STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12137 Thema: Finanzierung Schullandheime Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Regelungen (Gesetze, VwV, Förderrichtlinien) werden Schullandheimaufenthalte durch den Freistaat Sachsen finanziell unterstützt, die a) als schulische Veranstaltungen an einem anderen Ort bzw. b) als Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit konzipiert sind? Zu a) Aufenthalte in Schullandheimen als schulische Veranstaltung werden gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Schulfahrten vom 07.04.2004 unterstützt. Schullandheimaufenthalte sind eine mögliche Form von Schulfahrten und sind in der Verwaltungsvorschrift unter Punkt 2.3 näher erläutert. Die finanzielle Unterstützung gemäß dieser Vorschrift erfolgt für die Reisekostenerstattung für teilnehmende Lehrer und Begleitpersonen entsprechend dem Sächsischen Reisekostengesetz. Zu b) Eine direkte Landesförderung von Schullandheimaufenthalten, die als Angebote im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit konzipiert sind, erfolgt nicht. Im Doppelhaushalt 2017/2018 werden pro Jahr 300.000 Euro zur Förderung von Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen auf der Grundlage der "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs (FRL überörtlicher Bedarf)" bereitgestellt. Diese Maßnahmen können u.a. in Schullandheimen durchgeführt werden. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-0141.51-18/101 Dresden, 2() Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Freistaat Frage 2: ln welcher Höhe werden Schullandheimaufenthalte durch den Freistaat Sachsen gefördert? (Bitte für Fall a) und b) entsprechend Frage 1 gesondert darstellen.) Zu a) ln Punkt 9.3. der vorgenannten Verwaltungsvorschrift ist geregelt, dass die im Einzelplan 05 für Schulfahrten zur Verfügung stehenden Mittel dem Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zugewiesen werden. Das LaSuB informiert die Schulen über die Höhe der für die einzelne Schule zur Verfügung stehenden Mittel. Von diesen sind alle Reisekosten der teilnehmenden Lehrer und Begleitpersonen zu begleichen. Die Mittel, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden, berechnen sich nach Anzahl der Klassen und der Schulart (Grundschule: 90 € pro Klasse; Oberschule: 100 € pro Klasse; Gymnasium: 130 € pro Klasse; Berufsbildende Schule: 60 € pro Klasse; Förderschule : 100 € pro Klasse). Im Sächsischen Staatsministerium für Kultus existieren keine Statistiken darüber, zu welchem Anteil Schulen ihre Schulfahrten im Sinne der vorgenannten Verwaltungsvorschrift in Schullandheime durchführen. Daher lassen sich über die Höhe der Förderung von Schullandheimaufenthalten keine Angaben machen. Zu b) Auf die Ausführungen zu 1 b wird verwiesen. Frage 3: Wie hoch war das Antragsvolumen in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bzw. in den Schuljahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17? (Bitte für Fall a) und b) entsprechend Frage 1 gesondert darstellen.) Zu a) Die Beantwortung der Frage, in welcher Höhe Reisekostenanträge von Lehrern und Begleitpersonen für Schullandheimaufenthalte gestellt wurden bzw. Auszahlungen an Lehrer und Begleitpersonen erfolgten, ist nicht möglich, da weder dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus noch dem LaSuB dazu statistische Angaben vorliegen. (vgl. Antwort zu Frage 2a) Zu b) Auf die Ausführungen zu 1 b wird verwiesen. Frage 4: ln welcher Höhe wurden finanzielle Mittel in den Jahren 2015, 2016 und 2017 bzw. in den Schuljahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17 bewilligt und ausgezahlt? (Bitte für Fall a) und b) entsprechend Frage 1 gesondert darstellen.) Zu a) Auf die Ausführungen zu 3a wird verwiesen. Zu b) Auf die Ausführungen zu 1 b wird verwiesen. Frage 5. Welche weitere (finanzielle) Unterstützung erhalten Schullandheime für ihre Arbeit ? Der Freistaat Sachsen gewährt den Trägern von Schullandheimen auf der Grundlage der "Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen (FRL Investitionen)" Zuwendungen insbe- Seite 2 von 3 SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ sondere für Sanierungen, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ausstattungen von Einrichtungen . Mit freundlichen Grüßen 0 ;/;;/ Barbara' Klepsch L--- Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-02-21T09:45:18+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes