SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Falken Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12135 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Einstellung von Seiteneinsteigern in den Schuldienst Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Seiteneinsteiger sind mit Beginn und zum Halbjahr des Schuljahres 2017/2018 befristet oder unbefristet eingestellt worden ? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten!) Frage 2: Wie viele Seiteneinsteiger haben in diesem Zeitraum den Schuldienst wieder verlassen? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten!) Frage 3: Wie viele von den unbefristet eingestellten Seiteneinsteigern wurden entfristet? (Bitte aufschlüsseln nach Regionalstellen der SBA und nach Schularten!) Frage 4: Wie viele von den ausgeschiedenen Seiteneinsteigern haben gekündigt oder einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen? (Bitte aufschlüsseln nach SBA-Regionalstellen und Schularten!) Frage 5: Wie viele wurden durch den Freistaat gekündigt? (Bitte aufschlüsseln nach SBA-Regionalstellen und Schularten!) Zusammenfassende Antwort auf alle Fragen: Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Erkenntnisse liegen der Staatsregierung nicht unmittelbar vor. Sie müssten aufwändig recherchiert werden. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 23.Januar2018 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1 053/12/12 Dresden, lt> . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt ist. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zurnutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann. Im vorliegenden Fall wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeits- und Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Personaldaten sind in der Landespersonaldatenbank Kultus enthalten, an der zurzeit umfangreiche Wartungs- und Umbauarbeiten erfolgen. Die zur Beantwortung der vorgenannten Fragestellungen unbedingt notwendigen Recherchen sind innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Lehrerpersonaldatenbank steht vollumfänglich erst ab 12. März 2018 wieder zur Verfügung. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher eine händische Erhebung und Auswertung der Personalakten von rund 32.000 Lehrkräften in den personalführenden Standorten des Landesamtes für Schule und Bildung erfordern. Für das Anfordern, das Suchen, den Transport der Akten sowie die Auswertung und Dokumentation im Sinne der Fragestellung und den Rücktransport wird von einer Bearbeitungszeit von nicht unter 15 Minuten pro Akte ausgegangen. Ausgehend von einer 40-h-Woche wären daher 50 Mitarbeiter notwendig , um die Frage innerhalb des zur Verfügung stehenden Zeitraums von vier Wochen zu beantworten. Andere Aufgaben können währenddessen nicht wahrgenommen werden . Auch eine teilweise Beantwortung der Frage kommt nicht in Betracht, weil die Frage "wie viele" auf eine Gesamtzahl gerichtet ist und damit eine vollständige Auswertung des Datenmaterials erforderlich ist. Eine nur teilweise Auswertung würde nicht zu einem im Sinne der Fragestellung sinnvollen Ergebnis führen . Eine umfassende Abwägung des Fragerechts des Abgeordneten führt zu dem Ergebnis , dass dem Interesse der Öffentlichkeit an einer funktionsfähigen Staatsregierung Vorrang zu gewähren ist. Maßgeblich ist hierfür der dargestellte besonders hohe Aufwand für eine vollständige Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen ln Vertretung Sebastian Gemkow Seite 2 von 2 KA 6-12135 KA 6-12135 2018-02-21T09:49:58+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes