STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12126 Thema: Logos des Spezialeinsatzkommandos der sächsischen Polizei (SEK) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/11578 werden drei verschiedene Logos des Spezialeinsatzkommandos (SEK) der sächsischen Polizei dargestellt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Seit wann sind die Logos 1 - 3 aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zu Drs. 6/11578 jeweils Bestandteil der Verwaltungsvorschrift über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 oder früherer Verwaltungsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften oder Weisungen? (Bitte aufschlüsseln nach Logo!) Frage 2: Wann wurden die Verwaltungsvorschrift über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 bzw. früherer Verwaltungsvorschriften oder anderer Rechtsvorschriften oder Weisungen gemäß Frage 1 in Bezug auf die Logos aus Frage 1 wann und wie geändert? (Bitte aufschlüsseln nach Logo!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Logo 1, als Tätigkeits-/Zugehörigkeitsabzeichen für das Spezialeinsatzkommando , ist Bestandteil der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-1053/44/166 Dresden, 70. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN LMIN IRL 0 1 . . . = E r Staatsministeriums des Innern über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 (unveröffentlicht). Zuvor war dieses Logo Bestandteil der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Polizeidienstkleidungsverordnung (VwV Polizeidienstkleidungsverordnung - VwVPolDKIVO) vom 16. Dezember 1998. Im Weiteren wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11578 verwiesen. Frage 3: In welcher konkreten Regelung der Verwaltungsvorschrift über das Erscheinungsbild sowie die Trageweise der Dienst- und Schutzkleidung des Polizeivollzugsdienstes im Freistaat Sachsen vom 16. Juni 2010 bzw. früherer Verwaltungsvorschriften oder an -derer Rechtsvorschriften oder Weisungen wird mit welchem konkreten Wortlaut das Aussehen und Tragen der Logos gemäß Frage 1 geregelt? (Bitte aufschlüsseln nach Logo!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/11578 verwiesen. Frage 4: Zu welchen dienstlichen, gesellschaftlichen und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten , auf welchen Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Dienst-, Einsatz- und Sonderfahrzeugen des Spezialeinsatzkommandos wurden bzw. werden welche der drei Logos gemäß Frage 1 aufgrund welcher Rechtsvorschriften verwendet? (Bitte aufschlüsseln nach Logo!) Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11866 verwiesen. Frage 5: Wofür stehen die Schwingen und der Siegerkranz der Logos 1 wort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage symbolisch? Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11866 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver SchenkSchenk die Fragen 1 und - 3 aus der Antzu Drs. 6/11578 die Fragen 3 und Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-21T10:01:36+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes