STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstrafje 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, Fraktion AfD Drs.-Nr.: 6/12108 Thema: Opferschutzstrukturen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: n,Der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz, Kurt Beck, stellte im Dezember 2017 seinen Abschlussbericht vor. Unter Punkt 7. c. heißt es dort u. a.: ,nln acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Plalz und Schleswig-Holstein) wurden hauptamtliche Landeszentralen PSNV durch lnnenbehörden eingerichtet. ln den anderen Bundesländern sind konkrete Ansprechpartner für PSNV durch Landesbehörden berufen oder durch Kirchen oder Hilfsorganisationen eingesetzt und in Abstimmungen mit den Behörden auf Landesebene tätig. Zu empfehlen ist, dass die bestehenden und aufzubauenden Angebote und Strukturen des Opferschutzes enger mit den bestehenden Strukturen der PSNV verzahnt werden, damit Synergieeffekte genutzt werden können und nach Terroranschlägen eine qualifizierte und umfassende Opferhilfe gewährleistet werden kann. [...]". Unter Punkt 8. a. aa. heißt es u. a.: ,,Die Erfahrungen des Opferbeauftragten und die Gespräche mit den Opfern und Hinterbliebenen zeigen, dass die Schaffung zentraler Opferschutzstrukturen auf Bundes- Seite 1 von 6 FBI-\t¡dTMw Dresden. ¡(f.Februar zorc Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminlster@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1040E/13/1096 - KLR Hausanschrift: Sächslsches Staatsm¡nisterlum der Justlz Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Vefkehrsvefbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür slekùonisch s¡gnierte sowie für verschlüsselte elektronische Doku" mente nur über das Elektronische Ger¡chts- und VeMaltungspostfach; nåhere lntormationen unter www.egvp.de STAATSMINISTERlUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN NA!-\\frrd&w wie auf Landesebene wicht¡g ist. Auf Landesebene ¡st Berlin mit der Schaffung se¡ner zentralen Anlaufstelle beispielgebend. Auch andere Bundesländer haben bereits signalisiert , dass zentrale Opferschutzstrukturen geschaffen werden sollen bzw. diesbezüglich Überlegungen in Gang gesetzt worden sind. tm Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es einen Gesprächskreis ,,Best Practice Opferschutz". Dort werden die Erfahrungen der Bundesländer untereinander ausgetauscht und aktuell die Schaffung solcher Strukturen besprochen. Für die Schaffung der Strukturen auf Landesebene sind die Länder zuständig. Neben der Schaffung von zentralen Opferschutzstrukturen ist der Ausbau vorhandener Strukturen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) auf Länderebene und deren Vernetzung mit den dort vorhandenen Opferschutzstrukturen eine weitere wichtige Aufgabe für die Zukunft. [...]". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie gestalten sich die Opferschutzstrukturen in Sachsen derzeit? (Bitte aufgliedern nach Ansprechstellen, Zuständigkeitenn (BeratungslLeistungen usw.) Die Wahrung der Rechte der Opfer von Strattaten und ein angemessener Umgang mit ihnen ist der Staatsregierung ein besonderes Anliegen; der Opferschutz ist ebenso wichtig wie die Verfolgung der zu ihren Lasten begangenen Straftaten. Neben eigenen staatlichen Opferschutzangeboten , wird der Opferschutz in besonderer Weise auch durch private Träger gewährleistet . Staatliche Opferschutzstrukturen nehmen insoweit eine koordinierende und vermittelnde Rolle ein. Zunächst gehört der Opferschutz zum Selbstverständnis polizeilichen Handelns und ist somit Aufgabe jedes Polizeibeamten. Polizeibeamte sind in aller Regel die ersten Ansprechpartner für Opfer von Kriminalität und anderen Schadensereignissen, wie z.B. Verkehrsunfällen. Aus dieser Stellung heraus ergibt sich für die Polizei eine besondere Verantwortung zum Opferschutz . Zu den Grundsätzen des polizeilichen Opferschutzes gehören der sensible Umgang mit den betroffenen Personen und insbesondere die umfassende Belehrung über die Opferrechte und den Ablauf des Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens. Um den eingangs genannten besonderen Anliegen des Staatsregierung zu genügen sowie einen angemessenen Umgang Seite 2 von 6 STAATSMìNISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN fl47-MËw mit Opfern zu gewährleisten, sind die Strafverfolgungsbehörden in tatsächlicher Hinsicht in besonderen Maße auf die Hilfe und Zusammenarbeit mit ausgebildeten und erfahrenen Fachleuten wie etwa Psychotherapeuten, Traumatologen, Mitarbeitern von Beratungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen angewiesen, die über den erforderlichen Sachverstand im Umgang mit Betroffenen verfügen. Die Opferschutzbeauftragten in den Polizeidirektionen sind die Ansprechpartner und Koordinatoren für alle Polizeibeamten, externe Behörden und Organisationen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Sie pflegen eine enge Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und Netzwerken der Opferhilfe. Darüber hinaus erfolgt durch die Opferschutzbeauftragten die Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Bediensteten im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion beispielsweise zu Themen des polizeilichen Opferschutzes, häuslicher Gewalt und Stalking. Die Koordinierung des polizeilichen Opferschutzes im Freistaat Sachsen obliegt der Zentralstelle für polizeiliche Prävention im Landeskriminalamt. Die Aufgaben umfassen hier u. a. die Zusammenarbeit mit den Opferschutzbeauftragten der Polizeidirektionen sowie die Erarbeitung , Aktualisierung und Bereitstellung von landesspezifischen Medien zum polizeilichen Opferschutz , die Zusammenarbeit mit Vereinen und Netzwerken zum Thema,,Opferschutz", die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern. Einen weiteren Baustein zur Unterstützung von Opfern einer Straftat bildet die psychosoziale Prozessbegleitung (5 a06g der Strafprozessordnung). Nachdem eine Prozessbegleitung im Freistaat Sachsen schon seit dem Jahr 2013 am Amtsgericht Leipzig und am Amtsgericht Chemnitz seit dem Jahr 2015 angeboten wurde, erforderte die Neuregelung der psychosozialen Prozessbegleitung durch das 3. Opferrechtsreformgesetz eine weitergehende landesrechtliche Umsetzung. Die notwendigen Regelungen sind mit dem Sächsischen Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (SächsPsychPbGAG) vom 13. Dezember 2016 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Durchführung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (SächsPsychPb- GAGDVO) vom 13. Januar 2017 gelroffen worden, sodass die normativen Voraussetzungen für eine effektive Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung auf Landesebene geschaffen worden sind und die psychosoziale Prozessbegleitung in Sachsen angeboten wird. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich im Gegensalzzur rechtlichen Vertretung des Verletzten durch einen Rechtsanwalt um die nicht-rechtliche Unterstützung des Opfers. lnsbesondere sollen Betroffene durch den psychosozialen Prozessbegleiter im Strafverfahren , das heißt vor, während und nach der Hauptverhandlung, qualifiziert betreut und unterstützt sowie über den Ablauf eines Strafverfahrens informiert werden. Auf diese Weise soll vor allem die emotionale Belastung der Verletzten reduziert werden. Einen psychosozialen Prozessbegleiter kann sich grundsätzlich jedes Opfer einer Strattat nehmen. Unter den Voraussetzungen des S 4069 Absatz 3 der Strafprozessordnung kann dem Verletzten auf Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter durch das Gericht beigeordnet werden. Die Beiordnung ist für den Verletzten kostenfrei. Eine Beratung über die Möglichkeiten einer psychosozialen Prozessbegleitung können Opfer in den Beratungsstellen der Opferhilfe Sachsen e. V. erhalten. Als einen weiteren Bestandteil des Opferschutzes ist der Täter-Opfer-Ausgleich zu benennen . Ansprechpartner für den Täter-Opfer-Ausgleich sind bei erwachsenen Beschuldigten die Mediatoren des Sozialen Dienstes der Justiz, der bei jedem Landgericht in Sachsen eingerichtet ist. Bei jugendlichen Beschuldigten sind zusätzlich auch die Jugendämter zuständig. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren der Konfliktschlichtung. Unter Aufsicht eines Mediators versuchen Opfer und Täter eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich auf eine Wiedergutmachung zu verständigen. Eingeleitet wird der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Gelangt ein Staatsanwalt oder Richter zu dem Ergebnis, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt, beauftragt er eine Schlichtungsstelle mit der Durchführung eines Tåter-Opfer-Ausgleichs. Diese beauftragen in der Regel freie Träger mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs jedoch auch selbst anregen, beispielsweise beim Stellen des Strafantrags. Nicht zuletzt fällt in den Gesamtkomplex,,Opferschutz" auch die Entschädigungsproblematik, insbesondere nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Nach dem OEG werden grundsätzlich verbleibende gesundheitliche Schäden entschädigt, die durch einen rechtswidrigen vorsätzlichen tätlichen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit verursacht wurden. Das OEG wird im Freistaat Sachsen vom Kommunalen Sozialverband (KSV) vollzogen. Dieser ist auch Anlaufstelle für die Opfer und arbeitet eng mit Opferverbänden zusammen, welche auch Opfern von Gewalttaten beratend zur Seite stehen. Seite 4 von 6 STAATS[4INISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Zudem werden für eine psychologische Soforthilfe im Rahmen einer freiwilligen Leistung nach dem OEG im Freistaat Sachsen Betreuungsleistungen durch Traumaambulanzen angeboten , Bei Bedarf vermitteln Polizei, Justiz und andere staatliche Akteure dem Opfer für eine weitergehende Hilfe eine adäquate Opferhilfeeinrichtung und Hilfsangebote. Denn ein wichtiger Bestandteil des Opferschutzes sind die nichtstaatlichen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen , an die sich Opfer von Straftaten wenden können. ln diesem Zusammenhang ist auch auf die durch die sächsische Polizei herausgegebene Broschüre ,,Polizeilicher Opferschutz - lnformationen für Betroffene" und auf die durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz herausgegebene Broschüre,,Opferhilfe" hinzuweisen, die Hinweise und Kontaktdaten zu den Beratungsstellen beinhalten und Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Die Broschüren sind als Anlagen beigefügt. Frage 2: lnwieweit teilt die Staatsregierung die Empfehlung des Opferschutzbeauftragten Kurt Beckn dass die bestehenden und aufzubauenden Angebote und Strukturen des Opferschutzes enger mit den bestehenden Strukturen der PSNV (in Sachsen) verzahnt werden sollten, damit Synergieeffekte genutzt werden können und nach Terroranschlägen eine qualifizierte und umfassende Opferhilfe gewährleistet werden kann? Frage 3: Wie verhält sich die Staatsregierung zu der ldee, auch in Sachsen eine zentrale Opferschutzstruktur zu schaffen und die vorhandenen Strukturen der PSNV auszubauen? Zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3 Die Staatsregierung prüft derzeit, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes ergriffen werden können. Der Abschlussbericht des Bundesbeauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlages auf dem Breitscheidplatz und die darin enthaltenen Empfehlungen werden bei der Evaluierung der bereits bestehenden Maßnahmen und Hilfen auf ihre Effektivität hin berücksichtigt. Seite 5 von 6 STAATSMìNISTER'IUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENM\r$Y Von einer weitergehenden Beantwortung der Fragen wird abgesehen, weil sie nicht auf die Erteilung von Sachauskünften und lnformationen, sondern jeweils auf eine Bewertung gerichtet sind. Das parlamentarische Fragerecht dient nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Fragesteller für geboten hält (vgl. SächsVerfGH v. 22.4.2004, Vf. 44-l-03). Namentlich liegt zu den Fragen 2 und 3 noch kein abgeschlossener Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung vor. Frage 4: Mit welchen Erkenntnissen hat der Freistaat Sachsen zu einer Meinungsbildung des Gesprächskreises,,Best Practice Opferschutz" beigetragen und welche Erkenntnisse für den Freistaat Sachsen haben sich aus dem Gesprächskreis ergeben? Der Gesprächskreis ,,Best Practice Opferschutz", an dem ein Vertreter des Freistaates Sachsen teilnimmt, findet regelmäßig - zumeist zweimal jährlich - statt, zuletzl im November 2017. Der Komplex ,,Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes" wurde im Rahmen des letzten Gesprächskreises aufgegriffen. Das Bundesland Berlin hat in diesem Zuge seine zentrale Anlaufstelle, auf die auch der Abschlussbericht unter L a. aa. Bezug nimmt, vorgestellt . Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage im Hinblick darauf, ob und inwieweit hieraus für den Freistaat Sachsen Erkenntnisse gezogen werden, wird abgesehen, weil sie auf eine Bewertung gerichtet ist (vgl. zusammenfassende Antwort zu den Fragen 2 und 3). Darüber hinaus ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung noch nicht abgeschlossen , sodass konkrete Erkenntnisse hierzu in den Meinungsbildungsprozess des Gesprächskreises nicht einfließen konnten. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung n Anlagen Broschüre,,Polizeilicher Opferschutz - I nformationen für Betroffene" Broschüre,,Opferhilfe" Seite 6 von 6 Polizeilicher Opferschutz Informationen für Betroffene I Inhaltsverzeichnis Polizeilicher Opferschutz 3 Teil I – Der Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und Ihre Rechte als Opfer 5 Was ist eine Straftat? 5 Anzeige und Strafantrag 5 Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens 6 Ihre Rechte als Opfer im Ermittlungsverfahren/Strafverfahren? 7 Weitere Opferrechte 8 Besondere Rechte von Kindern im Strafverfahren 9 Teil II – Hinweise der Polizei zu speziellen Delikten 11 Häusliche Gewalt 12 Was ist das Gewaltschutzgesetz? 13 Spezialfall – Kinder als Opfer 14 Sexuelle Gewalt 14 Spezielle Delikte 15 Sexueller Missbrauch von Kindern 15 Stalking 16 Stalking – Nachstellung, Belästigung, Bedrohung 16 Raub/Überfall 18 Diebstahl 19 Bei Verlust der EC- oder Kredit-Geldkarte: 19 Bei Verlust des Handys 20 Diebstahl von Kraftfahrzeugen 21 Einbruch 22 Teil III – Rat und Hilfe 25 Ansprechpartner in der Polizei Sachsen 25 Amtsgerichte in Sachsen 26 Beratungsangebote – Hilfe für Opfer 32 Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt 32 Beratungsstellen des Vereins Opferhilfe Sachsen e. V. 36 WEISSER RING e. V. 37 Weitere Beratungsstellen 39 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen 41 Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatung 43 Opferentschädigung 43 Beratungsstellen für Konfliktschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich 44 Beratungsangebote und Hilfe für Täter 45 Beratungsangebote für Jungen und Männer 46 Telefon- und Onlineberatungsmöglichkeiten (regional und bundesweit) 47 2 3 POLIZEILICHER OPFERSCHUTZ Wenn Sie diese Broschüre in den Händen halten, sind Sie oder ein Ihnen nahestehender Mensch Opfer bzw. Betroffener einer Straftat geworden. Wie es Ihnen jetzt geht, Ihre Ängste, Schmerzen und Sorgen kann sicher nur jemand nachempfinden, der Ähnliches erlebt hat. Bei aller Professionalität und Neutralität, mit der wir als Polizeibeamte an die nun zu erledigenden Dinge herangehen müssen, gilt Ihnen – der/dem Betroffenen oder seinen Angehörigen – unsere ganze Solidarität. Ihnen ist ein Unrecht geschehen, ein Unglück zugestoßen. Wir wollen alles in unserer Macht Stehende unternehmen, die Umstände aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Darüber hinaus wollen wir Ihnen in Ihrer schwierigen Situation helfen, den Weg zu weiterführender Beratung und Begleitung zu finden. Viele Organisationen, in denen Menschen ehrenamtlich oder als professionelle Berater für Opfer da sind, arbeiten partnerschaftlich mit der Polizei zusammen. Diese Broschüre soll dazu beitragen, Ihnen beim Weg als Betroffene/-er einer Straftat ihre Rechte aufzuzeigen und zeigen, inwieweit die Polizei helfen kann, wo diese Hilfe ihre Grenzen hat und wer Ihnen danach weiterhelfen kann. Wir erheben mit dieser Broschüre nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Vielmehr wollen wir Sie mit diesen Seiten dazu ermutigen, sich genau die Hilfe zu holen, die Sie benötigen. I 4 5 I Teil I Der Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens und Ihre Rechte als Opfer Was ist eine Straftat? Eine Straftat liegt vor, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Tat muss im Strafgesetzbuch (StGB) oder einem anderen Gesetz als verbotene Tat beschrieben und mit einer Strafe bedroht sein. 2. Der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, also ohne Rechtfertigungsgründe (z. B. Notwehr bei einem Tötungsversuch). 3. Der Täter muss schuldhaft, also vorwerfbar, gehandelt haben. Dieses Merkmal fehlt z. B. bei einer schweren psychischen Störung. In der Regel fordert das Strafrecht außerdem, dass eine Straftat vorsätzlich ("mit Wissen und Wollen") begangen wurde. Das heißt, dem Täter muss bewusst gewesen sein, dass seine Handlung eine andere Person verletzt oder Schaden anrichtet und muss dies auch wollen. Es gibt jedoch auch einige Straftaten, die fahrlässig verwirklicht werden können. In diesen Fällen reicht es aus, wenn der Täter „die ihm obliegende Sorgfaltspflicht verletzt “ gehandelt hat. Zum Beispiel kann eine Körperverletzung vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden. Anzeige und Strafantrag Jeder kann eine Anzeige persönlich oder schriftlich (per E-Mail, Fax oder online) bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder beim Amtsgericht aufgeben. Um Anzeige erstatten zu können, muss man nicht selbst Opfer der Straftat gewesen sein. Auch Angehörige und Freunde von Opfern einer Straftat sowie jeder Zeuge kann Anzeige erstatten. Eine Anzeige ist auch gegen unbekannte Täter möglich. Für die polizeilichen Ermittlungen ist es hilfreich, wenn der Anzeigenerstatter zu folgenden Punkten Angaben machen kann: ® Was ist passiert? ® Wie ist es passiert? ® Wo ist es passiert? ® Wann ist es passiert? ® Wem ist es passiert? ® Wer hat die Tat begangen? ® Gibt es evtl. Zeugen? ® Was wurde bereits veranlasst? 6 I Für Privatpersonen existiert keine Anzeigenpflicht. Sie besteht nur, wenn man von bestimmten schweren Straftaten (z.B. Mord, Raub, Terroranschlag) erfährt. Sobald die Polizei z. B. durch eine Anzeige von dem Verdacht auf eine strafbare Handlung erfährt, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen (Strafverfolgungszwang ). Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei einer Beleidigung, einem Diebstahl innerhalb der Familie oder einer Sachbeschädigung, ist die Strafverfolgung von einem ausdrücklichen Antrag des Geschädigten abhängig (Antragsdelikte), der innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Jede Anzeige wird bei der Polizei unter einer Vorgangsnummer geführt. Diese ist beispielsweise zur Nachreichung von Schadensaufstellungen oder zur Geltendmachung entstandener Schäden bei der Versicherung wichtig. Der anzeigenaufnehmende Polizeibeamte wird Sie, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, über die Rechte als Verletzter und/oder Geschädigter im Strafverfahren informieren und dazu in der Regel ein Merkblatt aushändigen. (siehe auch: Ihre Rechte als Opfer im Strafverfahren) Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige fällt Betroffenen mitunter schwer. Der Wunsch nach Gerechtigkeit und Bestrafung des Täters muss gegen die Belastungen, die ein Strafverfahren mit sich bringt und die damit verbundenen Ängste abgewogen werden. Lassen Sie sich deshalb durch Fachkräfte von Opferhilfeorganisationen beraten (siehe Adressteil ab Seite 32). Diese Einrichtungen können Sie bei der Verarbeitung des Erlebten unterstützen, Sie zur Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht begleiten sowie Ihnen medizinische und therapeutische Hilfe oder spezialisierte Opferanwälte vermitteln . Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens Ein Strafverfahren lässt sich in folgende zeitliche Verfahrensabschnitte unterteilen: ® Ermittlungsverfahren ® Zwischenverfahren ® Hauptverfahren ® Rechtsmittelverfahren ® Vollstreckungsverfahren. 7 I Haben Polizei, Staatsanwaltschaft oder ein Gericht von einer Anzeige Kenntnis erlangt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses wird durch die Staatsanwaltschaft geführt. Ein wichtiger Bestandteil des Ermittlungsverfahrens ist die Erforschung des Sachverhalts. Dazu gehören verschiedene Ermittlungshandlungen, wie z. B. das Sichern von Spuren und Beweisen, die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen, die Überwachung und Durchsuchung von Räumen und Personen sowie die Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten. Am Ende des Ermittlungsverfahrens leitet die Polizei die Ergebnisse ihrer Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Beschließt die Staatsanwaltschaft Anklage zu erheben, leitet sie die Unterlagen an das zuständige Gericht weiter. Das Gericht wiederum prüft, ob es wahrscheinlich ist, dass dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden kann. Wenn ja, wird das Hauptverfahren eröffnet. Aufgabe eines Richters ist es, die Wahrheit zu erforschen. Deshalb werden in der Hauptverhandlung auch nochmals alle Beweise aufgenommen und die Zeugen gehört. Das bedeutet, dass Sie als Opfer/Zeuge u. U. mehrmals zum Sachverhalt befragt werden könnten. Ihre Rechte als Opfer im Ermittlungsverfahren/Strafverfahren? Das Opfer einer Straftat kann als Zeuge im Strafverfahren vernommen werden. Vor jeder Vernehmung informiert Sie die Polizei über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge. Dazu zählen: § Als Zeuge haben Sie in Ausnahmefällen ein sogenanntes Aussageverweigerungsrecht , z. B. wenn Sie mit dem Beschuldigten verheiratet oder verwandt sind oder einer beruflichen Schweigepflicht unterliegen. § Zur Vernehmung dürfen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die nicht selbst Zeuge ist, oder einen Rechtsanwalt mitbringen. Die Kosten für den Rechtsanwalt müssen Sie in der Regel selbst tragen. Allerdings können Sie bei schweren Straftaten beim Gericht einen Rechtsanwalt auf Staatskosten beantragen. § Nur in Sonderfällen müssen Sie als Zeuge Ihren Namen und Ihre Adresse nicht angeben, z. B. wenn der Beschuldigte Ihnen Gewalt angedroht hat, weil Sie aus- sagen wollen, können Sie stattdessen die Anschrift eines Rechtsanwalts oder einer Opferhilfeeinrichtung, von der Sie betreut werden, nennen. 8 I § Als Opfer einer Straftat können Sie verschiedene Auskünfte ausdrücklich beantragen , die Sie sonst nicht automatisch erhalten. Dies betrifft folgende Informationen : } die schriftliche Bestätigung Ihrer Anzeige in einer Ihnen verständlichen Sprache } wenn die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens nicht vor Gericht gebracht hat, damit das Verfahren eingestellt hat } wann und wo die Gerichtsverhandlung stattfindet und was dem Angeklagten vorgeworfen wird } das Gerichtsurteil, z. B.: Verurteilung, Freispruch, Einstellung } ob der Beschuldigte oder Verurteilte in Haft ist oder nicht } ob dem Verurteilten verboten wurde, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen } in bestimmten Fällen auch Einsicht in/Kopien der Akten § Des Weiteren können Sie bereits jetzt einen Antrag auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld im sogenannten Adhäsions- oder Anhangsverfahren stellen. § Vor allem bei minderjährigen oder stark belasteten Zeugen besteht das Recht auf eine audiovisuelle Zeugenvernehmung („Videovernehmung“), um Mehrfachvernehmungen und das Erscheinen in der Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Weitere Opferrechte Darüber hinaus können Sie als Opfer – am besten vor dem Gerichtsverfahren – weitere Anträge stellen und Opferrechte wahrnehmen. Dazu gehören: § Antrag auf Nebenklage im Hauptverfahren mit besonderen Rechten, wenn Sie Opfer bestimmter Straftaten geworden sind oder wenn Sie unter schweren Folgen der Tat leiden § Antrag auf finanzielle Hilfe für Anwaltskosten, wenn Sie Nebenkläger sind oder Sie ein zu geringes Einkommen haben (Prozesskostenhilfe) § Antrag auf weitere Geheimhaltung Ihres Wohnortes, wenn Sie besonders gefährdet sind § Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit während der Gerichtsverhandlung unter bestimmten Voraussetzungen § Antrag auf Ausschluss des Angeklagten während Ihrer Aussage vor Gericht, wenn Sie besonders belastet sind § Antrag auf staatliche Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben § Antrag auf finanzielle Unterstützung beim Bundesamt für Justiz, wenn Sie Opfer von extremistischen Übergriffen oder terroristischen Straftaten sind 9 I § Antrag auf Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), wenn Sie Opfer häuslicher Gewalt geworden sind § Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung zur Wiedergutmachung im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bmjv.de und www.polizei. sachsen.de/polizeiliche praevention/Opferschutz (http://www.polizei.sachsen.de/de/ 23222.htm) In folgender Publikation können Sie ebenfalls umfangreiche Hinweise und Erläuterungen zu Ihren Rechten als Opfer und Zeuge im und außerhalb des Strafverfahrens nachlesen : „Opferfibel“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (kostenlos bestellbar oder als Download erhältlich über www.bmjv.de/publikationen) Besondere Rechte von Kindern im Strafverfahren Auch Kinder können in einem Ermittlungsverfahren oder Strafprozess Zeugen sein, wenn sie Opfer einer Straftat geworden sind oder sonst wichtige Beobachtungen gemacht haben. Das Gesetz sieht eine Reihe von Schutzvorschriften speziell für Kinder vor, z. B.: § In einer Gerichtsverhandlung werden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ausschließlich durch den Richter befragt. § Der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich. § Die Erziehungsberechtigten dürfen ihr Kind begleiten. § Ist das Kind Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden, besteht ab dem Jahr 2017 die Möglichkeit einer professionellen Begleitung und Betreuung während des gesamten Verfahrens (psychosoziale Prozessbegleitung). Im Einzelfall können auch erwachsene Opfer schwerer Gewalt- oder Sexualverbrechen eine solche Betreuung erhalten. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist, wenn sie vom Gericht bestätigt wurde, für das Opfer kostenlos. Mehr Informationen zum Thema „Kinder im Strafverfahren“ erhalten Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz www.bmj.bund.de. In der folgenden Publikation finden Sie ebenfalls umfangreiche Informationen: „Ich habe Rechte“, Broschüre zum Umgang mit Jugendlichen im Strafverfahren des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (kostenlos bestellbar oder als Download erhältlich über www.bmjv.de/publikationen) 10 11 II Teil II Hinweise der Polizei zu speziellen Delikten Die Erfahrung, Opfer von Gewalt und Kriminalität geworden zu sein, ist für die meisten Menschen zutiefst erschütternd. Die Bewältigungsstrategien, mit denen Menschen diese Erfahrungen verarbeiten, sind höchst unterschiedlich. Manchmal handelt es sich bei dem Täter um eine bekannte Person, was für viele Opfer die Situation noch unerträglicher machen kann. Für die Opfer von Straftaten gibt es in diesem Teil der Broschüre spezielle Hinweise aus polizeilicher Sicht. Sie sollen eine erste Orientierung nach einer Straftat bieten. Die verschiedenen Straftaten und dazugehörende Fachbegriffe werden erläutert. In manchen Fällen führen die seelischen Belastungen einer Straftat zu einem Trauma mit vielen Begleiterscheinungen. Scheuen Sie sich nicht, den Rat von Fachleuten einzuholen, die Ihnen bei der Bewältigung des Erlebten helfen können. Hilfsangebote professioneller oder ehrenamtlicher Berater, die Sie eventuell auch zu Behördengängen begleiten können, sind im dritten Teil der Broschüre enthalten. Auch Beratungsstellen für Opfer von politisch motivierten Straftaten sind dort aufgeführt. FÜR OPFER VON GEWALTTATEN Was ist Gewalt? Was als Gewalt empfunden wird, kann individuell sehr verschieden sein. Kinder haben einen anderen Gewaltbegriff als Erwachsene, Frauen können andere Dinge als gewalttätig oder bedrohlich empfinden als Männer. Gewalt ist körperlicher und seelischer Zwang in vielen Formen und fast immer unrechtmäßig . Gewalt hinterlässt meist Verletzungen und Schmerzen. Als besonders belastend empfinden viele Opfer jedoch das Gefühl der Hilflosigkeit, der Wehrlosigkeit und des Ausgeliefertseins, das die Gewalterfahrung in ihnen hinterlassen hat. Manche Opfer verzichten aus Scham oder Angst auf eine Anzeige oder Hilfe, manche fühlen sich mitschuldig, weil sie sich nicht wehren konnten. Jeder kann von Gewalt betroffen sein. Gewalt greift gravierend und verheerend die Persönlichkeitsrechte eines Menschen, sein Selbstwert- und Sicherheitsgefühl an. Die Folgen von Gewalt sind oft langwirkende gesundheitliche, soziale und finanzielle Probleme. Deshalb muss jede Form von Gewalt sofort beendet oder verhindert werden. Rechtlich fällt unter den Begriff „Gewalt“: } die vorsätzliche und widerrechtliche Verletzung von Körper, Gesundheit oder Freiheit einer Person 12 II } die Drohung mit solchen Verletzungen sowie die Drohung mit der Verletzung des Lebens („Morddrohung“). Auch andere Formen von psychischer Gewalt, bspw. Mobbing oder Erniedrigung, können darunter fallen. Bereits im Grundgesetz der Bundesrepublik ist das Recht eines jeden Menschen auf körperliche Unversehrtheit verankert. Es ist eines der höchsten Rechtsgüter in unserer Gesellschaft, ein Menschenrecht. Deshalb hat der Gesetzgeber zum Beispiel zum Schutz vor „Häuslicher Gewalt” ein Gesetz geschaffen, das sogenannte Gewaltschutzgesetz . Mehr Informationen zu diesem Gesetz finden Sie auf Seite 13. Auf verschiedene Erscheinungsformen von Gewalt wird auf den folgenden Seiten konkreter eingegangen. HÄUSLICHE GEWALT Was ist „Häusliche Gewalt“? Unter "Häuslicher Gewalt" wird im Allgemeinen die Gewaltanwendung in Ehe- und Partnerbeziehungen sowie in anderen engen sozialen Beziehungen verstanden. Auch die Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder gehört dazu. Häusliche Gewalt hat vielfältige Erscheinungsformen: } subtile Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen (z. B. die Bedürfnisse und Befindlichkeiten des Opfers ignorieren) } Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen } psychische, physische und sexuelle Misshandlungen } Vergewaltigungen und Tötungen (siehe Sexuelle Gewalt – Seite 14) Ebenso gehört die Gewalt gegen alte und pflegebedürftige Personen und die Gewalt in gleichgeschlechtlichen Beziehungen dazu. Diese Taten sind strafbar und werden von der Polizei verfolgt. Was Opfer tun können! Jeder Mensch hat ein Recht auf Schutz vor Anwendung jeglicher Gewalt durch andere Menschen. Dieses Recht besteht nicht nur im Verhältnis zu Freunden, Bekannten oder völlig unbekannten Menschen, sondern auch bei Gewaltanwendung durch ein Familienmitglied. Es gibt keinen „Innenbereich der Familie“, der unabhängig von staatlichem Schutz wäre, und keine Freiräume für Gewaltausübung. Opfer von häuslichen Gewalttaten sollten sofort – bei Tag und Nacht – unter dem Notruf 110 die Polizei verständigen. Die Polizei kann die gewalttätige Person aus der Wohnung verweisen und ihr das Betreten der Wohnung für zunächst zwei Wochen 13 II verbieten. Das Verbot verlängert sich, wenn das Opfer in dieser Zeit einen entsprechenden Antrag bei Gericht stellt. Beim Gericht können auch Schutzanordnungen beantragt werden – wie z. B. Näherungs- und Belästigungsverbote. Was ist das Gewaltschutzgesetz? Das am 1.1.2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung – GewSchG) schafft eine klare Rechtsgrundlage: "Wer schlägt, muss gehen". Misshandelte Frauen oder misshandelte Männer und ihre Kinder können in der – ehemals – gemeinsam genutzten Wohnung bleiben. Der Gewalttäter muss gehen, unabhängig davon, wer als Mieter eingetragen oder Eigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung ist. Außerdem können für Opfer von Gewalt Schutzanordnungen – wie beispielsweise Annäherungs- und Kontaktverbote – ausgesprochen werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter oder die Täterin es unterlässt, 1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten, 2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten, 3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regel- mäßig aufhält, 4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunika- tionsmitteln (z. B. Telefon), aufzunehmen, 5. ein Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen. Diese Anordnungen sind auch dann hilfreich, wenn die Partner schon getrennt leben oder es sich um Verfolgungen und Nachstellungen durch Fremde handelt – also die Fälle des sog. Stalking (siehe Seite 16). Das Gewaltschutzgesetz stellt auch die Zuwiderhandlung gegen eine Schutzanordnung unter Strafe. Beispielsweise kann der Täter festgenommen werden, wenn er sich dem Opfer trotz Schutzanordnung nähert. Viel öfter als man glaubt, werden übrigens auch Männer Opfer häuslicher Gewalt und sie stehen ebenso wie misshandelte Frauen unter dem Schutz des Gewaltschutzgesetzes . Sie können sich jederzeit an Polizei und Opferhilfeeinrichtungen wenden. 14 II Wen schützt das Gewaltschutzgesetz? Das Gewaltschutzgesetz schützt insbesondere: } die verletzte Person innerhalb einer Ehe } die verletzte Person innerhalb einer Lebensgemeinschaft (auch in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften) } Opfer von wiederholten Nachstellungen und Belästigungen („Stalking”, z. B. bei „Telefonterror“) } Eltern, die von ihren Kindern verletzt oder bedroht werden Für Kinder, die von ihren Eltern oder anderen sorgeberechtigten Personen verletzt oder bedroht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften des Familienrechts sowie das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Spezialfall – Kinder als Opfer Leidtragende der Gewalt in der Partnerschaft sind häufig auch die Kinder. Sie müssen die Übergriffe miterleben und werden schlimmstenfalls selbst zu ihrem Ziel. Nehmen Sie dies nicht hin und informieren Sie die Polizei! Auch wenn Sie als Angehöriger oder Nachbar das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt und ein Kind Hilfe benötigt, zögern Sie nicht, die Polizei zu informieren! Zahlreiche Beratungsstellen oder auch das Jugendamt helfen. Adressen finden Sie im Adressteil. SEXUELLE GEWALT Was ist sexuelle Gewalt? Sexuelle Gewalt bezeichnet die Gewalt, die ein Täter anwendet, um seine Sexual- und Machtbedürfnisse zum Nachteil eines anderen Menschen zu befriedigen. Nicht immer drückt sich sexuelle Gewalt in Nötigung oder Vergewaltigung aus. Oft bedienen sich die Täter wesentlich schwerer zu durchschauender Mittel. Hierzu gehören verbale Belästigungen, sexuelle Berührungen oder auch exhibitionistische Handlungen. Meist findet sexuelle Gewalt in Abhängigkeitsverhältnissen, in Familien und Lebensgemeinschaften statt und sie kann in diesem Umfeld ebenso traumatisch für das Opfer wie ein Überfall auf offener Straße sein. Eine sexuelle Nötigung ist eine sexuelle Handlung, zu der die betroffene Person durch Drohungen oder durch Ausnutzen einer hilflosen Lage gezwungen wird. Um eine Vergewaltigung handelt es sich, wenn das Opfer mit Gewalt oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben oder das Ausnutzen einer 15 II hilflosen Lage zu sexuellen Handlungen gezwungen wird, die das Opfer erniedrigen und mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind. Häufig glauben Betroffene von Gewalttaten, dass sie selbst schuld sind oder zumindest eine Mitschuld am Geschehen haben. Aber die Verantwortung für die Tat trägt allein der Täter. Auch bei Sexualstraftaten kann bei jeder Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht eine Anzeige gestellt werden. Eine Anzeige ist auch noch möglich, wenn schon viel Zeit vergangen ist. Zum Beispiel haben Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch Verjährungsfristen von 5 bis 20 Jahren; die Frist beginnt erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers. SPEZIELLE DELIKTE Sexueller Missbrauch von Kindern Ein Kind wird "entführt, missbraucht, ermordet" – die Angst davor erschreckt und beunruhigt Eltern zutiefst. Weitaus häufiger als diese entsetzlichen Gewalttaten sind die vielen ungezählten Fälle versteckten und verschwiegenen sexuellen Missbrauchs an Jungen und Mädchen. Hier sind die Täter zumeist keine Fremden, die sich ihr Opfer scheinbar zufällig und meist gewaltsam suchen. Im Gegenteil: Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen geschehen etwa 80 % aller Missbrauchsfälle in der Familie oder im sozialen Nahraum der Kinder. Unter sexuellem Missbrauch von Kindern werden alle sexuellen Handlungen durch Erwachsene oder Jugendliche mit einem Kind verstanden. Das Kind ist dabei aufgrund seiner emotionalen und intellektuellen Entwicklung und aufgrund des ungleichen Machtverhältnisses zwischen dem Erwachsenen und dem Kind nicht in der Lage, die sexuellen Handlungen zu verweigern. Dabei nutzt der Erwachsene seine Autorität und die physische und psychische Abhängigkeit des Kindes sowie möglicherweise dessen Neugier, Zuneigung und Vertrauen aus, um das Kind zur Kooperation zu zwingen. Das Kind wird zur Geheimhaltung verpflichtet, wodurch es zur Sprachlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt wird. Auch der Wechsel zwischen Gewalt und Zuwendung verstört missbrauchte Kinder. Deshalb suchen die Opfer die Schuld für die Qualen häufig bei sich selbst. Die meisten betroffenen Kinder schützen die Täter, da es sich um Bezugspersonen handelt und sie den Familienzusammenhalt nicht gefährden wollen. 16 II Was tun? Wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch eines Kindes vorliegt, sollte diesem mit Konsequenz, aber großer Sensibilität nachgegangen werden. Wenn Sie als Angehöriger , Nachbar oder Bekannter das Gefühl haben, dass etwas nicht stimmt und ein Kind Hilfe benötigt, zögern Sie nicht! Ein Kind, das von sich aus über einen sexuellen Missbrauch erzählt, muss unbedingt ernst genommen werden. Sagen Sie dem Kind, dass Sie ihm glauben! Erfragen Sie aber keine Details. Sie sollten umgehend die Polizei oder das örtliche Jugendamt informieren. Weitere Tipps und Hinweise finden Sie unter www.polizei.sachsen.de, unter dem Link http://www.polizei.sachsen.de/de/23172.htm Sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen. Zudem raten wir Ihnen, sich mit einer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, die sich auf den Umgang mit Opfern des sexuellen Kindesmissbrauchs und deren Angehörigen spezialisiert hat. Auch Täter finden Hilfe: in den Täterberatungsstellen, eine Liste finden Sie im Adressteil . STALKING Stalking – Nachstellung, Belästigung, Bedrohung Was ist „Stalking“? Der Begriff Stalking stammt aus der englischen Jägersprache. Man versteht darunter das Anpirschen und Heranschleichen an Wild. In Bezug auf Menschen bedeutet dies, dass eine Person eine andere gegen ihren Willen fortwährend verfolgt und ihr nachstellt . Nach bisherigen Erkenntnissen sind am häufigsten Personen betroffen, die eine Beziehung oder Ehe beenden oder einen Beziehungswunsch zurückgewiesen haben. Aber auch Berufsgruppen mit Kundenverkehr, Patienten oder Klienten können Opfer eines Stalkers werden, wenn dieser sich selbst als Opfer einer Beratung, Behandlung oder eines Rechtsstreites sieht. In einigen Fällen ist dem Opfer der Täter überhaupt nicht bekannt. Mögliche Stalking-Handlungen sind zum Beispiel häufige Telefonanrufe oder SMS, häufiger Schriftkontakt per Brief oder E-Mail, der penetrante Aufenthalt in der Nähe des Opfers, das Auflauern vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz, dem Wohnungsumfeld , das Beschädigen des Fahrzeugs, z. B. Reifen zerstechen, Verfolgen durch Hinterherlaufen oder -fahren, die Verbreitung von Diffamierungen und Unwahrheiten, das Hinterlassen von Nachrichten an der Haustür oder am Auto, die Erkundung der 17 II Tagesabläufe, das Betreiben der gleichen Freizeitaktivitäten, um das Opfer wie „zufällig “ zu treffen, die Bestellung von Dienstleistungen auf Namen des Opfers, das unerwünschte Zusenden von Geschenken, sowie ständige und wiederholte Bedrohungen. Stalking ist ein massiver Angriff auf das soziale Dasein eines Menschen, auf seine körperliche und seelische Unversehrtheit. Um den Nachstellungen zu entgehen, sehen sich Stalking-Opfer nicht selten gezwungen, das Alltagsverhalten zu verändern, die Wohnung zu wechseln und den Arbeitsplatz aufzugeben. Nicht jeder unerwünschte Kontakt, nicht jede Belästigung ist Stalking. Von Stalking wird gesprochen, wenn das Nachstellen über einen längeren Zeitraum erfolgt und eher zu- als abnimmt. NACHSTELLUNG Was Opfer tun können! Falls Sie Opfer eines Stalkers sind, sollten Sie sich folgendermaßen verhalten: } Handeln Sie möglichst schnell, so dass sich beim Stalker keine Gewohnheit aufbaut . Von alleine hört er meist nicht auf! } Machen Sie dem Stalker/Stalkerin sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein „letztes klärendes Gespräch“ ein. Gehen Sie danach nicht mehr auf E-Mails und Kontaktversuche ein. } Bleiben Sie nicht allein mit Ihrer Erfahrung, informieren Sie Vertrauenspersonen, Kollegen und Ihren Vorgesetzten. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen! } Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei (notfalls gegen Unbekannt). Lassen Sie sich die Vorgangsnummer geben und einen Ansprechpartner nennen. Denn der § 238 Strafgesetzbuch stellt Nachstellen unter Strafe. } Wenden Sie sich an einen Anwalt, der im Stalking-Bereich erfahren ist. } Beantragen Sie zum einen eine Fangschaltung, wenn der Täter Sie durch Telefonanrufe terrorisiert und zum anderen eine Geheimnummer. } Notieren Sie sich jeden einzelnen Schritt des Stalkers, heben Sie z. B. Briefe und E-Mails als Beweise auf. } Suchen Sie eine Beratungsstelle auf. Ansprechpartner finden Sie bei den Interventions - und Koordinierungsstellen gegen „Häusliche Gewalt” und bei allen anderen Opferhilfeeinrichtungen (ab Seite 25). } Sie können am Gericht eine Verfügung auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes (siehe Seite 13) erwirken, die dem Stalker z. B. verbietet, sich der Wohnung in einem definierten Umkreis zu nähern, Zusammentreffen zu arrangieren oder Kontakt aufzunehmen. 18 II RAUB/ÜBERFALL Einer älteren Dame wird die Handtasche gewaltsam entrissen, sie stürzt dabei auf dem Gehweg und bricht sich das Bein. Sie wurde beraubt. Die Folgen eines Raubes sind im Vergleich zu einem Diebstahl, der ohne Gewalt oder deren Androhung vonstattengeht , noch schwerer zu ertragen. Das Opfer muss sich nicht nur mit dem materiellen Schaden abfinden, sondern es hat auch körperliche und seelische Verletzungen zu verwinden. Der Handtaschenraub ist ein typisches Großstadtphänomen. Bezeichnend dafür ist, das überraschende, gewaltsame Wegnehmen bzw. Wegreißen einer Handtasche oder eines ähnlichen Gebrauchsgegenstandes ohne weitergehende Auseinandersetzung mit dem Opfer. Der Täter setzt die eigene Körperkraft unter Ausnutzung des Überraschungsmoments beim Vorbeilaufen oder Vorbeifahren mit dem Motorrad , Fahrrad oder den Inlineskatern ein. Während beim Handtaschenraub die Täter vorwiegend männliche Kinder und Jugendliche sind, sind die Opfer fast ausschließlich ältere Frauen. Bevorzugte Tatörtlichkeiten sind Stadtrandlagen, Parkanlagen sowie Friedhöfe und Nebenstraßen. Die Tatausführung erfolgt häufig nach Einbruch der Dunkelheit. Auch das „Abziehen“ einer tollen Jacke oder von teuren Turnschuhen unter Kindern und Jugendlichen gilt als Raub, da in diesen Fällen meist mit Gewalt oder sogar direkt mit Waffen gedroht wird. Das ist den meisten Kindern, Jugendlichen oder deren Eltern nicht klar. Raub ist rechtlich gesehen ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Was Opfer tun können! Sollten Sie Opfer eines Raubüberfalls geworden sein und sind dabei verletzt worden , sollten Sie sicherheitshalber sofort medizinische Hilfe holen und ärztliche Untersuchungen einleiten. Damit der Täter von der Polizei gefasst werden kann, können Spuren an Ihrer Kleidung oder an Ihnen selbst eventuell hilfreich sein und Sie sollten diese, wenn es Ihnen möglich ist, nicht beseitigen. Lassen Sie gestohlene Karten und Mobiltelefone sperren. Nutzen Sie dafür den zentralen Sperrnotruf 116 116 oder die Hotline Ihres Mobilfunk-Anbieters. Melden Sie gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden . Beachten Sie die Sonderregelungen bei Online-Ausweisen: www.personalausweisportal .de/verlustfall. Falls Schlüssel geraubt wurden, lassen Sie die entsprechenden Schließzylinder vorsichtshalber ersetzen. 19 II Ein Raub hinterlässt nicht nur sichtbare Spuren. Menschen, die Opfer eines Raubes wurden, leiden häufig langfristig unter dem verloren gegangenen Sicherheitsgefühl. Ein Raub kann auch zu psychischen Belastungen führen. Holen Sie sich Hilfe! Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen finden Sie im Adressteil. Der nächste Schritt ist dann die Strafanzeige bei der Polizei. Da die Erfahrung der Polizei im Umgang mit Opfern zeigt, dass diese sich oftmals nach ein paar Tagen nicht mehr an alle Details erinnern, wäre es gut, schnellstmöglich ein Gedächtnisprotokoll über Tat und Täter anzufertigen, da dieses für die Strafverfolgung sehr wichtig sein kann. Wir raten Ihnen außerdem: Holen Sie sich Rat und Hilfe bei einer Opferhilfe-Organisation . Dort erhalten Sie rechtliche Beratung, Hilfe und Unterstützung bei der Verarbeitung der Tat. Eventuell kann ein Betreuer Sie zu Vernehmungen und weiteren notwendigen Terminen begleiten. Eine Liste von Opferhilfestellen finden Sie im Adressteil ab Seite 36. DIEBSTAHL Das Portemonnaie aus der Handtasche, das Handy vom Kaffeetisch oder vielleicht die Geldkarte aus dem Automaten – bestohlen wird man in den meisten Fällen lautlos und unbemerkt. Wenn man den Verlust dann feststellt, ist der Ärger groß und viele Wege sind zu erledigen: die Geldkarte sperren, den Ausweis neu beantragen und und und... Der Bestohlene hat leider in den meisten Fällen den größten Schaden. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Sie sich im Falle eines Diebstahls an die Polizei wenden und eine Anzeige erstatten. Bei Verlust der EC- oder Kredit-Geldkarte Eine entwendete Geldkarte sollten Sie so schnell wie möglich sperren lassen, um eventuelle unrechtmäßige Abbuchungen zu vermeiden. Veranlassen können Sie dies zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der zentralen und bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 116. 20 II Hier können Sie den Verlust Ihrer Karte außerdem melden: ê Girocard (ehemals EC-Karte): 01805 02 10 21 ê MasterCard: 0800 8 19 10 40 ê Visa-Card: 0800 8 11 84 40 Zur Sperrung von Bankkontenkarten benötigen Sie Ihre IBAN und BIC. Kreditkarten können Sie am einfachsten durch Angabe der Kreditkartennummer sperren lassen. Steht Ihnen diese nicht zur Verfügung, reichen meist auch Ihr Name, Geburtsdatum und Ihre Adresse sowie der Name Ihrer Bank. Teilweise ist auch eine nur vorübergehende Sperrung möglich. Sind Sparbücher oder Anlagedokumente abhanden gekommen, so melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrem Geldinstitut. Bei Verlust des Handys Ist Ihr Smartphone gestohlen worden, lassen Sie Ihre SIM-Karte möglichst umgehend sperren – vor allem dann, wenn das Handy eingeschaltet war. Den Auftrag dazu erteilen Sie über den jeweiligen Anbieter der SIM-Karte, bei dem Sie den Kartenvertrag abgeschlossen haben. Halten Sie neben Ihrer Mobiltelefonnummer auch die Kartennummer sowie Ihr Kenn- bzw. Passwort bereit. Sie können die Sperrung jedoch auch online, schriftlich oder per Fax veranlassen. Bei T-Mobile SIM-Karte schnell online sperren Manchmal muss es schnell gehen – z. B. wenn Sie Ihr Handy verloren haben oder es vielleicht sogar geklaut wurde. Lassen Sie Ihre SIM-Karte dann sofort sperren! Unter dem Link https://www.t-mobile.de/kundencenter/kartensperrung/0,22932,26278-_,00. html. So verhindern Sie Kosten, die beim Missbrauch Ihrer Karte entstehen können. 1. NOTFALL 2. VERMITTLUNG 3. SPERRUNG Verlust sperrbarer Medien Anruf beim Sperr-Noruf 116 116 Zuordnung der Medien und Vermittlung an den Herausgeber Sperrung der Medien durch den Herausgeber 116 116 Ihre Bank Ihr Mobilfunkbetreiber Ihr Arbeitgeber 21 II Sie können auch gleich eine Ersatzkarte mitbestellen! Übrigens: Auch wenn Sie einen anderen Kartentyp benötigen, können Sie Ihre Ersatzkarte bequem online bestellen. Hinweise für D2 Vodafone Handy gestohlen oder verloren? Rufen Sie uns bitte sofort an und lassen Sie Ihre SIM-Karte sperren. Dazu brauchen Sie Ihr Kunden-Kennwort. Sie finden es in Ihrem Vodafone-Vertrag. ê für Kunden mit Laufzeitvertrag: 172 12 12 / 0172 12 17 ê für CallYa-Kunden: 0172 2 29 02 29 Wenn Sie Ihre Karte sperren lassen, schicken wir Ihnen sofort eine neue Karte. Sie behalten Ihre alte Rufnummer. ê SperrNotruf: 116 116 auch als App für Android und IOS ê T-Mobile: 01803 30 22 02 ê E-Plus: 0177 10 00 ê O2: 0179 5 52 22 Für die Fahndung nach Ihrem Gerät benötigt die Polizei die 15-stellige Seriennummer (IMEI-Nummer) Ihres Mobiltelefons. Diese Nummer können Sie durch Eingabe der Tastenkombination *#06# feststellen. Notieren Sie die Nummer in Ihren Unterlagen. DIEBSTAHL VON KRAFTFAHRZEUGEN Viele Menschen sind tagtäglich auf ihr Kfz angewiesen und der Blick auf die leere Parklücke, in der am Abend zuvor das Fahrzeug abgestellt wurde, ist für viele Mitbürger eine Katastrophe. Jetzt kommt es darauf an, schnellstmöglich zu handeln. Informieren Sie über den Notruf 110 die Polizei und teilen Sie die wichtigsten Angaben zu Ihrem Fahrzeug, wie z. B. das genaue Modell, die Farbe, das amtliche Kennzeichen, optische Besonderheiten, Anbauten, GPS-Ortungssysteme oder eine eventuell eingebaute SIM-Karte im Funktelefon oder anderswo mit. Fahren Sie danach zur nächsten Polizeiwache und machen Sie eine genaue Aussage für das Protokoll. Nur so haben Fahndungskräfte eine Chance zur Sicherstellung ihres Kfz. Denn die professionell organisierten Banden bringen ihr Kfz nach dem Diebstahl schnellstmöglich ins osteuropäische Ausland und dann sind die Chancen auf eine Zurückerlangung geringer. Prüfen Sie, ob Nachbarn im Wohnumfeld verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben und geben Sie diese Hinweise bei der Polizei zu Protokoll. 22 II Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung und melden Sie das Kfz bei der Zulassungsbehörde ab. Anschließend werden die Schlüssel und Fahrzeugunterlagen an die Versicherung übergeben. Falls die Täter versucht haben, in ihr Kfz einzubrechen, verändern Sie nichts, um eine Spurensuche und deren Sicherung zu ermöglichen. Fassen Sie im Innern des Kfz nichts an. Nutzen Sie technische Möglichkeiten, um zusätzliche Sicherungen in Ihr Kfz einbauen zu lassen. Lassen Sie sich dazu von einer Fachwerkstatt beraten. EINBRUCH Ein Einbruch – das heißt nicht nur materieller Schaden und organisatorischer Aufwand –, das heißt vielmehr, dass eine oder sogar mehrere fremde Personen in die eigene Privatsphäre eingedrungen sind. Sie waren im Haus oder in der Wohnung, haben Schubladen durchwühlt, Einrichtung zerstört und Dinge gestohlen, die oft wertvoll und teuer sind oder mit denen man persönliche Erinnerungen verknüpft. Was Opfer tun können! Sie sollten den Einbruch auf jedem Fall bei der Polizei anzeigen. Das gilt auch für einen versuchten Einbruch. Wenn der schlimmste Fall eingetreten ist und bei Ihnen wurde eingebrochen, dann scheuen Sie sich nicht, Personen zu Rate zu ziehen, denen Sie sich anvertrauen können und die Ihre Ängste verstehen. Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten leisten neben Ihnen nahe stehenden Personen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter qualifizierter Fachberatungsstellen oder sonstige Hilfeeinrichtungen (ab Seite 32). Für den Ersatz beschädigter oder entwendeter Sachen kommt möglicherweise Ihre Hausrat- oder Gebäudeversicherung auf. Deshalb ist es wichtig, im Schadensfall umgehend Ihre Versicherung zu verständigen. In der Regel wird Ihnen der Wert der entwendeten Gegenstände sowie der durch den Einbruch entstandene Sachschaden ersetzt. Voraussetzung hierfür ist bei den meisten Versicherungen, dass die Fenster während Ihrer Abwesenheit geschlossen und die Haustür zugesperrt waren. Abgesehen davon ist der Täter gesetzlich verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Dies gilt unter anderem auch für Vermögensschäden. Zur Durchsetzung der Ansprüche muss in der Regel eine Zivilklage geführt werden, die grundsätzlich auf eigene Kosten und eigenes Risiko erfolgt. Nur bei bestimmten Vertragsabschlüssen 23 II werden die finanziellen Aufwendungen von Rechtsschutzversicherungen übernommen . Im sogenannten Anhangsverfahren (Adhäsionsverfahren) besteht die Möglichkeit , dass das Gericht auch bereits im Zuge des Strafverfahrens über Anspruch und Höhe von Schadenersatz und Schmerzensgeld entscheidet. Auf diese Weise kann der Geschädigte schneller zu seinem Recht kommen. Aber die Erfahrung der Polizei zeigt, dass man sich vor Einbruch schützen kann: Über ein Drittel der Einbrüche bleibt im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen. Aber auch durch richtiges Verhalten und aufmerksame Nachbarn werden Einbrüche verhindert. Polizeiliche Beratungsstellen können Sie dabei unterstützen und beraten. Einen Hinweis , Telefonnummer und Anschrift zu Ihrer Polizeilichen Beratungsstelle finden Sie unter Ihrer zuständigen Polizeidirektion unter www.polizei.sachsen.de. Sie erhalten hier eine kostenfreie sicherungstechnische Fachberatung. Diese können Sie in Anspruch nehmen, bevor Sie beschädigte Schlösser, Fenster oder Türen komplett ersetzen lassen. So vermeiden Sie unnötige Anschaffungen, die möglicherweise nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Außerdem geben Ihnen die Berater der Polizei auch gern Verhaltenstipps, um Einbrüchen vorzubeugen. 24 25 III Teil III Rat und Hilfe Ansprechpartner in der Polizei Sachsen Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, wählen Sie den Polizeinotruf (Telefon 110) oder gehen Sie zu einem Polizeirevier. Dort können Ihnen auch weitere Ansprechpartner und Hilfsangebote genannt werden. Sie können sich auch schriftlich per Post oder online unter www.polizei.sachsen.de (Onlinewache) an die Polizei wenden. Polizeiliche Beratungsstellen Die Beamten der Polizeilichen Beratungsstellen beraten Bürger, Betriebe, Einrichtungen und Institutionen kostenlos, kompetent und produktneutral zu den Themen Schutz des Eigentums, Trickbetrug/Haustürgeschäfte, sicherer Umgang mit Geld, Waffen und verbotenen Gegenständen. In den Beratungsstellen wird anhand zahlreicher Exponate und Modelle die Sicherungstechnik praxisnah und allgemeinverständlich erläutert. Auf Wunsch werden Vor-Ort-Beratungen durchgeführt und Sicherungsempfehlungen gegeben. Eine polizeiliche Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter http://www.polizei.sachsen.de/de/5129.htm . Sie können die Adressen auch in jeder Polizeidienststelle erfragen. Allgemeine Informationen für Institutionen In den Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen wurden Opferschutzbeauftragte eingesetzt. Sie sind Ansprechpartner für Opferhilfeorganisationen und agieren in regionalen Netzwerken zum Opferschutz und der Opferhilfe. Der direkte Kontakt kann in der zuständigen Polizeidirektion erfragt werden. Die Zentralstelle für polizeiliche Prävention im Landeskriminalamt Sachsen koordiniert den Opferschutz in der sächsischen Polizei. Sie unterstützt die Arbeit der Opferschutzbeauftragten in den Polizeidirektionen, arbeitet eng mit den landesweiten Opferhilfeeinrichtungen zusammen und ist Ansprechstelle für den bundesweiten und internationalen Informations- und Erfahrungsaustausch (Kontakt siehe Impressum). 26 III AMTSGERICHTE in Sachsen Hinweis: In Rechtssachen ist die Kommunikation mit dem Gericht per E-Mail nicht zulässig. } Elektronischer Rechtsverkehr: Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.egvp.de Internetsuche in der Datenbank unter http://www.justizadressen.nrw.de/og.php 1 AMTSGERICHT AUE Gerichtsstr. 1, 08280 Aue Postanschrift: 1151, 08271 Aue Tel.: 03771 59 60 | Fax: 03771 59 61 00 E-Mail Verwaltung: verwaltung-p@agau.justiz.sachsen.de 2 AMTSGERICHT AUE / ZWEIGSTELLE STOLLBERG Hauptmarkt 10, 09366 Stollberg Tel.: 037296 76 70 | Fax: 037296 7 67 18 E-Mail Verwaltung: verwaltung-p@agau.justiz.sachsen.de 3 AMTSGERICHT AUERBACH Besucheradresse: Parkstr. 1, 08209 Auerbach/Vogtl. Postanschrift: Amtsgericht Auerbach, Postfach 1287, 08202 Auerbach/Vogtl Tel.: 03744 83 90 | Fax: 03744 83 91 40 4 AMTSGERICHT BAUTZEN Besucheradresse: Lessingstr. 7, 02625 Bautzen Postanschrift: Postfach 1720, 02607 Bautzen Tel.: 03591 36 10 | Fax: 03591 36 15 99 5 AMTSGERICHT BORNA Verwaltung, Straf-, Vollstreckungs- und Zivilabteilung Besucheradresse: Am Gericht 2, 04552 Borna Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–15 Uhr Dienstag 9–17 Uhr Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr) Freitag 9–12 Uhr Postanschrift: Am Gericht 2, 04552 Borna Tel.: 03433 2 75 50 | Fax: 03433 2 75 51 02 Außenstelle Deutzener Straße 14 Familienabteilung, Grundbuchamt und Nachlassabteilung 27 III Besucheradresse: Außenstelle Deutzener Str. 14, 04552 Borna Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–15 Uhr Dienstag 9–17 Uhr Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr) Freitag 9–12 Uhr Postanschrift: Außenstelle Deutzener Straße 14, 04552 Borna Tel.: 03433 2 75 50 | Fax: 03433 2 75 55 32 6 AMTSGERICHT CHEMNITZ Besucheradresse: Gerichtsstr. 2, 09112 Chemnitz Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.30–12 Uhr Montag, Mittwoch, Donnerstag 13–15 Uhr Dienstag 13–17.30 Uhr Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz Tel.: 0371 45 30 | Fax: 0371 4 53 55 55 E-Mail: verwaltung-p@agc.justiz.sachsen.de 7 AMTSGERICHT EILENBURG Besucheradresse: Walther-Rathenau-Str. 9, 04838 Eilenburg Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–15 Uhr Dienstag 9–17.30 Uhr Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr) Freitag 9–12 Uhr Postanschrift: Walther-Rathenau-Str. 9, 04838 Eilenburg Tel.: 03423 65 45 | Fax: 03423 65 43 00 8 AMTSGERICHT GRIMMA Besucheradresse: Klosterstr. 9, 04668 Grimma Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–11.30 Uhr und 13–15 Uhr Dienstag 9–11.30 Uhr und 13–17 Uhr Mittwoch geschlossen (kein Publikumsverkehr) Freitag 9–11.30 Uhr Postanschrift: Walther-Rathenau-Str. 9, 04838 Eilenburg Tel.: 03437 9 85 20 | Fax: 03437 9 85 25 00 9 AMTSGERICHT TORGAU Hauptgebäude, Rosa-Luxemburg-Platz 14 Besucheradresse: Rosa-Luxemburg-Platz 14, 04860 Torgau Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–15.30 Uhr Dienstag 9–18 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Freitag 9–12 Uhr Postanschrift: Rosa-Luxemburg-Platz 14, 04860 Torgau Tel.: 03421 7 53 30 | Fax: 03421 75 33 15 28 III 10 ZWEIGSTELLE OSCHATZ Besucheradresse: Brüderstr. 5, 04758 Oschatz Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 9–15.30 Uhr Dienstag 9–18 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Freitag: 9–12 Uhr Postanschrift: Brüderstr. 5, 04758 Oschatz Tel.: 03435 9 01 80 | Fax: 03435 90 18 42 11 AMTSGERICHT DIPPOLDISWALDE Besucheradresse: Kirchplatz 8, 01744 Dippoldiswalde Postanschrift: Postfach 1420, 01741 Dippoldiswalde Tel.: 03504 6 21 30 | Fax: 03504 62 13 96 E-Mail: poststelle@agdw.justiz.sachsen.de 12 AMTSGERICHT DÖBELN Besucheradresse: Rosa-Luxemburg-Str. 16, 04720 Döbeln Tel.: 03431 72 80 | Fax: 03431 57 00 87 E-Mail: verwaltung-p@agdl.justiz.sachsen.de 13 AMTSGERICHT DRESDEN ® Gerichtsgebäude Roßbachstraße Besucheradresse: Roßbachstr. 6, 01069 Dresden Postanschrift: Postfach 12 07 09, 01008 Dresden Tel.: 0351 44 60 | Fax: 0351 4 46 48 40 (Zentrale Poststelle) ® Gerichtsgebäude Olbrichtplatz Besucheradresse: Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden Postanschrift: Außenstelle, Postfach 10 04 64, 01074 Dresden ® Grundbuchamt Postfach 100455, 01074 Dresden Tel.: 0351 44 60 14 Amtsgericht FREIBERG Besucheradresse: Amtsgericht Freiberg, Hauptstelle Beethovenstr. 8, 09599 Freiberg Beratungshilfe | Familie | Hinterlegung | Strafe | Verwaltung | Zivil | Zwangsvollstreckung Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 9–12 Uhr und 13–15.30 Uhr Freitag 9–14 Uhr und nach Vereinbarung Das Gebäude ist bis zum Schluss der letzten Verhandlung geöffnet. Postanschrift: Amtsgericht Freiberg, Postfach 13 51, 09583 Freiberg Tel.: 03731 3 58 90 | Fax: 03731 3 58 92 05 E-Mail: verwaltung-p@agfg.justiz.sachsen.de 29 III 15 AMTSGERICHT GÖRLITZ Besucheradresse: Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag 9–12 Uhr Dienstag 13–17 Uhr Donnerstag 13–15.30 Uhr Mittwoch und Freitag Termine nur nach Vereinbarung Postanschrift: PF 30 04 51, 02809 Görlitz Tel.: 03581 46 90 | Fax: 03581 4 69 19 19 E-Mail: verwaltung@aggr.justiz.sachsen.de 16 AMTSGERICHT HOHENSTEIN-ERNSTTHAL Besucheradresse: Conrad-Clauß-Str. 11, 09337 Hohenstein-Ernstthal Postanschrift: Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, Conrad-Clauß-Str. 11, 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: 03723 49 30 | Fax: 03723 49 34 44 E-Mail: verwaltung-p@aghot.justiz.sachsen.de 17 AMTSGERICHT HOYERSWERDA Besucheradresse: Pforzheimer Platz 2, 02977 Hoyerswerda Tel.: 03571 47 13 | Fax: 03571 47 14 02 E-Mail: verwaltung@aghoy.justiz.sachsen.de 18 AMTSGERICHT KAMENZ Besucheradresse: Amtsgericht Kamenz, Macherstr. 49, 01917 Kamenz Sprechzeiten: Montag 9–12 Uhr Dienstag 9–12 Uhr und 13.30–18 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 9–12 Uhr und 13.30–15 Uhr Freitag 9–12 Uhr Postanschrift: Amtsgericht Kamenz, Macherstr. 49, 01917 Kamenz Tel.: 03578 7 89 90 | Fax: 03578 7 89 91 30 E-Mail: verwaltung@agkm.justiz.sachsen.de 19 AMTSGERICHT LEIPZIG Hauptgebäude Besucheradresse: Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8–12 Uhr und 13–15 Uhr Dienstag 8–12 Uhr und 13–17 Uhr Freitag 8–12 Uhr Mittwoch geschlossen Freitags sind keine Erbausschlagungen möglich. Postanschrift: Amtsgericht Leipzig, 04174 Leipzig Tel.: 034 4 94 00 | Fax: 034 4 94 06 00 E-Mail: verwaltung-P@agl.justiz.sachsen. 30 III 20 AMTSGERICHT MARIENBERG Besucheradresse: Amtsgericht Marienberg, Zschopauer Str. 31, 09496 Marienberg Amtsgericht Marienberg Zweigstelle Annaberg, Klosterstr. 12, 09456 Annaberg-Buchholz Postanschrift: Amtsgericht Marienberg, Zschopauer Str. 31, 09496 Marienberg Tel.: 03735 9 10 80 Hauptstelle | 03733 13 10 Zweigstelle Fax: 03735 9 10 82 02 Hauptstelle | 03733 13 11 01 Zweigstelle E-Mail: verwaltung-p@agmab.justiz.sachsen.de 21 AMTSGERICHT MEISSEN Das Amtsgericht Meißen ist in zwei Gebäuden untergebracht: ® Haus Domplatz 3 Familiengericht | Verwaltung | Zivilgericht Auf dem Domplatz ist Parken nur in der Zeit ab 17 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages gestattet. Man erreicht das Gericht über den Panorama-Aufzug (ab Parkplatz Meisastr.), die Amts- stufen, den Rundweg oder den Hohlweg. ® Haus Neumarkt 19 Beratungshilfe | Betreuungsgericht | Gerichtskasse | Grundbuchamt | Hinterlegungs- abteilung | Nachlassgericht | Strafabteilung | Zwangsvollstreckung 22 AMTSGERICHT PIRNA Besucheradresse: Amtsgericht Pirna, Schlosshof 7, 01796 Pirna Tel.: 03501 76 50 | Fax: 03501 76 51 50 E-Mail: verwaltung@agpir.justiz.sachsen.de 23 AMTSGERICHT PLAUEN Besucheradresse: Europaratstr. 13, 08523 Plauen Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8–12 Uhr und 13–15.30 Uhr Dienstag 8–12 Uhr und 13–18 Uhr Postanschrift: Postfach 40 02 51, 08502 Plauen Tel.: 03741 10 10 | Fax: 03741 10 14 04 E-Mail: verwaltung-p@agpl.justiz.sachsen.de 24 AMTSGERICHT RIESA Besucheradresse: Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa Postanschrift: Amtsgericht Riesa, Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa Tel.: 03525 7 45 10 | Fax: 03525 74 51 11 E-Mail: verwaltung@agrie.justiz.sachsen.de 25 AMTSGERICHT WEISSWASSER Hauptgebäude Marktplatz Besucheradresse: Marktplatz 1, 02943 Weißwasser Postanschrift: Amtsgericht Weißwasser, Postfach 1158, 02931 Weißwasser Tel.: 03576 2 84 70 | Fax: 03576 2 84 71 50 E-Mail: verwaltung@agwsw.justiz.sachsen.de 31 III 26 AMTSGERICHT ZITTAU, Hauptstelle Besucheradresse: Lessingstr. 1, 02763 Zittau Sprechzeiten: Dienstag 8.30–11.30 Uhr und 13–18 Uhr Donnerstag 8.30–11.30 Uhr und 13–15.30 Uhr und nach Vereinbarung Tel.: 03583 75 90 | Fax: 03583 7 59 10 30 E-Mail: verwaltung@agzi.justiz.sachsen.de 27 AMTSGERICHT ZWICKAU Abteilungen/Anschriften: ® Verwaltungsabteilung | Nachlassgericht | Strafabteilung Humboldtstr. 1, 08056 Zwickau ® Betreuungsgericht | Familiengericht Dr.-Friedrichs-Ring 21, 08056 Zwickau Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8–15.30 Uhr Freitag 8–13 Uhr Tel.: 0375 5 09 20 E-Mail: verwaltung-p@agz.justiz.sachsen.de 32 III Beratungsangebote – Hilfe für Opfer Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt } Alle Beratungsstellen sind nach den Polizeidirektionen sortiert. Koordinierungs- und Interventionsstellen sind Einrichtungen, die im Zusammenhang mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes bundesweit als zusätzliches Unterstützungsangebot gegen häusliche Gewalt gegründet worden sind. Im Freistaat Sachsen gibt es sieben Koordinierungs- und Interventionsstellen. Ziel dieser Stellen ist es, für Betroffene optimale und schnelle Hilfe zu vermitteln und abzustimmen. Weiterhin koordinieren und initiieren die Stellen in ihrem jeweiligen regionalen Einzugsbereich (die meist den Polizeidienststellen des Freistaates entsprechen) die Vernetzung der zuständigen Institutionen untereinander. Die Koordinierungseinrichtungen arbeiten sehr eng mit der Polizei zusammen und bieten im Falle von häuslicher Gewalt kurzfristige Möglichkeiten zur Beratung und zur Weitervermittlung an andere Hilfsangebote. Dies geschieht nur mit der Einwilligung der Betroffenen. POLIZEIDIREKTION CHEMNITZ KREISFREIE STADT CHEMNITZ, ERZGEBIRGSKREIS und LANDKREIS MITTELSACHSEN 28 IKOS Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt Frauenhilfe Chemnitz e. V., Hainstr. 125, 09130 Chemnitz Tel.: 0371 9 18 53 54 | Fax: 0371 2 40 88 64 86 90 E-Mail: info@ikos-chemnitz.de Internet: www.ikos-chemnitz.de Erreichbarkeit: Montag bis Freitag nach telefonischer Vereinbarung – Kontaktaufnahme telefonisch, persönlich, per E-Mail Angebote: - psychosoziale Beratung, Krisenintervention, Unterstützung bei der Entscheidungsfindung Die Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sprachen: Deutsch, Englisch Barrierefreiheit: Nein. Im Einzelfall ist jedoch eine aufsuchende Beratung möglich. POLIZEIDIREKTION DRESDEN LANDKREIS MEISSEN und LANDKREIS SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE 29 Beratungs- und Interventionsstelle Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Dr.-W.-Külz-Str. 4, 01445 Radebeul Tel.: 0351 79 55 22 05 | Fax: 0351 83 38 39 23 E-Mail: beratung@SkF-Radebeul.de Internet: www.frauenhaus-skf-radebeul.de 33 III KREISFREIE STADT DRESDEN 30 D.I.K. Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt/Gewalt im sozialen Nahraum Frauenschutzhaus Dresden e. V. Fröbelstr. 55, 01159 Dresden Tel.: 0351 8 56 72 10 | Fax: 0351 8 56 75 64 E-Mail: dik@fsh-dresden.de | Internet: www.fsh-dresden.de Erreichbarkeit: Montag bis Freitag 8–16 Uhr telefonisch, per E-Mail oder persönlich Angebote: - psychosoziale Beratung als Krisenintervention, aber auch längerfristige - Begleitung und Beratung im Einzelfall und nach Bedarf: Telefonberatung, aufsuchende oder persönliche Beratung, Vermittlung an und Begleitung zu weiterführende(n) Hilfs- und Schutzeinrichtungen Die D.I.K. koordiniert die mit dem Einzelfall befassten Einrichtungen und stimmen den Hilfebedarf individuell ab. Die Beratungen richten sich an: Frauen, Männer und Angehörige Die Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sprachen: Deutsch, Dolmetscherdienst möglich Barrierefreiheit: Nein. Im Einzelfall ist jedoch eine aufsuchende Beratung möglich. RADEBEUL 31 Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt für die LANDKREISE MEISSEN und SÄCHSISCHE SCHWEIZ-OSTERZGEBIRGE Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Dr.-W.-Külz-Straße 4 , 01445 Radebeul Tel.: 0351 79 55 22 05 | Fax: 0351 83 38 39 23 E-Mail: beratung@skf-radebeul.de | Internet: www.frauenhaus-skf-radebeul.de Erreichbarkeit: Montag 8–19 Uhr Dienstag bis Freitag 8–14 Uhr telefonisch, schriftlich und per E-Mail persönliche Erreichbarkeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung darüber hinaus: 24-Stunden-Rufbereitschaft des Frauen- und Kinderschutzhauses Radebeul unter Tel.: 0351 8 38 46 53 Angebote: - persönliche Beratung, Telefon- und Onlineberatungen - psychosoziale Beratung zur Krisenbewältigung - Maßnahmenplanung zum Schutz vor weiterer Gewalt - Beratung zum Gewaltschutzgesetz und Begleitung zu Gerichten, Polizei, Rechtsmedizin etc. - Vermittlung an spezialisierte Einrichtungen - aufsuchende Beratung nach Polizeieinsätzen Die Beratungen richten sich an: Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt und/oder Stalking bedroht oder betroffen sind sowie an deren Angehörige. Die Beratungen sind kostenfrei, auf Wunsch anonym und nicht konfessionell gebunden. Sprachen: Deutsch, Dolmetscherdienst möglich Barrierefreiheit: eingeschränkt gegeben (behindertengerechter Beratungsraum vorhanden). Im Einzelfall ist eine aufsuchende Beratung möglich. 34 III POLIZEIDIREKTION GÖRLITZ LANDKREIS BAUTZEN und LANDKREIS GÖRLITZ BAUTZEN 32 Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Oberlausitz-Niederschlesien Frauenschutzhaus Bautzen e. V. Postfach 1332, 02603 Bautzen Tel.: 03591 27 58 24 | Fax: 03591 27 59 61 E-Mail: ist-ol-nsl@web.de Internet: www.interventionsstelle-ostsachsen.de Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8–15.30 Uhr und nach Vereinbarung Angebote: psychosoziale Beratung (telefonisch, persönlich und per E-Mail) Die Beratungen richten sich an: - Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt und Stalking betroffen sind - Angehörige von Betroffenen - Menschen, die nicht wegsehen möchten - Fachkräfte und Mitarbeiter/innen in Ämtern, Behörden und Institutionen, die mit Betroffenen in Kontakt treten. Die Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sprachen: Deutsch, Dolmetscherdienst möglich Barrierefreiheit: Nein. Bei Bedarf wird vor Ort nach geeigneten barrierefreien Räumen gesucht. POLIZEIDIREKTION LEIPZIG KREISFREIE STADT LEIPZIG 33 KIS Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking Frauen für Frauen e. V. Karl-Liebknecht-Str. 59, 04275 Leipzig Tel.: 0341 3 06 87 78 | Fax: 0341 3 06 87 79 E-Mail: kontakt@frauenfuerfrauen-leipzig.de Internet: www.frauenhaus-leipzig.de Erreichbarkeit: Beratungstermine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Angebote: Krisenintervention, Einzelberatung, psychosoziale Beratung, Telefonberatung Die Beratungen richten sich an: Frauen und Männer, die von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffen sind. Die Beratungen sind kostenfrei und auf Wunsch anonym. Sprachen: Deutsch, Englisch, Spanisch Barrierefreiheit: eingeschränkt gegeben (kleiner Fahrstuhl vorhanden, keine barrierefreien Sanitäreinrichtung, kleine Türrahmenbreiten) 35 III LANDKREIS LEIPZIG und LANDKREIS NORDSACHSEN GRIMMA 34 Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking des Wegweiser e. V. Lange Str. 50, 04668 Grimma Tel.: 03437 70 84 78 | Mobil: 0162 8 04 01 30 | Fax: 03407 70 84 77 E-Mail: interventionsstelle@wegeiser-boehlen.de Internet: www.wegweiser-boehlen.de Besonderheiten: Der Trägerverein Wegweiser e. V. bietet Familien- und Erziehungsbera- tung sowie Schulsozialarbeit an. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, per E-Mail und telefonisch (Anrufbeantworter ist geschaltet), persönliche Erreichbarkeit nur nach telefonischer Termin- vereinbarung Angebote: - psychosoziale Beratung, Onlineberatung, Telefonberatung, Kriseninter- vention, - aufsuchende Beratung Die Beratungen richten sich an: Frauen und Männer in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Die Beratungen sind kostenfrei, auf Wunsch anonym und aufsuchend. Barrierefreiheit: Nein. Im Einzelfall ist jedoch eine aufsuchende Beratung möglich. POLIZEIDIREKTION ZWICKAU LANDKREIS ZWICKAU und VOGTLANDKREIS ZWICKAU 35 Interventions- und Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt Wildwasser Zwickauer Land e. V. Robert-Müller-Straße 1, 08056 Zwickau Tel.: 0375 6 90 14 29 oder 0375 5 64 02 32 Fax: 0375 56 40 2 32 Mobilfunk: 0176 21 01 87 23 E-Mail: i.k.s@web.de Internet: www.wildwasser-zwickauer-land.de Erreichbarkeit: Montag bis Freitag telefonisch (Anrufbeantworter ist geschaltet) und per E-Mail Beratungszeiten: Montag 8–15 Uhr und Donnerstag 8–17 Uhr Angebote: - fachliche Beratung, rechtliche Beratung, - psychosoziale Begleitung (zum Thema Häusliche Gewalt) - begleitende Beratung - persönliche Beratung, Telefonberatungen, aufsuchende Beratung Die Beratungen richten sich an: Frauen, Männer, Jugendliche und Angehörige Sprachen: Deutsch, Englisch Barrierefreiheit: Nein (Ein Fahrstuhl ist jedoch vorhanden.) 36 III Beratungsstellen des Vereins Opferhilfe Sachsen e. V. Der Verein Opferhilfe Sachsen e. V. betreibt professionelle Beratungseinrichtungen zur Unterstützung für Opfer von Straftaten. Dafür stehen gut ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung. Die Unterstützung ist kostenlos, vertraulich und anonym. } Online-Beratung unter: www.opferhilfe-sachsen.de/onlineberatung 36 Opferhilfe Sachsen e. V. / Beratungsstelle Heinrichstraße 12, 01097 Dresden Tel.: 0351 8 11 38 98 | Fax: 0351 8 10 81 91 E-Mail: dresden@opferhilfe-sachsen.de Bautzen Löbauer Str. 48, 02626 Bautzen Tel.: 03591 67 95 50 E-Mail: bautzen@opferhilfe-sachsen.de Pirna Grohmannstr. 1, 01796 Pirna Tel.: 03501 4 61 15 50 E-Mail: pirna@opferhilfe-sachsen.de Chemnitz Weststr. 88, 09116 Chemnitz Tel.: 0371 4 33 16 98 | Fax: 0371 43 30 47 27 E-Mail: chemnitz@opferhilfe-sachsen.de Plauen Gartenstr. 37, 08523 Plauen Tel.: 03741 3 00 64 99 | Fax: 03741 42 39 10 E-Mail: plauen@opferhilfe-sachsen.de Görlitz Wilhelmsplatz 2, 02826 Görlitz Tel.: 03581 42 00 23 E-Mail: goerlitz@opferhilfe-sachsen.de Torgau Holzweißigstr. 30, 04860 Torgau Tel.: 03421 77 58 91 E-Mail: torgau@opferhilfe-sachsen.de Leipzig Kochstr. 1, 04275 Leipzig Tel.: 0341 2 25 43 18 | Fax: 0341 3 31 90 52 E-Mail: leipzig@opferhilfe-sachsen.de Zwickau Münzstr. 2, 08056 Zwickau Tel.: 0375 3 03 17 48 | Fax: 0375 2 89 89 22 E-Mail: zwickau@opferhilfe-sachsen.de 37 III WEISSER RING E. V. Der WEISSE RING ist eine Organisation mit ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter/inne/n, die vielen Kriminalitätsopfern und ihren Angehörigen menschlichen Beistand und materielle Hilfe geben kann. Der WEISSE RING kann Opfern auf unterschiedliche Weise helfen: ® persönliche Betreuung nach der Straftat ® Hilfestellung im Umgang mit den Behörden ® Erholungsprogramme anbieten ® Beratungsscheck für die kostenlose Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt ® Informationen zum Rechtsschutz ® Beratungsscheck für eine kostenlose medizinisch-psychologische Erstberatung bei seelischen Belastungen infolge einer Straftat ® Begleitung zu Gerichtsterminen ® Weitervermittlung zu professionell arbeitenden Beratungsstellen } Die zentrale bundesweite Rufnummer des WEISSEN RINGs e. V. lautet Tel.: 116006 37 WEISSER RING e. V. Landesbüro Sachsen: Bremer Str.10d, 01067 Dresden Tel.: 0351 4 67 81 95 | Fax: 0351 4 67 82 71 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Internet: www.weisser-ring.de Außenstellen des WEISSEN RING e. V. Annaberg Tel.: 0151 55 16 47 40 E-Mail: wr.annaberg@web.de Döbeln Tel.: 0151 55 16 46 80 E-Mail: weisser-ring.doebeln@gmx.de Aue-Schwarzenberg Tel.: 0151 55 16 46 35 E-Mail: weisser-ring-aue@gmx.de Dresden (Stadt) Tel.: 0151/55 16 46 21 E-Mail: kontakt@wrdd.de Außenstelle Bautzen Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Görlitz/Niederschlesischer Oberlausitzkreis Tel.: 03581 72 91 11 E-Mail: Weisser-ring.gr-nol@arcor.de Chemnitz (Stadt) Tel.: 0371 3 54 23 14 E-Mail: wr-fs@t-online.de Landkreis Leipzig Tel.: 0151 55 16 46 80 E-Mail: weisser-ring.doebeln@gmx.de Chemnitzer Land Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Leipzig (Stadt) Tel.: 0341 6 88 85 93 E-Mail: wr_leipzig@yahoo.de 38 III Außenstellen des WEISSEN RING e. V. (Fortsetzung) Löbau-Zittau Tel.: 0151 55 16 46 45 E-Mail: weisserring-zittau@freenet.de Sächsische Schweiz/Osterzgebirge Tel.: 035054 2 96 41 E-Mail: egonwalther@freenet.de Meißen-Radebeul Tel.: 0151 55 16 46 72 E-Mail: weisser-ring.meissen@web.de Stollberg Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Mittelsachsen Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: weisser-ring-mittelsachsen@gmx.de Plauen (Stadt) Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Mittlerer Erzgebirgskreis Tel.: 0351 4 67 81 95 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Vogtland-Ost Tel.: 0151 55 16 46 13 E-Mail: lbsachsen@weisser-ring.de Nordsachsen Tel.: 03421 71 17 36 E-Mail: weisserring-torgau@gmx.de Vogtland-West/Plauen (Stadt) 0351 4678195 Riesa-Großenhain Tel.: 0151 55 16 47 31 E-Mail: weisser.ring.riesa@gmx.de Zwickauer Land/Zwickau (Stadt) Tel.: 0151 55 16 46 46 E-Mail: weisser-ring-zwickau@gmx.de 39 III Weitere Beratungsstellen 38 Wildwasser Chemnitz e. V. AG gegen sexualisierte Gewalt Informations- und Beratungsstelle Uferstr. 46, 09126 Chemnitz Tel: 0371 35 05 34 E-Mail: org@wildwasser-chemnitz.de 39 Mobile Präventionsvermittlung im Erzgebirgskreis Chemnitz Tel.: 0371 3 505 34 40 Anonyme Mädchenzuflucht Dresden Postfach 500162, 01031 Dresden Tel.: 0351 2 51 99 88 E-Mail: zuflucht@vsp-dresden.de 41 Ausweg Fach- und Beratungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Hüblerstr. 3, 01309 Dresden Tel.: 0351 3 10 02 21 | Fax: 0351 3 10 02 24 E-Mail: awo-ausweg@t-online.de 42 KARO e. V. grenzüberschreitende Sozialarbeit mit Frauen, Jugendlichen und Kindern, die von phy - sischer, psychischer und/oder sexueller Gewalt und/oder Ausbeutung betroffen oder bedroht sind Am Unteren Bahnhof 12, 08527 Plauen Tel.: 03741 27 68 51 | Fax: 03741 27 68 53 | Mobil: 0173 9 75 53 74 E-Mail: r.schauer@karo-ev.de Internet: www.karo-ev.de 43 Frauen- und Mädchengesundheitszentrum MEDEA e. V. Angebote für Frauen und Mädchen zur Prävention sexueller Gewalt Prießnitzstr. 55, 01099 Dresden Tel.: 0351 8 49 56 79 E-Mail: medea-dresden@gmx.de 44 Shukura Fachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt an Mädchen und Jungen AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH Comeniusstr. 22, 01307 Dresden Tel.: 0351 4 79 44 44 | Fax: 0351 4 79 91 79 E-Mail: info22@awo-kiju.de 40 III 45 *sowieso* Frauen für Frauen e. V. Angelikastr. 1, 01099 Dresden Tel.: 0351 8 04 14 70 | Fax: 0351 8 02 20 25 E-Mail: kontakt@frauen-ev-sowieso.de Internet: www.frauen-ev-sowieso.de 46 CJD Mädchenwohngemeinschaft/Mädchenzuflucht 09599 Freiberg Tel.: 03731 3 10 95 E-Mail: maedchenhaus@cjd-chemnitz.de 47 Notruf für vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen Karl-Liebknecht-Str. 59, 04275 Leipzig Tel.: 0341 3 91 11 99 (Notfallnummer Tag und Nacht) E-Mail: kontakt@frauennotruf-leipzig.de Geschäftsstelle: Tel. 0341 4 79 81 79 48 Frauenberatungsstelle Karl-Liebknecht-Str. 59, 04275 Leipzig Tel.: 0341 3 91 97 91 E-Mail: kontakt@frauenfuerfrauen-leipzig.de 49 Kinderschutz-Zentrum Brandvorwerkstr. 80, 04275 Leipzig Tel.: 0341 9 60 28 37 | Fax: 0341 9 60 28 38 E-Mail: info@kinderschutz-leipzig.de Internet: www.kinderschutz-leipzig.de 50 Wildwasser Zwickau Land e. V. Robert-Müller-Str. 1, 08056 Zwickau Tel./Fax: 0375 6 90 14 29 Mobil: 0176 21 01 87 22 oder 0176 21 01 87 23 E-Mail: wildwasser.zwickauer.land@web.de 41 III Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen Diese Einrichtungen bieten Frauen und Kindern in Not Zuflucht, Unterkunft und überwiegend auch Beratung, auf Wunsch auch anonym. Die angegebenen Telefonnummern ermöglichen Ihnen die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Frauen- und Kinderschutzeinrichtung. Zur Sicherheit der Einrichtungen und um deren Anonymität zu bewahren, werden lediglich Telefonnummern und E-Mail-Adressen bekanntgegeben. 51 Frauen- und Kinderschutzwohnung Auerbach Tel.: 03744 8 30 10 | Mobil: 0173 3 72 02 60 | Fax: 03744 83 01 22 E-Mail: fsw@drkkvauerbach.de Internet: www.drkkvauerbach.de 52 Frauenschutzhaus Bautzen Tel.: 03591 4 51 20 | Fax: 03591 27 59 61 E-Mail: fsh-bautzen@web.de Internet: www.fsh-bautzen.de 53 Frauen- und Kinderschutzhaus Borna Tel.: 03433 90 38 28 | Mobil: 0177 30 392 19 | Fax: 03433 2 452 13 E-Mail: gewaltschutz@wegweiser-boehlen.de Internet: www.wegweiser-boehlen.de 54 Frauen- und Kinderschutzhaus Chemnitz Tel./Fax: 0371 4 01 40 75 | Mobil: 0172 371 81 16 E-Mail: frauenhaus-chemnitz@arcor.de Internet: www.frauenhaus-chemnitz.de 55 Anonyme Mädchenzuflucht Dresden Tel. 0351 251 99 88 | Fax: 0351 2 59 63 94 E-Mail: zufluchtdd@gmx.de 56 Frauen- und Kinderschutzhaus Dresden Tel.: 0351 2 81 77 88 | Fax: 0351 2 02 86 42 E-Mail: info@fsh-dresden.de Internet: www.fsh-dresden.de 57 CJD Mädchenwohngemeinschaft/Mädchenzuflucht Freiberg Tel.: 03731 3 10 95 E-Mail: maedchenhaus@cjd-chemnitz.de 58 Frauenhaus Freiberg Tel./Fax: 03731 2 25 61 E-Mail: kontakt@frauenschutzhaus-freiberg.de 42 III 59 Frauen- und Kinderschutzwohnung Görlitz Tel.: 03581 40 00 25 | Mobil: 0171 4 81 49 80 | Fax: 03581 4 0 00 82 E-Mail: domizil@dsw-lausitz.de 60 1. Autonomes Frauenhaus Leipzig Tel.: 0341 4 79 81 79 | Fax: 0341 4 79 81 82 E-Mail: kontakt@frauenhaus-leipzig.de Internet: www.frauenhaus-leipzig.de 61 Frauen- und Kinderschutzhaus Leipzig Tel.: 0341 2 32 42 77 E-Mail: frauenschutzhaus-leipzig@freenet.de Internet: www.frauenschutzhaus-leipzig.de 62 Frauen- und Kinderschutzhaus Pirna Tel.: 03501 54 71 60 / 0351 50 12 10 (Rettungsleitstelle) E-Mail: frauenhaus@asb-koenigstein-pirna.de 63 Schutzhaus für Frauen, Jugendliche und Kinder Plauen Tel.: 03741 27 68 51 | Mobil: 0173 3 78 89 90 | Fax: 03741 27 68 53 E-Mail: office@karo-ev.de 64 Frauen- und Kinderschutzhaus Radebeul Tel.: 0351 83 846 53 E-Mail: frauenhaus@skf-radebeul.de Internet: www.frauenhaus-skf-radebeul.de 65 Frauen- und Kinderschutzwohnung „Zuflucht“ Zittau Tel.: 03583 54 07 49 | Mobil: 0175 9 80 94 62 E-Mail: Zuflucht@hillerschevilla.de Internet: www.hillerschevilla.de/cms/de/185/zuflucht 66 Frauenschutzwohnung/Mütterzentrum Zwickau Stadt Tel.: 0375 39 02 50, 0375 47 42 51 | Mobil: 0173 9 47 97 89 | Fax.: 0375 3 90 25 24 E-Mail: MZ-Zwickau@sos-kinderdorf.de Internet: www.sos-kd-zwickau.de 67 Frauen- und Kinderschutzwohnungen Landkreis Zwickau Tel./Fax: 0375 6 90 14 29 | Mobil: 0176 21 01 87 22 oder 0176 2 101 87 23 E-Mail: wildwasser.zwickauer.land@web.de 43 III Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatung Zahlreiche Beratungsstellen in freier Trägerschaft beraten in besonderen Krisensituationen und Konfliktfallen; zum Teil stehen auch finanzielle Soforthilfen in Notsituationen zur Verfügung. Die Geschäftsstellen vermitteln Ihnen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. 68 Beratungsstellen der Diakonie Sachsen Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e. V./Diak. Amt Obere Bergstr. 1, 01445 Radebeul Tel.: 0351 8 31 50 E-Mail: info@diakonie-sachsen.de 69 Beratungsstellen des Caritas-Verband Sachsen Caritasverband fur das Bistum Dresden-Meißen e. V. Allgemeine soziale Beratung Magdeburger Str. 33, 01067 Dresden Tel.: 0351 49 83 60 E-Mail: gatter@caritas-dicvdresden.de 70 Beratungsstelle von Pro Familia Chemnitz Weststr. 56, 09112 Chemnitz Tel.: 0371 30 21 02 E-Mail: lv.sachsen@profamilia.de 71 Verband binationaler Familien und Partnerschaften e. V. Arndtstr. 53, 04275 Leipzig Tel.: 0341 6 88 00 22 E-Mail: leipzig@verband-binationaler.de Opferentschädigung 72 Ansprechpartner für Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz Fachbereich 4, Entschädigungsrecht Reichsstr. 3, 09112 Chemnitz Tel.: 0371 57 70 E-Mail: Soziale.Entschaedigung@ksv-sachsen.de 44 III Beratungsstellen für Konfliktschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich Täter und Opfer einer Straftat können sich in einem so genannten Täter-Opfer-Ausgleich darum bemühen, in einem moderierten Schlichtungsgespräch ihren Konflikt beizulegen oder zu entschärfen . Für das Opfer bietet ein Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, die beschuldigte Person in einer neutralen und sicheren Umgebung und unter Aufsicht eines neutralen Vermittlers mit den körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen seiner Tat zu konfrontieren und eventuell unkompliziert und schnell eine Entschädigung zu erhalten. Bei erwachsenen Beschuldigten erfolgt die Konfliktschlichtung durch den Sozialen Dienst der Justiz: 73 LANDGERICHT Bautzen Mattigstr. 33, 02625 Bautzen Tel.: 03591 3 51 39 22 74 LANDGERICHT Görlitz Dr.-Friedrichs-Str. 2, 02826 Görlitz Tel.: 03581 8 78 70 75 LANDGERICHT Chemnitz Hohe Str. 23, 09112 Chemnitz Tel.: 0371 45 30 76 LANDGERICHT Leipzig Kantstr. 14, 04275 Leipzig Tel.: 0341 2 14 10 77 LANDGERICHT Dresden Strehlener Str. 14, 01069 Dresden Tel.: 0351 4 46 45 50 78 LANDGERICHT Zwickau Humboldtstr. 3, 08056 Zwickau Tel.: 0375 2 703 50 Bei jugendlichen Beschuldigten erfolgt die Konfliktschlichtung durch die Jugendämter oder von diesen beauftragten anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe. Kontakte zu den jeweiligen Jugendämtern in Ihrer Stadt/Bezirk erhalten Sie über www.amt24.sachsen.de 45 III Beratungsangebote und Hilfe für Täter Für Täter, die bereit sind, Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen und sich aktiv mit ihrem Verhalten bzw. der von ihnen ausgehenden Gefahr auseinanderzusetzen, gibt es verschiedene Hilfsangebote. Nur selten gelingt es, den Kreislauf von Gewalt, Reue und erneuter Gewalt ohne fremde Hilfe zu durchbrechen. Fachkundige Unterstützung kann dazu beitragen, die Fähigkeit zu entwickeln, auf Konflikte und Krisen anders als mit Tätlichkeiten und Drohungen zu reagieren. 79 Täterberatungsstelle Handschlag Ludwig-Kirsch-Str. 13, 09130 Chemnitz Tel.: 0371 4 32 08 28 | Fax: 0371 4 32 08 14 E-Mail: taeterberatung@caritas-chemnitz.de Internet: www.caritas-chemnitz.de 80 ESCAPE Dresden Täterorientierte Antigewaltarbeit in Fällen häuslicher Gewalt Schwepnitzer Str. 10, 01097 Dresden Tel: 0351 796 63 48 | Fax: 0351 796 63 49 E-Mail: kontakt@escape-dresden.de Internet: www.escape-dresden.de 81 Sozialer Trainingskurs für gewaltbereite Männer im sozialen Nahraum Verein für Straffälligenhilfe Görlitz e. V. Hotherstr. 31, 02826 Görlitz Tel.: 03581 31 18 27 E-Mail: straffaelligenhilfe-goerlitz@t-online.de 82 Beratungsstelle zur Täterarbeit TRIADE GbR August-Bebel-Str. 35, 04416 Markkleeberg, Außenstelle: Leipziger Str. 28, 04860 Torgau Tel.: 0341 3 50 21 33 | Mobil: 0163 2 30 71 86 oder 0163 2 30 71 78 E-Mail: beratungsstelle-le@triade-le.de www.triade-le.de/Beratungsstelle 46 III Beratungsangebote für Jungen und Männer Auf der Suche nach einem Gespräch unter Jungen oder Männern? Erfahren Sie hier mehr über Männerstammtische, Männergruppen, Rechtsberatung, Umgang mit Aggressionen und Gewalt u. a. . 83 Landesarbeitsgemeinschaft Jungen und Männerarbeit Sachsen e. V. Bautzner Str. 22 HH, 01099 Dresden Tel.: 0351 79 20 06 88 | Fax: 0351 7 920 02 40 E-Mail: frank.scheinert@juma-sachsen.de Internet: www.juma-sachsen.de 84 Jungen- und Männernetzwerk Leipzig Am Kanal 28, 04179 Leipzig Tel.: 0341 46 26 82 22 | Fax.: 0341 46 26 82 23 E-Mail: info@lemann-netzwerk.de Psychosoziale Prozessbegleitung/Zeugenbegleitung } http://traumanetz-sachsen.de/hilfsangebote/ } www.opferhilfe-sachsen.de/psychosoziale-prozessbegleitung-zeugenbegleitung 47 III Telefon- und Onlineberatungsmöglichkeiten (regional und bundesweit) Telefon- und Onlineberatungen sind meist rund um die Uhr über gebührenfreie Rufnummern erreichbar. Es können anonyme, vertrauliche Gespräche in Krisen und schwierigen Situationen mit ausgebildeten (z. T. ehrenamtlichen) Gesprächspartner/innen stattfinden. Frauennotruf – Fach- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt Tel.: 0341 2 32 42 77 | Fax: 0341 2 32 42 76 E-Mail: frauenschutzhaus-leipzig@freenet.de Internet: www.frauenschutzhaus-leipzig.de Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Tel.: 08000 11 60 16 | Fax: 0221 36 73 49 49 E-Mail: pressestelle@bafza.bund.de | Internet: www.hilfetelefon.de Angebote: Telefonberatung, Onlineberatung und Beratung für Hörgeschädigte Telefon des Vertrauens Dresden telefonischer Krisendienst des Gesundheitsamtes Dresden Tel.: 0351 8 04 16 16 Erreichbarkeit: täglich 17–23 Uhr Telefonseelsorge Tel.: 0800 1 11 01 11 oder 0800 1 11 02 22 Internet: www.telefonseelsorge.de Evangelische Beratung Internet: www.evangelische-beratung.info Opferhilfe Sachsen e. V. Internet: www.opferhilfe-sachsen.de WEISSER RING Tel.: 11 60 06 Internet: www.weisser-ring.de ODABS – Online Datenbank für Betroffene von Straftaten. Sie gibt einen Überblick über Unterstützungsangebote für Betroffenen von Straftaten in ihrer Region. Internet: www.obdas.org | www.odabs.org/sachsen Telefonseelsorge bzw. Krisentelefone (kostenfrei und anonym) Ehe-, Lebens- und Familienberatung, Seelsorge Tel.: 0800 1 11 01 11 oder 0800 1 11 02 22 Elterntelefon Kinder- und Jugendtelefon Tel.: 0800 1 11 05 50 Tel.: 0800 1 11 03 33 48 Impressum Diese Broschüre richtet sich an Menschen, die Opfer einer Straftat geworden und dadurch mit der Polizei in Kontakt gekommen sind. Deshalb spricht die Broschüre im Text die Opfer direkt und persönlich an. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Information über den polizeilichen Opferschutz der Polizei Sachsen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Genehmigung des Herausgebers gestattet. Herausgeber: Landeskriminalamt Sachsen Neuländer Straße 60 01129 Dresden Internet: http://www.polizei.sachsen.de E-Mail: praevention.lka@polizei.sachsen.de Text/Redaktion: Mitarbeiter der Zentralstelle für polizeiliche Prävention des Landeskriminalamtes Satz/Layout: Grafikbüro Heike Hampel Fotos: Andreas Dittmann Druck: Druckhaus Dresden GmbH 4. Auflage 2016: 15.000 Exemplare Torgau Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen Döbeln Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis Chemnitz Freiberg Dresden Landkreis Meißen und Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bautzen Leipzig SACHSEN-ANHALT BRANDENBURG THÜRINGEN BAYERN 19 Zittau 1–27 Amtsgerichte 28–35 Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt 36 Opferhilfe Sachsen e.V. (weitere Seite 36) 37 Weißer Ring e.V. (Außenstellen Seite 37/38) 38–50 Weitere Beratungsstellen 51–67 Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen 68–71 Ehe-, Familien-, Erziehungs- und Lebensberatung 72 Opferentschädigung 73–78 Beratungsstellen für Konfliktschlichtung und Täter-Opfer-Ausgleich 79–82 Beratungsangebote und Hilfe für Täter 83–84 Beratungsangebote für Jungen und Männer 6 13 29 32 5 28 83 14 15 35 17 23 33 60 31 9 26 Landkreis Mittelsachsen und Erzgebirgskreis Landkreis Bautzen und Landkreis Görlitz 52 65 38 12 46 79 44 42 62 80 54 81 61 71 57 Zwickau 72 Markkleeberg Borna Radebeul Plauen Hoyerswerda Pirna Görlitz Dippoldiswalde 8 Grimma 22 27 3 Auerbach 51 39 11 20 Marienberg 2 Stollberg 50 66 41 70 43–45 84 63 58 59 82 47–49 Aue 1 7 Eilenburg Oschatz 10 Hohenstein- Ernstthal 16 18 KamenzMeißen 21 Riesa 24 25 Weißwasser 4 34 30 36 40 55 53 56 64 67 37 68 69 73 74 75 76 77 78 Opferhilfe | 1 Liebe Bürgerinnen und Bürger, jede Straftat ist ein schwerwiegender Eingriff in das Leben des Opfers. Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Schutz, Beratung, Begleitung und unser aller Solidarität. In Sachsen ist der Opferschutz seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Justizpolitik. Ein wirksamer Opferschutz und professionelle Opferhilfe stellen eine Aufgabe dar, die Polizei und Justiz nicht allein bewältigen können. Wir haben in Sachsen ein vielfältiges und leistungsfähiges Netzwerk von Beratungs-, Schutz- und Hilfseinrichtungen für Opfer von Straftaten und deren Angehörige, welches durch den Ausbau der psycho sozialen Prozessbegleitung weiter verstärkt werden wird. Opferschutz und eine effiziente Strafverfolgung stellen keinen Gegensatz dar. Alle beteiligten Institutionen arbeiten Hand in Hand zusammen, um beide Ziele zu erreichen. Ich danke allen, die sich für die Belange von Opfern einsetzen und hoffe, dass die Broschüre den betroffenen Menschen ein übersichtlicher Wegweiser zu weitergehender Unterstützung ist. Dresden, im Oktober 2016 Sebastian Gemkow Sächsischer Staatsminister der Justiz 2 | Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis I. Einleitung   3 II. Beratungsstellen für Opfer von Straftaten   4 III. Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt   6 IV. Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt   7 V. Frauenschutzhäuser   9 VI. Beratungsstellen und Notrufe für Opfer sexueller Gewalt   11 VII. Psychosoziale Prozessbegleitung   13 VIII. Täter-Opfer-Ausgleich   14 Einleitung | 3 I. Einleitung Für die Opfer einer Straftat ergeben sich unmittelbar nach der Tat und in der Folgezeit viele Fragen. Mit der Anzeige der Straftat bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft ist es meist nicht getan. Viele Opfer wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen und fühlen sich mit der Situation überfordert. Ihnen muss professionelle Unterstützung angeboten werden. Wichtiger Bestandteil des Opferschutzes sind die staatlichen und nichtstaatlichen Beratungs- und Betreuungseinrichtungen, an die sich Opfer von Straftaten wenden können. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz hat die wichtigsten Opferhilfeeinrichtungen im Freistaat Sachsen mit Anschrift und Telefonnummer in dieser Broschüre zusammengestellt. Vorgestellt wird in dieser Broschüre zudem die psychosoziale Prozessbegleitung als weitere Betreuungsmöglichkeit des Opfers im Strafverfahren. Diese Form der Opferunterstützung wird ab dem 1. Januar 2017 einen wichtigen Beitrag zu einer umfassenden Begleitung des Opfers einer Straftat durch das Strafverfahren leisten. Das Konfliktschlichtungsverfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs eröffnet eine Möglichkeit, dem Täter die Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden in besonderer Weise zu verdeutlichen und erlittene Schäden sachgerecht auszugleichen. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz informiert daher in dieser Broschüre auch über das Verfahren des Täter-Opfer-Ausgleichs und die dafür zuständigen Stellen. 4 | Beratungsstellen für Opfer von Straftaten II. Beratungsstellen für Opfer von Straftaten Die nachfolgenden Beratungsstellen stehen Opfern von Straftaten und deren Angehörigen unentgeltlich, unabhängig von der Art des Deliktes und auf Wunsch auch anonym zur Seite. ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Löbauer Straße 48 02625 Bautzen Tel.: (03591) 67 95 50 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Weststraße 88 09116 Chemnitz Tel.: (0371) 4 33 16 98 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Heinrichstraße 12 01097 Dresden Tel.: (0351) 8 01 01 39 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Wilhelmsplatz 2 02826 Görlitz Tel.: (03581) 42 00 23 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Kochstraße 1 04275 Leipzig Tel.: (0341) 2 25 43 18 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Grohmannstraße 1 01796 Pirna Tel.: (03501) 4 61 15 50 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Äußere Reichenbacher Str. 3 08529 Plauen Tel.: (03741) 3 00 64 99 Beratungsstellen für Opfer von Straftaten | 5 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Holzweißigstraße 30 04860 Torgau Tel.: (03421) 77 58 91 ❚❚ Opferhilfe Sachsen e. V. Münzstraße 2 08065 Zwickau Tel.: (0375) 3 03 17 48 ❚❚ WEISSER RING e. V. Landesbüro Sachsen Bremer Straße 10d 01067 Dresden Tel.: (0351) 4 67 81 95 (0351) 4 67 81 97 ❚❚ Bundesweite kostenfreie Rufnummer des WEISSER RING e. V.: Tel.: (0800) 0800 343 6 | Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt III. Beratungsstellen für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt ❚❚ RAA Sachsen e. V. Henriettenstraße 5 09112 Chemnitz Tel.: (0371) 4 81 94 51 Mobil: (0172) 9 74 36 74 ❚❚ RAA Sachsen e. V. Bautzner Straße 45 01099 Dresden Tel.: (0351) 8 89 41 74 Mobil: (0172) 9 74 12 68 ❚❚ RAA Sachsen e. V. Petersteinweg 3 04107 Leipzig Tel.: (0341) 2 25 49 57 Mobil: (0178) 5 16 29 37 Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt | 7 IV. Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt Diese Einrichtungen sind meist an Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen angegliedert oder kooperieren eng mit diesen. ❚❚ Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Oberlausitz- Niederschlesien Postfach 1332 02603 Bautzen Tel.: (03591) 27 58 24 ❚❚ Interventions- und Koordinierungsstelle zur Bekämpfung häuslicher Gewalt Chemnitz (IKOS) Hainstraße 125 09130 Chemnitz Tel.: (0371) 9 18 53 54 ❚❚ Dresdner Interventions- und Koordinierungsstelle D.I.K. Fröbelstraße 55 01159 Dresden Tel.: (0351) 8 56 72 10 ❚❚ Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt des Wegweiser e. V. Lange Straße 50 04668 Grimma Tel.: (03437) 70 84 78 Mobil: (0162) 8 04 01 30 ❚❚ Koordinierungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking KIS Karl-Liebknecht-Straße 59 04275 Leipzig Tel.: (0341) 3 06 87 78 ❚❚ Beratungs- und Interventionsstelle Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 4 01445 Radebeul Tel.: (0351) 7 95 52 20 5 8 | Interventions- und Koordinierungsstellen gegen häusliche Gewalt ❚❚ Interventions- und Koordinierungsstelle Zwickau Wildwasser Zwickauer Land e. V. Robert-Müller-Straße 1 08056 Zwickau Tel.: (0375) 6 90 14 29 oder (0375) 5 64 02 32 Mobil: (0176) 21 01 87 23 Frauenschutzhäuser | 9 V. Frauenschutzhäuser Zur Sicherheit dieser Einrichtungen sind die hier angegebenen Anschriften Kontaktadressen der Träger der Einrichtung. Über die angegebenen Telefonnummern sind eine direkte Kontaktaufnahme und eine erste Beratung möglich. ❚❚ Frauen und Kinderschutzwohnung Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Auerbach e. V. Bahnhofstraße 24 08209 Auerbach Tel.: (03744) 8 30 10 Mobil: (0173) 3 72 02 60 ❚❚ Frauenschutzhaus Bautzen e. V. Postfach 1332 02603 Bautzen Tel.: (03591) 4 51 20 ❚❚ Frauenschutzhaus Wegweiser e. V. Postfach 1215 04541 Borna Tel.: (03433) 90 38 28 Mobil: (0177) 3 03 92 19 ❚❚ Frauen- und Kinderschutzhaus Chemnitz Postfach 764 09007 Chemnitz Tel.: (0371) 4 01 40 75 Mobil: (0172) 3 71 81 16 ❚❚ Frauenschutzhaus Dresden Postschließfach 210 130 01261 Dresden Tel.: (0351) 2 81 77 88 ❚❚ Frauenschutzhaus Freiberg Postfach 1301 09583 Freiberg Tel./Fax: (03731) 2 25 61 10 | Frauenschutzhäuser ❚❚ Das Domizil Frauenschutzhaus Mühlweg 6 02826 Görlitz Tel.: (03581) 4 00 02 5 Mobil: (0171) 4 81 49 80 ❚❚ Verein »Frauen für Frauen« e. V. 1. Autonomes Frauenhaus Leipzig Postschließfach 310 716 04211 Leipzig Tel.: (0341) 4 79 81 79 ❚❚ Frauen- und Kinderschutzhaus Arbeiter-Samariter-Bund Ortsverband Königstein/Pirna e. V. Rettungsleitstelle Bielatalstraße 24 01824 Königstein/Sachsen Tel.: (03501) 4 91 80 (03501) 5 47 16 0 ❚❚ Frauen- und Kinderschutzhaus Radebeul Postschließfach 020 149 01439 Radebeul Tel.: (0351) 8 38 46 53 ❚❚ Frauenschutzwohnung »Zuflucht« Zittau Klieneberger Platz 1 02763 Zittau Tel.: (03583) 54 07 49 Mobil: (0175) 9 80 94 62 ❚❚ Frauen- und Kinderschutzwohnung Zwickau Postschließfach 300 140 08010 Zwickau Tel.: (0357) 3 90 25 0 Mobil: (0173) 9 47 97 89 ❚❚ Frauen- und Kinderschutzwohnung Zwickauer Land Wildwasser Zwickauer Land e. V. Robert-Müller-Straße 1 08056 Zwickau Tel.: (0375) 6 90 14 29 Mobil: (0176) 21 01 87 22 (0176) 21 01 87 23 Beratungsstellen und Notrufe für Opfer sexueller Gewalt | 11 VI. Beratungsstellen und Notrufe für Opfer sexueller Gewalt ❚❚ Informations- und Beratungsstelle Wildwasser Chemnitz e. V. Uferstraße 46 09126 Chemnitz Tel.: (0371) 35 05 34 ❚❚ Anonyme Mädchenzuflucht für Opfer psychischer, physischer oder sexueller Gewalt im Alter von 12 bis 21 Jahren (24 Stunden erreichbar): Tel.: (0351) 2 51 99 88 ❚❚ Ausweg – Fach- und Beratungsstelle bei häuslicher und sexualisierter Gewalt Hüblerstraße 3 01309 Dresden Tel.: (0351) 3 15 88 40 ❚❚ Sowieso – Frauen für Frauen e. V. Angelikastraße 1 01099 Dresden Tel.: (0351) 8 04 14 70 ❚❚ Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. Mädchenwohngemeinschaft/Mädchenzuflucht 09599 Freiberg Tel.: (03731) 3 10 95 ❚❚ Notruf für vergewaltigte und sexuell missbrauchte Frauen und Mädchen Karl-Liebknecht-Straße 59 04275 Leipzig Tel.: (0341) 3 91 11 99 ❚❚ Beratungsstelle für Frauen Karl-Liebknecht-Straße 59 04275 Leipzig Tel.: (0341) 3 91 97 91 12 | Beratungsstellen und Notrufe für Opfer sexueller Gewalt ❚❚ Informations- und Beratungsstelle Wildwasser Zwickauer Land e. V. Robert-Müller-Straße 1 08056 Zwickau Tel.: (0375) 6 90 14 29 Mobil: (0176) 21 01 87 22 (0176) 21 01 87 23 www.odabs.org ist eine Datenbank für von Sexual- und Gewaltdelikten betroffene Menschen, in der die Kontaktdaten und die vorhandenen Leistungen aller bundesweiten Einrichtungen gelistet sind. Sie ist anonym, frei zugänglich, kostenlos und ermöglicht eine schnelle Übersicht über die zahlreichen Beratungsangebote nach individuellem Bedarf. Psychosoziale Prozessbegleitung | 13 VII. Psychosoziale Prozessbegleitung Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich im Gegensatz zur rechtlichen Vertretung des Verletzten durch einen Rechtsanwalt um die nicht-rechtliche Unterstützung des Opfers. Ziel ist die emotionale und psychologische Unterstützung des Opfers vor, während und nach der strafrechtlichen Hauptverhandlung. Psychosoziale Prozessbegleitung findet bereits seit Jahren statt; in Sachsen z. B. sehr engagiert in Leipzig. Allerdings bestand hierfür bislang keine gesetzliche Grundlage. Diese wird mit dem Bundesgesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren sowie das Sächsische Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren ab dem 1. Januar 2017 nunmehr geschaffen. Psychosoziale Prozessbegleitung bietet … … dem Opfer eine Informationsvermittlung sowie die qualifizierte Betreuung und Unterstützung im gesamten Strafverfahren. Der psychosoziale Prozessbegleiter ist dabei zur Neutralität verpflichtet und darf den Verletzten nicht beraten oder den Sachverhalt aufklären wollen. Es erfolgt eine reine Begleitung des Opfers durch das Strafverfahren. Durch die psychosoziale Prozessbegleitung soll … … die individuelle Belastung des Opfers verringert und vermieden werden, dass sich das Opfer durch die Belastungen des Strafverfahrens erneut in die Opferrolle versetzt fühlt. Zudem soll dem Opfer die Angst vor einer Aussage vor Gericht genommen werden, wodurch auch die Aussagetüchtigkeit des Opfers und somit das Strafverfahren gefördert werden sollen. Einen psychosozialen Prozessbegleiter … … kann sich grundsätzlich jedes Opfer einer Straftat nehmen. Ist ein Kind Opfer einer Gewalt- oder Sexualstraftat geworden, kann ihm auf seinen Antrag durch das Gericht auch ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden. Die Beiordnung ist für das Opfer kostenlos. Im Einzelfall können auch Erwachsene solch eine Betreuung erhalten. Eine Beratung über die Möglichkeiten einer psychosozialen Prozessbegleitung können Sie in den unter II.  Beratungsstellen für Opfer von Straftaten benannten Beratungsstellen der Opferhilfe Sachsen e. V. erhalten. 14 | Täter-Opfer-Ausgleich VIII. Täter-Opfer-Ausgleich Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren der Konfliktschlichtung . Unter Aufsicht eines Mediators versuchen Opfer und Täter eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich auf eine Wiedergutmachung zu verständigen. Der Täter-Opfer-Ausgleich eignet sich nicht für schwere Delikte oder Bagatellsachen. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet … … den Beteiligten einer Straftat die Möglichkeit, einen Konflikt beizulegen oder zu entschärfen. Dabei ist es gleich, ob der Konflikt zu der Straftat geführt hat oder erst durch die Tat entstanden ist. Eingeleitet wird … … der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Kommt ein Staatsanwalt oder Richter zu dem Ergebnis, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt, beauftragt er eine Schlichtungsstelle mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs . Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs jedoch auch selbst anregen, beispielsweise beim Stellen des Strafantrags. Vor dem Schlichtungsgespräch … … führt die Schlichtungsstelle getrennte Gespräche mit dem Opfer und dem Beschuldigten, um die Erwartungen und Empfindungen der Beteiligten in Erfahrung zu bringen und die Regeln eines Ausgleichgesprächs zu erklären. Als nächster Schritt des Täter-Opfer- Ausgleichs schließt sich das gemeinsame Ausgleichsgespräch an. Durch den Täter-Opfer-Ausgleich soll ... … eine außergerichtliche Versöhnung einschließlich einer Schadens wiedergutmachung erreicht werden. Geleitet wird das Gespräch von einem neutralen, in der Konfliktschlichtung besonders geschulten Vermittler. Der Konfliktschlichter wirkt auf eine ausgewogene Gesprächsführung hin und überwacht die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung zum Schadensausgleich. Die Vorteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs sind … … für das Opfer: Es kann den Beschuldigten mit Hilfe eines neutralen Vermittlers unmittelbar mit den psychischen, physischen und materiellen Folgen der Straftat konfrontieren und Fragen und Erwartungen klären. Täter-Opfer-Ausgleich | 15 … für den Täter: Er kann dazu beitragen, den durch ihn entstandenen Schaden zu begrenzen und wiedergutzumachen und er hat die Gelegenheit, sich glaubhaft zu entschuldigen. Ansprechpartner für den Täter-Opfer-Ausgleich sind ... ... bei erwachsenen Beschuldigten die Mediatoren des Sozialen Dienstes der Justiz, der bei jedem Landgericht in Sachsen eingerichtet ist. ❚❚ Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Chemnitz Annaberger Straße 79 09120 Chemnitz Tel.: (0371) 4 53 37 00 ❚❚ Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Dresden Lothringer Straße 1 01069 Dresden Tel.: (0351) 4 46 45 50 ❚❚ Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Görlitz Postplatz 18 02826 Görlitz Tel.: (03581) 4 69 18 04 ❚❚ Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Leipzig Kantstraße 14 04275 Leipzig Tel.: (0341) 2 14 13 56 ❚❚ Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Zwickau Platz der Deutschen Einheit 1 08056 Zwickau Tel.: (0375) 5 09 21 61 Bei jugendlichen Beschuldigten sind zusätzlich auch die Jugendämter zuständig. Diese beauftragen in der Regel freie Träger mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Anschriften der Freien Träger, die in Ihrer Region mit dem Täter-Opfer-Ausgleich befasst sind, erfahren Sie beim örtlichen Jugendamt (Jugendgerichtshilfe ) oder beim Sozialen Dienst der Justiz. Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Pressestelle Hospitalstraße 7, 01097 Dresden Redaktion: Abteilung IV, Referat IV.5 Foto: alisseja@fotolia.de Gestaltung und Satz: SV SAXONIA Verlag GmbH/SAXONIA Werbeagentur Druck: SAXOPRINT GmbH Redaktionsschluss: Oktober 2016 Diese Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden bei: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, 01127 Dresden Telefon: (0351) 210 36 71 oder (0351) 210 36 72 Telefax: (0351) 210 36 81 E-Mail: publikationen@sachsen.de www.publikationen.sachsen.de Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen , an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten. Herausgeber: Sächsisches Staatsministerium der Justiz Pressestelle Redaktion: Abteilung IV, Referat IV.5 Gestaltung und Satz: SV SAXONIA Verlag GmbH/SAXONIA Werbeagentur Druck: SAXOPRINT GmbH Redaktionsschluss: Oktober 2016 KA 6-12108 KA 6-12108 Anlage 1 KA 6-12108 Anlage 2 2018-02-19T09:50:15+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes