STAATSM1NISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD- Fraktion Drs.-Nr.: 6/12117 Thema: Straftaten durch MITAs (Mehrfach Intensivtäter Asylbewerber) 4. Quartal 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilich bekannt gewordenen Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) im 4. Quartal 2017 waren MITAs als Tatverdächtige beteiligt? (Bitte aufschlüsseln nach Deliktsgruppen; Landkreisen /Kreisfreien Städten und Beteiligung der MITAs (kumulativ)!) Für den Tatzeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 wurden im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) 1.095 Straftaten erfasst, bei denen mindestens ein Tatverdächtiger als MITA registriert ist. In der Tabelle wurden die Schlüsselzahlen für die Straftatenobergruppen wie folgt verwendet: 0 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 Rohheitsdelikte, Straftaten gegen die persönliche Freiheit 3 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 5 Vermögens- und Fälschungsdelikte 6 sonstige Straftatbestände StGB 7 Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze 9 Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen V Verkehrsstraftaten al11111111111111111 t k OMR IfIr Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44157 Dresden, Z6 . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN • =10 Die Darstellung der Straftaten nach Landkreisen/Kreisfreien Städten sowie nach Deliktgruppen ist in der folgenden Tabelle ersichtlich: Freistaat SACHSEN Landkreis/Kreisfreie Stadt 0 1 2 3 4 5 6 7* 9 V Chemnitz, Stadt - 4 30 32 5 7 23 11 - 1 Erzgebirgskreis - - 10 8 2 - 12 2 - - Mittelsachsen - - 4 3 - 1 11 5 1 1 Vogtlandkreis - - 41 25 1 4 36 10 2 1 Zwickau - 1 21 14 1 2 10 4 - - Dresden, Stadt - 2 63 111 38 17 57 58 - - Bautzen - - 5 9 1 1 20 2 - - Görlitz - - 11 9 8 1 10 3 - - Meißen - - 1 18 2 1 9 2 - 2 Sächsische Schweiz- Osterzgebirge - 1 4 3 - 2 3 3 - 3 Leipzig, Stadt - 1 37 32 12 15 33 51 - 13 Leipzig - 2 12 3 1 5 22 3 - - Nordsachsen - 1 5 2 5 2 10 2 - - Gesamt 1 - 12 244 269 76 58 256 156 3 21 * ohne ausländerrechtliche Verstöße Frage 2: Wie viele Asylbewerber sind derzeit in Sachsen als Intensivstraftäter erfasst? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt und Herkunftsland!) Mit Stand vom 8. Januar 2018 sind im Freistaat Sachsen für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017 677 Zuwanderer als MITA erfasst. Für die Einstufung als „MITA" werden nicht ausschließlich Personen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylbewerber" betrachtet , sondern auch Personen mit dem Aufenthaltsstatus „International/national Schutzberechtigte (Flüchtlingsstatus, subsidiärer Schutz, nationale Abschiebungsverbote ) und Asylberechtigte", „Duldung (Abschiebungshindernisse nach Abschluss des Asylverfahrens)", „Kontingentflüchtlinge" oder „Unerlaubter Aufenthalt" berücksichtigt. Diese gliedern sich wie folgt auf die Landkreise/Kreisfreien Städte (Aufenthaltsort): Landkreis/Kreisfreie Stadt Anzahl Chemnitz, Stadt 67 Erzgebirgskreis 32 Mittelsachsen 31 Vogtlandkreis 35 Zwickau 43 Dresden, Stadt 148 Bautzen 41 Görlitz 24 Meißen 27 Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01 11 . 17#3 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 26 Leipzig, Stadt 118 Leipzig 57 Nordsachsen 28 Gesamt 677 Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 168 Tunesien 101 Marokko 81 Georgien 71 Syrien, Arabische Republik 52 Afghanistan 35 Algerien 24 Irak 21 Russische Föderation 21 Libanon 15 Indien 13 Pakistan 9 Iran, Islamische Republik 8 Kosovo 8 Somalia 8 Albanien 6 Eritrea 6 Ukraine 5 Ägypten 4 Serbien 4 Gambia 3 Türkei 3 Armenien 2 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Jordanien 1 Kap Verde 1 Kirgisistan 1 Kuba 1 Montenegro 1 Peru 1 Südsudan 1 Gesamt 677 I Freistaat SACHSEN Seite 3 von 5 STAATSM1N1STERIUM DES INNERN IBIL OMR MIO .•«11 e7rm Frage 3: Wie viele in Sachsen registrierte MITAs sind derzeit inhaftiert? (Bitte aufschlüsseln nach zuständigem Gerichtsbezirk und Herkunftsland!) Mit Stand vom 24. Januar 2018 befanden sich 133 MITA in Haft. Angaben zum zuständigen Gerichtsbezirk liegen in den Polizeilichen Auskunftssystemen nicht vor. Die Staatsangehörigkeiten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 45 Tunesien 26 Marokko 15 Georgien 10 Syrien, Arabische Republik 10 Algerien 6 Russische Föderation 4 Irak 3 Somalia 3 Afghanistan 2 Indien 2 Ägypten 1 Albanien 1 Bangladesch 1 Iran 1 Libanon 1 Pakistan 1 Türkei 1 Gesamt 133 Frage 4: Wie viele MITAs sind im laufenden Jahr freiwillig ausgereist oder abgeschoben worden? (Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und Ausreisezielland!) Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller seine Frage auf das Jahr 2017 bezieht . Im Jahr 2017 wurden 2.267 Asylbewerber nach § 58 Abs. I des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) abgeschoben bzw. reisten nach § 58 Abs. 3 AufenthG überwacht aus. Darüber hinaus wurden im Jahr 2017 1.249 freiwillige Ausreisen aus Sachsen nach dem REAG/GARP-Programm der International Organization for Migration (I0M) bewilligt . Die genauen Angaben werden durch 10M erst zu einem späteren Zeitpunkt den Ländern übermittelt. Um festzustellen, wie viele MITAs abgeschoben bzw. zurückgeführt wurden, erfolgt seit Ende August 2017 ein Abgleich der abgeschobenen/zurückgeführten Personen mit den in den Polizeilichen Auskunftssystemen erfassten MITA. Freistaat SACHSEN Seite 4 von 5 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Im Ergebnis wurden im Zeitraum 28. August bis 6. Dezember 2017 25 MITA abgeschoben bzw. zurückgeführt. Von einer weiteren Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Abs. 1 S. 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). In den Statistiken der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) wird die MITA-Eigenschaft nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage könnte daher nur nach händischer Einzelbearbeitung der o. a. mehreren tausend Akten erfolgen. Es müsste jeweils die Akte angefordert, darin nach der MITA-Eigenschaft gesucht bzw. hierzu jeweils im Einzelfall Anfragen an die Polizei gerichtet, auf die Beantwortung dieser Anfragen gewartet und die Akte wieder weggelegt werden. Hierfür ist pro Akte ein Gesamtaufwand (allein) für die ZAB von durchschnittlich vier Stunden zu veranschlagen. Dies würde einen Sacharbeiter über mehrere Wochen binden. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben der ZAB nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung andererseits zu dem Ergebnis, dass eine solche aufwendige Recherche unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der ZAB nicht zu leisten ist. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung A444-70 Dr. Matthias Haß Seite 5 von 5 2018-02-19T10:35:42+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes