite 1 von 3 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 13-1053/51/17 Dresden, '1.tf-.02- 20.Jf , r- Zertiflkat seit 2006 audlt bcrufundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa. sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektroni sch signierte sowie fü r verschlüsselte elektronische Dokumente. Stadt Chemnitz 6/ LK Zwickau 21 LK Vogtland 5/ LK Erzgebirgskreis 2/ LK Mittelsachsen 5/ 779 495 77 64 172 STAATSMINISTERIUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Im Zeitraum vom 1. Dezember 2016 bis 31. Dezember 2017 gingen zudem insgesamt 3.205 schriftliche Anfragen der Gewerbebehörden i. S. d. § 34a Absatz 1 a Satz 4 GewO i. V. m. § 9 Bewachungsverordnung (BewachV) im Landesamt für Verfassungsschutz (LN) Sachsen ein. Diese verteilen sich auf die einzelnen Monate wie folgt: Monat Anzahl der Anfragen Dezember 2016 226 Januar2017 225 Februar 2017 136 März 2017 272 April 2017 228 Mai 2017 379 Juni2017 269 Juli 2017 305 August 2017 324 September 2017 217 Oktober 2017 199 November 2017 259 Dezember 2017 166 Hinsichtlich der Anfrage der Gewerbebehörden beim LN wegen Unternehmen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 2: Wie viele Stellungnahmen wurden im Rahmen dieser Überprüfung von welcher Polizeidienststelle oder vom Landesamt für Verfassungsschutz nach § 34a Abs. 1 GewO eingeholt? Auskunftsersuchen an die sächsischen Polizeidirektionen durch die für die Zuverlässigkeitsprüfung zuständigen Stellen werden nach Festlegung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern seit 1. Februar 2016 direkt an das Landeskriminalamt gerichtet. Es werden demnach die Anzahl der Abfragen beim Landeskriminalamt genannt. Die sächsischen Vollzugsbehörden haben im genannten Zeitraum in 61 Fällen Stellungnahmen sowohl beim Landeskriminalamt Sachsen als auch beim Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen i. S. d. § 34a Absatz 1 Satz 6 GewO eingeholt. Frage 3: Wie vielen Unternehmen/Personen ist aufgrund dieser Überprüfung aus welchen konkreten Gründen nach § 34a Abs. 1 S. 4 GewO die Erlaubnis entzogen wurden? Es wurden zwei Unternehmen wegen Verstoß nach § 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 GewO (rechtskräftiger Verurteilung in bestimmten Umfang) die Erlaubnis nach § 34a GewO entzogen. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMINISTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 4: Inwieweit wurde von welcher Stelle wann geprüft, ob Personen, die in den Bereichen des § 34a Abs. 1 a GewO tätig sind, die erforderliche Sachkundeprüfung abgelegt haben? Nach § 34a Absatz 1 a Satz 2 müssen Personen für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die für den Vollzug des § 34a GewO zuständigen Behörden haben bei 4.585 Personen geprüft, ob dies der Fall ist. Frage 5: Welche Maßnahmen hat der Freistaat Sachsen bislang im Zusammenhang mit der Erstellung des Bewacherregisters getroffen bzw. geplant? Die Errichtung des Bewacherregisters, die gemäß § 34a Absatz 6 Gewü bis zum 31 . Dezember 2018 zu erfolgen hat, ist eine gemeinschaftliche Aufgabe des Bundes und der Länder. In dem Register sollen bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat daher das IT- Dienstleistungsunternehmen INIT AG und die 4soft GmbH mit der organisatorischen Umsetzung des Bewachungsregisters beauftragt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist als Registerbehörde auch für die Sicherstellung des technischen und fachlichen Betriebs verantwortlich. Zudem hat das BMWi eine „Arbeitsgruppe Bewacherregister" einberufen, die den Aufbau des Registers eng begleitet und der neben Vertretern des BMWi, des Bund-Länder-Ausschusses „Gewerberecht" (BLA) auch Verteter der Erlaubnisbehörden sowie der Registerbehörde angehören. Der Freistaat Sachsen wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit im BLA „Gewerberecht" sowie als Mittler zwischen Bund und Vollzugsbehörden, u. a. zum Zwecke der Erfassung der registerrelevanten Daten, mit. Das Register soll ab der Betriebsphase durch die Länder kofinanziert werden. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat daher entsprechende Haushaltsmittel in die Planung aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung /.~---~ Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-02-16T08:40:43+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes