STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01 097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12166 Thema: Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Wie die Freie Presse, Regionalausgabe Aue vom 19.01.2018, berichtete , herrscht in der Region Schneeberg- Aue-Schwarzenberg eine äußerst angespannte Versorgung mit Augenärzten. Im Helios-Kiinikum Aue wurden binnen von drei Tagen alle Termine für das laufende Jahr vergeben. Die Kassenärztliche Vereinigung vermeldet eine offene Augenarztstelle , für deren Besetzung sich jedoch bisher kein Bewerber fand. Die Augenärztin des dortigen MVZ muss täglich 80 bis 1 00 Patienten behandeln. Nach Aussagen der KVS wird trotz des offensichtlichen Notstandes von einem Versorgungsgrad von 101,8 Prozent ausgegangen . Jedoch verweist diese auf einen Berechnungsschlüssel aus dem Jahr 1990. Dazu habe ich folgende Fragen an die Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Berechnungsschlüssel aus dem Jahr 1990 noch angemessen , obwohl in Regionen wie dem Erzgebirge die Anzahl älterer Bürgerinnen und Bürger steigt und zunehmend in den Augenarztpraxen auch ambulante Operationen durchgeführt werden? Die Frage nach der Angemessenheit ist eine Frage nach einer Bewertung. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Das Fragerecht dient nach Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht dazu, die Staatsregierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Abgeordnete für geboten hält, sondern nur dazu, den Abgeordneten Informationen zu verschaffen (SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004, Vf. 44-1-03). Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.51-18/111 Dresden, <<'c Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Hinweis: Die Versorgungsgrade für die verschiedenen Arztgruppen und Planungsbereiche werden nach der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) berechnet. Der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad wird durch arztgruppenspezifische, allgemeine Verhältniszahlen gemäß den §§ 11 bis 14 der Bedarfsplanungs -Richtlinie ausgedrückt. Für die in Rede stehenden Augenärzte ergeben sich die Verhältniszahlen aus § 14 Absatz 4 Bedarfsplanungs-Richtlinie. Um neben den starren Verhältniszahlen auch die Altersstruktur der Bevölkerung in den Planungsbereichen entsprechend berücksichtigen zu können, wurde auf wesentliches Bestreben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen im Jahr 2011 der sogenannte Demografiefaktor in die Bedarfsplanungs-Richtlinie des G-BA eingeführt (vgl. § 9 Bedarfsplanungs -Richtlinie des G-BA). Durch ihn werden die Verhältniszahlen so modifiziert , dass in Planungsbereichen mit einem besonders hohen Anteil älterer Menschen zusätzliche Ärzte vertragsärztlich tätig werden können. Für die in Rede stehenden Augenärzte im Planungsbereich Aue-Schwarzenberg ergibt sich aus der Mitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zum Stand der vertragsärztlichen Versorgung durch die Anwendung des Demografiefaktors eine angepasste Verhältniszahl Arzt I Einwohner von 1:16.989 statt 1:20.664. Insoweit sind die dem Berechnungsschlüssel zugrunde liegenden Werte nur noch dem Grunde nach aus dem Jahr 1990. Frage 2: Wird sich die Staatsregierung auf Bundesebene für eine Reform der Bedarfsplanung einsetzen, die sich stärker am realen Bedarf der Bevölkerung und an regionalen Versorgungszielen orientiert? Die Staatsregierung hat sich bereits im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes für eine Reform der Bedarfsplanung eingesetzt, in deren Folge die Regelungen zur Bedarfsplanung kleinräumiger, für verschiedene Versorgungsebenen und bedarfsgerechter gestaltet wurden. Darüber hinaus erfolgt laufend und dauerhaft eine Beteiligung der Länder an den Bestrebungen zur Reform der Bedarfsplanung über die Ländervertreter im G-BA. Aktuell hat der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes dem G-BA aufgegeben, die Bedarfsplanung weiterzuentwickeln, um dem tatsächlichen Versorgungsbedarf in der vertragsärztlichen Versorgung noch besser gerecht zu werden. Der G-BA hat daraufhin ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Bedarfsplanung in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse im ersten Halbjahr 2018 erwartet werden. Die Länder sind über ihr Mitberatungsrecht im G.BA an der Reformdiskussion beteiligt. Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ , Freistaat 'SACHSEN Frage 3: Welche Optionen sieht die Staatsregierung ferner, dem haus- und fachärztlichen Notstand im Erzgebirge zu begegnen? ln Sachsen gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten, um den Ärztebedarf in bestimmten Regionen zu decken. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen fördert Neugründungen und Übernahmen von Vertragsarztpraxen mit einer Förderpauschale von bis zu 100.000 Euro und mit einer Mindestumsatzgarantie für maximal zwei Jahre. Außerdem gibt es Förderprogramme, die das Ziel verfolgen, den hausärztlichen Nachwuchs in Sachsen zu stärken. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen fördert gemeinsam mit den Kranken- und Ersatzkassen in Sachsen mit dem Modellprojekt "Studieren in Europa - Zukunft in Sachsen" die Studiengebühren deutscher Medizinstudierender an der ungarischen Universität Pecs, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Weiterbildung in Sachsen hausärztlich tätig zu werden. Überdies gewährt das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz (SMS) Stipendien für Medizinstudierende, die sich vertraglich verpflichten, nach erfolgreichem Abschluss des Studiums und der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin im ländlichen Raum in Sachsen hausärztlich tätig zu werden. Das Stipendium von monatlich 1.000 EUR soll einen echten Anreiz für eine spätere hausärztliche Tätigkeit setzen. Ferner wird das SMS die Nachwuchsbindung an den ländlichen Bereich Sachsens durch die finanzielle Förderung von regionalen Weiterbildungsverbünden für Ärzte in der Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner und auch für ausgewählte Facharztrichtungen unterstützen. Mit freundlichen Gr"1ßen IL' ' ~ / I -' ,/ Barbara kl sch Seite 3 von 3 2018-02-21T10:05:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes