STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12114 Thema: Erfolglose Abschiebungsversuche und Flugrückführungen im 4. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele gescheiterte Abschiebungsversuche gab es im 4. Quartal 2017? Im vierten Quartal 2017 scheiterten 263 durch die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) vorbereitete Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG). Frage 2: Wie viele gescheiterte Flugrückführungen befanden sich unter den Abschiebungen aus Frage 1? Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). 011COONI .:4sa 1 Z Freistaat SACT-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/30 Dresden, ,(6 . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVIINISTER1UM DES INNERN 01111111111111lIl = U t Die erfragten Angaben werden in der ZAB statistisch nicht erfasst. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten die in der ZAB vorliegenden Akten zu den 263 gescheiterten Abschiebungsversuchen händisch ausgewertet werden. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörde nicht leistbar. Für die Auswertung ist pro Akte ein Gesamtaufwand von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen . Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 263 Arbeitsstunden, d. h. von mehr als 32 Arbeitstagen zu je acht Stunden, d. h. von mehr als sechs Wochen zu je fünf Arbeitstagen . Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der ZAB gefährdet. Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Unverhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Frage 3: Mit welchen Kosten wurde der Haushaltstitel, aus dem die Abschiebungen finanziert werden im Jahr 2017 bisher belastet? (Bitte auch den Titel angeben!) Aus der Haushaltsstelle der Landesdirektion Sachsen Kapitel 03 04 Titel 532 52 „Beförderungskosten von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen" werden u. a. Abschiebungskosten bezahlt. Die Gesamtausgaben für diesen Titel betragen für das Haushaltsjahr 2017 insgesamt 897.649,92 EUR. Frage 4: Wie viele kontrollierte Ausreisen bzw. Abschiebungen konnten wahrgenommen bzw. nicht wahrgenommen werden, obwohl der Ausländer sich zum Zeitpunkt der Rückführung in staatlichem Gewahrsam befand? Die Staatsregierung geht davon aus, dass der Fragesteller unter „kontrollierten Ausreisen " überwachte Ausreisen im Sinne von § 58 Abs. 3 AufenthG versteht. Im vierten Quartal 2017 erfolgten 32 Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 AufenthG aus einer Justizvollzugsanstalt. Im gleichen Zeitraum konnten sechs Abschiebungen nach § 58 Abs. 1 AufenthG nicht vollzogen werden, obwohl sich die Betroffenen in Haft befunden hatten. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarischer Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Zahl der überwachten Ausreisen aus einem staatlichen Gewahrsam wird statistisch nicht erfasst. Eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht nicht. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten alle in der ZAB vorliegenden mehr als 211.000 Akten händisch ausgewertet werden. Für diese Personen müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach diesen zusätzlich abgefragten Daten gesucht und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Person ein Gesamtaufwand für die ZAB von durchschnittlich einer Stunde zu veranschlagen. Hieraus ergibt sich ein Arbeitsaufwand von 211.000 Arbeitsstunden. Im vorliegenden Fall wäre daher durch eine vollständige Beantwortung dieser Frage die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der ZAB gefährdet . Nach Abwägung des parlamentarischen Informationsinteresses einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ZAB andererseits wurde, auch unter Berücksichtigung der Zumutbarkeit von der umfassenden Beantwortung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dr. Matthias Haß Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-19T11:35:26+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes