STAATSMINISTERIUIVI FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTER¡UM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz I 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BUNDNIS 90/DlE cRUNEN Drs.-Nr.: 6112139 Thema : Preisl iche Ausgestaltu n g des E U -Sch u lobstprogramms Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Durch den Kabinettsbeschluss der sächsischen Landesregierung vom 27. September 2016 beteiligt sich nun auch der Freistaat Sachsen seit dem 01.08.2017 am Schulobstprogramm. Nach knapp einem halben Jahr nach Start des Programms, gibt es erste Rückmeldungen. Einige Problemanzeigen zum Schulobstprogramm betreffen die schlechte finanzielle Ausgestaltung." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wonach richteten sich die festgelegten Produktpreise für das Schuljahr 201712018 und in welcher Höhe werden die Preise für das Schuljahr 201812019 ggf. angepasst? Für die Kalkulation der Produktpreise im Bereich Milch wurden Preisangaben in Euro pro jeweilige Mengeneinheit der Agrarmarkt lnformations- Gesellschaft mbH (AMl) und die Einkaufspreise der Lieferanten des Schulmilchprogramms 201612017 als Datengrundlage verwendet. Zudem wurden die tatsächlich nachgefragten Schulmilchmengen 2015/2016 des EU-Schulmilchprogramms Sachsen (altes Programm) vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) für die Berechnung der Preise hinzugezogen. Datengrundlagen für die Kalkulation des Produktpreises im Bereich Obst/Gemüse sind Angaben der AMl, der Landgard e. G. und des Landesverbandes ,,Sächsisches Obst" e. V. Aufgrund der Preise in unterschiedlichen Mengenangaben wurde auf eine Portionsgröße von 100 Gramm umgerechnet. Aus den gewichteten Anteilen der jeweiligen Obst-/Gemüsesorten in Prozent und dem jeweiligen Preis in Euro wurde ein Portionspreis für 100 Gramm ObsVGemüse festgelegt. 5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 23. Januar 2018 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t36 Dresden, 0l.Ot .lo'l€ s¡mu1+ -o ¡-CO Hausanschríft: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße'1 01097 Dresden vwvw.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang für elektronisch signierte sow¡e für verschlüsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDW'IRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Für das Schuljahr 201812019 erfolgt eine Überprüfung der Produktpreise. Eine konkrete Höhe dieser Preise kann derzeit nicht angegeben werden, da die Berechnungen hierzu noch nicht abgeschlossen sind. Die Preise für die einzelnen Produkte werden auf der I nternetseite des EU-Schulprogramms www.schulo ilch.sachsen.de veröffentlicht Frage 2: Gab es Rückmeldungen, ob die Produktpreise kostendeckend für die Lieferanten sind oder Produkte nur durch Zuzahlung Dritter lieferbar sind? Der Staatsregierung liegen keine Rückmeldungen vor, ob die Produktpreise kostendeckend für die Lieferanten sind oder die Produkte nur durch Zuzahlung Dritter lieferbar sind. Frage 3: Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es, um der Höherpreisigkeit von Bioprodukten zu entsprechen um die Lieferanten kostendeckend zu finanzieren? Über das EU-Schulprogramm hinaus gibt es keine Fördermöglichkeiten, um einer Höherpreisig keit von Bioprod ukten zu entsprechen. Frage 4: In wie vielen Fällen sind Zuzahlungen nötig, da die vorhandenen Mittel nicht ausreichen und in wie vielen Fällen konnte der daraus resultierende zusätzliche nötige Eigenbetrag von Eltern bzw. Sorgeberechtigten nicht gezahlt werden? (Bitte nach Produkten und Landkreisen bzw. Kreisfreie Städte auflisten.) Der Staatsregierung ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen gegebenenfalls Zuzahlungen nötig und in wie vielen Fällen der daraus resultierende zusätzliche nötige Eigenbetrag gegebenenfalls von Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nicht gezahlt werden konnte. Das Führen einer diesbezüglichen Statistik ist weder nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017139 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (ABl. L 5 vom 10. Januar 2017, S. 1) noch nach dem Landwirtschaftsezeugnisse-Schulprogrammgesetz vom 13. Dezember 2016 (BGBI. I S. 2858) vorgesehen. Frage 5: Welche der gelisteten Lieferanten bieten die Produkte in Bioqualität an und wie schlägt sich das in der Rückmeldung wider? Der Staatsregierung liegen keine lnformationen vor, welche der gelisteten Lieferanten Produkte in Bioqualität anbieten. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHÀFT Freistaat SACHSEN# Das Führen einer diesbezüglichen Statistik ist weder nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017139 der Kommission vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 130812013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen (ABl. L 5 vom 10. Januar 2017, S. 1) noch nach dem Landwirtschaftsezeugnisse-Schulprogrammgesetz vom 13. Dezember 2016 (BGBI. I S. 2858) vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Xt t Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2018-02-09T09:11:03+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes