STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-. 1053/4/16 Dresden, Februar 2018 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Malcher, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12095 Thema: Förderanträge, Kooperationen und wissenschaftliche Vernet zung der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Hinsichtlich der Förderanträge Dritter an die Stiftung für die Jahre 2014 bis 2018 wird auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen 6/3224, 6/8359, 6/8360, 6/8888, 6/8889, 6/11469 und 6/11470 verwiesen. Gedenkstätten in Trägerschaft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten kommen mangels Rechtsfähigkeit als Antragsteller nicht in Frage; insoweit ist die Stiftung Antragsteller. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwort lich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Betrifft die parlamentari sche Anfrage - wie vorliegend - das Handeln einer juristischen Person der mittelbaren Staatsverwaltung, kann die Verantwortlichkeit der Staatsregie rung nur soweit reichen, wie ihr die Rechtsordnung Informations- und Ein wirkungsmöglichkeiten einräumt. Das Sächsische Gedenkstättenstiftungsgesetz räumt der Stiftung Selbst verwaltung ein. Die Aufsicht des Staates beschränkt sich auf die Rechtsauf sicht durch das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) (§ 14 SächsGedenkStG) und die Prüfung der Rechnung durch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) gemäß § 15 Abs. 1 SächsGedenkStG i. V. m. § 109 Abs. 2 SäHO. Das SMWK verfügt darüber hinaus aus seiner Funktion als Zuwendungsgeber über Erkenntnisse. Der ir Zertifikat seit 2007 audit berufundfamilie Hausanschrift; Staatsministerium fOr Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte tieim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektroniscfte Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Kontrolle durch den Landtag unterliegt ferner das Verhalten der Staatsministerin SMWK und der Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz (SMJ) und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) im Stiftungsrat. Denn diesen kommen die Mitgliedschaftsrechte gerade als Teil der Exeku tive zu. Das Fragerecht der Abgeordneten reicht soweit wie der Informationsstand der Regierungsmitglieder in dem Organ (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2009 - Vf. 133-1-08.). Die Staatsministerin SMWK muss zur Beantwortung einer parla mentarischen Anfrage also den Sachverhalt mitteilen, der ihr und den Vertretern des SMJ und des SMS als Vorsitzende bzw. Mitgliedern des Stiftungsrates bekannt gewor den ist. Die Staatsregierung kann im Ergebnis nur die Erkenntnisse kundtun, die ihr durch die - Rechtsaufsicht - Prüfung der Rechnung - als Zuwendungsgeber und - ihre Mitwirkung im Stiftungsrat zugänglich sind. Eine Pflicht der Staatsregierung, sich die erfragten Daten zu verschaf fen, besteht nicht. Soweit die Stiftung Förderungen bei anderen Stellen als Behörden des Freistaates Sachsen beantragt, aber nicht oder nicht in der beantragten Höhe erhalten hat, hat die Staatsregierung hierüber nicht in jedem Fall Kenntnis. Frage 1: Welche Förderanträge wurden durch die Stiftung Sächsische Gedenk stätten selbst bzw. vertretend von der Staatsregierung oder durch Dritte, mit de nen die Stiftung zum Zweck der Förderung kooperiert hat, In den Jahren seit 2014 gestellt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr; Fördermittelgeber; Verortung der För dermittelgeber In Sachsen, Gedenkstättenförderung des Bundes oder andere öffentliche oder private Förderer; Institutionelle oder projektbezogene Förde rung; Projekttitel/Name der Einrichtung; Zuordnung nach Gedenkstätten In Trä gerschaft der Stiftung, Institutionell von der Stiftung geförderte Gedenkstätten oder anderen Organlsatlonen/Initlativen/Personen; Höhe der beantragten und der bewilligten Mittel) Eine Übersicht über die Förderfälle in den Jahren 2014 bis 2017, soweit der Staatsre gierung in ihrem Verantwortungsbereich hierzu Erkenntnisse vorliegen, kann der Anla ge entnommen werden. 2018 wurden folgende Förderanträge gestellt: Die Stiftung hat als institutionelle Förderung einschließlich Maßnahmepaket Bildungs arbeit und Demokratie beim SMWK eine Zuwendung des Freistaates Sachsen in Höhe von 2.673.000,00 € beantragt. Der Zuwendungsbescheid wird derzeit vorbereitet. Weiterhin wurde beim Bund eine Zuwendung zur institutionellen Förderung beantragt und aufgrund der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung durch das Bundes verwaltungsamt vorerst in Höhe von 367.200,00 € bewilligt. Die Stiftung geht von einer institutionellen Förderung des Bundes in 2018 in Höhe von 816.000,00 € aus. Seite 2 von 11 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEl^ Bei der Projektförderung des Bundes für das Museum in der Runde Ecke Leipzig mit Museum im Stasi-Bunker (Bewilligungsbehörde Bundesverwaltungsamt) geht die Stif tung von einer Bewilligungssumme von 153.000,00 € aus. Ein Bescheid wurde noch nicht erlassen. Für das Projekt „Wahrnehmung von Aufgaben des Auswärtigen Amtes bei der Rehabili tierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung" wurden der Stiftung durch das Auswärtige Amt über das SMWK aufgrund der vorläufigen Haus halts- und Wirtschaftsführung des Bundes bislang 27.000,00 € zugewiesen. Geplant sind 60.000,00 €. Weiterhin beantragte die Stiftung im Jahr 2017 für das Projekt „Neugestaltung der Dauerausstellung im Dokumentations- und Informationszentrum (DIZ) Torgau eine Zu wendung von Bund und Freistaat Sachsen von insgesamt 900.000,00 € (Projektlaufzeit 2018 bis 2020). Geplant ist eine hälftige Beteiligung des Bundes an den Gesamtkosten. Dieser Antrag wurde 2017 durch die Expertenkommission bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nicht befürwortet und wird 2018 erneut einge reicht. Frage 2: Welche Förderanträge sind im Jahr 2018 und später geplant? (bitte anaiog zu Frage 1 aufschlüsseln soweit bekannt) Ab dem Jahr 2018 sind neben dem Projekt „Neugestaltung der Dauerausstellung im DIZ Torgau" - wo die Stiftung selbst für eine ihrer Gedenkstätten als Antragsteller auf tritt - folgende Anträge Dritter absehbar, bei denen davon ausgegangen wird, dass die Stiftung zum "Zweck der Förderung" mit den Antragstellern fachlich bzw. verwaltungs mäßig kooperiert: - Errichtung der Gedenkstätte zu Ehren der Euthanasieopfer in Großschweidnitz (ab 2018) Antragsteller: Gemeinde Großschweidnitz Fördermittelgeber: Bund / Freistaat Sachsen Bezeichnung des Förderprogramms: Einzelfallförderung Antragssumme ca. 1,5 Mio. € - Errichtung der Gedenkstätte „Ehemalige zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig" Antragsteller: Bürgerkomitee Leipzig e. V. Fördermittelgeber: Bund / Freistaat Sachsen Bezeichnung des Förderprogramms: Gedenkstättenkonzeption des Bundes/ Einzelfallförderung Antragssumme ca. 3,5 Mio. € - Errichtung der Gedenkstätte Konzentrationslager Sachsenburg - Errichtung der Gedenkstätte Frauenhaftanstalt Hoheneck Seite 3 von 11 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Belastbare Zeit- und Kostenpläne für diese beiden Maßnahmen liegen noch nicht vor. Die Umsetzung ist derzeit für die Jahre 2019 und 2010 avisiert. - Errichtung einer Gedenkstätte auf dem Kaßberg in Chemnitz Der Verein Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis e. V. erstellt hierzu eine Konzepti on. Konkrete Zeit- und Kostenpläne für eine Umsetzung bestehen nicht. Die Stiftung selbst beabsichtigt für die Errichtung eines Natur- und Geschichtsiehrpfades in Zeithain (ehem. Kriegsgefangenenlager), Zuwendungen beim Bund und dem Freistaat Sachsen zu beantragen. Der Staatsregierung liegt kein belastbarer Zeit- und Kostenplan für diese Maßnahme vor. Frage 3: Mit welchen Partnern hat die Stiftung Sächsische Gedenkstätten über Einzelprojekte hinaus seit 2014 kooperiert? (bitte jeweils angeben: Dauer von - bis; Partner in Sachsen/bundesweit/europäische Ebene; Thema; Art und Inhalt der Kooperation) Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten kooperiert über Verträge, Mitgliedschaften oder wiederholt durchgeführten gemeinschaftlichen Projekten mit folgenden Partnern seit 2014: - Kuratorium Gedenkstätte Sonnenstein e. V. - Förderverein Ehrenhain Zeithain e. V. - Münchner-Platz-Komitee e. V. - Bautzen-Komitee e. V. - Platform of European Memory and Conscience Frage 4: An welchen wissenschaftlichen Tagungen in Sachsen und außerhalb Sachsens war die Stiftung seit 2014 finanziell und ideell beteiligt und an welchen weiteren wissenschaftlichen Tagungen haben einzelne Mitarbeiter der Stiftung in dieser Zeit teilgenommen? Die Stiftung war folgenden Veranstaltungen beteiligt: - Tagung zur „Geschichte des NS-Konzentrationslagers Sachsenburg bei Fran kenberg (1933-1937)", 29.10.2016, Frankenberg - Fachtag "Erinnern 2030 - Die Bedeutung bürgerschaftliches Engagements für die Zukunft des Gedenkens", 02.11.2017, Evangelische Hochschule für soziale Arbeit Dresden Die Staatsregierung hat keine Kenntnis davon, an welchen wissenschaftlichen Tagun gen einzelne Mitarbeiter teilgenommen haben. Seite 4 von 11 STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche wissenschaftlichen Tagungen plant die Stiftung im Jahr 2018 und später selbst durchzuführen bzw. als Kooperationspartner zu begleiten und welche Mittel und Stellen(anteile) wurden für diese Zwecke eingeplant? Die Stiftung plant folgende wissenschaftliche Tagungen: - Frühjahrstagung 2018 des Arbeitskreises zur Erforschung der nationalsozialisti schen „Euthanasie" und Zwangssterilisation, AK-Tagung vom 08. bis 10.06.2018, Hochschule Zittau-Görlitz Kosten: 400 € sowie Personalkosten (1 Mitarbeiter) Mit freundlichen Grüßen in Vertretu istian P Anlage Seite 5 von 11 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Anlage Übersicht, der der Staatsregierung bekannten Förderanträge 2014 bis 2017 2014 1. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 3. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 4. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 5. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Freistaat Sachsen institutionelle Förderung Einzelfallförderung SMWK 2.100.800,00 € wie bewilligt Bund institutionelle Förderung Gedenkstättenkonzeption des Bundes Bundesverwaltungsamt 794.000,00 € unbekannt Bund Projektförderung Museum in der Runden Ecke Leipzig mit Museum im Stasi-Bunker Machern Gedenkstättenkonzeption des Bundes Bundesverwaltungsamt 130.000,00 € unbekannt Bund Projekt Sowjetische Kriegsgefangene (Mannschaften und Unteroffiziere) in deutscher Hand/ Deutsche Kriegsgefangene und Internierte in sowjetischer Hand unbekannt Bundesven/valtungsamt 180.000,00 6 unbekannt Bund über Freistaat Sachsen Projekt Wahrnehmung von Aufgaben des Auswärtigen Amtes bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland (Auswärtiges Amt) und dem Freistaat Sachsen (SMWK) einerseits und dem Freistaat Sachsen (SMWK) mit der Stiftung Sächsische Gedenkstätten Seite 6 von 11 STAATSMINISTERIUIVI FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: andererseits Auswärtiges Amt über SMWK 60.000 € wie bewilligt Folgende Förderanträge Dritter, die zu diesem Zweck mit der Stiftung kooperiert haben, wurden gestellt: 6. Antragsteller: Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde/ bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2015 1. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 3. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: Initiativgruppe Geschlossener Jugendwerkhof Torgau e. V. (inst, gefördert von Gedenkstättenstiftung) Bund, Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Kulturraum Leipziger Land Projekt Mobiles Denkzeichen (Fortsetzung aus dem Vorjahr) Gedenkstättenkonzeption des Bundes, Fördergrundsätze der Stiftung Sächsische Gedenkstätten , Förderrichtlinie des Kulturraumes Leipziger Land Bundesverwaltungsamt über SMWK 102.665,00 € Gedenkstättenstiftung 57.800,00 € Kulturraum 32.800,00 € Stadt Torgau, Lks. Nordsn. 12.065,00 € wie bewilligt Freistaat Sachsen institutionelle Förderung Einzelfallförderung SMWK 2.293.000,00 € wie bewilligt Bund Bundesverwaltungsamt Gedenkstättenkonzeption des Bundes 794.000,00 € unbekannt Bund Projektförderung Museum in der Runden Ecke Leipzig mit Museum im Stasi-Bunker Machern Gedenkstättenkonzeption des Bundes Bundesverwaltungsamt 130.000,00 € unbekannt Seite 7 von 11 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN 4. Fördermitteigeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 5. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 6. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 7. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2016 1. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bund über Freistaat Sachsen Projekt Wahrnehmung von Aufgaben des Auswärtigen Amtes bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung Vertrag (wie 2014) Auswärtiges Amt über SMWK 60.000 € wie bewilligt Bund und Freistaat Sachsen Projektförderung „Dauerausstellung Bautzen I und II Im Nationalsozialismus" Gedenkstättenkonzeption des Bundes für die Bundesmittel / Einzelfallförderung für die Landesmittel Bundesverwaltungsamt In Höhe von 232.800,00 gegenüber dem SMWK, SMWK gegenüber der Stiftung 465.600,00 € gegenüber der Stiftung wie bewilligt Freistaat Sachsen Projekt Errichtung der Gedenkstätte Sachsenburg - Vertikale Trockenlegung" Vereinbarung zur Abrechnung und Verteilung des PMO-Vermögens SMWK gegenüber der Stiftung, von dieser weitergeleitet an das Gemeinschaftswerk Frankenberg / Sa. e. V. 13.245,25 € wie bewilligt Bundesstiftung Aufarbeitung der SED- Diktatur Projekt der Gedenkstätte Bautzen: Ausstellung Bilder gegen das Vergessen unbekannt Bundesstiftung Aufarbeitung der SED- Diktatur 21.800,00 € unbekannt Freistaat Sachsen institutionelle Förderung mit Maßnahmepaket Bildungsarbelt und Demokratie Einzelfallförderung Seite 8 von 11 STAATSMlNlSTERlbM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEIN Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 3. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 4. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 5. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 6. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: Seite 9 von 11 SMWK 2.455.775,97 € wie bewilligt Bund Bundesverwaltungsamt Gedenkstättenkonzeption des Bundes 849.000,00 € unbekannt Bund Projektförderung Museum in der Runden Ecke Leipzig mit Museum im Stasi-Bunker Machern Gedenkstättenkonzeption des Bundes Bundesverwaltungsamt 130.000,00 € unbekannt Bund über Freistaat Sachsen Projekt Wahrnehmung von Aufgaben des Auswärtigen Amtes bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung Vertrag (wie 2014) Auswärtiges Amt über SMWK 60.000 € wie bewilligt Bund und Freistaat Sachsen Projektförderung „Dauerausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus" (Fortsetzung aus dem Vorjahr) Gedenkstättenkonzeption des Bundes für die Bundesmittel / Einzelfallförderung für die Landesmittel Bundesverwaltungsamt in Höhe von 232.800,00 gegenüber dem SMWK, SMWK gegenüber der Stiftung 465.600,00 € gegenüber der Stiftung wie bewilligt Freistaat Sachsen Projektförderung „Errichtung des Gedenkortes Kaßberg in Chemnitz" Einzelfallförderung SMWK gegenüber der Stiftung, von dieser weitergeleitet an den Verein Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis e. V. 410.449,52 € STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEl^ beantragte Mittel; 2017 1. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 2. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 3. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 4. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: 5. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewilligungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: wie bewilligt Freistaat Sachsen institutionelle Förderung mit Maßnahmepaket Bildungsarbeit und Demokratie Einzelfallförderung SMWK 2.589.986,47 € wie bewilligt Bund Bundesverwaltungsamt Gedenkstättenkonzeption des Bundes 816.000,00 € unbekannt Bund Projektförderung Museum in der Runden Ecke Leipzig mit Museum im Stasi-Bunker Machern Gedenkstättenkonzeption des Bundes Bundesverwaltungsamt 130.000,00 € unbekannt Bund über Freistaat Sachsen Projekt Wahrnehmung von Aufgaben des Auswärtigen Amtes bei der Rehabilitierung deutscher Opfer sowjetischer strafrechtlich-politischer Verfolgung Vertrag (wie 2014) Auswärtiges Amt über SMWK 60.000 € wie bewilligt Bund und Freistaat Sachsen Projektförderung „Dauerausstellung Bautzen I und II im Nationalsozialismus" (Fortsetzung aus dem Vorjahr) Gedenkstättenkonzeption des Bundes für die Bundesmittel / Einzelfallförderung für die Landesmittel Bundesverwaltungsamt in Höhe von 232.800,00 gegenüber dem SMWK, SMWK gegenüber der Stiftung 484.823,27 € gegenüber der Stiftung wie bewilligt Seite 10 von 11 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSE1N 6. Fördermittelgeber: Maßnahmebezeichnung: Bezeichnung des Förderprogramms: Bewiiiigungsbehörde: bewilligte Mittel: beantragte Mittel: Freistaat Sachsen Projektförderung „Errichtung des Gedenkortes Kaßberg in Chemnitz" (Fortsetzung aus dem Vorjahr) Einzelfallförderung SMWK gegenüber der Stiftung, von dieser weitergeleitet an den Verein Lern- und Gedenkort Kaßberg-Gefängnis e. V. 410.449,52 € wie bewilligt Seite 11 von 11 2018-02-16T08:44:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes