Sächsisches Staatsministeri um für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 o 1073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Meier, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12154 STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBE1T UND VERKEHR Thema: Notwendige Maßnahmen zur Taktverdichtungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zwischen Dresden und Ostsachsen (Landkreise Meißen, Bautzen und Görlitz) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Über welche jeweiligen Streckenkapazitäten (maximale Zahl von Zügen pro Stunde und Richtung) verfügt die Bahnstrecke Görlitz - Dresden auf den Teilabschnitten Bischofswerda - Arnsdorf/Abzw. Kamenz, Arnsdorf/Abzw. Kamenz - Abzw. Königsbrück, Abzw. Königsbrück - Klotzsche sowie Klotzsehe - Dresden-Neustadt und welche Streckenkapazität wäre für die vom WO geplante Verdichtung auf einen durchgehenden Stundentakt auf den Linien RE1, RE2, RB33, RB34, RB60 und RB61 auf den genannten Teilabschnitten jeweils erforderlich ? Frage 2: Welche lnfrastrukturmaßnahmen (z. B. dreigleisiger Ausbau der Bahnstrecke Görlitz - Dresden zwischen Klotzsche und Dresden-Neustadt) sind zur Herstellung der für den durchgehenden Stundentakt auf den Linien RE1, RE2, RB33, RB34, RB60 und RB61 erforderlichen Streckenkapazitäten notwendig und mit welchem finanziellen zeitlichen Rahmen sollen diese geplant und umgesetzt werden? Bitte nennen Sie die jeweils geplanten Termine des Planfeststellungsverfahrens, Baubeginns und der Inbetriebnahme. Frage 3: Mit welchem Ergebnis hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Realisierungskosten sowie der benötigten Zeit für Planung und Umsetzung, insbesondere im Vergleich zu den in Frage 2 genannten lnfrastrukturmaßnahmen, haben der Freistaat Sachsen oder die zuständigen Nahverkehrszweckverbände die Einführung von Flügelungen (RE1 und RE2 ab Bischofswerda, oder Löbau, RB60 und RB61 ab Bischofswerda, RB33 und RB34 ab Klotzsche) bzw. Flügelungen ab Radeberg als Alter- Seite 1 von 2 ~SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-3824.51 /3/15 Dresden , 2 0. FEB, 2078 , r- Zertffikat seit 2006 audlt bcrufundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen : Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATS MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHSEN native geprüft und welche lnfrastrukturmaßnahmen (insbesondere signaltechnische Ausrüstung) sind für die Flügelung von Zügen ab Klotzsche , Radeberg, Bischofswerda und Löbau jeweils notwendig und mit welchem finanziellen und zeitlichen Rahmen sollen diese geplant und umgesetzt werden? (Bitte nennen Sie die jeweils geplanten Termine des Planfeststellungsverfahrens, Baubeginns und der Inbetriebnahme) Frage 4: Wann und mit welcher Zielstellung hat die Staatsregierung mit der Deutschen Bahn AG Verhandlungen über den signaltechnischen Ausbau der Bahnhöfe Klotzsche, Bischofswerda, Radeberg und Löbau zur Ermöglichung von Flügelungen aufgenommen, bzw. in welchem Zeitraum sind solche Verhandlungen geplant? Frage 5: Mit welchem Ergebnis wurde geprüft, ob eine Regionalexpresslinie Dresden(Hbf) - Pirna - Neustadt(Sachs) - Wilthen - Ebersbach ( -Rumburk/ -Seifhennersdorf) über die mittlerweile (teilweise) stillgelegte Strecke Neustadt(Sachs)-Neukirch und Dürrröhrsdort - Arnsdorf eine Alternative wäre, um Fahrten auf dem Klotzscher Berg zu reduzieren und wer müsste dafür die Bahnbrücke in Neustadt(Sachs) wieder eventl. an einem anderen Standort aufbauen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher lediglich in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Die Fragestellungen zielen auf die Angebotsplanung im Schienenpersonennahverkehr und die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen . Im Freistaat Sachsen sind Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß ÖPNV-Gesetz Aufgaben der Landkreise und Kreisfreien Städte sowie deren Zusammenschlüsse. Für die Planung der in Rede stehenden Angebotskonzeption im Schienenpersonennahverkehr zwischen Dresden und Ostsachsen sind der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (ZVOE) und der Zweckverband Verkehrsverbund Oberlaussitz-Niederschlesien (ZVON) zuständig. Diese beschließen in ihren Verbandsversammlungen über konkrete Zielnetze. Die Staatsregierung ist hieran nicht beteiligt. Der ZVOE hat für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ein SPNV-Zielkonzept beschlossen, welches einen Fokus auf das Thema „S-Bahn Elbe-Lausitz" legt. U. a. sieht dieses Konzept auf den Strecken nach Königsbrück, Kamenz und Bautzen für die Hauptverkehrszeiten einen Halbstundentakt vor. Bezüglich der Streckenkapazitäten und Möglichkeiten für Flügelungen liegt die Zuständigkeit bei der DB AG als Eigentümerin der bundeseigenen Infrastruktur. Der ZVON hat in Abstimmung mit dem ZVOE bereits die DB Engineering & Consulting mit entsprechenden Untersuchungen beauftragt . Mit freundlichen Gr„ lnVertr]; \2ära ~ Seite 2 von 2 2018-02-20T15:15:32+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes