STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12153 Thema: Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Fernbusverbindung Dresden - Chemnitz Aktenzeichen {bitte bei Antwort angeben) 66-1053/42/37 Dresden, Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß § 42a PBefG ist die Beförderung von Personen auf Fernbusli¬ nien zwischen zwei Haltestellen unzulässig, wenn 1. der Abstand zwi¬ schen diesen Haltestellen nicht mehr als 50 km beträgt oder 2. zwischen diesen Haltestellen Schienenpersonennahverkehr mit einer Reisezeit bis zu einer Stunde betrieben wird. In der Antwort der Staats¬ regierung auf meine Kleine Anfrage „Fernbusverkehr im Freistaat Sachsen" (Drs. 6/2909) heißt es: „Die Bestimmung des § 42a Satz 2 Nr. 1 und 2 PBefG dient dem Schutz des öffentlich finanzierten Schienen¬ personennahverkehrs. [...] Das SPNV-Angebot zwischen Dresden und Chemnitz weist gegenwärtig eine Fahrzeit von 1:01 h auf. In zahlreichen Fällen haben [...] DB AG und Verkehrsverbünde [...] Einwendungen er¬ hoben, da ein schützenswertes Interesse der Allgemeinheit an dem Verkehrsangebot des SPNV zwischen Dresden und Chemnitz besteht. Der SPNV stellt in den Verkehrskonzepten das Rückgrat des Öffentli¬ chen Personennahverkehrs dar. Da die Zwischenbedienung Dresden - Chemnitz bei zahlreichen Fernlinien in Frage käme, ist hier der Schutz des SPNV besonders zu beachten." Zertifikat seit 2006 audltberufundfamllic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Die Fahrzeit auf der Strecke per Bahn beträgt weiterhin 1:01 h. Am 12. Januar 2018 berichtete die Sächsische Zeitung unter dem Titel: „Fernbus-Reisen nach Chemnitz jetzt erlaubt", dass das bisherige Ver¬ bot, das bestand, um den Regionalverkehr zu schützen, aufgehoben worden sei. Das Unternehmen „FlixBus" biete seit dem 5. Januar 2018 die Fernbusverbindung Dresden - Chemnitz an, weil die Bahn seit De¬ zember länger von Dresden nach Chemnitz brauchen würde. Die Fahr¬ zeit sei 4 Minuten länger als mit der Bahn, http://www.szonline .de/nachrichten/fernbus-reisen-nach-chemnitz-jetzt-erlaubt- 3857979.html" Seite 1 von 3 Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7.8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen hat sich die rechtliche Einschätzung der Staats¬ regierung bezüglich der Zulässigkeit einer Fernbusdirektverbindung zwischen Dresden und Chemnitz nach § 42a Satz 2 Nr. 1 und 2 Perso¬ nenbeförderungsgesetz seit der Beantwortung der Drucksache 6/2909 geändert? Bereits im Jahr 2014 lag die Fahrzeit der SPNV-Verbindung Dresden - Chemnitz ge¬ ringfügig über einer Stunde. Da seinerzeit jedoch die Erwartung bestand, durch den Einsatz neuer Fahrzeuge sowie durch die Beendigung von Baumaßnahmen an den Infrastrukturanlagen (Beseitigung von Langsamfahrstrecken) den vorgenannten Richt¬ wert zu unterbieten, wertete die zuständige Genehmigungsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr - LASuV) einen vormaligen Antrag auf Aufhebung des Bedienverbotes rechtlich als Antrag auf Ausnahmegenehmigung für eine Teilstrecke nach § 42a Satz 3 Nr. 1 und 2 PBefG. Mit Inkrafttreten des neuen SPNV-Fahrplanes zum 10. Dezember 2017 wurde deutlich, dass eine hinreichende Verkürzung der Fahrzeit weder durch den Wechsel der Fahr¬ zeuge noch durch die Beseitigung der baulich bedingten Langsamfahrstrecken erreicht werden kann. Somit greift der Grundsatz der Zulässigkeit einer Bedienung zwischen Dresden und Chemnitz gemäß § 42a Satz 2 Nr. 1 und 2 PBefG. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt stellte das Fernbusunternehmen „Flixbus" einen Antrag auf die Genehmigung von Ticketverkäufen für Direktfahrten zwi¬ schen Dresden und Chemnitz, zu welchem Zeitpunkt wurde diese Ge¬ nehmigung durch welche Behörde oder Institution des Bundes oder des Freistaates Sachsen erteilt und welche weiteren Fernbusunterneh¬ men haben zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Ergebnis einen An¬ trag auf die Genehmigung von Ticketverkäufen für Direktfahrten zwischen Dresden und Chemnitz gestellt? Mit Verweis auf den aktuellen Fahrplan der Bahn beantragte das Unternehmen FlixBus DACH GmbH bei der zuständigen Genehmigungsbehörde am 18. Dezember 2017 eine erneute Überprüfung der Sach- und Rechtslage zum Bedienverbot zwischen Dresden und Chemnitz. Nach Auswertung aller aktuellen Fahrpläne wurde festgestellt, dass Fernbusunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf die freie Bedienung zwischen den Städten Dresden und Chemnitz haben. Der Aufhebungsbescheid erging durch das LASuV am 4. Januar 2018 in Absprache mit dem antragstellenden Unternehmen. An¬ träge anderer Fernbusunternehmen zur Bedienung des Streckenabschnittes Dresden - Chemnitz liegen derzeit nicht vor. Frage 3: Wann haben welche Nahverkehrszweckverbände, Verkehrsverbünde, die Deutsche Bahn AG sowie andere Verkehrsunternehmen seit 2012 im Einzelnen Einwände gegen die Zulassung von Ticketverkäufen für Di¬ rektfahrten zwischen Dresden und Chemnitz vorgebracht und wie ha¬ ben sie diese Einwände im Einzelnen begründet? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Im Jahr 2014 hatten die SPNV-Zweckverbände, insbesondere der Zweckverband Ver¬ kehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), darauf verwiesen, dass die Fahrzeit Dresden - Chemnitz in naher Zukunft unter die Vorgabe von einer Stunde verkürzt werden kann. Für die notwendige Beurteilung des vorhandenen Nahverkehrsangebotes erfolgte nachfolgend eine Beteiligung der betroffenen Zweckverbände Verkehrsverbund Mit¬ telsachsen (ZVMS) und des Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE), der Städte Dresden und Chemnitz sowie der Deutschen Bahn AG. Die Beteiligten vertraten den gemeinsa¬ men Standpunkt, dass zwischen den Städten Dresden und Chemnitz ein ausreichen¬ des Nahverkehrsangebot besteht und ein Parallelverkehr auf Straße und Schiene zu einem sinkenden Fahrgastaufkommen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) führen könnte. Desweiteren wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Durch welche Maßnahmen schützt der Freistaat Sachsen den öffentlich finanzierten Schienenpersonennahverkehr und welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um die Wettbewerbsfähigkeit des Schienen¬ personennahverkehrs gegenüber dem Fernbusverkehr zu gewährleis¬ ten und zu verbessern? Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage wird der Schienenpersonennahverkehr durch das in § 42a Satz 2 PBefG geregelte Bedienungsverbot geschützt. Danach sind Fernbusangebote unter 50 Kilometer oder bei Bestehen eines SPNV-Angebots mit ei¬ ner Fahrtzeit von bis zu einer Stunde Reisezeit nicht genehmigungsfähig. Frage 5: Wie haben sich die Fahrgastzahlen im öffentlichen Schienenpersonen¬ nahverkehr zwischen Dresden und Chemnitz seit 2008 pro Jahr entwi¬ ckelt? Bitte geben Sie die Zahl der Fahrgäste je Teilabschnitt an. Die der Staatsregierung aus dem SPNV-Monitor vorliegenden abschnittsbezogenen Daten der Querschnittsbelegung sind als Anlage beigefügt. Vergleichbare Daten ste¬ hen ab dem Jahr 2010 zur Verfügung und berücksichtigen die Nachfrage der Linien RES, RE3V (12/2014 - 6/2016) und RB30 an allen Wochentagen (Ergebnisse zusammengefasst dargestellt). Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Matthias Flaß Anlage Seite 3 von 3 Anlaqe Jjahr Streckenabschnitt j Querschnittsbelegung [Personen pro Jahr] 2010 Dresden Hbf(BF) - Dresden-Plauen(HP) 1.260.147 2012 Dresden Hbf(BF) - Dresden-Plauen(HP) 1.447.219 2014 Dresden Flbf(BF) - Dresden-Plauen(HP) 1.520.599 2015 Dresden Hbf(BF) - Dresden-Plauen(HP) 2.226.532 2016 Dresden Hbf(BF) - Dresden-P|auen{HP) 2.149.296 2010 Dresden-Plauen(HP) - Freital-Potschappel(BF) 1.273.881 2012 Dresden-Plauen(HP) - Freital-Potschappel(BF) 1.450.533 2014 Dresden-Plauen(HP) - Freital-Potschappel{BF) 1.523.090 2015 Dresden-Plauen(HP) - Freital-Potschappel(BF) 2.221.769 2016 Dresden-Plauen(HP) - Freitai-Potschappel(BF) 2.153.480 2010 Freital-Potschappel(BF) - Freital-Deuben(HP) 1.219.304 2012 Freital-Potschappel(BF) - Freital-Deuben(HP) 1.392.679 2014 Freital-Potschappel(BF) - Freital-Deuben(HP) 1.443.197 2015 Freital-Potschappel(BF) - Freital-Deuben(FIP) 2.135.696 2016 Freital-Potschappel(BF) - Freital-Deuben(HP[- 2.078.210 2010 Freital-Deuben(HP) - Freital-Hainsberg Hp(HP) 1.109.461 2012 Freital-Deuben(HP) - Freital-Hainsberg Hp(HP) 1.295.677 2014 Freital-Deuben(HP) - Freitai-Hainsberg Hp(HP) 1.355.064 2015 Freital-Deuben(HP) - Freital-Hainsberg Hp(HP) 2.026.330 2016 Freital-Deuben(HP) - Freital-Hainsberg Hp(HP) 1.972.240 2010 Freital-Hainsberg Hp(HP) - Freital-Hainsberg West(HP) 1.056.398 2012 Freital-Hainsberg Hp(HP) - Freital-Hainsberg West(HP) 1.260.233 2014 Freital-Hainsberg Hp(HP) - Freital-Hainsberg West(HP} 1.315.789 2015 Freital-Hainsberg Hp(HP) - Freital-Hainsberg West(HP) 1.975.929 2016 Freital-Hainsberg Hp(HP) - Freital-Hainsberg West(HP) 1.921.871 2010 Freital-Hainsberg West(HP) - Tharandt(BF) 1.047.993 2012 Freital-Hainsberg West(HP) - Tharandt(BF) 1.245.323 2014 Freital-Hainsberg West(HP) - Tharandt(BF) 1.302.535 2015 Freital-Hainsberg West(HP) - Tharandt(BF) 1.959.322 2016 Freital-Hainsberg West(HP) - Tharandt(BF) 1.903.299 2010 Tharandt(BF) - Höckendorf Edle Krone(HP) 906.742 2012 Tharandt(BF) - Höckendorf Edle Krone(FfP) 1.137.524 2014 Tharandt(BF) - Höckendorf Edle Krone(HP) 1.185.005 2015 Tharandt(BF) - Höckendorf Edle Krone(HP) 1.796.238 2016 Tharandt(BF) - Höckendorf Edle Knone(HP) 1.767.338 2010 Höckendorf Edle Krone(HP) - Klingenberg-Colmnta(BF) 894.653 2012 Höckendorf Edle Krone(HP) - Klingenberg-Colmnitz(BF) 1.132.275 2014 Höckendorf Edle Krone(HP) - Klingenberg-Colmnitz(BF) 1.159.806 2015 Höckendorf Edle Krone(HP) - Klingenberg-Colmnitz(BF) 1.780.735 2016 Höckendorf Edle Krone(HP) - Klingenberg-Colmnitz(BF) 1.752.701 2010 Klingenberg-Colmnitz(BF) - iMiederbobritzsch(HP) 842.520 2012 Klingenberg-Colmnitz(BF) - Niederbobritzsch(HP) 1.069.861 2014