STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1 21 57 Thema: Sirenengestütztes Warnsystem in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Auf der Internetseite www.medienportal-grimma.de ist unter der überschrift ,Sirenengestütztes Warnsystem am Chemiestandort Böhlen ' zu lesen: ,Das moderne sirenengestützte Warnsystem dient der Ausstrahlung der landeseinheitlichen Sirenensignale des Freistaates Sachsen. Auch hinterlegte Alarmierungstexte in deutscher und englischer Sprache sowie Live -Durchsagen sind möglich. Vorprogrammiert seien Sprachmodule zur Signalprobe, Gefahrgut- und Schadstoffunfälle , Unwetter- sowie Hochwasserwarnungen [...] Bereits 2011 untersuchte ein Gutachten die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Alarmierungsvarianten. Im Ergebnis wurde eine zukunftsorientierte und ausbaufähige Technik favorisiert die auch konkrete Durchsagen ermöglicht. Nach der Ausschreibung (2014) und der Planungs- und Vergabephase in 2015 wurden im vergangenen Jahr 16 elektronische Sirenen in Böhlen, Rötha, Neukieritzsch und Zwenkau durch die Firma Hörmann GmbH im Gesamtwert von 413.000 Euro installiert. Die zentrale Steuer- und Auslöseeinheit für die Sirenen befinden sich in der Integrierten Regionalleitstelle Leipzig.' (Quelle: https://medienportalqrimma .de/2583/sirenenaestuetztes-warnsvstem-am-chemiestandortboehlen /, zuletzt aufgerufen am 22.01.2018)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/44/172 Dresden, 16' . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Frage 1: Wie viele und welche Gemeinden des Freistaats Sachsen besitzen gegenwärtig aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein sirenengestütztes Warnsystem oder sind Teil des sirenengestützten Warnsystem des Freistaats Sachsen? (Bitte aufschlüsseln in funktionsfähige und nicht funktionsfähige sirenengestützte Warnsystem ! Der Freistaat Sachsen unterhält kein eigenes Sirenennetz zur Warnung der Bevölkerung . Derzeit besitzen die in der Anlage 1 genannten 419 sächsischen Kommunen ein sirenengestütztes Warnsystem. Diese Systeme sind alle funktionsfähig. Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 15 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) sind die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörden für die Information der Bevölkerung im Katastrophenfall zuständig und haben gemäß § 36 Absatz 1 Nr. 8 SächsBRKG die zur Warnung der Bevölkerung erforderlichen Warnmittel vorzuhalten. Frage 2: Welche Übungsintervalle sind für welche Gefahrenlagen aufgrund welcher Rechtsgrundlage für das sirenengestützte Warnsystem im Freistaat Sachsen vorgeschrieben? Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat mit Erlass vom 29. Juli 2003 u. a. festgelegt, dass für Zwecke des Brand- und Katastrophenschutzes benutzte Sirenen und sonstige Alarmgeräte mittwochs um 15.00 Uhr mit dem im o. g. Erlass vorgesehenen landeseinheitlichen Sirenensignal „Signalprobe" geprüft werden können, sofern auf diesen Tag kein gesetzlicher Feiertag fällt. Frage 3: Wie viele und welche Gemeinden des Freistaats Sachsen besitzen gegenwärtig ein sirenengestütztes Warnsystem mit der Möglichkeit, Alarmierungstexte und Live -Durchsagen durchzugeben? Der Staatsregierung ist bekannt, dass derzeit 56 sächsische Gemeinden ein sirenengestütztes Warnsystem mit der Möglichkeit, zusätzlich Informationen zu vermitteln, besitzen . Die betreffenden Kommunen sind in der Anlage 2 aufgeführt. Frage 4: Welche weiteren Behörden des Freistaats Sachsen besitzen gegenwärtig aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein sirenengestütztes Warnsystem? (Bitte aufschlüsseln in funktionsfähige und nicht funktionsfähige sirenengestützte Warnsysteme !) Keine. Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Für welche öffentlichen und privaten Institutionen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sind gegenwärtig aufgrund welcher Rechtsgrundlage sirenengestützte Warnsystem vorgeschrieben? Der Freistaat Sachsen hat über die in Frage 1 genannte rechtliche Grundlage hinaus keine weiteren rechtlichen Regelungen erlassen, die öffentlichen und privaten Institutionen und Einrichtungen sirenengestützte Warnsysteme vorschreiben. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung (.15 Oliver Schenk Anlagen: 2 Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/1 21 57 Übersicht der Gemeinden des Freistaates Sachsen, die ein sirenengestütztes Warnsystem besitzen Stand: 31. Januar 2018 Chemnitz Ralbitz-Rosenthal Oybin Dresden Rammenau Quitzdorf am See Schmölln-Putzkau Reichenbach/O.L. Landkreis Bautzen Schönteichen Rietschen Arnsdorf Schwepnitz Rosenbach Bautzen Sohland-Spree Rothenburg Bernsdorf Spreetal Schleife Bischofswerda Steinigtwolmsdorf Schönau-Berzdorf Bretnig-Hauswalde Wachau Schönbach Burkau Weißenberg Schöpstal Crostwitz Wiednitz Seifhennersdorf Cunewalde Wilthen Trebendorf Demitz-Thumitz Wittichenau Vierkirchen Doberschau-Gaußig Landkreis Görlitz Waldhufen Elsterheide Bad Muskau Weißkeisel Elstra Beiersdorf Zittau Frankenthal Bernstadt Erzgebirgskreis Göda Bertsdorf-Hörnitz Amtsberg Großdubrau Boxberg Annaberg-Buchholz Großharthau Dürrhennersdorf Aue Großnauendorf/Mittelbach Ebersbach-Neugersdorf Auerbach Großpostwitz Gablenz Bad Schlema Großröhrsdorf Görlitz Bärenstein Guttau Groß Düben Bockau Haselbachtal Großschönau Börnichen Hoch kirch Großschweidnitz Breitenbrunn Hoyerswerda Hähnichen Burkhardtsdorf Kamenz Herrnhut Crottendorf Königsbrück Hohendubrau Deutsch neudorf Königswartha Horka Drebach Kubschütz Jonsdorf Ehrenfriedersdorf Laußnitz Kodersdorf Eibenstock Lauta Königshain Elterlein Lichtenberg Kottmar Gelenau Lohsa Krauschwitz Geyer Malschwitz Kreba-Neudorf Gornau Nebelschütz Lawalde Gornsdorf Neschwitz Leutersdorf Großolbersdorf Neukirch Löbau Großrückerswalde Neukirch/Lausitz Markersdorf Grünhain-Beierfeld Obergurig Mittelherwigsdorf Grünhainichen Ohorn Mücka Heidersdorf Oßling Neißeaue / VVB Schöps/Neiße Hohndorf Ottendorf-Okrilla Neusalza-Spremberg Jahnsdorf Panschwitz-Kuckau Niesky Johanngeorgenstadt Pulsnitz Oderwitz Jöhstadt Räckelwitz Olbersdorf Königswalde Radeberg Oppach Lauter-Bernsbach Radibor Ostritz Lößnitz 1 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/1 21 57 Lugau Strehla Eppendorf Marienberg Thiendorf Erlau Mildenau Weinböhla Flöha Neukirchen Wülknitz Frankenberg Niederdorf Zeithain Frauenstein Niederwürschnitz Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge Freiberg Oberwiesenthal Altenberg Geringswalde Oelsnitz/Erzgeb. Bad Gottleuba-Berggießhübel Großhartmannsdorf Olbernhau Bad Schandau Großschirma Pfaffroda Bah retal Großweitzschen Pockau-Lengefeld Bannewitz Hainichen Raschau-Markersbach Dippoldiswalde Halsbrücke Scheibenberg Dohma Hartha Schlettau Dohna Hartmannsdorf Schneeberg Dorfhain Königsfeld Schönheide Dürrröhrsdorf-Dittersbach Königshain -Wiederau Schwarzenberg Freital Kriebstein Sehmatal Glashütte Leisnig Seiffen Gohrisch Leubsdorf Stollberg Hartmannsdorf-Reichenau Lichtenau Stützengrün Heidenau Lichtenberg Tannenberg Hermsdorf/Erzgeb. Lunzenau Thalheim Hohnstein Mittweida Thermalbad -Wiesenbad Klingenberg Mühlau Thum Königstein Mulda Wolkenstein Kreischa Neuhausen Zschopau Kurort Rathen Niederwiesa Zschorlau Liebstadt Oberschöna Zwönitz Lohmen Oederan Landkreis Meißen Müglitztal Ostrau Diera-Zehren Neustadt i. Sa. Penig Ebersbach Pirna Rechenberg -Bienenmühle Glaubitz Rabenau Reinsberg Gröditz Rathmannsdorf Rochlitz Großenhain Reinhardtsdorf-Schöna Rossau Hirschstein Rosenthal-Bielatal Roßwein Käbschütztal Sebnitz Sayda Klipphausen Stadt Wehlen Seelitz Lampertswalde Stolpen Striegistal Lommatzsch Struppen Taura Meißen Tharandt Waldheim Moritzburg Wilsdruff Wechselburg Niederau Weißenborn Nossen Landkreis Mittelsachsen Zettlitz Nünchritz Altmittweida Zschaitz-Ottewig Priestewitz Augustusburg Vogtlandkreis Radebeul Bobritzsch-Hilbersdorf Adorf Radeburg Brand-Erbisdorf Auerbach Riesa Burgstadt Bad Brambach Röderaue Claußnitz Bad Elster Schönfeld Döbeln Bergen Stauchitz Dorfchemnitz Bösenbrunn 2 Anlage 1 zu Drs.-Nr. 6/1 21 57 Eichigt Mülsen Cavertitz Ellefeld Neukirchen/Pleiße Dahlen Elsterberg Niederfrohna Delitzsch Falkenstein Oberwiera Doberschütz Grünbach Oberlungwitz Dommitzsch Heinsdorferg rund Reinsdorf Dreiheide Klingenthal Rennse Eilenburg Lengenfeld Schönberg Elsnig Limbach St. Egidien Jesewitz Markneukirchen Waldenburg Krostitz Muldenhammer Werdau Laußig Mühlental Wildenfels Liebschützberg Netzschkau Wilkau-Haßlau Löbnitz Neuensalz Landkreis Leipzig Mockrehna Neumark Bad Lausick Mügeln Neustadt Belgershain Naundorf Oelsnitz/Vogtl. Bennewitz Oschatz Pausa-Mühltroff Böhlen Rackwitz Plauen Borna Schkeuditz Pöhl Borsdorf Schönwölkau Reichenbach Brandis Taucha Rodewisch Colditz Torgau Rosenbach Elstertrebnitz Trossin Schöneck Frohburg Wermsdorf Steinberg Geithain Wiedemar Theuma Grimma Zschepplin Tirpersdorf Groitzsch . Treuen Großpösna Triebel Kitzscher Weischlitz Kohren-Sahlis Werda Lossatal Landkreis Zwickau _ Machern Bernsdorf Markkleeberg Callenberg Markranstädt Crimmitschau Narsdorf Crinitzberg Naunhof Dennheritz Neukieritzsch Fraureuth Otterwisch Gersdorf Parthenstein Glauchau Pegau Hartenstein Regis-Breitingen Hartnnannsdorf b. Kirchberg Rötha Hirschfeld Thallwitz Hohenstein-Ernstthal Trebsen Kirchberg Wurzen Langenbernsdorf Zwenkau Langenweißbach Landkreis Nordsachsen Lichtenstein/Sa. Arzberg Lichtentanne Bad Düben Limbach-Oberfrohna Beilrode Meerane Belgern-Schildau 3 Anlage 2 zu Drs.-Nr. 6/1 21 57 Sächsische Gemeinden mit sirenengestütztem Warnsystem einschließlich Sprachdurchsage Stand: 31. Januar 2018 Chemnitz Schönfeld Dresden Neukieritzsch Aue Rötha Burgstädt Zwenkau Burkhardtsdorf Dommitzsch Erlau Laußig Frankenberg Löbnitz Halsbrücke Schkeuditz Lichtenau Böhlen Mittweida Grimma Penig Zschepplin Rochlitz Rossau Seelitz Striegistal Wechselburg Auerbach Elsterberg Lengenfeld Muldenhammer Mühlental Neuensalz Oelsnitz/Vogtl. Pausa-Mühltroff Plauen Reichenbach Rosenbach Steinberg Theuma Treuen Triebel Weischlitz Crimmitschau Glauchau Limbach-Oberfrohna Mülsen Oberlungwitz Glaubitz Großenhain Hirschstein Lommatzsch Nünchritz Priestewitz Radebeul Riesa 2018-02-21T10:00:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes