SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von Lindenau-Piatz 1 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlAlES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper und Janina Pfau, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12176 Thema: Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was unternimmt und plant die Staatsregierung, um das Armutsrisiko von Kindern generell und das Armutsrisiko von Alleinerziehenden im Besonderen zu reduzieren? Bund und Länder haben sich das Ziel gesetzt, Familien mit Kindern und insbesondere auch die von Armutsgefährdung besonders betroffenen Alleinerziehenden besser zu unterstützen. Dazu sind bereits eine Reihe von Maßnahmen getroffen worden, wie zum Beispiel die Anhebung des Grundfreibetrags , des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende. Zu einem großen Teil liegt die Gesetzgebungszuständigkeit zur Verbesserung der Situation der Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern beim Bund. Die Sächsische Staatsregierung sieht jedoch auch auf Landesebene Ansatzpunkte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern. Die wichtigste politische Zielsetzung der Sächsischen Staatsregierung ist es, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende und Familien zu schaffen, die es ihnen ermöglichen, ihren Lebensunterhalt und den ihrer Kinder aus eigener Kraft dauerhaft zu sichern. Dazu sollen einerseits Anreize geschaffen werden, von Sozialtransfers unabhängig zu sein. Andererseits soll Alleinerziehenden und Familien mit mehreren Kindern durch geeignete Unterstützung geholfen werden, damit diesen auch Zeit und Kraft für die Erziehung und eine entspannte Zeit mit den Kindern bleibt. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-18/103 Dresden, 22 Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01 097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Gesetzliche Leistungen und ergänzende Angebote können mittelbar einen Beitrag zur Stärkung der Eigenverantwortung und zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten und somit ein präventiver Beitrag zur Vermeidung oder Senkung von Armutsrisiken sein. Beispielhaft seien hier benannt: - das Landeserziehungsgeld, der Landesfamilienpass, die Leistungen der Stiftung "Hilfe für Familien, Mutter und Kind", die Förderung von Schulfahrten, die Förderung von Maßnahmen der Familienerholung und der Familienbildung, Angebote der Frühen Hilfen, Kindertageseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Mehrgenerationenhäuser, Ganztagesangebote an Grundschulen, Angebote im Bereich der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit sowie der Jugendverbände. Diese Leistungen und ergänzenden Angebote werden bei Bedarf weiterentwickelt. Frage 2: Welche erfolgreichen Maßnahmen gegen Kinderarmut sind der Staatsregierung aus anderen Bundesländern bekannt? (Bitte nach Bundesländern aufschlüsseln!) Die Staatsregierung hat Kenntnis von Maßnahmen aus anderen deutschen Ländern, die zur Vermeidung der Armutsgefährdung von Kindern beitragen können, wie zum Beispiel in Bezug auf die Unterstützung Alleinerziehender: Saarland: lnCA -Individuelles Coaching für Alleinerziehende; Berlin: Senatskonzept "Alleinerziehende besser unterstützen"; Bremen: "Beschäftigungspolitisches Aktionsprogramm (BAP); Rheinland-Pfalz: "Online-Beratung - ein niedrigschwelliges Angebot für Alleinerziehende ". Inwieweit die Maßnahmen erfolgreich sind, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Frage 3: Welche der Maßnahmen gegen Kinderarmut aus anderen Bundesländern sind nach Auffassung der Staatsregierung auch zur Umsetzung in Sachsen geeignet? (Bitte jeweils begründen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Freistaat SACHSEN Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Seite 2 von 3 Frage 4: STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Welche dieser Maßnahmen gegen Kinderarmut aus anderen Bundesländern, die nach Auffassung der Staatsregierung auch zur Umsetzung in Sachsen geeignet sind, beabsichtigt die Staatsregierung zeitnah bzw. zu welchem späteren Zeitpunkt in Sachsen umzusetzen und welche nicht? (Bitte jeweils begründen!) Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2018-02-23T11:29:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes