STAATSM1N1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12149 Thema: Bewaffnete Neonazis in Wurzen am 20. Januar 2018 in Wurzen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Am 20. Januar 2018 fand in Wurzen laut Polizeibericht eine Kundgebung unter dem Motto ,Irgendwo in Deutschland — Gegen den rassistischen Normalzustand' statt. Gegen 15:00 Uhr habe eine Person eine Gegenkundgebung in Hör- und Sichtweite angemeldet, der unter Auflagen stattgegeben wurde. Diese Kundgebung mit ca. 30 Teilnehmern habe 45 Minuten gedauert. Zudem hätten sich Personen in der Nähe des Veranstaltungsortes vermummt und mit Schlagstöcken und Baseballschlägern bewaffnet. In den sozialen Medien wurden Fotos von Personen verbreitet, die auch eine machetenähnliche Bewaffnung zeigt. Davon ist im Polizeibericht nicht die Rede." Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? (Bitte auch den zeitlichen Ablauf darstellen und angeben, zu welchem Zeitpunkt die bewaffneten Personen und Waffen festgestellt wurden.) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/1 21 32 verwiesen. Frage 2: Inwieweit haben sich die im Polizeibericht als vermummt und bewaffnet bezeichnete Personen wann an der Gegenkundgebung beteiligt? Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass sich diese Personen an einer Versammlung beteiligt haben. • MEMIIIZEI muck if.im r= iM Freistaat SAC1-I SEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1052/44/170 Dresden, 19 .Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7,6, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 3: Zu welchem Zeitpunkt wurde die machetenähnliche Bewaffnung festgestellt? Eine Bewaffnung im Sinne der Fragestellung wurde durch den Polizeivollzugsdienst nicht festgestellt. Frage 4: Welche (Vor -)Ermittlungsverfahren wurden gegen wie viele Beschuldigte wegen welches Straftatbestandes und welches zugrundeliegenden Lebenssachverhaltes im Zusammenhang mit den Kundgebungen eingeleitet? (Bitte auch eine evtl. Zuordnung zur PMK angeben.) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/12132 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver Schenk Freistaat SACHSEN Seite 2 von 2 2018-02-20T09:31:13+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes