SÄCHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiko Kosel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12093 Thema: Die Position des Ministerpräsidenten zu Art. 5 Abs. I Satz I SächsVerf. Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 18.12,2017 wurde im MDR die Sendung ,,Politik im Bürgercheck - Michael Kretschmer stellt sich" ausgestrahlt, in der sich der neue Ministerpräsident den Fragen, u.a. des Arzberger Bürgermeisters Holger Reinboth, stellte. Dieser sagte sinngemäß aus, dass Ministerpräsident Kretschmer der erste sächsische Ministerpräsident sei, nachdem es vorher zwei westdeutsche und einen Sorben als Ministerpräsident gab. Der Ministerpräsident schwieg zu dieser Aussage. ln der Verfassung..des Freistaates Sachsen heißt es im ersten Abschnitt unter der Uberschrift ,,Die Grundlagen des Staates" in Artikel 5 Abs. 1 Satz 1: ,,Dem Volk des Freistaates Sachsen gehören Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeiten an.t' Zwischenzeitlich ist über diesen Sachverhalt auch überregional berichtet worden, wobei der Ministerpräsident in die Kritik geriet und der Freistaat Sachsen einen weiteren lmageschaden erlitt. Es kam zu Beschwerden gegenüber den Gremien des MDR und in den Sozialen Netzwerken wurde der Ministerpräsident aufgefordert, sich zu erklären." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Hat der Ministerpräsident sich bereits zu dem dargestellten Sachverhalt erklärt oder beabsichtigt er dies in nächster Zeit zu tun? Frage 2: Welchen lnhalt hat diese Erklärung bzw. wird diese haben? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 1 und 2: Seite 1 von 2 5 FreistaatSACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.25.2-1051t32t389- 201815728 Dresden, I reuruar zota Die Kampagne des treistaates Sachsen. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden SACHSt .. SO GEHT www.sachsen.de SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI IU FreistaatSACHSEN Außerungen des Ministerpräsidenten zu diesem Sachverhalt sind nicht vorgesehen. Frage 3: Welche Sach- und Rechtslage ergibt sich bzgl. der Debatte in der o.g. MDR-Sendung aus Artikel 5, Abs. l, Satz I der Sächsischen Verfassung? Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 der Sächsischen Verfassung stellt fest, dass dem Volk des Freistaates Sachsen Bürger deutscher, sorbischer und anderer Volkszugehörigkeiten angehören. Daran ändert die in der Vorbemerkung enrähnte Meinungsäußerung von Herrn Reinboth zur regionalen Herkunft der sächsischen Ministerpräsidenten nichts. Frage 4: Wird.es Maßnahmen zur rechtlichen und politischen Weiterbildung bzgl. der unter der Uberschrift ,,Grundlagen des Staatesn' stehenden lnhalte des Artikel 5, Abs. 1, Satz I SächsVerf. innerhalb der Sächsischen Staatsregierung (einschließlich des Ministerpräsidenten) geben? Nein. Mit freundlichen Grüßen /\ 1, l,iiUtl- r:* Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-02-07T11:18:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes