STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippe!, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12116 Thema: Rückkehrberatung für abgelehnte Asylbewerber 2. Halbjahr 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Teams mit jeweils wie vielen Mitarbeitern der mobilen Rückkehrberatung gibt es derzeit? (Bitte aufschlüsseln nach Standorten bzw. Einsatzgebiet/Erstaufnahmeeinrichtungen!) In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen und an den drei sächsischen Standorten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind insgesamt drei Teams mit je zwei Mitarbeitern tätig. Frage 2: Wie hoch sind die Kosten der mobilen Rückkehrberatung im 2. Halbjahr 2017 für den Freistaat Sachsen? Die Kosten für die mobile Rückkehrberatung belaufen sich im zweiten Halbjahr 2017 auf 360.867,00 EUR. Es handelt sich bei dieser Angabe um einen vorläufigen Wert auf der Grundlage der vorliegenden Rechnungen. Die abschließende Rechnungsprüfung durch die Landesdirektion Sachsen für die Monate September bis Dezember 2017 steht noch aus. Frage 3: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die mobile Rückkehrberatung im 2. Halbjahr 2017 in Anspruch genommen? Im zweiten Halbjahr 2017 wurden im Rahmen der mobilen Rückkehrberatung 58 Erstberatungsgespräche für insgesamt 95 abgelehnte Asylbewerber (einschließlich minderjähriger Familienangehöriger) durchgeführt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24a-1053/42/231 Dresden, 19. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEMM DES INNERN ONOM On. 1 11e Frage 4: Wie viele abgelehnte Asylbewerber, die die mobile Rückkehrberatung in Anspruch genommen haben, sind tatsächlich im 2. Halbjahr 2017 in ihre Heimat freiwillig zurückgekehrt bzw. aus der Bundesrepublik Deutschland ausgereist (freiwillige Ausreise)? Im zweiten Halbjahr 2017 kehrten 50 abgelehnte Asylbewerber mit Hilfe der mobilen Rückkehrberatung in ihre Heimatländer zurück; 13 Personen reisten ohne finanzielle Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration aus. Frage 5: Wie viele abgelehnte Asylbewerber haben die vom Integrationsministerium finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen im 2. Halbjahr 2017 in Anspruch genommen? Wie viele davon wiederum sind tatsächlich freiwillig ausgereist ? Im zweiten Halbjahr 2017 haben insgesamt 1.468 Personen die vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration finanzierten Rückkehrberatungen in den Kommunen in Anspruch genommen. Davon sind insgesamt 558 Personen freiwillig ausgereist. Bei den erfassten Beratungen handelt es sich um freiwillige Rückkehrberatungen für alle ausländischen Personen. Die darin enthaltene Anzahl abgelehnter Asylbewerber wird nicht erfasst. fr undlichen Grüßen Prät. Dr Roland Wöller z Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-19T11:38:37+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes