SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-N r.: 6/12098 Thema: Besoldung von Beamtinnen nach Besoldungsordnung B Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut dem Statistischen Bericht ,Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen' erhielten zum Stichtag 30.06.2016 71 Beamtinnen eine Besoldung nach Besoldungsordnung B (Anlage 2 zum Sächsischen Besoldungsgesetz) gegenüber 312 Beamten (Gesamtzahl: 383). Eine weitere Aufschlüsselung nach Besoldungsgruppen B 1 bis B 11 erfolgt nicht." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/15-P 1500/49/195- 2018/3477 Dresden, /t 's . Februar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen .de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen . STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN ~SACHsEN Frage 1: Wie viele Beamtinnen wurden in Sachsen am Stichtag 31.12.2017 nach welchen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B (Anlage 2 zum Sächsischen Besoldungsgesetz) besoldet (Bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? Frage 2: Wie viele Beamte wurden in Sachsen am Stichtag 31.12.2017 nach welchen Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B (Anlage 2 zum Sächsischen Besoldungsgesetz) besoldet (Bitte nach Besoldungsgruppen aufschlüsseln)? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird auf den Statistischen Bericht „Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen" des Statistischen Landesamtes Bezug genommen. Die darin auf Seite 20 enthaltene Übersicht „Beschäftigte im öffentlichen Dienst am 30. Juni 2016 nach Einstufungen, Ebenen und Art des Beschäftigungsverhältnisses " umfasst neben dem Landesbereich auch den kommunalen Bereich und Sozialversicherungsträger. a) Landesbereich Zur Ermittlung der Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten im Landesbereich in einer der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B wurde auf Daten aus dem Bezügeabrechnungsverfahren des Landesamtes für Steuern und Finanzen (LSF) zurückgegriffen . Diese Auswertung ist maschinell bedingt nicht auf den erfragten Stichtag 31. Dezember 2017, sondern für den Abrechnungsmonat Dezember 2017 möglich. Die Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten im Landesbereich für den Abrechnungsmonat Dezember 2017 in einer der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Seite 2 von 6 Besoldungs- Beamtinnen gruppe mit B-Besoldung im Landesbereich B 1 0 B2 14 B3 27 B4 2 B5 3 B6 4 B7 0 B8 0 B9 2 B 10 0 B 11 0 Summe 52 b) Kommunaler Bereich STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Beamte gesamt mit B-Besoldung im Landesbereich 0 0 40 54 81 108 10 12 8 11 33 37 2 2 1 1 10 12 0 0 0 0 185 237 ~SACHsEN Von einer Beantwortung wird insoweit abgesehen. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen. Letzteres ist hier der Fall. Die Ausbringung von Stellen der Besoldungsordnung B obliegt den Kommunen im Rahmen ihrer Personalhoheit als Ausfluss ihres verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsrechts als Selbstverwaltungsaufgabe in eigener Verantwortung. Bei der Erfüllung von Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen die Kommunen lediglich einer staatlichen Rechtsaufsicht. Zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen, die den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung betreffen, ist der Freistaat Sachsen nur zur Mitteilung solcher Erkenntnisse verpflichtet, die ihm im Rahmen der Ausübung seiner Rechtsaufsicht bekannt geworden sind. Seite 3 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN 5i SACHsEN Im Bereich des kommunalen Personalwesens, insbesondere bei der Stellenbewertung im kommunalen Bereich, hatte der Freistaat Sachsen bislang noch keinen Anlass, rechtsaufsichtlich tätig zu werden. Der Staatsregierung liegen daher keine Erkenntnisse zur Beantwortung vor. c) Sozialversicherungsträger Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen, und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Letzteres ist der Fall im Hinblick auf die Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten bei Sozialversicherungsträgern. Gleichwohl liegen der Staatsregierung hierzu Erkenntnisse vor, welche zur Beantwortung herangezogen werden können. Die Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten bei Sozialversicherungsträgern zum 31. Dezember 2017 in einer der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Besoldungs- Beamtinnen mit B-Besol- Beamte mit B-Besoldung gesamt gruppe dung bei Sozialversiche- bei Sozialversicherungsträrungsträger ger B 1 0 0 0 B2 0 1 1 B3 0 0 0 B4 0 0 0 B5 1 0 1 B6 0 0 0 B7 0 0 0 B8 0 0 0 B9 0 0 0 B 10 0 0 0 B 11 0 0 0 Summe 1 1 2 Seite 4 von 6 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 3: Wie verteilen sich die Stellen der Beamtinnen, die eine Besoldung nach Besoldungsordnung B erhalten, auf die Einzelpläne des Landeshaushaltes ? Frage 4: Wie verteilen sich die Stellen der Beamten, die eine Besoldung nach Besoldungsordnung B erhalten, auf die Einzelpläne des Landeshaushaltes ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Haushaltsplan erfolgt keine geschlechterspezifische Veranschlagung der Stellen. Die Beantwortung stellt daher auf die zu den Fragen 1 und 2 ermittelten im Landesbereich vorhandenen Beamtinnen bzw. Beamten mit B-Besoldung ab. Die einzelplanbezogene Anzahl der Beamtinnen bzw. Beamten im Landesbereich für den Abrechnungsmonat Dezember 2017 in einer der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung B ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Seite 5 von 6 Freistaat SACHSEN Einzelplan Beamtinnen mit B-Besoldung im Landesbereich Epl 01 - SLT 1 Epl 02 - SK 5 Epl 03 - SMI 12 Epl 04 - SMF 8 Epl 05- SMK 1 Epl 06 - SMJ 1 Epl 07- SMWA 5 Epl 08 - SMS 8 Epl 09- SMUL 2 Epl 11 - SRH 3 Epl 12 - SMWK 6 Summe 52 Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Haß Seite 6 von 6 Beamte STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN gesamt mit B-Besoldung im Landesbereich 8 9 21 26 44 56 20 28 13 14 10 11 15 20 10 18 20 22 8 11 16 22 185 237 Freistaat SACHSEN 2018-02-15T08:53:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes