STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mario Beger, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12143 Thema: Entbürokratisierung des Beihilferechts Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 15-4108/3/8 Dresden, 0 8. Feb. 2018 Frage 1: Hat die Kommission zum Strategieentwurf vom 31. März 2017, in dem der Freistaat Sachsen die Schaffung eines neuen Frei¬ stellungstatbestandes in der AGVO für kleine Kommunen... (Antwort zur Drs.6/11081 zu Ziffer II/2) fordert, Stellung bezo¬ gen, wenn ja, mit welchem Inhalt? Es gibt, der üblichen Praxis entsprechend, bislang keine schriftliche Stel¬ lungnahme der Kommission zu dem deutschen Vorschlag, einen Freistel¬ lungstatbestand für kleine Kommunen in die AGVO aufzunehmen. Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamlllc Die Kommission verfolgt seit 2015 einen alternativen Ansatz. Sie ist der Auf¬ fassung, dass nicht die beihiiferechtlichen Vereinbarkeitslösungen ausgewei¬ tet werden sollten, sondern stattdessen der Tatbestand der Beihilfe eingegrenzt werden sollte. Das klingt in der Theorie sinnvoll und hat darüber hinaus auch tatsächlich bereits erhebliche Vereinfachungen für kleine Kom¬ munen gebracht, unter anderem durch die weitgehende Herausnahme des Kulturbereichs aus dem beihilferechtlichen Tatbestand. Insgesamt ist der Ansatz der Kommission jedoch recht kompliziert und erfordert erhebliche Vorkenntnisse der Anwender im Beihilferecht. Die Kommission ist insoweit der Auffassung, durch Beispielsfälle, die sie 2015 und 2016 in zwei Pressemitteilungen veröffentlicht hat, weitgehend Klarheit geschaffen zu haben. Außerdem steht sie auf dem Standpunkt, dass eine Vereinbarkeitslösung immer nur die zweitbeste Lösung sein könne, da sie unter anderem mit Kontrollaufwand für die Kommission verbunden sei. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplalz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SACHSEN Freistaat Frage 2: Wie häufig und über welche speziellen Sachverhalte hat das Beihilfere¬ ferat im Geschäftsbereich des SMWA per Rundbrief die sächsischen Kommunen über aktuelle Entwicklungen im Beihilferecht in den Jahren 2015, 2016 und 2017 informiert? (Bitte jeweils nach Jahren aufschlüs¬ seln.) Das Beihilfereferat im Geschäftsbereich des SMWA hat die sächsischen Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 durch vier Rundbriefe über aktuelle Entwicklungen im Beihil¬ ferecht informiert. Das jeweilige Thema und der entsprechende Anlass ergeben sich aus der Tabelle, die als Anlage 1 beigefügt ist. Frage 3: Wie viele Schulungen für Bedienstete des Freistaates Sachsen zum Beihilferecht fanden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 im Fortbil¬ dungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen statt und wie viele Bedienstete nahmen an der jeweiligen Veranstaltung teil? Zum Beihilferecht fanden im Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen im Jahr 2015 fünf Schulungen mit 72 Teilnehmern, im Jahr 2016 fünf Schulungen mit 73 Teilnehmern und im Jahr 2017 zwei Schulungen mit 21 Teilnehmern statt. Näheres ergibt sich aus Anlage 2. Frage 4: In wie vielen Fällen hat das Beihilfereferat des SMWA - auf Anfrage - themenbezogene Seminare zum Beihilferecht in den Jahren 2015, 2016 und 2017 angeboten und wie viele Teilnehmer wurden jeweils ge¬ schult/informiert? (Bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln.) Frage 5: Was waren jeweils die speziellen Themen der Seminare zu 4.? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das Beihilfereferat des SMWA hat zum Beihilferecht im Jahr 2015 neun Seminare mit insgesamt 307 Teilnehmern, im Jahr 2016 zehn Seminare mit insgesamt 459 Teilneh¬ mern und im Jahr 2017 acht Seminare mit insgesamt 215 Teilnehmern durchgeführt. Die genauen Zahlen sowie die speziellen Themen der Seminare ergeben sich aus der Tabelle in Anlage 3. Mit freundlichen Grüßen Anlagen Seite 2 von 2 Anlage 1 zu Frage 2 Rundbriefe zu aktuellen Entwicklungen des Beihilferechts 2015 - 2017 Rundbrief Thema Anlass 2015 1 29.10.2015 Informationen zum Begriff der Beihilfe im Kulturbereich sowie zum Inkrafttreten der sächsischen „Rahmenrege¬ lung Kultur" zum 1.1.2016 Erweiterung des Anwendungsbereiches der AGVO (VO 651/2014 vom 17. Juni 2014) auf Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kul¬ turellen Erbes hätte zu einer Flut von der KOM zu übersendenden Kurzbeschreibungen ge¬ führt, zu denen regelmäßig hätte berichtet werden müssen. Zur Reduzierung dieses Verwaltungsaufwandes haben das SMI, das SMWA, das SMWK und das SMF zum 1.1.2016 eine gemeinsame „Rahmenregelung zur Gewährung von Beihilfen für Kultur und die Erhaltung des kulturellen Erbes - Rahmenre¬ gelung Kultur" erlassen und mit Rundschrei¬ ben hierüber informiert. 2016 2 06.01.2016 Vorbereitung der Datenab¬ frage 2016 zum DAWI- Freistellungsbeschluss (Be¬ richterstattung gegenüber der Kommission) und In¬ formation über die Anwen¬ dung des DAWI- Freistellungsbeschlusses Die Auswertung des Verlaufs der Datenabfra¬ ge 2014 hatte ergeben, dass die Kommunen zum Teil beihilfefreie Maßnahmen, anderweitig (nicht nach dem DAWI- Freistellungsbeschluss) mit dem gemeinsa¬ men Markt vereinbare Maßnahmen oder Ma߬ nahmen gemeldet hatten, die zwar grundsätz¬ lich DAWI-fähig sind, aber für die (noch) kein Betrauungsakt bestand. Daher wurde 2016 frühzeitig informiert und es wurden ergänzend Schulungen angeboten. 3 24.05.2016 Information über die Neue¬ rungen im Beihilferecht durch die Bekanntgabe der KOM-„Mitteilung zum Beihil¬ febegriff Bekanntgabe der „Mitteilung zum Beihilfebe¬ griff" (engl. Notion of Aid, abgekürzt NoA) durch die Europäische Kommission am 19. Mai 2016 beinhaltete verschiedene praxisrele¬ vante Erleichterungen. 2017 4 19.12.2017 Information zur beihilfe¬ rechtlichen Bewertung der Bereiche T rinkwasserverund Abwasserentsorgung Die Regelungen der NoA zur beihilferechtli¬ chen Behandlung der Trink- und Abwasseran¬ lagen sind nicht eindeutig. Die betroffenen Ressorts SMUL, SMI und SMWA haben sich gemeinsam mit dem SSG verständigt, hierzu eine Anfrage an die KOM zu stellen. Das Rundschreiben erläutert das praxisgerechte Ergebnis. Anlage 2 zu Frage 3 Schulungen im Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen in Meißen, 2015 - 2017 Jahr Veranstaltungs- Nr. Titel Anzahl Teilnehmer 1 2015 03-1348-1401 EU-Beihilferecht - Vertiefung 16 2 03-1348-1402 EU-Beihilferecht - Vertiefung 12 3 03-1348-1501 EU-Beihilferecht - Vertiefung 9 4 03-1221-1501 Aktuelle Rechtsfelder der Europäischen Union: Wettbewerbs- und Beihilferecht 19 5 03-1345-1501 EU-Beihilferecht - Grundlagen 16 6 2016 03-1348-1502 EU-Beihilferecht - Vertiefung 12 7 03-1345-1601 EU-Beihilferecht - Grundlagen 16 8 03-1348-1601 EU-Beihilferecht - Vertiefung 15 9 03-1221-1601 Aktuelle Rechtsfelder der Europäischen Union: Wettbewerbs- und Beihilferecht 16 10 03-1348-1602 EU-Beihilferecht - Vertiefung 14 11 2017 03-1348-1701 EU-Beihilferecht - Vertiefung 10 12 03-1221-1701 Aktuelle Rechtsfelder der Europäischen Union: Wettbewerbs- und Beihilferecht 11 Anlage 3 zu den Fragen 4 und 5 Themenbezogene Seminare / Fachvorträge des Beihilfereferats des SMWA im Freistaat Sachsen, 2015-2017* Jahr 2015 Datum Thema Anzahl Teilnehmer 1 20.01.2015 Beihilferecht: Freizeit- und Erlebnisbäder 100 2 29.01.2015 Grundzüge des Beihilferechts - Kulturräume (Veranstalter: SMWK) 15 3 05.03.2015 Ausgewählte Fragen des Beihilferechts für Fondsbewirtschafter (Veranstalter: Verwaltungsbehörde EFRE) 50 4 21.04.2015 Beihilfekonforme Finanzierung von Touristinformationen (Veranstalter: LTV) 40 5 17.06.2015 Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen (Veranstalter: Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V.) 22 6 18.06.2015 Beihilferecht (Veranstalter: SSG-AG) 20 7 29.10.2015 Beihilferecht (Veranstalter: SSG-AG) 20 8 11.11.2015 Beihilferecht für Kurorte (bei Landesbädertag) 20 9 3./4.11.2015 Ausgewählte Fragen des Europäischen Beihilferechts (Inhouse-Seminar über AVS) 20 Jahr 2016 Datum Thema Anzahl Teilnehmer 10 16.03.2016 DAWI-Berichtspflicht 2016 (für Kommunalaufsicht) 40 11 18.03.2017 DAWI-Berichtspflicht 2016 (für Kommunen) 40 12 26.04.2016 Beihilferecht im Denkmalschutz (Veranstalter: SMI) 40 13 02.05.2016 EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis (Veranstalter: SSG) 26 14 19.05.2016 EU-Beihilferecht in der kommunalen Praxis (Veranstalter: SSG) 29 15 15.06.2016 Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen (Veranstalter: Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V.) 23 16 29.06.2017 Europäisches Beihilferecht (Veranstalter: SSG - Kreisverband) 40 17 11.08.2016 Beihilferecht und Finanzierungen im Bereich der Kultur sowie der Erhaltung des kulturellen Erbes (Inhouse- Seminar) 23 18 31.08.2016 Beihilferecht in der LEADER-Förderung (Veranstalter: SMUL) 150 19 18.10.2016 Beihilferecht für Kommunen (Inhouse-Seminar) 48 Jahr 21517 Datum Thema Anzahl Teilnehmer 20 26.01.2017 Sicherer Umgang mit Infrastrukturbeihilfen (Inhouse- Seminar über AVS) 18 21 10.05.2017 Europäisches Beihilferecht (Veranstalter: SSG- Kreisverband) 40 22 17.05.2017 Beihilferecht für Kommunen und kommunale Unternehmen (Veranstalter: Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie e.V.) 12 23 05.07.2017 Tourismusfinanzierung und Beihilferecht (Veranstalter: LTV) 25 24 15.11.2017 Inhouse-Seminar Stadt Dresden „Beihilfenrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen" (Veranstalter: Sächsische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V.) 20 25 16717.11. 2017 Aktuelle Fragen des EU-Beihilferechts (Inhouse-Seminar über AVS) 20 26 28.11.2017 Europäisches Beihilferecht (Veranstalter: SMS) 60 27 04.12.2017 Beihilferecht in der LEADER-Förderung (Inhouse-Seminar) 20 * In der Tabelle sind nur solche Veranstaltungen und fachspezifischen Vorträge erfasst, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Beihilfereferats des SMWA im Freistaat Sachsen durchgeführt worden sind (ohne Veranstaltungen für Bedienstete des Freistaates, die über die AVS durchgeführt worden sind, vgl. dazu Anlage 2 zu Frage 3). Vorträge und Schulungsbeiträge bei überregionalen Angeboten externer Veranstalter, die auch sächsischen Interessenten offenstehen, sind nicht in die Tabelle aufgenommen worden. 2018-02-08T14:09:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes