STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12164 Thema: Zulassungsbescheid zum Hauptbetriebsplan Nochten 2018 -2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 46-1053/13/98 Dresden, AS.oiao^ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Zulassungsbescheid zum Hauptbetriebsplan für den Tagebau Nochten 2018-2019 wird auf den Unternehmenskaufvertrag Bezug ge¬ nommen, durch den das ostdeutsche Braunkohlengeschäft an EPH und PPF überging. Es wird heute in Gesellschaften unter der Dachmar¬ ke LEAG weitergeführt. Explizit erwähnt wird die „Cash-lock-up" Klausel des Vertrages. Damit wollte der Verkäufer offenbar verhindern, dass die an den Käufer übergebenen , für die Deckung der mit übertragenen Vorsorge- und Wiedernutzbarmachungs -verpflichtungen vorgesehenen Barmittel in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro bereits kurzfristig entnommen werden und damit nicht mehr für den eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen. Damit sind in Durchführung des Unternehmenskaufvertrages erstmals - anders als bisher im Braunkohletagebau üblich - nicht nur Rückstel¬ lungen als bilanzielle Passivpositionen vorhanden. Vielmehr sind dem Unternehmen tatsächlich die zur Deckung der Folgekosten erforderli¬ chen Barmittel zugeflossen. Damit besteht eine bisher nicht dagewese¬ ne Möglichkeit, den erkannten Sicherungsbedarf des Freistaates sofort und im vollen Umfang etwa durch (anteilige) Verpfändung zu decken, ohne zusätzliche Liquidität aus dem laufenden operativen Geschäft abzuziehen. Das Oberbergamt bezieht sich jedoch weder in den Nebenbestimmun¬ gen der oben genannten Zulassung zur Gestaltung von Sicherheitsleis¬ tungen noch in deren Begründung auf diese, speziell zum Zweck der Folgekostendeckung überlassenen Barmittel. Vielmehr sind die Ne¬ benbestimmungen so formuliert und begründet, als wäre eine An¬ sammlung eines insolvenzsicheren Vermögens nicht zeitnah aus diesen Barmitteln erreichbar, sondern erst später und in jährlichen Teilzahlungen aus Überschüssen des laufenden Geschäftes." Seite 1 von 3 ir Zertifikat seit 2006 audlt bcrufundfamilic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplalz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung darüber, ob die im Rahmen der Übernahme des Braunkohlegeschäftes an die Erwerber übergebenen , per „Cash-lock-up" Klausel gesicherten und für die Deckung von Wiedernutzbarmachungs- und Vorsorgeverpflichtungen vorgesehenen rund 1,7 Milliarden Euro inzwischen ganz oder teilweise Dritten als Si¬ cherheit etwa für Finanzierungen dienen? Die Sächsische Staatsregierung hat keine Kenntnis zu den konkreten Inhalten des dem Verkauf des Vattenfall-Braunkohlegeschäftes zugrundeliegenden Vertragswerkes. Das gilt insbesondere für den Umfang, die Form und einer eventuellen Zweckbestimmung der per „Cash-lock-up-Klausel" gesicherten Werte. Nach Informationen der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt wird vorhan¬ dene Liquidität im Unternehmen auch zur Preisabsicherung für Stromlieferungen ver¬ wendet. Das Sächsische Oberbergamt hat LE-B mit der Zulassung des Hauptbetriebsplans 2018/2019 für den Tagebau Nochten beauflagt, bis 30, Juni 2018 durch eine im Ein¬ vernehmen mit dem Sächsischen Oberbergamt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei eine Bestätigung der kaufvertraglichen Sicherungen gegenüber einem Liquiditätsentzug aus der LEAG-Gruppe einzureichen. Frage 2: Hat das Sächsische Oberbergamt neben der Bestätigung der kaufver¬ traglichen Sicherung gegenüber Liquiditätsentzug auch eine Bestäti¬ gung gefordert, dass sich diese Liquidität heute - mit Ausnahme der Einschränkungen durch die „Cash-lock-up" Klausel - ausschließlich un¬ ter der Verfügungsgewalt von Lausitz Energie Bergbau AG befindet und nicht an Dritte verpfändet oder abgetreten ist? Nein. Der genaue Inhalt der kaufvertraglichen Beschränkungen wird im Rahmen der Bestätigung durch die Rechtsanwaltskanzlei aufgeklärt (vgl. Antwort zu Frage 1). Frage 3: Für den Fall, dass nicht die Lausitz Energie Bergbau AG, sondern deren Gesellschafter die Verfügungsgewalt über die übergebenen 1,7 Milliar¬ den Euro haben - hat das Sächsische Oberbergamt neben der Bestäti¬ gung der kaufvertraglichen Sicherung gegenüber Liquiditätsentzug auch eine Bestätigung der Gesellschafter gefordert, dass sich diese Li¬ quidität heute - mit Ausnahme der Einschränkungen durch die „Cashlock -up" Klausel - ausschließlich unter deren Verfügungsgewalt befin¬ det und nicht an Dritte verpfändet oder abgetreten ist? Frage 4: Für den Fall, dass nicht die Lausitz Energie Bergbau AG, sondern deren Gesellschafter die Verfügungsgewalt über die übergebenen 1,7 Milliar¬ den Euro haben - hat das Sächsische Oberbergamt eine Patronatserklärung der Gesellschafter gegenüber der Bergbautreibenden Lausitz Energie Bergbau AG gefordert? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEIM Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Nein. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 2018-02-16T13:44:47+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes