STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/8692 Dresden,t . April 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/1217 Thema: Statusmeldungen bei Feuerwehren Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In vielen Ortswehren besteht nicht die Möglichkeit, den aktuellen Status via Statusfunktion über Funk zur Leitstelle zu übertragen, generell nicht? Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt angeben. Frage 2: In vielen Ortswehren besteht nicht die Möglichkeit bei einzelnen Einsatzfahrzeugen , den aktuellen Status via Statusfunktion über Funk zur Leitstelle zu übertragen? Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt angeben . Frage 3: Wie viel Prozent der in den Landkreisen aktiven Ortswehren können generell keinen Status via Statusfunktion über Funk zur Leitstelle zu übertragen? Bitte nach Landkreisen aufgeschlüsselt angeben. Frage 4: Ab welchem Zeitpunkt ist die Möglichkeit den aktuellen Status via Funk zu übertragend für die Ortswehren verpflichtend? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Gemäß Art. 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Art. 51 SächsVerf. Die StaatsHausanschrift : Sächsisches Staats ministen um des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsan bin düng: Zu erreichen mit den Straßenbahnlmien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiihelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN regierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Einrichtung und Unterhaltung von gemeindeübergreifenden Nachrichtenübermittlungssystemen ist nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) weisungsfreie Pflichtaufgabe und damit Selbstverwaltungsangelegenheit der Landkreise. Den örtlichen Brandschutzbehörden als Träger der Feuerwehren obliegt nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SächsBRKG die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und der Einsatz einer öffentlichen Feuerwehr. Den Gemeinden obliegt es somit selbst, welche Geräte zur Nachrichtenübermittlung und in welchem Umfang diese beschafft und eingesetzt werden . Der Staatsregierung liegen im Übrigen keine Erkenntnisse vor, welche Geräte im Einzelnen durch die Feuerwehren genutzt werden. Darüber hinaus liegen keine Informationen vor, dass Probleme mit der Statusübermittlung an die Leitstelle bestehen. Die ^ äat^fegierung geht davon aus, dass nach der abschließenden Einführung des Digit^lfurj^s alle öffentlichen Feuerwehren den Status via Eingabe im Nummernfeld über Digit^lfujlk an die Integrierten Regionalleitstellen übermitteln können. Mit f'euMlicKen Grüßen Markus Ulbi Seite 2 von 2 2015-04-13T10:56:58+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes