STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12109 Thema: Anhänger der extremen Rechten im öffentlichen Dienst Sachsens Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage die Begriffe „extreme Rechte" und „rechtsextreme Szene". Die Staatsregierung beantwortet die Fragen insoweit mit der Maßgabe, dass sie die Bedeutung der Begriffe im Sinne von verfassungsfeindlichen Bestrebungen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen (Sächs- VSG) zugrunde legt. Die Staatsregierung zählt im Sinne der Fragestellungen unter „Personen im öffentlichen Dienst in Sachsen" jene Personen, die in einem Beamten- oder Beschäftigungsverhältnis in den obersten Staatsbehörden des Freistaates Sachsen einschließlich der diesen zugehörigen Geschäftsbereiche tätig sind bzw. waren. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Anhängern und Sympathisanten der rechtsextremen Szene, die im öffentlichen Dienst in Sachsen tätig sind oder waren? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis 2017 nach Anhänger/Mitglied und Sympathisant der rechtsextremen Szene, Tätigkeitsdauer, Tätigkeitsbereich und Dienstort) Der Fragesteller begehrt u. a. Auskünfte über personenbezogene Daten. Diese unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch des Fragestellers mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer per- Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3262 Dresden,4 1. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN sönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben musste. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — Lager zugeordnet werden soll. Eine Beantwortung im Sinne der Fragestellung über den angefragten Zeitraum von 1990 bis 2017 hinweg ist im Übrigen aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen zur Speicherung und Löschung personenbezogener Daten nicht mehr möglich. Aktuell in Bearbeitung befinden sich zwei Fälle, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen tätige Personen der rechtsextremistischen Szene zuzurechnen sind. Frage 2: Gegen wie viele Personen, die im öffentlichen Dienst in Sachsen tätig sind oder waren, wurden in den Jahren 1990 bis 2017 Ermittlungsverfahren mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität -rechts- eingeleitet und welche Ergebnisse hatten diese Ermittlungsverfahren? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis 2017 nach Ermittlungsgrund, Ermittlungsergebnis, Tätigkeitsdauer, Tätigkeitsbereich und Dienstort) Auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087 wird verwiesen. In den Datenbanken der Sächsischen Staatsanwaltschaften sind insgesamt 26.985 Verfahren mit dem Zusatzattribut „Verfahren wegen Gefährdung des Inneren Friedens — rechtsextremistisch" gekennzeichnet. Eine Beantwortung der Frage wäre daher jeweils nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich, der ohne den Verlust der Funktionsfähigkeit der Staatsanwaltschaften in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist nicht zu leisten ist. Es wären umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen in den Aktenbeständen der sächsischen Staatsanwaltschaften erforderlich. Dabei ist der Zeitaufwand für das Ziehen der Akten aus den Geschäftsstellen und staatsanwaltlichen Archiven, der Aufwand zur Beiziehung versendeter Akten, das Auswerten der Akten und die schriftliche Dokumentation des gefundenen Ergebnisses zu berücksichtigen. Für die entsprechende Auswertung der Akten ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Minuten je Akte auszugehen. Dies zugrunde gelegt, wird der bei den Staatsanwaltschaften für die händische Auswertung der Akten zu den 26.985 Verfahren anfallende zeitliche Aufwand auf mindestens 1.687 Arbeitstage für einen Mitarbeiter geschätzt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Gegen wie viele Personen, die im öffentlichen Dienst in Sachsen tätig sind oder waren, wurden in den Jahren 1990 bis 2017 Disziplinarverfahren wegen einer Mitgliedschaft oder sonstigen Nähe zur rechtsextremen Szene oder wegen Straftaten im Bereich Politisch motivierte Kriminalität -rechts- geführt und welche Ergebnisse hatten diese Verfahren? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis 2017 nach Grund und Ausgang des Verfahrens, Tätigkeitsdauer, Tätigkeitsbereich und Dienstort) Frage 4: Wie viele Personen, die im öffentlichen Dienst in Sachsen tätig sind oder waren, wurden in den Jahren 1990 bis 2017 wegen einer Mitgliedschaft oder sonstigen Nähe zur rechtsextremen Szene oder wegen Straftaten im Bereich Politisch motivierte Kriminalität -rechts- beurlaubt oder entlassen bzw. aus dem Dienst entfernt ? (Bitte aufschlüsseln für die Jahre 1990 bis 2017 nach Mitglied und sonstiger Nähe zu der rechtsextremen Szene, zugrundeliegenden Straftaten, Tätigkeitsdauer , Tätigkeitsbereich und Dienstort) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12087 wird verwiesen. Mtidliche7Grü21 Prof. Dr. oland \klier Seite 3 von 3 2018-02-16T13:42:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes