SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6112146 Thema: Sachsen LB - vorzeitiger Verkauf des Sealink-Portfolios Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Unterrichtung 6/11772 berichtet das Staatsministerium der Finanzen : ,Der vorzeitige Verkauf des Sealink-Portfolios ist nunmehr nahezu vollständig abgeschlossen. Es verbleibt lediglich ein Restbestand an Wertpapieren, der zum derzeitigen Stand aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht verkauft werden kann. Es ist geplant, auch diese Papiere zeitnah zu veräußern und Sealink im Anschluss abzuwickeln .' Im Garantiefonds verbleiben damit rund 890 Mio. Euro. Aus dem Garantiefonds sind noch die verbleibenden Garantieziehungen sowie die Abwicklungskosten zu begleichen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Wertpapiere sind noch im Restbestand, wie sind die einzelnen Papiere geratet und in welcher Höhe erwartet das Staatsministerium der Finanzen noch Garantieziehungen? S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/41-W 9200/37/238- 2018/3975 Dresden, 4 6 . Februar 2018 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 2: Wie viele Wertpapiere können aus rechtlichen Gründen nicht verkauft werden und bis wann können diese 'rechtlichen Gründe' voraussichtlich geklärt werden? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Der Freistaat hat sich gemeinsam mit der Landesbank Baden-Württemberg dazu entschlossen , den Verwalter der garantierten Wertpapiere (Neuberger Berman) am 18. September 2017 anzuweisen, mit dem Interesse wahrenden Verkauf des Wertpapierportfolios der Sealink Funding DAC zu beginnen. In Rahmen des eigenverantwortlich durch den Verwalter durchgeführten Verkaufsprozesses wurde das Portfolio bis auf wenige verbleibende Wertpapiere nahezu vollständig an internationale Investoren verkauft , so dass sich die Höchstbetragsgarantie des Freistaates auf einen Restbetrag von nominal rund 63 Millionen Euro reduziert. Einer darüber hinausgehenden Beantwortung der Fragen nach der konkreten Anzahl und den einzelnen wirtschaftlichen Kenndaten der verbleibenden Wertpapiere sowie möglicher Garantieziehungen stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegen. Bei der Beantwortung der Fragen würden in unzulässiger Weise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offenbart. Bei der Frage nach dem Restbestand der Wertpapiere, deren Rating, den erwarteten Garantieziehungen und dem Zeitpunkt der voraussichtlichen Klärung der rechtlichen Hindernisse zur Veräußerung zurückbehaltener Wertpapiere ist festzustellen, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowohl von der Eigentümerin der zu veräußernden Wertpapiere, der Sealink Funding DAC, als auch vom Verwalter (Neuberger Berman ) handelt. Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SACHsEN Es müssten marktrelevante Daten wie genaue Größe des verbleibenden Wertpapierportfolios , Verlusterwartungen zur Ermittlung der Garantieziehungsbeträge sowie Strategie und zeitliches Vorgehen in rechtlichen Auseinandersetzungen etc. offenbart werden , deren Kenntnis Auswirkungen auf die Marktpreise des verbleibenden Wertpapierportfolios und damit auch auf schützenswerte Vermögensrechte von Sealink Funding DAC sowie Neuberger Berman haben kann. An deren Geheimhaltung besteht daher ein schutzwürdiges Interesse. Die Abwägung zwischen dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Fragen nach dem Restbestand der Wertpapiere sowie weiteren Details und dem ebenfalls verfassungsrechtlich geschützten Betriebsund Geschäftsgeheimnis ergibt, dass die Fragen nicht zu beantworten sind. Um gleichwohl dem verfassungsrechtlich geschützten Interesse der Abgeordneten gerecht zu werden, erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 5 Abs. 7 1. Halbsatz des Sächsischen Garantiefondsgesetzes eine regelmäßige und detaillierte Berichterstattung in jeweils geheimer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses, zuletzt in der Sitzung am 17. Januar 2018. Frage 3: Welche Kosten erwartet das Staatsministerium der Finanzen noch für die Verwaltung und die Geschäftstätigkeit des Garantiefonds? (Bitte einzeln nach Positionen auflisten, pro Monat und abschließend} Frage 4: In welcher Höhe rechnet das Staatsministerium der Finanzen mit Kosten bei der Abwicklung des Portfolio der Zweckgesellschaft Sealink Funding DAC? (Bitte einzeln nach Positionen auflisten} Frage 5: Gibt es weitere Positionen, die noch aus dem Garantiefonds abfinanziert werden müssen, und wenn ja, welche sind das? (Bitte einzeln auflisten und die Höhe der voraussichtlichen Kosten angeben) Seite 3 von 4 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: STAATSMINISTERlUM DER FlNANZEN Die Kosten zu den einzelnen Kategorien der Fragen können nicht eindeutig abgegrenzt und zugeordnet werden. Aus diesem Grund erfolgt die Beantwortung in Anlehnung der bisherigen Berichterstattung über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes. Die Kosten im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Verkauf des Sealink-Portfolios belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 7,7 Mio. Euro und beruhen auf einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Verwalter des Sealink-Portfolios (Neuberger Berman ) betreffend die Durchführung des Verkaufs. Die Kosten aus den Erstattungen von Verkehrssteuern im Zusammenhang mit der Übertragung der Sachsen LB auf die LBBW belaufen sich nach derzeitiger Kostenschätzung auf 1,7 Mio. Euro und beruhen auf einer Vereinbarung im Zuge des Verkaufs der Anteile an der Sachsen LB an die Landesbank Baden-Württemberg. Die Sachverständigen- und Rechtsverfolgungskosten belaufen sich vorläufig auf eine Kostenschätzung von 6,4 Mio. Euro und beruhen einerseits auf vertraglichen Regelungen zur Inanspruchnahme von Leistungen externer Berater zur Begleitung des Garantievollzugs sowie des Ende letzten Jahres eingeleiteten Verkaufsprozesses. In dieser Kategorie können außerdem derzeit nicht auszuschließende und der Höhe nach nicht bezifferbare Kosten für mögliche anwaltliche und sonstige Beratungsleistungen sowie Gerichtskosten hinzukommen, die noch im Zusammenhang mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen des Freistaates Sachsen im Rahmen der Liquidierung und Abrechnung des Sealink Portfolios entstehen können. Die Abwicklungskosten können derzeit somit noch nicht abschließend beziffert werden. Mit freundlichen Grüßen /~.-,~ Dr. Matthias Haß Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2018-02-20T08:52:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes