STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl ïelefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1091 - KLR Dresden, ? . Februar 2018 Hausanschrift: Sächslsches Staatsministef ium def Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t Straßenbahnlin¡en 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektron¡sche Dokumente nur üþer das Elektronische Gerichls- und Venilaltungspostfach; nähere lnlormal¡onen unter www.ggvp.ds ßg!!-\ìffiNirÈw SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112100 Thema: Projekt bei der Staatsanwaltschaft Dresden zur Unterstützung von zum Haftantritt geladenen Ersatzfreiheitsstraflern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Vorbemerkung: ln der Stellungnahme führt die Staatsreg¡erung zum Antrag Drs. 6/11033 unter Punkt ,,zu 1.10" aus, dass bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein Projekt initiiert wurde, in dessen Rahmen der soziale Dienst (Gerichtshilfe) beauftragt wird bei ,,Problemfällen" zu erm¡tteln, ob der verurteile nicht willens oder aus anderen Gründen nicht in der Lage istn die Geldstrafe zu bezahlen bzw. Arbeit zur Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu leisten." Namens und im Auftrag der sächsischen staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Seite 1 von 3 STÀATSMINISTER¡UI\4 DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN N3r-Mw Frage 1: Wann wurde, für welche Dauer das o.g. Projekt, das bei Veru¡teilten, mit denen im Lauf des Verfahrens nicht kommuniziert werden konnte, gezielt der Soziale Dienst eingebunden wirdn durch wen initiiert? Das Projekt wurde im Rahmen einer Besprechung mit den Vollstreckungsleitern der Staatsanwaltschaften im Sächsischen Staatsministerium der Justiz am 10. März 2017 initiiert, wobei der Vollstreckungsleiter der Staatsanwaltschaft Dresden - entsprechend seiner hierzu in der Besprechung erklärten Bereitschaft - im Nachgang mit der Durchführung des Projekts beauftragt wurde. ln das Projekt sollten 20 bis 50 geeignet erscheinende Fälle einbezogen werden. Frage 2: Wie viele verurteilte Personen wurden seitdem aufgesucht und in wie vielen Fällen konnte im Rahmen des Projekts die Ersatzfreiheitsstrafe noch abgewendet werden ? lm Rahmen des Projekts wurde der Soziale Dienst von der Staatsanwaltschaft Dresden zwischen dem 28. Juni 2017 und dem 2. Oktober 2017 in insgesamt 44 Fällen beauftragt , Verurteilte mit dem Ziel aufzusuchen, Lösungen zur Vermeidung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu finden. ln 25 Fällen ist es dem Sozialen Dienst dabei gelungen , ein persönliches Gespräch mit den Verurteilten zu führen. lm Hinblick auf diese 25 verurteilten Personen konnte in sieben Fällen in der Folge die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe (ganz oder teilweise) abgewendet werden. Frage 3: Welche Gründe ließen sich im Rahmen des Projektes feststellen, aufgrund derer die Verurteilten nicht willens oder nicht in der Lage waren, die Geldstrafe zu begleichen ? Die Gründe waren vielfältig. ln einigen Fällen war festzustellen, dass Verurteilte sich weigern, ihre finanziellen Mittel für die Begleichung der Geldstrafe aufzuwenden, und Seite 2 von 3 STÀATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENw auch nicht bereit sind, zur Vermeidung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe gemeinnützig zu arbeiten. Andererseits gibt es auch Verurteilte, denen es aus unterschiedlichsten Gründen, etwa aufgrund gesundheitlicher Probleme, Vorbehalten, mit Behörden überhaupt Kontakt aufzunehmen , oder allgemeiner Nachlässigkeit in der Behandlung von Behördenschreiben, nicht gelingt, ihre Anliegen gegenüber der Vollstreckungsbehörde angemessen zu kommunizieren , und die es so zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe kommen lassen. Frage 4: lnwieweit wird bzw. wurde das Projekt wann, durch wen und mit welchem Ergebnis evaluiert? Sofern keine Evaluation geplant ist, warum nicht? Das Projekt wurde von der Staatsanwaltschaft Dresden unter Einbeziehung des Sozialen Dienstes des Landgerichts Dresden ausgewertet. Seitens der Staatsanwaltschaft Dresden wurde das Projekt aufgrund der geringenZahl der Fälle, in denen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden konnte, und des hohen Aufwandes, der hierdurch beim Sozialen Dienst verursacht wurde, kritisch bewertet. Frage 5: lnwieweit ist unter welchen Maßgaben geplant den Sozialen Dienst in allen sächsischen Staatsanwaltschaften zur gezielten Ansprache der Verurteilten, mit denen im Lauf des Verfahrens nicht kommuniziert werden konnte, zu beauftragen? Die Uberlegungen der Staatsregierung hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Mit freundlichen Grü ßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2018-02-12T15:00:56+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes