2014/35247 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/121 Thema: Abfalltransporte freigemessenen Bauschutts aus Atom anlagen u.a. nach Grumbach Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Emotional hat der ehemalige Noch-Umweltminister Frank Kupfer die „unnützen Transporte über hunderte Kilometer“ gegeißelt. Sächsische Behörden haben indes das Einvernehmen zu den Transporten von Bauschutt aus Atomanlagen erteilt. Vgl. Pressemitteilung des SMUL vom 15.08.2014, „Bauschutt aus KKW Stade wird auf Strahlung gemessen“; Online unter: http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/193696“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Fragei: Im Rahmen welchen konkreten Sachverhalts nach § 29 II StrISchV (Ziffern 1 und 2, jeweils Buchstaben a bis d usw. sowie Diskussion der Umstände in Anlage III zur StrISchV) wurde die Freigabe des nach Grumbach bereits gelieferten und noch zu liefernden Bauschutts aus Atomanlagen jeweils wann durch welche Stelle erteilt? Der bereits gelieferte und noch zu liefernde freigegebene Bauschutt auf die Deponie Grumbach entstand beim Rückbau des Kernkraftwerkes Stade. Reststoffe, die die jeweiligen Freigabewerte nach § 29 Strahlenschutzverordnung (StrISchV) Anlage III Tabelle 1 und die Vorgaben der Anlage IV einhalten, können nur von der zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde, hier das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (NMU), nach festgelegtem Verfahren freigegeben und aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes und der Strahlenschutzverordnung entlassen werden. Seite 1 von 5 Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen FD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 21. Oktober 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4731 Dresden, 1 4. NOV. 2014 Jetzt 0 schalten Energieeffizienz in Sachsen Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkeh rs verbi ndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/35247 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Im Freigabeverfahren des Kernkraftwerkes Stade werden Abgabechargen gebildet, für die auf Basis der verfahrenslenkenden Regelungen jeweils eine Freigabedokumentation erstellt wird. Die jeweilige Freigabedokumentation bedarf des Testats des NMU. Weiterführende Informationen liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 2: Im Rahmen welchen konkreten Verfahrens, jeweils wann und im Rahmen welchen auf welcher konkreten einfachgesetzlichen Grundlage erfolgten Verfahrensschritts a. wurden sächsische Behörden von der Absicht Bauschutt aus Atomanlagen nach Sachsen zu liefern, informiert und wie wurde darauf reagiert und b. wurde durch sächsische Behörden auf Grundlage welcher konkreten Unterlagen und Daten das Einvernehmen nach § 29 V StrISchV erteilt? (Wortlaut der Unterlagen und Daten bitte der Antwort beifügen) Mit Schreiben vom 27. Januar 2014 übermittelte das NMU an das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Bitte der Betreiberin des Kernkraftwerkes Stade (E-ON Kernkraft) auf Einvernehmen nach § 29 Abs. 2 StrISchV. Diesem Schreiben lag die Bitte der Betreiberin des Kernkraftwerkes Stade (E-ON Kernkraft) auf Einvernehmen vom 17. Dezember 2013, der vereinfachte Entsorgungsnachweis für überwachungsbedürftige Abfälle zu Beseitigung vom 24. Oktober 2013 sowie die Annahmeerklärung der Deponie Grumbach vom 30. September 2013 bei. Grundlage des Verfahrens zum Einvernehmen ist § 29 Abs. 2 Satz 6 StrISchV. Das SMUL, als hierfür zuständige Behörde, hat zu prüfen, ob die Annahme und Einlagerung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben steht und keine radiologischen oder abfallrechtlichen Gründe erkennbar sind, das Einvernehmen zu verweigern. Dabei wurden die zuständige Landesdirektion Sachsen (Stellungnahme vom 3. März 2014) und das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Stellungnahme vom 4. März 2014) einbezogen. Das Einvernehmen des SMUL wurde mit Schreiben vom 5. März 2014 hergestellt. Der Wortlaut zur Erteilung des Einvernehmen lautet wie folgt: „Ich kann Ihnen deshalb mitteilen, dass aus strahlenschutzrechtlicher Sicht keine Hinderungsgründe bestehen, die Deponie Grumbach im Freistaat Sachsen mit maximal 1000 Mg pro Jahr in den Kalenderjahren 2014 und 2015 als Beseitigungsanlage für den beschriebenen Bauschutt zu nutzen.“ Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 3: Welche konkreten Radionuklide wurden jeweils mit welchen Werten wann und wo im Rahmen der Freigabe und bei der Nachkontrolle in Grumbach jeweils mit welcher Technik gemessen? (Bitte dabei unterteilen nach. a) Alphastrahler oder Radionuklide, die durch Spontanspaltung zerfallen b) Beta- und Gammastrahler, soweit sie nicht unter Buchstabe c genannt c) Elektroneneinfangstrahler und Betastrahler) Bezüglich der Freigabemessungen in Niedersachsen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die im Auftrag des SMUL durchgeführte Kontrollmessung am 9. September 2014 wurde mit der Freimessanlage des Vereins für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e. V. durchgeführt. Dabei erfolgt die Aktivitätsbestimmung durch integrale Messung der Gammaemissionsrate aller Nuklide, die im Gebinde vorhanden sind. Im vorliegenden Gebinde waren dies im Wesentlichen die Radionuklide Cäsium-137 und Cobalt-60 (x-Strahler). Der Anlagenrechner berechnet die Gesamtaktivität des Messgutes aus der gemessenen Aktivität der gammastrahlenden Nuklide und dem Anteil dieser Nuklide am Nuklidgemisch und vergleicht diese mit den Werten der Anlage III Tabelle 1 StrISchV. Frage 4: In welchem Umfang wichen die im Rahmen der Beantragung angegebenen Radionuklide und Werte von den bei der medienwirksamen Vor-Ort-Kontrolle in Grumbach gemessenen ab? (Bitte bei der Beantwortung die Grenzen und Möglichkeiten der eingesetzten Technik diskutieren) Bezüglich des Vergleiches wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die gemessene Probe (ca. 600 Kilogramm) wurde von einer Journalistin aus zwei Big Bags auf der Deponie in Grumbach zusammengestellt und konnte deshalb vorher nicht gemessen worden sein. Ziel der Kontrollmessungen war der Nachweis der Einhaltung der Freigabewerte der Anlage III Tabelle 1 Spalte 9c StrISchV. Die Probe wies eine spezifische Aktivität von 0,14 Bq/g bei einem Fehler von +/- 0,01 Bq/g auf und wäre damit uneingeschränkt freigebbar gewesen. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Frage 5: In welchem Umfang finden in den Jahren seit 2007 Im- und Exporte von Abfällen aus welchen Staaten nach Sachsen und aus Sachsen in welche Staaten statt, welche Wege werden dabei insgesamt pro Jahr zurückgelegt und durch welche konkreten Maßnahmen hat sich die Staatsregierung dafür eingesetzt, diese Transporte a. umweltverträglicher zu gestalten und b. „unnütze Transporte über hunderte Kilometer“ insgesamt zu verringern? (Antwort bitte in Tabellenform, nach Im- und ExportEN getrennt, die Menge gefährlicher/besonders überwachungsbedürftiger Abfälle dabei absolut und relativ angeben; soweit vorhanden, gern den Anteil der Bahntransporte angeben) Im- und Exporte von Abfällen in, aus und zwischen Staaten der Europäischen Union (EU) sind nach der „Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen“ (WA) geregelt. Demnach unterliegt nur die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung und von Abfällen zur Verwertung bei Vorliegen speziell in der Verordnung genannter Bedingungen dem Verfahren der vorherigen schriftlichen Notifizierung und Zustimmung unter behördlicher Beteiligung gemäß der Verordnung. Die demgemäß der Staatsregierung vorliegenden Informationen zu den seit dem Jahr 2007 in den Freistaat Sachsen und aus dem Freistaat Sachsen verbrachten Abfälle (gefährliche oder ungefährliche Abfälle), können den Anlagen 1 und 2 entnommen werden. Dem Inhaber einer gültigen Notifizierung gemäß der WA ist die Möglichkeit eröffnet, für den Transport verschiedene Wege oder verschiedene Transportarten, zum Beispiel Bahn und/oder Lkw, zu nutzen. Angaben darüber werden statistisch nicht erfasst. Für die Verbringung von Abfällen zwischen Staaten der EU gilt grundsätzlich das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit. Über zulässige Eingriffe in dieses Prinzip haben sich die Staaten der EU unter Berücksichtigung internationaler Abkommen in der WA verständigt und diese festgelegt. Welche Auflagen für eine Verbringung und Einwände gegen eine Verbringung durch nationale Behörden zulässig sind, ist in den Artikeln 10, 11 und 12 der WA geregelt. Soweit hier Auflagen zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit einer Verbringung möglich sind, werden diese von der für den Vollzug der WA im Freistaat Sachsen zuständigen Landesdirektion umgesetzt. Für den Begriff „unnütz“ besteht keine rechtliche Normierung. Eine Beschränkung oder Untersagung von Abfallverbringungen allein aus nationalen Nützlichkeitsbetrachtungen, ohne dass gemäß der Verordnung zulässige Gründe vorliegen, ist unzulässig. Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACH SEM Die Bilanz zwischen Import (Anlage 1) und Export (Anlage 2) ergibt, dass die Menge der verbrachten Abfälle aus Sachsen ins Ausland deutlich niedriger ist. Dies zeigt, dass die sächsische Abfallwirtschaft „unnütze“ Abfalltransporte grundsätzlich vermeidet. Mit freundlichen Grüßen t. L Thomas Schmidt Anlagen: 2 Seite 5 von 5 Anlage 1 Zur Entsorgung in den Freistaat Sachsen importierte Mengen gemäß der EU-Abfallverbringungs-verordnung (WA) notifizierter Abfälle nach Herkunftsstaat 2007 (in t) 2007 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 9 087 9 087 - Brasilien 114 114 - China 270 270 - Dänemark 3 669 1 849 1 819 Estland 48 48 - Finnland 279 125 154 Frankreich 28 603 19 826 8 777 Griechenland 3 704 253 3 451 Irland 858 481 377 Israel 422 422 - Italien 600 775 390 059 210 716 Kroatien 182 182 - Lettland 3 3 - Litauen 683 683 - Luxemburg 230 214 16 Malta 155 155 - Malaysia 1 062 926 136 Niederlande 33 812 5 622 28 189 Norwegen 61 - 61 Österreich 39 718 32 361 7 356 Polen 615 615 - Philippinen 150 150 - Schweden 23 740 23 740 - Schweiz 24 195 20 760 3 435 Slowenien 6 639 6 639 - Slowakei 93 93 - Singapur 1 130 1 130 ~ Spanien 378 378 - Thailand 1 367 1 367 - Tschechische Republik 1 194 554 640 Ukraine 865 584 281 Ungarn 346 346 Vereinigtes Königreich (UK) 5 189 4 385 804 Vereinigte Staaten (USA) 42 42 - Insgesamt 789 674 523 463 266 211 1 von 7 Anlage 1 2008 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 360 360 - Brasilien 137 137 - China 1 080 1 080 - Dänemark 3 457 1 773 1 684 Finnland 117 117 Frankreich 17 136 15 852 284 Griechenland 66 56 - Irland 764 565 189 Israel 229 229 Italien 599 804 467 621 132 183 Kroatien 399 399 - Litauen 2 337 2 337 - Luxemburg 2 155 2 155 Malaysia 1 258 1 258 - Malta 38 38 - Niederlande 34 055 3 761 30 294 Österreich 46 362 39 969 6 392 Polen 481 481 - Philippinen 186 186 - Rumänien 5 5 Schweden 17 721 17 721 - Schweiz 26 396 24 158 2 238 Slowakei 73 73 - Slowenien 6 615 6 615 - Singapur 1 017 840 176 Spanien 12 711 12711 - Thailand 1 239 1 239 - Tschechische Republik 1 248 1 248 - Türkei 194 194 - Ukraine 243 243 - Ungarn 358 358 - Vereinigtes Königreich (UK) 4 902 4011 890 Vereinigte Staaten (USA) 97 97 - Insgesamt 783 220 607 889 175 331 2 von 7 Anlage 1 2009 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 325 325 - Brasilien 126 126 - Costa Rica 115 115 - China 159 159 - Dänemark 873 873 - Finnland 86 86 - Frankreich 4 244 3 800 444 Griechenland 87 58 29 Irland 476 386 90 Israel 388 388 - Italien 461 295 432 678 28 617 Kroatien 1 105 1 105 - Litauen 1 231 1 231 - Luxemburg 2 924 2 924 - Malaysia 194 194 - Malta 79 79 Montenegro 19 19 - Neuseeland 26 26 - Niederlande 17 429 4 818 12611 Österreich 39 838 34 846 4 992 Polen 972 972 - Philippinen 11 11 - Rumänien 198 198 - Schweden 10 000 10 000 - Schweiz 23 070 20 494 2 576 Serbien 215 59 155 Slowakei 136 136 - Slowenien 2 481 2 356 125 Singapur 1 035 966 69 Spanien 15 942 15 942 - Thailand 174 174 - Tschechische Republik 1 790 1 790 - Türkei 59 59 - Ukraine 10 - 10 Ungarn 418 418 - Vereinigtes Königreich (UK) 3 746 3 043 703 Vereinigte Staaten (USA) 207 207 - Insgesamt 591 485 541 063 50 423 3 von 7 Anlage 1 2010 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 636 636 - Bulgarien 193 193 - Brasilien 182 182 - Costa Rica 92 92 - China 346 346 - Frankreich 2 757 2 757 - Griechenland 1 932 1 932 - Indien 10 10 - Irland 258 168 90 Israel 177 177 - Italien 279 052 270417 8 635 Japan 15 - 15 Kroatien 2 046 2 046 - Litauen 4 367 4 367 - Luxemburg 15 522 15 522 - Malaysia 38 - 38 Mexiko 12 12 - Montenegro 592 592 Neuseeland 26 26 - Niederlande 14 447 6211 8 236 Norwegen 650 650 - Österreich 70 389 62 466 7 923 Polen 334 334 - Portugal 139 139 - Rumänien 35 35 - Schweden 11 125 11 125 - Schweiz 24 296 20 943 3 353 Slowakei 143 143 - Slowenien 7 314 7 027 287 Singapur 399 289 110 Thailand 71 71 - Tschechische Republik 2 059 2 059 - Türkei 55 55 - Ungarn 375 375 - Vereinigtes Königreich (UK) 3 983 3 194 789 Vereinigte Staaten (USA) 42 42 - Insgesamt 444109 414 632 29 476 4 von 7 Anlage 1 2011 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 599 599 - Bosnien und Herzegowina 47 47 - Brasilien 145 145 - Bulgarien 1 252 1 162 91 China 184 184 - Costa Rica - - Dänemark 1 054 1 054 - Finnland 131 131 - Frankreich 38 063 38 063 - Griechenland 1 068 1 068 - Indien 75 75 - Irland 290 116 174 Israel 145 145 - Italien 295 108 293 436 1 672 Japan - - Kroatien 2 805 2 805 - Litauen 12 961 12 961 - Luxemburg 21 012 21 012 - Malaysia - - - Malta 18 18 - Mexiko 13 13 - Montenegro - - Neuseeland 5 5 - Niederlande 5 040 4 752 288 Norwegen 984 984 - Österreich 50 872 42 587 8 285 Polen 1 083 1 030 53 Portugal 193 193 - Rumänien 8 8 - Schweden 10 593 10 593 - Schweiz 20 687 18 523 2 164 Serbien 293 293 Singapur 344 270 74 Slowakei 178 178 - Slowenien 7 466 7 407 59 Spanien 9 826 9 826 Thailand 309 309 - Tschechische Republik 4 291 4 291 - Türkei 21 21 - Ungarn 505 505 - Vereinigtes Königreich (UK) 3 328 2 789 539 Vereinigte Staaten (USA) 28 28 Insgesamt 491 026 477 625 13 400 5 von 7 Anlage 1 2012 Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 651 651 - Bosnien und Herzegowina 19 19 - Brasilien 131 131 ~ Bulgarien 768 649 120 China 123 62 61 Dänemark 2 209 1 214 995 Finnland 244 112 132 Frankreich 2 036 1 803 233 Griechenland 752 752 - Indien 21 21 Irland 156 100 56 Israel 61 61 - Italien 171 017 169 597 1 421 Kanada 18 18 Kroatien 2 267 2 267 - Litauen 4 146 4 146 - Luxemburg 28 181 28 181 - Malta 319 319 - Neuseeland 8 8 - Niederlande 4 843 4 629 214 Norwegen 824 824 - Österreich 50 853 41 733 9 120 Polen 1 021 756 264 Portugal 123 123 - Rumänien 165 165 - Schweden 9 383 9 383 - Schweiz 31 021 27 184 3 838 Singapur 313 313 - Slowakei 221 221 - Slowenien 10 607 8 783 1 824 Spanien 4 516 4 516 - Taiwan 100 100 Thailand 108 108 - Tschechische Republik 3 804 3 269 535 Ungarn 442 442 - Vereinigtes Königreich (UK) 2 159 1 991 169 Vereinigte Staaten (USA) 77 77 - Vietnam 57 57 - Insgesamt 333 765 314 784 18 981 6 von 7 Anlage 1 2013* Herkunft aus Importierte Abfallmengen insgesamt Österreich 70 792 Belgien 1 041 Bulgarien 145 Brasilien 169 Schweiz 44 664 Tschechien 11 545 Indien 36 China 200 China (Taiwan) 202 Türkei 36 Vietnam 112 Dänemark 3 055 Spanien 8 513 Finnland 98 Frankreich 2 923 Großbritannien 2 683 Griechenland 354 Kroatien 67 Ungarn 404 Irland 84 Israel 39 Italien 155 307 Litauen 1 649 Luxemburg 24 447 Malta 19 Niederlande 4 419 Norwegen 441 Neuseeland 54 Polen 6 222 Portugal 117 Rumänien 274 Schweden 9 554 Singapur 384 Slowenien 8 752 Slowakei 276 Serbien 515 Thailand 200 Insgesamt 359 792 * Zahlen für 2013 sind bisher für die Statistik noch nicht in gleicher Weise wie in den Vorjahren aufbereitet. 7 von 7 Anlage 2 Aus dem Freistaat Sachsen grenzüberschreitend verbrachte Mengen gemäß der EU-Abfallver-bringungsverordnung (WA) notifizierter Abfälle nach Staaten (in t) 2007 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 260 324 935 Italien 83 83 - Japan 6 - 6 Niederlande 2 342 2 266 75 Norwegen 5 365 5 365 - Polen 65 797 - 65 797 Schweiz 129 14 116 Slowakei 3 536 - 3 536 Ungarn 31 714 « 31 714 Insgesamt 110 231 8 052 102 179 2008 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 263 - 1 263 Italien 5 933 5 933 - Niederlande 1 981 1 981 - Norwegen 35 35 - Polen 58 330 20 58 310 Slowakei 2 761 2 761 Ungarn 14 935 - 14 935 Vereinigte Staaten (USA) 172 172 - Insgesamt 85 412 8 142 77 269 2009 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 108 47 1 061 Indien 2 882 - 2 882 Malaysia 1 144 - 1 144 Niederlande 1 368 1 368 - Polen 75 682 605 75 078 Schweiz 7 7 - Slowakei 4 696 - 4 696 Tschechische Republik 198 198 « Ukraine 20 - 20 Vereinigte Staaten (USA) 100 100 - 1 von 3 Anlage 2 Insgesamt 87 205 2 324 84 881 2010 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 380 469 912 Niederlande 2 669 1 543 1 126 Polen 93 913 - 93 913 Schweiz 25 15 10 Slowakei 4 395 - 4 395 Slowenien 393 393 Tschechische Republik 8 455 484 7 970 Insgesamt 111229 2 905 108 325 2011 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfailmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 561 289 1 273 Niederlande 1 626 77 1 549 Österreich 20 20 - Polen 94 749 1 349 93 401 Slowakei 9 241 - 9 241 Tschechische Republik 27 345 852 26 493 Vereinigtes Königreich (ÜK) 4 4 Insgesamt 134 546 2 589 131 957 2012 Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt davon gefährliche nicht gefährliche Belgien 1 496 404 1 092 Niederlande 1 284 84 1 201 Österreich 333 333 - Polen 68 999 4 061 64 938 Slowakei 4 455 - 4 455 Tschechische Republik 30 486 500 29 986 Vereinigtes Königreich (UK) 10 10 - Insgesamt 107 064 5 393 101 671 2 von 3 Anlage 2 2013* Zur Entsorgung weitergegeben an Verbrachte Abfallmengen insgesamt Belgien 1 655 Schweiz 2 Tschechien 24 097 Großbritannien 14 Niederlande 491 Polen 20 897 Rumänien 237 Slowakei 2 535 Insgesamt 49 928 * Zahlen für 2013 sind bisher für die Statistik noch nicht in gleicher Weise wie in den Vorjahren aufbereitet. 3 von 3