STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs-Nr.: 6/12112 Thema: Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/11557 ist zu lesen: ,Die Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben besteht in diesem Rahmen seit 2010 und stellt mit der Vereinbarung von 2017 eine Fortsetzung dar. [...] Gemäß der Kooperationsvereinbarung ist eine gemeinsame Kontrolle pro Quartal geplant."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Maßnahmen wurden in der Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben beschlossen? Die Kooperationsvereinbarung umfasst insgesamt neun Maßnahmenschwerpunkte : Öffentlichkeitsarbeit • vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Polizeidirektion Leipzig und der Konzernkommunikation der Leipziger Gruppe • wesentliches Kennzeichen ist ein bedarfsgerechter Informationsaustausch --k 11 = R V Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/160 Dresden,1 6 . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN Prävention im Bus- und Bahnbetrieb 911M 1 3! • enge Zusammenarbeit bei der Sicherheitsprävention im Bereich Vertrieb und Technik • Sicherheitsinspektionen der Polizei in Objekten der LVB mit erhöhtem Sicherheitsanspruch (baulich -technische Sicherheitsberatung) • Zusammenarbeit bei der Planung von Neuinvestitionen in der Vertriebstechnik (z. B. Automaten), soweit sicherheitstechnische Aspekte betroffen sind • Schulung des Vertriebspersonals der LVB zu sicherheitsrelevanten Themen Sicherheit im Bus- und Bahnbetrieb • regelmäßiger Austausch zu eingesetzter Technik (z. B. Videoüberwachungstechnik ) • Prüfung der Möglichkeit eines verbesserten technischen Ablaufs bei der beweissicheren Erhebung von Daten zur Durchführung von Strafverfahren • Verkürzung unfallbedingter Ausfallzeiten bei Verkehrsunfallaufnahme • wechselseitiger Erfahrungsaustausch zwischen dem Bereich Verkehrssteuerung und der Verkehrspolizeiinspektion • Entsendung eines Vertreters der LVB in Führungsstäbe der Polizeidirektion Leipzig bei Großeinsätzen etc. (bei Bedarf) • Gewährleistung einer ständigen Erreichbarkeit zwischen LVB-Leitstelle und Lagezentrum der Polizeidirektion Leipzig Fahrausweisprüfung • kontinuierliche Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Fahrgäste auf gültige Fahrausweise sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr • vier Schwerpunktaktionen jährlich • Unterstützung durch die Polizei bei der Feststellung der Personalien von Fahrgästen ohne Fahrausweis • Unterstützung bei jährlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Fahrausweisprüfer Regionales Lagebild • Erfassung lagebildrelevanter Sicherheitsereignis- und Risikostrukturdaten, Auswertung und gegenseitige Information • regelmäßige Auswertetreffen, Erarbeitung gemeinsamer Präventionsmaßnahmen Polizei und Sächsische Sicherheitswacht in LVB-Fahrzeugen • Unterstützung bei der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Einsatz von Polizeivollzugsbediensteten und der Sächsischen Sicherheitswacht im Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs • sichtbare Präsenz der Sächsischen Sicherheitswacht im Bereich der Haltestellen und in den Fahrzeugen Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSM1N1STEREJM DES INNERN Straßenbahnlenken in Selbsterfahrung NM. 6,AM • Fahrübungen durch ausgewählte Polizeivollzugsbedienstete (Streifendienst, Verkehrsunfalldienst), um praxisgerechte Einschätzung von Verkehrssituationen zu ermöglichen Zusammenarbeit in Projekten und anderen Sicherheitspartnerschaften • Unterstützung in laufenden Projekten • gemeinsames Engagement in städtischen Gremien (Kommunaler Präventionsrat etc.) • Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Rahmenkonzeptionen • Schulung von Multiplikatoren im Rahmen der Kampagne „AUFMERKSAMKEIT UNTERWEGS" • Bereitstellung von Werbe- und Informationsmaterial Zusammenarbeit bei verkehrserzieherischen Beratungen • Polizeidirektion Leipzig unterstützt die LVB bei der Durchführung verkehrserzieherischer Beratungen in Kindergärten und Grundschulen Frage 2: Weshalb war eine erneute Unterzeichnung der seit 2010 bestehenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Polizeidirektion Leipzig und den Leipziger Verkehrsbetrieben notwendig und worin bestehen die Veränderungen zur bisherigen Kooperationsvereinbarung? Die Kooperationsvereinbarung von 2010 erfolgte mit der Maßgabe einer regelmäßigen Fortschreibung der Vereinbarung hinsichtlich notwendiger Aktualisierungen aufgrund neuer Sicherheits- und Serviceanforderungen. Dies erfolgte mit der überarbeiteten Vereinbarung von 2017. Veränderungen sind im Bereich Sicherheit im Bus- und Bahnbetrieb (Videotechnik, Zusammenarbeit bei Großveranstaltungen, Erreichbarkeiten) vorgenommen worden. Frage 3: Wie viele gemeinsame Kontrollen fanden in den Jahren 2010 bis 2017 statt und wie viele Einsatzkräfte der sächsischen Polizei waren an diesen beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Beamten, Tarifbeschäftigten, Einsatzstunden und kontrollierten Bus- und Straßenbahnlinie!) Es wird auf die Anlage verwiesen. Eine Erfassung der jeweils kontrollierten Bus- und Straßenbahnlinie erfolgte nicht. Die letzte gemeinsame Kontrolle fand am 15. November 2014 statt. Freistaat SACHSEN Seite 3 von 4 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 4: Wurden die Kontrollen nur in den Fahrzeugen oder auch an den Bus- bzw. Straßenbahnhaltestellen durchgeführt? Die Aktionen fanden in den Linienfahrzeugen und an den Haltestellenbereichen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Fahrgäste statt. Fahrausweisprüfungen führten ausschließlich Mitarbeiter der Leipziger Service Betriebe (LSB) im Auftrag der LVB in den Fahrzeugen durch. Frage 5: Wie viele Straftaten wurden bei den Kontrollen gemäß Frage 3 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Straftatbestand und kontrollierten Bus- bzw. Straßenbahnlinie !) Die polizeiliche Statistik erfasst Delikte im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Fahrzeuge/Haltestellen). Eine Recherche, ob die Straftaten im Rahmen der gemeinsamen Kontrollen gemäß der Kooperationsvereinbarung festgestellt wurden, ist nicht möglich, da dies so nicht erfasst wird. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Anlage Freistaat SACHSEN Seite 4 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12112 Einsatzzeitraum Polizeibeamte Tarifbeschäftigte Mannstunden (gerundet) 15.05.2010, 19:00 Uhr 16.05.2010, 03:00 Uhr 21 0 170 07.08.2010, 19:00 Uhr 08.08.2010, 03:00 Uhr 24 0 200 30.10.2010, 19:00 Uhr 01.11.2010, 03:00 Uhr 4 0 30 19.03.2011, 19:00 Uhr 20.03.2011, 03:00 Uhr 23 0 185 28.05.2011, 19:00 Uhr 29.05.2011, 03:00 Uhr 23 0 185 06.08.2011, 19:00 Uhr 07.08.2011, 03:00 Uhr 23 0 185 12.11.2011, 19:00 Uhr 13.11.2011, 03:00 Uhr 23 0 185 03.03.2012, 19:00 Uhr 04.03.2012, 03:00 Uhr 23 0 185 23.06.2012, 19:00 Uhr 24.06.2012, 03:00 Uhr 23 0 185 01.09.2012, 19:00 Uhr 02.09.2012, 03:00 Uhr 22 0 175 16.03.2013, 19:00 Uhr 17.03.2013, 03:00 Uhr 23 0 185 20.07.2013, 19:00 Uhr 21.07.2013, 03:00 Uhr 20 0 160 28.09.2013, 19:00 Uhr 29.09.2013, 03:00 Uhr 9 0 70 09.11.2013, 19:00 Uhr 10.11.2013, 03:00 Uhr 23 0 185 15.11.2014, 20:00 Uhr 16.11.2014, 04:00 Uhr 21 1 120 insgesamt 305 1 2.405 2018-02-19T11:37:04+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes