STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12132 Thema: Versammlungsgeschehen am 20. Januar 2018 in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 20. Januar 2018 fand in Wurzen eine antirassistische Kundgebung ,Solidarität mit den Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt' statt. Spontan formierte sich eine Kundgebung unter dem Motto ,Kein Fußball den Antideutschen'. Im Versammlungsverlauf gab es zudem einen versuchten Angriff von vermummten Neonazis, die aus einem Sonnenstudio in der Bahnhofstraße agierten." Frage 1: Wie stellte sich das Geschehen aus Sicht der Staatsregierung dar? (bitte ab Versammlungsbeginn 14:30 beschreiben und dabei auch den benannten versuchten Angriff von Neonazis einschließen) Zur Absicherung des Versammlungsgeschehens sowie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führte der Polizeivollzugsdienst (PVD) einen Polizeieinsatz durch. Zum generellen Ablauf der im Rahmen der Einsatzmaßnahmen bekannt gewordenen Ereignisse wird auf die Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig (Anlage 1) verwiesen. Darüber hinaus wird wie folgt berichtet: Gegen 14:20 Uhr meldete sich eine Person, die der rechten Szene zugeordnet wurde, bei dem PVD mit der Intention, eine Versammlung anzuzeigen . Sie wurde an die Versammlungsbehörde verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Umstände wird auf die in der Anlage 1 dargestellten Abläufe zu der Gegenkundgebung in Hör- und Sichtweite verwiesen. Diese Versammlung begann 15:26 Uhr. Im Verlauf versuchten sich einzelne Personen zu vermummen . Dies wurde durch den PVD unterbunden. Die Versammlung des Bündnisses „Irgendwo in Deutschland" begann 15:25 Uhr. 16:05 Uhr bewegten sich ca. 120 Teilnehmer dieser Versammlung in Richtung Bahnhofstraße/Stephanstraße. Vor einem Sonnenstudio an Mk. MOB. i.M . Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/168 Dresden, d f . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STEREJM DES INNERN 6MMI der Bahnhofstraße kam es zeitgleich zu verbalen Provokationen durch eine unbekannte Personengruppe. Einige Versammlungsteilnehmer der linken Szene versuchten dorthin zu gelangen. Ein Aufeinandertreffen der Personen wurde durch den PVD verhindert . 16:30 Uhr wurde über Internetveröffentlichungen bekannt, dass eine zu diesem Zeitpunkt nicht näher bestimmbare Anzahl Personen waffenähnliche Gegenstände bei sich führte. Der PVD führte daraufhin polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Strafverfolgung durch. Die näheren Umstände der Ereignisse sind Gegenstand der gegenwärtig laufenden Ermittlungen. Frage 2: Welche konkrete Gefahrenprognose gab es in Bezug auf das Versammlungsgeschehen und insbesondere Bedrohungslagen, die aus dem Objekt in der Bahnhofstraße 21, das einem bekannten Neonazi gehört, ausgehen könnten und war die Einsatzleitung der Polizei in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass sich in dem Objekt Neonazis versammelten? Im Vorfeld der Versammlung konnten keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahrenlage im Sinne der Fragestellung verifiziert werden. Jedoch wurde einkalkuliert, dass es im Zusammenhang mit der Versammlungslage zur Begehung von Straftaten kommen könne. Das von der Fragestellerin benannte Objekt ist in die Beurteilung der Lage durch den PVD einbezogen worden. Frage 3: Wie viele identitätsfeststellungs- und erkennungsdienstliche Maßnahmen und Ingewahrsamnahmen fanden im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen statt? (Bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Im Rahmen des Polizeieinsatzes wurden insgesamt 30 Identitätsfeststellungen durchgeführt . Es wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 4: Gegen wie viele Personen wurde aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort , Deliktsgruppe, politischer Einordnung, Wohnort der Tatverdächtigen und ggf. Zusammenhang zu angemeldeten Versammlungen aufschlüsseln) Es wird auf die Anlage 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele Polizeibeamtinnen waren am 20. Januar 2018 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen im Einsatz? (bitte nach Einheiten und Dienststellen aufschlüsseln sowie auch Anzahl der eingesetzten zivilen Beamtinnen angeben ) Die Einsatzkräfte schlüsseln sich wie folgt auf: Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN =WC Dienststelle/Bundesland Anzahl Einsatzkräfte (teilweise gerundet) Präsidium der Bereitschaftspolizei 50 Polizeidirektion Leipzig 25 Bundespolizei 16 Davon waren fünf Polizeibedienstete in ziviler Bekleidung eingesetzt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver Schenk Anlagen: 3 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 POLIZEIDIREKTION LEIPZIG Medieninformation Pressestelle Sperrfrist: Versammlungsgeschehen vom 20. Januar 2018 Anlage 1 zur.Klpinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12132 „ „ Das Bündnis" Irgendwo in Deutschland" meldete eine Versammlung in Wurzen unter dem Thema: „Irgendwo in Deutschland — Gegen den rassistischen Normalzustand" an. Die Polizeidirektion Leipzig führte daraufhin am heutigen Samstag einen Polizeieinsatz durch, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Rahmen der Versammlung zu gewährleisten. Laut Versammlungsbehörde nahmen an der Kundgebung etwa 250 Personen teil. Zu Beginn gegen 15:00 Uhr machte sich eine männliche Person bei den Mitarbeitern der Versammlungsbehörde bemerkbar und teilte mit, jetzt eine Gegenkundgebung in Hör- und Sichtweite anzumelden. Dieser wurde unter Auflagen stattgegeben. Daran nahmen etwa 30 Personen teil. Diese Spontankundgebung war allerdings schon nach 45 Minuten wieder beendet. Die Kundgebung des Bündnisses „Irgendwo in Deutschland" verlief friedlich. Einige Personen versuchten aber immer wieder durch verbale Attacken, diese Kundgebung lautstark zu stören. In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes wurden mehrere vermummte Personen auf einem Grundstück gesehen, die auch bewaffnet waren und Teleskopschlagstöcke und Baseballschläger bei sich führten. Diese Aktion wurde schnell über die sozialen Medien verbreitet. Die Polizei reagierte sofort darauf und begab sich zu dem Grundstück. Die entsprechenden Ermittlungen zu diesem Sachverhalt wurden aufgenommen und Anzeigen gefertigt. Gegen 19:00 Uhr war die Kundgebung beendet. Vorkommnisse danach mit Bezug zur Kundgebung wurden keine bekannt. Fazit der Polizei: Eine friedliche Kundgebung in VVurzen mit keinerlei gewalttätigen Auseinandersetzungen. Allerdings wurden 30 Identitätsfeststellungen rund um die Kundgebung durch die Polizei durchgeführt. Vorwiegend betraf das Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und der Begehung von Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen des Einsatzes wurden Kräfte der Polizeidirektion Leipzig, der Bereitschaftspolizei sowie der Bundespolizei eingesetzt. (Vo) Seite 1 von 1 POL1ZE1 Sachsen Ihr/ -e Ansprechpartner/ -in Uwe Voigt Durchwahl Mobil +49 173 9618481 Telefon +49 341 966 42627 Telefax +49 341 966 43185 presse.pd-l© polizei.sachsen.de* Leipzig, 20. Januar 2018 <512,275, - , IF1[11e 1_Imou nono ionnü onnu. Hausanschrift: Polizeidirektion Leipzig Dimitroffstraße 1 04107 Leipzig Telefon 0341 966-0 Telefax 0341 966-42286 www.polizei.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 2, 8,9, 10, 11 und Buslinie 89 Behindertenparkplätze: 2 x Dimitroffstraße 1 Anlage 2 zur Drs.-Nr. 6/1 21 32 Anzahl Identitätsfest- Ort Grund der Maßnahme/ggf. Deliktsbezeichnung stellungen 10 Wurzen, Goethestraße Vorkontrollen zur Gefahrenabwehr 6 Wurzen, Umfeld des Versammlungsgeschehens Vorkontrollen zur Gefahrenabwehr 3 Wurzen, Hermann-llgen-Straße Feststellung der Identität des Anmelders und der Ordner einer Versammlung 6 Wurzen,Bahnhofstraße Gefahrenabwehr 5 Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: siehe Anlage 3 — Einträge unter Strafanzeigen: lfd. Nr. 2, 3 und 8; Einträge unter Ordnungswidrigkeiten: lfd. Nr. 1 und 2 Anlage 3 zur Drs.-Nr. 6/1 21 32 lfd. Tatverdächtige bzw. Betroffene* Nr. Deliktsbezeichnung/Tatvorwurf* Tatort* politische ZusammenhangAnzahl Motivation mit Versammlung Strafanzeigen Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz 1 Wurzen, Mehrere Personen vermummten sich und führten gefährliche Bahnhofstraße Gegenstände und Waffen mit, die geeignet waren, Personen und Sachen zu verletzen bzw. zu beschädigen. 2 Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Wurzen, 1 wegen Vermummungshandlungen bei einer Versammlung Am Bahnhof 3 Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz wegen des Mitführens Wurzen, 1 eines verbotenen Gegenstandes Bahnhofstraße Verdacht der Körperverletzung und Beleidigung Wurzen, 4 Hermann-llgen- Bündnis „Irgendwo Der Geschädigte wurde durch unbekannte Personen verbal beleidigt Straße in Deutschland" sowie geschlagen und getreten. Verdacht der Bedrohung 5 Wurzen, Bündnis „Irgendwo Der Geschädigte wird aus einer Gruppe von 30 bis 40 Personen heraus Bahnhofstraße in Deutschland" j verbal bedroht. Verdacht der üblen Nachrede 6 Über eine Person wird öffentlich behauptet, dass diese an strafbaren Handlungen beteiligt gewesen sei. Verdacht der Nötigung 7 Wurzen, Bündnis „Irgendwo Der Geschädigte wurde durch mehrere Personen auf seinem Grundstück Am Bahnhof in Deutschland" aufgesucht und bedrängt. 8 Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Wurzen, 1 wegen des Mitführens von Schutzbewaffnung Bahnhofstraße Seite 1 von 2 Anlage 3 zur Drs.-Nr. 6/1 21 32 lfd. Tatverdächtige bzw. Betroffene* Anzahl politische ZusammenhangNr. Deliktsbezeichnung/Tatvorwurf* Tatort* , Motivation mit Versammlung Ordnungswidrigkeiten 1 Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Wurzen, Bündnis „Irgendwo wegen des Mitführens eines Vermummungsgegenstandes bei einer Bahnhofstraße 1 in Deutschland" Versammlung 2 Verdacht des Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz Wurzen, Bündnis „Irgendwowegen des Mitführens eines Vermummungsgegenstandes bei einer Bahnhofstraße 1 in Deutschland" Versammlung * Sofern die Tabelle an bestimmten Stellen keinen Wert oder nähere Bestimmungen enthält, bedeutet dies, dass die erfragten Fakten nicht bekannt und/oder Gegenstand laufender Ermittlungen sind. Seite 2 von 2 2018-02-20T09:30:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes