STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12107 Thema: Sicherstellungen und Einziehung von Waffen bei Rechtsextremisten (Waffenfunde bei Rechtsextremisten) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele und welche Waffen wurden von wie vielen Anhängern der rechtsextremen Szene im Zeitraum 2014 bis 2017 im Freistaat Sachsen unter welchen Umständen, an welchem Tag, beschlagnahmt bzw. auf andere Art und Weise sichergestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art und Fabrikant der Waffen, legale und illegale Waffe, Umstand/Anlass der Sicherstellung (Routinekontrolle, Durchführung Ermittlungsverfahren etc.), Rechtsgrundlage der Sicherstellung — freiwillige Abgabe, Beschlagnahme , genaues Datum) Frage 2: Wie viele und welche Waffen wurden von wie vielen Anhängern der rechtsextremen Szene im Zeitraum 2014 bis 2017 im Freistaat Sachsen eingezogen? Frage 3: Wie viele Rücknahmen bzw. Widerrufe einer waffenrechtlichen Erlaubnis korrespondierten mit den erfragten Beschlagnahmungen bzw. sonstigen Sicherstellungen gern. Frage 1. und Einziehungen gern. Frage 2.? (Bitte aufschlüsseln, wie viele Personen von wie vielen Rücknahmen bzw. Widerrufen einer waffenrechtlichen Erlaubnis betroffen waren und wie viele Waffen in jedem Einzelfall sichergestellt und entzogen wurden [nicht nur abstrakt Fälle angeben]) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-1053/44/155 Dresdenfli l . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Von einer Beantwortung der Fragen wird seitens der Staatsregierung abgesehen. Die fragegegenständlichen Maßnahmen werden je nach Ausgangssachverhalt von Polizei-, Justiz- oder Waffenbehörden durchgeführt. Die dazu registrierten personenbezogenen Daten können mangels einer entsprechenden Rechtsgrundlage nicht mit den durch die Verfassungsschutzbehörden erfassten Rechtsextremisten bzw. Anhängern der rechtsextremen Szene abgeglichen werden. Insoweit ist die vollständige Beantwortung der Fragestellungen aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Beschränkt sich die Staatsregierung bei der Beantwortung der Fragestellungen auf die bei den Polizei-, Justiz- und Waffenbehörden vorhandenen Daten, ist eine Beantwortung der Fragen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich. Die Staatsregierung ist gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Polizei-, Justiz- und Waffenbehörden führen keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen . Mithin liegen die zur Beantwortung der Fragen notwendigen Erkenntnisse nicht unmittelbar vor. Sie können auch nicht durch elektronische Recherchen in den Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften, der Polizeibehörden bzw. im Nationalen Waffenregister erlangt werden, da wegen fehlender Recherchekriterien und gesetzlicher Löschfristen keine validen Ergebnisse erzielt werden können. Es bedarf daher einer Einzelauswertung aller Verfahrensakten, in denen Waffen asserviert wurden . Allein im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurden im Zeitraum von 2014 bis 2017 insgesamt 909 Waffen asserviert. Die Anzahl der betroffenen Verfahrensakten kann dabei nur geschätzt werden, da die Asservatenliste keiner automatisierten Auswertung zugänglich ist. Geht man davon aus, dass in schätzungsweise jedem vierten Verfahren mehrere Waffen sichergestellt bzw. eingezogen wurden, handelt es sich um mindestens 600 Verfahrensakten, die einer händischen Auswertung zu unterziehen wären. Dabei ist auch der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und Archiven der Staatsanwaltschaften zu berücksichtigen. Bei einem angenommenen Aufwand von 30 Minuten pro Akte stünde ein Sachbearbeiter für mindestens 37 Arbeitstage für Kernaufgaben nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung . Hinzu käme der Zeitaufwand für die auszuwertenden Verfahren bei den übrigen Staatsanwaltschaften, den Polizeidirektionen und den Kreispolizeibehörden. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung und der ihr zugeordneten Behörden andererseits zu dem Ergebnis , dass eine Beantwortung der Fragen auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkung der Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden nicht zu leisten ist. Mitizeundlichen Grüßen )(r4of.ProrDr. Roland Wöller L. Seite 3 von 3 2018-02-16T13:41:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes