STAATSMINISTERIUM DES INNERN 1.11111MII Mh. IM I \ 6-«111 e7173 Freistaat SACHSEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12159 Thema: Kritische Infrastrukturen und Blackout — Sektor Energie (Branchen Mineralöl) —Nachfrage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6/11054 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Notfallplanung und Notfallvorsorge ist für die Infrastrukturen im Sektor Energie, Branchen Mineralöl im Falle eines großflächigen Stromausfalls (Blackout) dahingehend getroffen, die Versorgungsleistung weiter zu sichern, und welcher öffentlichen Ebene (Kommune, Landkreis, Freistaat) bzw. privaten Versorgern sind dafür welche Aufgaben und Kompetenzen auf welcher Rechtsgrundlage übertragen? Die im Zusammenhang mit dieser Frage stehende zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/11054 wird wie folgt ergänzt: Grundsätzlich ist die Mineralölversorgung Sachsens in den nationalen und internationalen Mineralölmarkt eingebunden. Dies gilt auch für die Krisenszenarien . Die Unternehmen agieren weitestgehend privatwirtschaftlich und weisungsungebunden. Im Gegensatz zu den leitungsgebundenen Energieträgern Strom und Gas ist das Mineralöl nicht im Energiewirtschaftsgesetz verankert. Dennoch gibt es auch hier eine Reihe von Verpflichtungen. Im Falle einer Krisensituation ist Deutschland international in das Ölkrisenvorsorgesystem der Internationalen Energieagentur (IEA) eingebunden. Die hier kooperierenden Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, in einer Ölkrise solidarisch zu reagieren. In Deutschland wird dazu gemeinsam mit Vertretern der Mineralölwirtschaft ein Lagezentrum beim Erdölbevorratungsverband errichtet. Diese mit der Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/44/171 Dresden, it? . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7,8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN III 16. OMIUNI MIK 1110 Ölwirtschaft abgestimmte nationale Ölkrisenorganisation (National Emergency Sharing Organisation — NESO) ist vor allem auch als Ansprechpartner für die internationale Koordinierung bei Ölkrisenmaßnahmen gedacht. Die Bundesländer werden in die Planungen nicht involviert. Das wichtigste Instrument der Krisenvorsorge für das Mineralöl ist in Deutschland die Erdölbevorratung. Gesetzliche Grundlage ist das Erdölbevorratungsgesetz (ErdölBevG) vom 16. Januar 2012 (Bundesgesetzblatt — BGBl. I S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 127 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBI. I S. 626). Hiernach werden derzeit ständig Vorräte von Erdöl und Erdölerzeugnissen gehalten, die mindestens den täglichen Durchschnittsnettoeinfuhren in Höhe von 90 Tagen entsprechen. Im ErdölBevG ist in § 6 Absatz 3 festgelegt, Vorratsraum und Vorratsbestände regional ausgewogen zu verteilen. Dabei gelten für den Freistaat Sachsen die gleichen Regeln wie für die anderen Bundesländer. Das Regionalisierungsgebot gilt als erfüllt, sofern in jedem Versorgungsbereich sofort zugreif bare Erdölerzeugnisse jeweils an Ottokraftstoff einerseits und Dieselkraftstoff bzw. extraleichtem Heizöl andererseits mit einer Reichdauer von mindestens 15 Verbrauchstagen zur Verfügung stehen. Das ist in Sachsen der Fall. Im Falle einer Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes (EBV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gemäß § 12 ErdölBevG erfolgt die Abgabe vorrangig an die Mitgliedsunternehmen des EBV. Die Versorgung der Verbraucher wiederum erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Logistik der Mineralölwirtschaft . Von einer funktionierenden Logistik wird dabei auch im Krisenfall ausgegangen. Frage 2: Wie wird in Fällen eines großflächigen Stromausfalls (Blackout) die Versorgung der Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte und der Katastrophenschutzkräfte mit Kraftstoff (Mineralöl) sichergestellt? Der Sächsischen Staatsregierung liegen zu dieser Frage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit Nummer 3.4 der Verschlusssachenanweisung vom 4. Januar 2008 (Sächsisches Amtsblatt, Sonderdruck — SächsABI.SDr. S. S 2) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte, weil diese Informationen Rückschlüsse auf Strategie, Arbeits- und Durchhaltefähigkeit von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Krisensituationen zulassen, die von Dritten zum Nachteil der vorgenannten Stellen ausgenutzt werden können und somit die — gerade in Krisensituationen — notwendigen Einsätze der vorgenannten Stellen gefährden würden. Das Informationsinteresse des Abgeordneten war mit dem Interesse der an der Krisenbewältigung beteiligten Stellen abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz Vorrang vor dem Informationsanspruch des Abgeordneten zukommt. Die Sächsische Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informationsübermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlamentes unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen. Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Freistaat SACHSEN Seite 2 von 3 STAATSIVI1NISTE1IUM DES INNERN EIMEII =VD Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Frage 3: Wie wird in Fällen eines großflächigen Stromausfalls (Blackout) die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Kraftstoff (Mineralöl) sichergestellt? Eine Vollversorgung der Zivilbevölkerung mit Mineralöl kann im Falle eines Blackouts nicht gewährleistet werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen in Vertretung tale, r H)4-- ' - Oliver Schenk Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 2018-02-21T09:59:48+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes