STAATSMINISTEMM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12136 Thema: Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit durch einen jungen arabischen Ausländer in Görlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ”In den sozialen Medien wurde eine Video https://vimeo.com/250741455?ref=fb-share&1 verbreitet, welches einen jungen arabisch aussehenden Ausländer mit Profilnamen ,ahmad ahi alwanni` https://www.facebook.com/ahmad.alwanni.3?ref=br rs&hc location=ufi zeigt, der mit einer Pistole mehrfach in der Öffentlichkeit schießt. Dieses Video ist augenscheinlich zumindest szenenweise in Görlitz aufgenommen worden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden in diesem Falle mindestens von Amtswegen unter welchem Aktenzeichen durch welche Behörde Ermittlungen eingeleitet? Am 16. Januar 2018 hat die Polizeidirektion Görlitz die Ermittlungen unter der polizeilichen Vorgangsnummer 424/18/138221 eingeleitet. Seit dem 19. Januar 2018 ist das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Görlitz unter dem Aktenzeichen 643 Js 1775/18 anhängig. Frage 2: Kann Görlitz als Aufnahmeort und Aufnahmezeitpunkt des Videos verifiziert werden? Nach Sichtung des Videos und den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten, dass das Video in Görlitz aufgezeichnet wurde. Als Aufnahmezeitpunkt wird Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-1053/44/169 Dresden, "9. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES INNERN ein nicht genau bekannter Zeitpunkt zwischen dem 31. Dezember 2017 und dem 1. Januar 2018 angenommen. Frage 3: Wurden bei dem oder den Tatverdächtigen Waffen gefunden und bereits sichergestellt ? Bei der durchgeführten Durchsuchung wurde bei dem Tatverdächtigen eine Schreckschusswaffe gefunden und sichergestellt. Frage 4: Ist die Person mit Hauptwohnsitz in Görlitz gemeldet, geht zur Berufsschule (wie er selber öffentlich angibt) und wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens der Behörden ergriffen, um Gefahren für die Allgemeinheit und seine Mitschüler im Speziellen wirkungsvoll auszuschließen? Nach bisherigen Ermittlungen ist der Tatverdächtige in Görlitz gemeldet und geht dort zur Berufsschule. Durch das Polizeirevier Görlitz wurden die Möglichkeiten der Strafverfolgung , u. a. durch die Sicherstellung der Schreckschusswaffe, genutzt. Zudem wurden ihm im Rahmen seiner Vernehmung die Konsequenzen seines Verhaltens bzw. künftigen Fehlverhaltens aufgezeigt. Frage 5: Handelt es sich bei der Person um einen MITA oder Gefährder? Der Tatverdächtige wird im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen als mehrfach- Intensiv tatverdächtiger Asylbewerber (MITA) geführt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung (du -K Oliver Schenk Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-20T09:29:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes