STAATSM1N1STER1UM DES INNERN IRL ...MIM Tnlir er73 Freistaat SACH SEN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau -Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/12169 Thema: Neonazi -Konzert am 13.01.2018 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Wie die LVZ berichet, fand am 13.01.2018 im Leipziger Stadtteil Schönefeld -Ost in der Kamenzer Straße (http://www.lvz.de/Leipziq/Polizeiticker/Polizeiticker-Leipzig/Leipziger- Polizei-verhindert-rechtsextremes-Musikfestival) ein Neonazi -Konzert statt, welches jedoch von der Polizei unterbunden wurde." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zu Bands und Interpreten , die am 13.01.2018 auftreten sollten? Für das Konzert waren Auftritte der rechtsextremistischen Bands „Frontfeuer " aus Brandenburg, „Legion of Thor" aus Berlin sowie „D.S.T." aus Berlin geplant. Darüber hinaus sollte auch die rechtsextremistische Band „Heiliger Krieg" aus Sachsen auftreten. Diese Band ist seit 2014 in Sachsen aktiv. Einzelne Bandmitglieder gehörten zuvor der Band „Race War" aus Baden- Württemberg an. Im Jahr 2017 war „Heiliger Krieg" am Album „GRENADIER — Fortress Germania" beteiligt. Am 18. März 2017 trat die Band beim Konzert „Defend Europe" in Frankreich auf. Frage 2: Wer trat als Veranstalter des Konzertes in Erscheinung? Es handelte sich um eine natürliche Person. Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-1053/44/174 Dresden, . Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER11.1M DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Veröffentlichung personenbezogener Daten stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf. Der Auskunftserteilung steht dieses Recht hier entgegen. Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Fragerechts für die in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Fragerecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Die erforderliche Abwägung zwischen dem Interesse des Abgeordneten an der Beantwortung seiner Frage und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung fällt zugunsten des Grundrechts aus. Frage 3: Seit wann wusste die Polizei von dem geplanten Liederabend? Die Polizei erlangte am 13. Januar 2018 Kenntnis von der Veranstaltung. Frage 4: Wie viele Beamte welcher Einheiten waren zu welcher Zeit im Einsatz? Der Polizeivollzugsdienst führte am 13. Januar 2018 aus Anlass des Fußballspiels Rasen Ballsport Leipzig gegen FC Schalke 04 einen Polizeieinsatz mit mehreren Einsatzabschnitten durch. Innerhalb des Gesamteinsatzes waren ca. 670 Einsatzkräfte der Polizeidirektion Leipzig, des Präsidiums der Bereitschaftspolizei, des Landeskriminalamtes sowie des Polizeiverwaltungsamtes in der Zeit von ca. 12:30 Uhr bis ca. 24:00 Uhr im Einsatz. Die Einsatzmaßnahmen in der Kamenzer Straße wurden durch Einsatzkräfte, welche aus mehreren Einsatzabschnitten des Einsatzes aus Anlass des Fußballspieles herausgelöst wurden, bewältigt. Es waren zeitweilig ca. zehn Einsatzkräfte der Polizeidirektion Leipzig und ca. 130 Einsatzkräfte des Präsidiums der Bereitschaftspolizei in der Kamenzer Straße im Einsatz. Eine Einzelaufschlüsselung der Einsatzzeiten erfolgte nicht, da die Einsatzkräfte ihren Dienst im Rahmen des Gesamteinsatzes versahen. Frage 5: Wie viele Personen (bitte getrennt nach Interpreten und Besuchern angeben) wurden seitens der Polizei der Räumlichkeiten verwiesen und in welchem Umfang wurde dabei von Personalienfeststellungen und Platzverweisen Gebrauch gemacht? Die Einsatzkräfte stellten vor dem Objekt ca. 70 Personen fest. Eine Einordnung der Personen nach Besucher oder Interpreten war nicht möglich. Den Personen vor dem Objekt wurden Platzverweise ausgesprochen, im Objekt selbst wurden keine Besucher festgestellt . Insgesamt wurden 62 Identitätsfeststellungen durchgeführt. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Oliver Schenk Seite 2 von 2 2018-02-22T09:57:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes