STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12177 Thema: SGB II-Hiife- und Sanktionsquoten von Familien mit Kindern in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die SGB 11-Hilfequote bei Paarfamilien mit Kindern im Freistaat Sachsen? (Bitte landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgeschlüsselt angeben!) Frage 2: Wie hoch ist die Sanktionsquote bei Paarfamilien mit Kindern im Freistaat Sachsen? (Bitte landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgeschlüsselt angeben!) Frage 3: Wie hoch ist die SGB 11-Hilfequote bei Alleinerziehenden- Familien mit Kindern im Freistaat Sachsen? (Bitte landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgeschlüsselt angeben!) Frage 4: Wie hoch ist die Sanktionsquote bei Alleinerziehenden- Familien mit Kindern im Freistaat Sachsen? (Bitte landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufgeschlüsselt angeben!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Die statistischen Daten für die SGB 11-Hilfequoten nach Familienkonstellationen , abgebildet nach Typen von Bedarfsgemeinschaften (BG), liegen der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (RD BA) für den Freistaat Sachsen lediglich auf Landesebene vor. Eine weitere Untergliederung wird nicht erfasst. Dies hat nach Mitteilung der RD BA methodische Gründe. Die Bezugsgröße wird bei BG-Hilfequoten aus Familienkonstellationen des Mikrozensus gespeist. Diese Stichprobe ist für eine regionale Glie- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 44-0141.51-18/104 Dresden, /f) Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ derung auf Kreisebene nicht hinreichend groß. Zur Bildung von Hilfequoten verweisen wir auf den nachstehenden Link: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Berechnung-der- Hilfequoten/Berechnung-der-Hilfequoten-Nav.html. Die Antworten zu den Fragen 1 und 3 in Bezug auf die Hilfequoten nach BG-Typen im Freistaat Sachsen sind dem monatlich aktualisierten Bericht "Analyse Arbeitsmarkt: Grundsicherung für Arbeitsuchende" in Tabelle 4.2 (S. 52) (siehe Anlage 1, zu finden unter: https: I/statistik. arbeitsagentur. de/Statistikdaten/Detail/20 1712/analyse/analyseg rundsicherung-arbeitsuchende/analyse-g rundsicherung-arbeitsuchende-14-0-20 1712- pdf.pdf) zu entnehmen. Sanktionen zu Familien und damit eine Darstellung von Sanktionsquoten werden in den für den Freistaat Sachsen vorliegenden Statistiken nicht erfasst. Grundsätzlich werden Sanktionen bei Vorliegen entsprechender Tatbestände gegenüber einer Person, nicht aber in Bezug auf eine Familie bzw. Bedarfsgemeinschaft ausgesprochen. Statistisch können Personen mit dem entsprechenden Familienmerkmal (Typ der BG) betrachtet werden. Die Auswertung in Bezug auf Personen ist der Anlage 2 zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen J. tptt( Barbara Klepsch Anlagen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Berichte: Analyse Grundsicherung Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Monatszahlen) Berichte: Analyse Arbeitsmarkt Grundsicherung für Arbeitsuchende (Monatszahlen) Land Sachsen Dezember 2017 Anlage 1 zu KA 6/12177 Produktlinie/Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: Januar 2018 Periodizität: Nächster Veröffentlichungstermin: jeweils zum 20. eines Monats Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Nordostpark 100 90411 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911 - 179-8001 Fax: 0911 - 179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistik-nach-Themen-Nav.html Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Berichte: Analyse Arbeitsmarkt, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Nürnberg, Januar 2018 monatlich Impressum Berichte: Analyse Arbeitsmarkt Grundsicherung für Arbeitsuchende Land Sachsen Dezember 2017 Grundsicherung für Arbeitsuchende Abkürzungen und Zeichenerklärung AA Agentur für Arbeit Alg Arbeitslosengeld Alg II Arbeitslosengeld II AUS Vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen Bev. Bevölkerung BA Bundesagentur für Arbeit BG Bedarfsgemeinschaft dar. darunter dav. davon ELB Erwerbsfähige Leistungsberechtigte gl. gleitend geg. gegenüber JD Jahresdurchschnitt JS Jahressumme KOL Kinder ohne Leistungsanspruch LB Leistungsberechtigte LZB Langzeitleistungsbezieher NEF Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte NLB Nicht Leistungsberechtigte PERS Personen in Bedarfsgemeinschaften Prozentp. Prozentpunkte RLB Regelleistungsberechtigte RL-BG Regelleistungsbedarfsgemeinschaft SGB Sozialgesetzbuch VJ Vorjahr VM Vormonat zkT zugelassene kommunale Träger - nichts vorhanden 0 mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten Einheit, die in der Tabelle zur Darstellung gebracht werden kann . kein Nachweis vorhanden … Angaben fallen später an x Nachweis nicht sinnvoll .X Nachweis von Veränderungswerten > 250 % nicht sinnvoll © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Inhaltsverzeichnis Kategorie Thema Tabelle Grafiken - Analyse -Methodische Hinweise Überblick 5 1.1 Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) nach Personengruppen 6 7 1.2 Bedarfsgemeinschaften (BG) und Regelleistungsberechtigte (RLB) 8 9 1.3 Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Größe und Typ 10 11 1.4 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren 12 13 1.5 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) 14 15 1.6 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug 16 17 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 18 19 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und Arbeitslosigkeit 20 21 2.3 Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Personenmerkmalen 22 23 2.4 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit 24 25 2.5 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit: Strukturmerkmale 26 27 2.6 Aufstocker: Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II 28 29 2.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Personenmerkmalen 30 31 2.8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Ländern 32 33 2.9 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 34 35 2.10 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug 36 37 2.11 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): Zu- und Abgangsraten nach Personenmerkmalen 38 39 2.12 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 40 41 3.1 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 42 43 3.2 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 44 45 3.3 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug 46 47 3.4 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) nach Ländern 48 49 4.1 SGB II-Hilfequoten von Leistungsberechtigten (LB) 50 51 4.2 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften (BG) 52 53 4.3 Zerlegung der SGB II-Hilfequoten in Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiko - Soziodemografische Merkmale 54 55 4.4 Langzeitleistungsbezug von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) 56 57 5.1 Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) 58 59 5.2 Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) nach BG-Typ 60 61 5.3 Verfügbares Einkommen von Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) 62 63 5.4 Bedarfe, Zahlungsansprüche, Einkommen und Haushaltsbudget pro Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) 64 65 Methodische Hinweise 66 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) und Regelleistungsberechtigte (RLB) Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) SGB II-Hilfequoten und Langzeitleistungsbezieher (LZB) Zahlungsansprüche, Einkommen, Bedarfe Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Überblick: Bedarfsgemeinschaften und Personen Sachsen Dezember 2017 Bedarfsgemeinschaften und Personen Merkmal Bestand vorläufige, auf eine Wartezeit von 3 Monaten hochgerechnete Daten Dezember 2017 November 2017 Dezember 2017 November 2017 Veränd. geg. Vorjahr Veränd. geg. Vorjahr VÄ VJ VÄ VJ absolut in % absolut in % %-Punkt %-Punkt Bedarfsgemeinschaften (BG) 179.583 -13.658 - 7,1 180.841 -13.335 - 6,9 11,1 - 0,8 11,2 - 0,8 Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) 316.939 -20.166 - 6,0 317.982 -20.186 - 6,0 . . . . dar. Leistungsberechtigte (LB) 303.906 -20.370 - 6,3 305.776 -19.428 - 6,0 9,8 - 0,7 9,9 - 0,6 dar. Regelleistungsberechtigte (RLB) 300.494 -19.177 - 6,0 301.998 -18.464 - 5,8 . . . . dav. erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) 225.083 -16.632 - 6,9 226.389 -16.328 - 6,7 8,8 - 0,7 8,8 - 0,7 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) 1) 75.411 -2.545 - 3,3 75.608 -2.137 - 2,7 14,6 - 0,1 14,6 - 0,1 Wichtige Strukturdaten erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) Merkmal Bestand Daten mit Wartezeit von 3 Monaten August 2017 Juli 2017 August 2017 Juli 2017 Veränd. geg. Vorjahr Veränd. geg. Vorjahr VÄ VJ absolut in % absolut in % %-Punkt unter 25 Jahren 34.576 1.492 4,5 34.928 1.978 6,0 14,7 1,4 14,7 1,6 arbeitslos 93.789 -12.052 - 11,4 96.583 -11.927 - 11,0 39,9 - 2,6 40,8 - 2,7 nichtarbeitslos 141.271 -1.765 - 1,2 140.401 -1.060 - 0,7 60,1 2,6 59,2 2,7 Langzeitleistungsbezieher 163.039 -13.969 - 7,9 164.166 -14.517 - 8,1 69,4 - 1,8 69,3 - 2,2 Aufstocker Arbeitslosengeld 4.171 -473 - 10,2 4.277 -534 - 11,1 1,8 - 0,1 1,8 - 0,1 Daten mit Wartezeit von 6 Monaten Mai 2017 April 2017 Mai 2017 April 2017 Veränd. geg. Vorjahr Veränd. geg. Vorjahr VÄ VJ absolut in % absolut in % %-Punkt erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte 71.090 -8.391 - 10,6 71.365 -8.023 - 10,1 29,5 - 1,8 29,5 - 1,7 dar. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 37.228 -2.151 - 5,5 36.852 -2.069 - 5,3 15,5 - 0,1 15,2 - 0,0 ausschl. geringfügig Beschäftigte 21.092 -3.904 - 15,6 21.361 -3.832 - 15,2 8,8 - 1,1 8,8 - 1,1 1) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Für NEF unter 15 Jahren liegen am aktuellen Rand keine hochgerechneten Daten vor, deshalb wird die NEF-Quote mit dem letzten verfügbaren Wartezeitdatum ausgewiesen (August 2017). VÄ VJ = Veränderung zu Vorjahr © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bestand Bestand Quote Anteil Das bisherige seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept wurde mit der Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum Berichtsmonat April 2016 geändert. Nähere SGB II-Hilfequoten Anteile an allen ELB in % Informationen dazu finden Sie im Tabellenblatt: "Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II" auf Seite 66 ff. Anteil VÄ VJ %-Punkt Bestand Quote Bestand Bestand Bestand Anteil Anteil VÄ VJ %-Punkt Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.1 Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) nach Personengruppen absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2016 348.239 328.806 -23.791 - 6,7 5.790 47 0,8 6.581 -901 - 12,0 7.063 -675 - 8,7 1,7 2017 329.880 313.985 -14.820 - 4,5 4.157 -1.633 - 28,2 5.360 -1.221 - 18,6 6.378 -684 - 9,7 1,8 Januar 2016 355.257 334.331 -29.442 - 8,1 5.772 842 17,1 7.081 -1.032 - 12,7 8.073 -338 - 4,0 1,7 Februar 357.009 335.919 -27.944 - 7,7 8.149 1.348 19,8 7.125 -874 - 10,9 5.816 -966 - 14,2 1,7 März 356.263 335.600 -28.538 - 7,8 6.057 915 17,8 7.079 -686 - 8,8 7.527 -752 - 9,1 1,7 April 354.978 334.469 -27.717 - 7,7 6.076 919 17,8 7.051 -580 - 7,6 7.382 -698 - 8,6 1,7 Mai 353.018 332.602 -26.431 - 7,4 6.047 734 13,8 6.986 -517 - 6,9 7.383 -597 - 7,5 1,7 Juni 350.353 330.243 -26.513 - 7,4 6.054 677 12,6 6.832 -554 - 7,5 7.224 -620 - 7,9 1,7 Juli 348.387 328.832 -24.518 - 6,9 5.536 352 6,8 6.609 -593 - 8,2 7.410 -417 - 5,3 1,7 August 346.202 327.547 -22.840 - 6,5 6.839 -261 - 3,7 6.351 -852 - 11,8 5.465 -552 - 9,2 1,7 September 342.187 324.022 -19.498 - 5,7 4.856 -1.378 - 22,1 6.166 -1.111 - 15,3 7.143 -1.473 - 17,1 1,7 Oktober 339.936 321.970 -18.803 - 5,5 4.741 -1.066 - 18,4 6.017 -1.333 - 18,1 7.208 -623 - 8,0 1,7 November 338.168 320.462 -17.200 - 5,1 4.742 -1.255 - 20,9 5.895 -1.325 - 18,4 7.069 -530 - 7,0 1,7 Dezember 337.105 319.671 -16.048 - 4,8 4.605 -1.258 - 21,5 5.776 -1.355 - 19,0 7.053 -529 - 7,0 1,7 Januar 2017 338.063 321.633 -12.698 - 3,8 4.033 -1.739 - 30,1 5.703 -1.378 - 19,5 6.694 -1.379 - 17,1 1,7 Februar 339.299 322.797 -13.122 - 3,9 5.672 -2.477 - 30,4 5.624 -1.501 - 21,1 5.206 -610 - 10,5 1,7 März 338.612 322.390 -13.210 - 3,9 4.006 -2.051 - 33,9 5.548 -1.531 - 21,6 6.668 -859 - 11,4 1,7 April 336.991 321.054 -13.415 - 4,0 3.948 -2.128 - 35,0 5.481 -1.570 - 22,3 6.508 -874 - 11,8 1,7 Mai 335.050 319.342 -13.260 - 4,0 3.846 -2.201 - 36,4 5.396 -1.590 - 22,8 6.466 -917 - 12,4 1,8 Juni 332.763 317.267 -12.976 - 3,9 3.902 -2.152 - 35,5 5.333 -1.499 - 21,9 6.261 -963 - 13,3 1,8 Juli 330.559 315.180 -13.652 - 4,2 3.679 -1.857 - 33,5 5.226 -1.383 - 20,9 6.474 -936 - 12,6 1,8 August 328.312 312.884 -14.663 - 4,5 5.471 -1.368 - 20,0 5.195 -1.156 - 18,2 4.762 -703 - 12,9 1,8 September 323.560 308.125 -15.897 - 4,9 4.092 -764 - 15,7 5.114 -1.052 - 17,1 6.229 -914 - 12,8 1,8 Oktober 320.429 304.660 -17.310 - 5,4 4.041 -700 - 14,8 5.220 -797 - 13,2 6.508 -700 - 9,7 1,8 November 317.982 301.998 -18.464 - 5,8 3.778 -964 - 20,3 5.216 -679 - 11,5 6.991 -78 - 1,1 1,8 Dezember 316.939 300.494 -19.177 - 6,0 3.412 -1.193 - 25,9 5.260 -516 - 8,9 7.773 720 10,2 1,8 2016 gleitend 348.239 328.806 -23.791 - 6,7 5.790 47 0,8 6.581 -901 - 12,0 7.063 -675 - 8,7 1,7 2017 gleitend 329.880 313.985 -14.820 - 4,5 4.157 -1.633 - 28,2 5.360 -1.221 - 18,6 6.378 -684 - 9,7 1,8 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die farbig markierten Daten sind vorläufige hochgerechnete Werte. Seite 6 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Bestand an PERS davon Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Regelleistungsberechtigte (RLB) Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) Veränderung gegenüber Vorjahresmonat vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) Personen pro Bedarfsgemein - schaft Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.1 Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) nach Personengruppen Analyse Personen (PERS) - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - Leistungsberechtigte (LB) - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - Nicht Leistungsberechtigte (NLB) - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 7 von 75 Sachsen Zeitreihe "Methodische Hinweise - Schematische Darstellung der Berichtssystematik" Im Dezember 2017 erhielten 316.939 Personen in 179.583 Bedarfsgemeinschaften (BG) Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit lebten in einer Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 1,8 Personen. Von den Personen in BG waren 303.906 Leistungsberechtigte (LB) und 13.033 Nicht Leistungsberechtigte (NLB). 1. Die Angaben zu Personen und Bedarfsgemeinschaften beruhen auf Auswertungen aus dem IT-Fachverfahren der BA und auf Datenlieferungen kommunaler Träger über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II. 2. Aufgrund nachträglicher Bewilligungen und Aufhebungen sind stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von drei Monaten zu erzielen. Damit für die Beurteilung der aktuellen Entwicklung dennoch zeitnahe Informationen zur Verfügung stehen, werden die Eckwerte für Personen und Bedarfsgemeinschaften auf den erwarteten 3-Monatswert hochgerechnet. 3. Ausführliche Informationen zur Abbildung der Personengruppen in der Grundsicherungsstatistik SGB II sind unter den Methodischen Hinweisen im Anhang zu finden: Methodische Hinweise-50 -40 -30 -20 -10 0 0 100 200 300 400 500 600 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 -50 -40 -30 -20 -10 0 0 100 200 300 400 500 600 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 -15 -10 -5 0 5 10 15 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.2 Bedarfsgemeinschaften (BG) und Regelleistungsberechtigte (RLB) absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 2016 200.690 x x -14.931 -6,9 328.806 x x -23.791 -6,7 250.028 76,0 78.777 24,0 1,6 2017 188.073 x x -12.617 -6,3 313.985 x x -14.820 -4,5 236.159 75,2 77.826 24,8 1,7 Januar 2016 205.185 -477 - 0,2 -17.327 - 7,8 334.331 -1.388 - 0,4 -29.442 - 8,1 254.808 76,2 79.523 23,8 1,6 Februar 206.271 1.086 0,5 -16.398 - 7,4 335.919 1.588 0,5 -27.944 - 7,7 256.315 76,3 79.604 23,7 1,6 März 205.949 -322 - 0,2 -16.635 - 7,5 335.600 -319 - 0,1 -28.538 - 7,8 256.123 76,3 79.477 23,7 1,6 April 205.247 -702 - 0,3 -16.058 - 7,3 334.469 -1.131 - 0,3 -27.717 - 7,7 255.023 76,2 79.446 23,8 1,6 Mai 203.908 -1.339 - 0,7 -15.414 - 7,0 332.602 -1.867 - 0,6 -26.431 - 7,4 253.423 76,2 79.179 23,8 1,6 Juni 202.333 -1.575 - 0,8 -15.390 - 7,1 330.243 -2.359 - 0,7 -26.513 - 7,4 251.429 76,1 78.814 23,9 1,6 Juli 200.638 -1.695 - 0,8 -14.850 - 6,9 328.832 -1.411 - 0,4 -24.518 - 6,9 249.971 76,0 78.861 24,0 1,6 August 199.175 -1.463 - 0,7 -14.534 - 6,8 327.547 -1.285 - 0,4 -22.840 - 6,5 248.877 76,0 78.670 24,0 1,6 September 196.919 -2.256 - 1,1 -14.022 - 6,6 324.022 -3.525 - 1,1 -19.498 - 5,7 245.984 75,9 78.038 24,1 1,6 Oktober 195.242 -1.677 - 0,9 -13.390 - 6,4 321.970 -2.052 - 0,6 -18.803 - 5,5 243.956 75,8 78.014 24,2 1,6 November 194.176 -1.066 - 0,5 -12.730 - 6,2 320.462 -1.508 - 0,5 -17.200 - 5,1 242.717 75,7 77.745 24,3 1,7 Dezember 193.241 -935 - 0,5 -12.421 - 6,0 319.671 -791 - 0,2 -16.048 - 4,8 241.715 75,6 77.956 24,4 1,7 Januar 2017 193.404 163 0,1 -11.781 - 5,7 321.633 1.962 0,6 -12.698 - 3,8 242.420 75,4 79.213 24,6 1,7 Februar 193.933 529 0,3 -12.338 - 6,0 322.797 1.164 0,4 -13.122 - 3,9 243.414 75,4 79.383 24,6 1,7 März 193.608 -325 - 0,2 -12.341 - 6,0 322.390 -407 - 0,1 -13.210 - 3,9 243.268 75,5 79.122 24,5 1,7 April 192.584 -1.024 - 0,5 -12.663 - 6,2 321.054 -1.336 - 0,4 -13.415 - 4,0 242.193 75,4 78.861 24,6 1,7 Mai 191.256 -1.328 - 0,7 -12.652 - 6,2 319.342 -1.712 - 0,5 -13.260 - 4,0 240.599 75,3 78.743 24,7 1,7 Juni 189.771 -1.485 - 0,8 -12.562 - 6,2 317.267 -2.075 - 0,6 -12.976 - 3,9 238.745 75,3 78.522 24,7 1,7 Juli 188.266 -1.505 - 0,8 -12.372 - 6,2 315.180 -2.087 - 0,7 -13.652 - 4,2 236.984 75,2 78.196 24,8 1,7 August 186.935 -1.331 - 0,7 -12.240 - 6,1 312.884 -2.296 - 0,7 -14.663 - 4,5 235.060 75,1 77.824 24,9 1,7 September 184.301 -2.634 - 1,4 -12.618 - 6,4 308.125 -4.759 - 1,5 -15.897 - 4,9 231.291 75,1 76.834 24,9 1,7 Oktober 182.397 -1.904 - 1,0 -12.845 - 6,6 304.660 -3.465 - 1,1 -17.310 - 5,4 228.460 75,0 76.200 25,0 1,7 November 180.841 -1.556 - 0,9 -13.335 - 6,9 301.998 -2.663 - 0,9 -18.464 - 5,8 226.389 75,0 75.608 25,0 1,7 Dezember 179.583 -1.259 - 0,7 -13.658 - 7,1 300.494 -1.503 - 0,5 -19.177 - 6,0 225.083 74,9 75.411 25,1 1,7 2016 gleitend 200.690 x x -14.931 - 6,9 328.806 x x -23.791 - 6,7 250.028 76,0 78.777 24,0 1,6 2017 gleitend 188.073 x x -12.617 - 6,3 313.985 x x -14.820 - 4,5 236.159 75,2 77.826 24,8 1,7 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die farbig markierten Daten sind vorläufige hochgerechnete Werte. Seite 8 von 75 Sachsen Zeitreihe RLB pro Bedarfsgemein - schaft Zeit Vormonat Vorjahresmonat Vormonat Bestand nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (NEF) Anteil (ELB) an Spalte 6 Anteil (NEF) an Spalte 6 Bestand erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) davon Bestand Veränderung gegenüber Bestand Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Regelleistungsberechtigte (RLB)Bedarfsgemeinschaften (BG) Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.2 Bedarfsgemeinschaften (BG) und Regeleistungsberechtigte (RLB) Analyse Bedarfsgemeinschaften - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - Regelleistungsberechtigte - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 9 von 75 Sachsen Zeitreihe "Methodische Hinweise - Schematische Darstellung der Berichtssystematik" Im Dezember 2017 hatten 300.494 Regelleistungsberechtigte in 179.583 Bedarfsgemeinschaften (BG) Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Damit lebten in einer Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt 1,7 Regelleistungsberechtigte (im Vergleich zu 1,8 Personen je BG; vgl. Tab.1.1). Von den Regelleistungsberechtigten waren 74,9% erwerbsfähig und 25,1% nicht erwerbsfähig. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften hat sich gegenüber dem Vormonat um 1.259 oder 0,7% vermindert und im Vergleich zum Vorjahr um 13.658 oder 7,1% reduziert. Die Zahl der Regelleistungsberechtigten ist im Vergleich zum Vormonat um 1.503 oder 0,5% zurückgegangen und im Vergleich zum Vorjahr hat sie sich um 19.177 oder 6,0% verringert. Von den Bedarfsgemeinschaften im August 2017 sind 60,1% Single-BG, 18,0% Alleinerziehende-BG, 9,4% Partner-BG ohne und 11,2% mit Kindern. (vgl. Tab. 1.3). Die Bedeutung der Single-BG ist dahingehend zu relativieren, dass 65,3% der Leistungsberechtigten nicht allein in einem Haushalt leben. -14 -25 -20 -15 -10 -5 0 0 50 100 150 200 250 300 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar -19 -50 -40 -30 -20 -10 0 0 100 200 300 400 500 600 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Methodische Hinweise 1. Die Angaben zu Personen und Bedarfsgemeinschaften beruhen auf Auswertungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Datenlieferungen kommunaler Träger über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II. 2. Aufgrund nachträglicher Bewilligungen und Aufhebungen sind stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von drei Monaten zu erzielen. Damit für die Beurteilung der aktuellen Entwicklung dennoch zeitnahe Informationen zur Verfügung stehen, werden die Eckwerte für Personen und Bedarfsgemeinschaften auf den erwarteten 3-Monatswert hochgerechnet. 3. Ausführliche Informationen zur Abbildung der Personengruppen in der Grundsicherungsstatistik SGB II sind unter den Methodischen Hinweisen im Anhang zu finden: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.3 Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Größe und Typ Sachsen August 2017 August Juli 2017 Juni 2017 Mai 2017 April 2017 März 2017 absolut in % absolut in % in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Bedarfsgemeinschaften 186.935 100,0 -1.331 - 0,7 -12.240 - 6,1 - 6,2 - 6,2 - 6,2 - 6,2 - 6,0 davon nach Größe der BG mit 1 Person 112.468 60,2 -810 - 0,7 -6.333 - 5,3 - 5,3 - 5,5 - 5,4 - 5,3 - 5,1 mit 2 Personen 37.527 20,1 -223 - 0,6 -4.540 - 10,8 - 11,1 - 11,1 - 11,2 - 11,3 - 11,2 mit 3 Personen 18.863 10,1 -221 - 1,2 -1.664 - 8,1 - 7,9 - 7,9 - 8,1 - 8,1 - 7,6 mit 4 Personen 10.649 5,7 -23 - 0,2 -317 - 2,9 - 2,6 - 2,1 - 2,7 - 2,3 - 2,4 mit 5 und mehr Personen 7.428 4,0 -54 - 0,7 614 9,0 9,8 11,0 11,4 11,5 10,9 darunter nach Typ der BG 1) Single-BG 112.331 60,1 -853 - 0,8 -6.272 - 5,3 - 5,3 - 5,5 - 5,3 - 5,3 - 5,0 Alleinerziehende-BG 33.640 18,0 -273 - 0,8 -2.532 - 7,0 - 7,1 - 6,8 - 6,9 - 7,0 - 6,4 mit 1 Kind 19.662 10,5 -111 - 0,6 -1.821 - 8,5 - 9,0 - 8,5 - 8,8 - 9,0 - 8,4 mit 2 Kindern 9.800 5,2 -137 - 1,4 -711 - 6,8 - 6,3 - 6,5 - 6,6 - 6,4 - 5,7 mit 3 und mehr Kindern 4.178 2,2 -25 - 0,6 0 - 0,8 1,6 2,0 1,9 2,2 Partner-BG ohne Kinder 17.638 9,4 -118 - 0,7 -2.748 - 13,5 - 13,9 - 14,0 - 14,1 - 14,2 - 14,4 Partner-BG mit Kindern 20.900 11,2 -132 - 0,6 -457 - 2,1 - 1,7 - 1,4 - 1,7 - 1,6 - 1,9 mit 1 Kind 8.223 4,4 -76 - 0,9 -727 - 8,1 - 8,0 - 8,0 - 8,3 - 8,4 - 8,4 mit 2 Kindern 7.014 3,8 -36 - 0,5 -305 - 4,2 - 3,6 - 3,2 - 3,6 - 2,8 - 3,1 mit 3 und mehr Kindern 5.663 3,0 -20 - 0,4 575 11,3 12,2 13,2 13,4 12,8 12,1 1) Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 10 von 75 Veränderung jeweils gegenüber Vorjahresmonat Bestand an Bedarfsgemeinschaften Merkmal Anteil in % Veränderung gegenüber 2017 Vormonat Vorjahresmonat Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.3 Bedarfsgemeinschaften (BG) nach Größe und Typ Größe der BG Größe der BG Typ der BG 1) Typ der BG 1) 1) Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 11 von 75 Sachsen August 2017 -5,3 -10,8 -8,1 -2,9 9,0 -5,3 -7,0 -13,5 -2,1 BG mit einer Person BG mit zwei Personen BG mit drei Personen BG mit vier Personen BG mit fünf und mehr Personen Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften nach Größe und Typ - Veränderung gegenüber Vorjahresmonat in Prozent - 60,2 20,1 10,1 5,7 4,0 60,1 18,0 9,4 11,2 BG mit einer Person BG mit zwei Personen BG mit drei Personen BG mit vier Personen BG mit fünf und mehr Personen Single-BG Alleinerziehende-BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Bedarfsgemeinschaften nach Größe und Typ - Anteil an allen Bedarfsgemeinschaften in Prozent - Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.4 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren darunter mit Kindern unter 18 Jahren mit Kindern unter 3 Jahren mit Kindern unter 6 Jahren Anzahl der Kinder unter 3 Jahren Anzahl der Kinder unter 6 Jahren absolut Anteil in % an Sp. 4 absolut Anteil in % an Sp. 4 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2015 215.621 62.046 28,8 103.212 18.290 8,5 29,5 19.731 19,1 31.775 14,7 51,2 39.315 38,1 2016 200.690 57.991 28,9 98.713 17.423 8,7 30,0 18.857 19,1 29.865 14,9 51,5 37.329 37,8 Januar 2016 205.185 59.204 28,9 99.579 17.572 8,6 29,7 18.959 19,0 30.357 14,8 51,3 37.704 37,9 Februar 206.271 59.421 28,8 99.989 17.633 8,5 29,7 19.016 19,0 30.402 14,7 51,2 37.725 37,7 März 205.949 59.102 28,7 99.611 17.664 8,6 29,9 19.034 19,1 30.367 14,7 51,4 37.698 37,8 April 205.247 58.872 28,7 99.477 17.612 8,6 29,9 19.015 19,1 30.284 14,8 51,4 37.647 37,8 Mai 203.908 58.608 28,7 99.234 17.552 8,6 29,9 18.969 19,1 30.187 14,8 51,5 37.584 37,9 Juni 202.333 58.209 28,8 98.813 17.479 8,6 30,0 18.886 19,1 30.004 14,8 51,5 37.428 37,9 Juli 200.638 58.084 28,9 98.935 17.416 8,7 30,0 18.831 19,0 29.892 14,9 51,5 37.354 37,8 August 199.175 57.818 29,0 98.692 17.388 8,7 30,1 18.826 19,1 29.688 14,9 51,3 37.170 37,7 September 196.919 57.003 28,9 97.689 17.234 8,8 30,2 18.697 19,1 29.453 15,0 51,7 36.958 37,8 Oktober 195.242 56.776 29,1 97.667 17.210 8,8 30,3 18.717 19,2 29.345 15,0 51,7 36.934 37,8 November 194.176 56.445 29,1 97.338 17.134 8,8 30,4 18.615 19,1 29.193 15,0 51,7 36.809 37,8 Dezember 193.241 56.351 29,2 97.530 17.179 8,9 30,5 18.721 19,2 29.212 15,1 51,8 36.933 37,9 Januar 2017 193.404 56.454 29,2 98.063 17.219 8,9 30,5 18.770 19,1 29.284 15,1 51,9 36.993 37,7 Februar 193.933 56.590 29,2 98.451 17.208 8,9 30,4 18.724 19,0 29.263 15,1 51,7 36.974 37,6 März 193.608 56.251 29,1 98.071 17.187 8,9 30,6 18.722 19,1 29.201 15,1 51,9 36.910 37,6 April 192.584 55.872 29,0 97.750 17.088 8,9 30,6 18.644 19,1 29.010 15,1 51,9 36.790 37,6 Mai 191.256 55.621 29,1 97.507 17.010 8,9 30,6 18.584 19,1 28.936 15,1 52,0 36.707 37,6 Juni 189.771 55.355 29,2 97.200 17.016 9,0 30,7 18.624 19,2 28.804 15,2 52,0 36.603 37,7 Juli 188.266 55.085 29,3 96.930 16.967 9,0 30,8 18.575 19,2 28.741 15,3 52,2 36.553 37,7 August 186.935 54.759 29,3 96.391 16.878 9,0 30,8 18.513 19,2 28.527 15,3 52,1 36.299 37,7 September #NV #NV #WERT! #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #WERT! #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #WERT! #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #WERT! #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 205.071 59.187 28,9 99.792 17.626 8,6 29,8 19.031 19,1 30.381 14,8 51,3 37.769 37,8 2017 gleitend 192.445 56.047 29,1 97.549 17.111 8,9 30,5 18.659 19,1 29.081 15,1 51,9 36.789 37,7 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 12 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Anteil in % an Spalte 2 Bestand an BG Bestand BG Anteil in % an Spalte 1 Anzahl der Kinder unter 18 Jahren Bestand BG Anteil in % an Spalte 1 Anteil in % an Spalte 2 Bestand BG Anteil in % an Spalte 1 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.4 Bedarfsgemeinschaften (BG) mit Kindern unter 18 Jahren Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 13 von 75 Im August 2017 lebten in 54.759 oder in 29,3% aller Bedarfsgemeinschaften 96.391 Kinder unter 18 Jahren. In 16.878 oder 30,8 % der Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern gab es Kinder unter 3 Jahren und in 28.527 oder 52,1% dieser Bedarfsgemeinschaften Kinder unter 6 Jahren. Von den 96.391 minderjährigen Kindern hatten 18.513 oder 19,2% das 3. Lebensjahr und 36.299 oder 37,7% das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Sachsen August 2017 29,3% Alle Bedarfsgemeinschaften BG mit Kindern unter 18 Jahren 30,8% Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern BG mit Kindern unter 3 Jahren 52,1% Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern BG mit Kindern unter 6 Jahren Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.5 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2015 151.410 -5.262 - 3,4 3,6 177.378 3.220 1,8 4,2 352.597 2016 152.995 1.585 1,0 3,9 168.612 -8.766 - 4,9 4,3 328.806 Januar 2016 13.769 -1.861 - 11,9 4,1 15.121 1.431 10,5 4,5 334.331 Februar 14.350 954 7,1 4,3 12.704 -563 - 4,2 3,8 335.919 März 12.257 -511 - 4,0 3,6 12.435 -73 - 0,6 3,7 335.600 April 12.454 639 5,4 3,7 13.489 -229 - 1,7 4,0 334.469 Mai 11.496 1.229 12,0 3,4 13.199 -195 - 1,5 3,9 332.602 Juni 10.933 92 0,8 3,3 13.186 37 0,3 4,0 330.243 Juli 12.905 1.620 14,4 3,9 14.215 -481 - 3,3 4,3 328.832 August 13.300 211 1,6 4,0 14.638 -1.457 - 9,1 4,5 327.547 September 12.829 -142 - 1,1 3,9 16.361 -3.359 - 17,0 5,0 324.022 Oktober 13.141 -1.141 - 8,0 4,1 15.255 -1.764 - 10,4 4,7 321.970 November 12.800 156 1,2 4,0 14.383 -1.341 - 8,5 4,5 320.462 Dezember 12.761 339 2,7 4,0 13.626 -772 - 5,4 4,3 319.671 Januar 2017 14.693 924 6,7 4,6 12.683 -2.438 - 16,1 4,0 321.633 Februar 12.692 -1.658 - 11,6 3,9 11.585 -1.119 - 8,8 3,6 322.797 März 11.017 -1.240 - 10,1 3,4 11.421 -1.014 - 8,2 3,5 322.390 April 10.548 -1.906 - 15,3 3,3 11.937 -1.552 - 11,5 3,7 321.054 Mai 10.130 -1.366 - 11,9 3,2 11.858 -1.341 - 10,2 3,7 319.342 Juni 9.710 -1.223 - 11,2 3,0 11.806 -1.380 - 10,5 3,7 317.267 Juli 10.438 -2.467 - 19,1 3,3 12.550 -1.665 - 11,7 4,0 315.180 August 11.181 -2.119 - 15,9 3,5 13.454 -1.184 - 8,1 4,3 312.884 September #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 153.783 3.511 2,3 3,8 175.848 154 0,1 4,4 334.768 2017 gleitend 141.940 -11.843 - 7,7 3,7 156.919 -18.929 - 10,8 4,1 319.889 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" 1) Zugangs- bzw. Abgangsrate = Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Seite 14 von 75 Sachsen Zeitreihe Bestand Zeit Zugang Zugangsrate 1) Abgang Abgangsrate 1)Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.5 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 15 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Beim Zugang von Regelleistungsberechtigten ist im August 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Abnahme um 15,9% und beim Abgang ein Abnahme von 8,1% zu verzeichnen. Im gleitenden Jahreszeitraum September 2016 bis August 2017 kamen monatsdurchschnittlich 3,7% Regelleistungsberechtigte zum jeweiligen Vormonatsbestand neu hinzu (Zugangsrate), während gleichzeitig 4,1% der Regelleistungsberechtigten die Grundsicherung - wenigstens zeitweise - verließen (Abgangsrate). Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum blieb die Zugangsrate und die Abgangsrate praktisch unverändert. Von den Regelleistungsberechtigten, die im Zeitraum September 2016 bis August 2017 die Grundsicherung verließen, bekamen 32,6% innerhalb von 3 Monaten erneut SGB II- Leistungen (vgl. Tab.1.6). 0,0 2,0 4,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zu- und Abgangsraten von Regelleistungsberechtigten Zugangsrate Abgangsrate - 8,4 1,6 - 15,9 -30,0 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zugang von Regelleistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - 3,9 - 9,1 - 8,1 -30,0 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgang von Regelleistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - Methodische Hinweise 1. Angaben zu Bewegungen liegen aus den IT-Fachverfahren der BA und über XSozial- BA-SGB II vor. 2. Als Bewegungen werden Zu- und Abgänge über Statusänderungen definiert. Berücksichtigt werden alle Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei aufeinander folgenden Stichtagen. Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage andauern, werden nicht als Bewegung gezählt. Dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 3. Abgangs- und Zugangsraten = Abgang bzw. Zugang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Die Zugangsrate kann interpretiert werden als Brutto- Zuwachsrate, die Abgangsrate entsprechend als Brutto-Schrumpfungsrate und als Wahrscheinlichkeit, den Regelleistungsbezug zu beenden. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.6 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II Vorbezug innerhalb der letzten 3 Monate Vorbezug länger als 3 Monate zurück Anteil in % Anteil in % Anteil in % 1 2 3 4 5 6 2015 151.410 42,6 37,2 177.378 32,3 352.597 2016 152.995 39,8 33,7 168.612 32,2 328.806 Januar 2016 13.769 43,0 34,5 15.121 36,3 334.331 Februar 14.350 45,1 33,1 12.704 32,1 335.919 März 12.257 38,6 35,1 12.435 30,8 335.600 April 12.454 35,3 34,8 13.489 29,7 334.469 Mai 11.496 39,3 33,2 13.199 28,7 332.602 Juni 10.933 39,5 32,1 13.186 32,1 330.243 Juli 12.905 34,2 36,9 14.215 29,5 328.832 August 13.300 37,1 37,4 14.638 29,4 327.547 September 12.829 37,2 34,7 16.361 31,3 324.022 Oktober 13.141 40,6 31,5 15.255 31,7 321.970 November 12.800 42,3 31,8 14.383 37,3 320.462 Dezember 12.761 43,9 29,2 13.626 37,7 319.671 Januar 2017 14.693 41,3 36,3 12.683 34,7 321.633 Februar 12.692 43,3 34,4 11.585 32,5 322.797 März 11.017 38,9 36,3 11.421 30,8 322.390 April 10.548 36,8 36,5 11.937 29,3 321.054 Mai 10.130 41,6 33,6 11.858 31,3 319.342 Juni 9.710 39,9 36,1 11.806 31,0 317.267 Juli 10.438 38,5 39,3 12.550 30,9 315.180 August 11.181 42,6 35,6 13.454 31,2 312.884 September Oktober November Dezember 2016 gleitend 153.783 41,9 34,0 175.848 32,3 334.768 2017 gleitend 141.940 40,7 34,5 156.919 32,6 319.889 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. Seite 16 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Zeit Bestand Zugang Abgang Insgesamt darunter mit vorherigem Regelleistungsbezug Insgesamt dar. mit erneutem Regelleistungsbezug innerhalb der folgenden 3 Monate Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 1.6 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: Regelleistungsberechtigte (RLB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II - Gleitende Jahreswerte von September 2016 bis August 2017 - Zugang Abgang 141.940 156.919 darunter Bestand an Regelleistungsberechtigten Vorbezug SGB II 40,7 % erneut im Regel- innerhalb der letzten 3 Monate leistungsbezug SGB II 32,6 % innerhalb der folgenden Vorbezug SGB II 34,5 % 3 Monate länger als 3 Monate zurück Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 17 von 75 319.889 Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" 40,7% der im gleitenden Jahreszeitraum September 2016 bis August 2017 zugegangenen Regelleistungsberechtigten waren in den letzten drei Monaten schon einmal im Regelleistungsbezug, bei 34,5% lag dieser mehr als drei Monate zurück. Von den Regelleistungsberechtigten, die die Grundsicherung im gleichen Zeitraum verließen, erhielten 32,6% innerhalb von drei Monaten erneut SGB II-Regelleistungen. Sachsen August 2017 Methodische Hinweise 1. Bei Zugängen wird der Zeitraum zwischen Zugangsdatum und Beendigung des letzten SGB II-Leistungszeitraums betrachtet, bei Abgängen die Dauer der Unterbrechung zwischen Abgangsdatum und nächstem erneuten Zugangsdatum. Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage dauern, werden nicht gezählt. Dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 2. Die Begrenzung des Anschlussbezugs auf einen maximalen Zeitraum von drei Monaten nach Abgang beruht darauf, dass die Grundsicherungsdaten nach einer Wartezeit von drei Monaten aufbereitet werden. Dabei dürfte der Anteil der Abgänge, die innerhalb von drei Monaten erneut zugehen, etwas untererfasst sein, da es erfahrungsgemäß nach dem Erhebungsstichtag noch zu nachträglichen Bewilligungen kommt. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Veränderung gegenüber Vormonat Vormonat Vorjahresmonat absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2015 269.294 x x -20.359 - 7,0 10,5 31.885 x x -2.684 - 7,8 10,2 2016 250.028 x x -19.265 - 7,2 9,8 31.962 x x 77 0,2 10,3 Januar 2016 254.808 -620 - 0,2 -23.276 - 8,4 9,9 29.804 94 0,3 -2.483 - 7,7 9,6 Februar 256.315 1.507 0,6 -22.126 - 7,9 10,0 30.679 875 2,9 -1.994 - 6,1 9,9 März 256.123 -192 - 0,1 -22.582 - 8,1 10,0 31.136 457 1,5 -1.799 - 5,5 10,0 April 255.023 -1.100 - 0,4 -22.086 - 8,0 10,0 31.543 407 1,3 -1.480 - 4,5 10,1 Mai 253.423 -1.600 - 0,6 -21.148 - 7,7 9,9 31.840 297 0,9 -1.072 - 3,3 10,2 Juni 251.429 -1.994 - 0,8 -21.176 - 7,8 9,8 32.186 346 1,1 -776 - 2,4 10,3 Juli 249.971 -1.458 - 0,6 -19.757 - 7,3 9,7 32.950 764 2,4 5 0,0 10,6 August 248.877 -1.094 - 0,4 -18.421 - 6,9 9,7 33.084 134 0,4 423 1,3 10,6 September 245.984 -2.893 - 1,2 -17.074 - 6,5 9,6 32.686 -398 - 1,2 1.672 5,4 10,5 Oktober 243.956 -2.028 - 0,8 -15.550 - 6,0 9,5 32.420 -266 - 0,8 2.566 8,6 10,4 November 242.717 -1.239 - 0,5 -14.272 - 5,6 9,5 32.512 92 0,3 2.863 9,7 10,4 Dezember 241.715 -1.002 - 0,4 -13.713 - 5,4 9,4 32.706 194 0,6 2.996 10,1 10,5 Januar 2017 242.420 705 0,3 -12.388 - 4,9 9,4 33.150 444 1,4 3.346 11,2 10,7 Februar 243.414 994 0,4 -12.901 - 5,0 9,5 33.775 625 1,9 3.096 10,1 10,9 März 243.268 -146 - 0,1 -12.855 - 5,0 9,5 34.182 407 1,2 3.046 9,8 11,0 April 242.193 -1.075 - 0,4 -12.830 - 5,0 9,4 34.478 296 0,9 2.935 9,3 11,1 Mai 240.599 -1.594 - 0,7 -12.824 - 5,1 9,4 34.627 149 0,4 2.787 8,8 11,1 Juni 238.745 -1.854 - 0,8 -12.684 - 5,0 9,3 34.731 104 0,3 2.545 7,9 11,2 Juli 236.984 -1.761 - 0,7 -12.987 - 5,2 9,2 34.928 197 0,6 1.978 6,0 11,2 August 235.060 -1.924 - 0,8 -13.817 - 5,6 9,1 34.576 -352 - 1,0 1.492 4,5 11,1 September 231.291 -3.769 - 1,6 -14.693 - 6,0 9,0 #NV #NV Oktober 228.460 -2.831 - 1,2 -15.496 - 6,4 8,9 #NV #NV November 226.389 -2.070 - 0,9 -16.328 - 6,7 8,8 #NV #NV Dezember 225.083 -1.306 - 0,6 -16.632 - 6,9 8,8 #NV #NV 2016 gleitend 250.028 . . -19.265 - 7,2 9,8 31.121 . . -1.575 - 4,8 10,0 2017 gleitend 236.159 . . -13.870 - 5,5 9,2 33.731 . . 2.610 8,4 10,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. Die farbig markierten Daten sind vorläufige hochgerechnete Werte. 1) Zur Berechnung der ELB-Quote werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Altersgrenze ins Verhältnis gesetzt. 2) Zur Berechnung der ELB-Quote für unter 25-Jährige werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) von 15 bis unter 25 Jahren zur Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 25 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Seite 18 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Veränderung gegenüber Vorjahresmonat ELB insgesamt darunter: ELB unter 25 Jahren Bestand ELB- Quote1) Bestand ELB-Quote für unter 25-Jährige 2) Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.1 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Analyse Erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - Erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 19 von 75 Sachsen Zeitreihe Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren im August 2017 39,9% arbeitslos gemeldet (vgl. 2.2), 29,6% verfügten über Einkommen aus Erwerbstätigkeit (vgl. 2.4) und 1,8% bezogen parallel Arbeitslosengeld nach dem SGB III (vgl. 2.6). Jüngere ELB unter 25 Jahren stellten im August 2017, dem aktuellst verfügbaren Wartezeitwert, 14,7% der ELB gesamt. Im August waren damit 34.576 der ELB unter 25 Jahren alt. Ihre Hilfequote lag bei 11,1%. Frauen und Männer waren im August 2017 mit 49,4% und 50,6% unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten etwa gleich stark vertreten. Jüngere unter 25 Jahren stellen 14,7% und Ältere ab 55 Jahren 21,1%. Der Anteil der Ausländer betrug 15,6%. Im Vorjahresvergleich gab es folgende Entwicklungen: Eine Zunahme errechnet sich bei Jüngeren unter 25 Jahren um 4,5% während bei Älteren ab 55 Jahren ein Rückgang von 6,1% zu verzeichnen ist. Die Vorjahresveränderung bei Frauen und Männern betrug -6,2% bzw. -4,9% (vgl. 2.7). "Methodische Hinweise - Schematische Darstellung der Berichtssystematik" Im Dezember 2017 waren 225.083 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) registriert. Gegenüber dem Vormonat hat sich ihre Zahl um 1.306 reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Dezember 2017 um 16.632 oder 6,9 % gesunken, nach 16.328 oder 6,7% im November. 8,8% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter erhielten im Dezember Leistungen aus der Grundsicherung. -17 -40 -30 -20 -10 0 0 50 100 150 200 250 300 350 400 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar +1 -20 -15 -10 -5 0 5 0 10 20 30 40 50 60 70 2009… 2010… 2011… 2012… 2013… 2014… 2015… 2016… 2017… 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar SGB II-Hilfequoten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ELB-Quote ELB-Quote für unter 25-Jährige Methodische Hinweise 1. Die Angaben zu Personen und Bedarfsgemeinschaften beruhen auf Auswertungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Datenlieferungen kommunaler Träger über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II. 2. Aufgrund nachträglicher Bewilligungen und Aufhebungen sind stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von drei Monaten zu erzielen. Damit für die Beurteilung der aktuellen Entwicklung dennoch zeitnahe Informationen zur Verfügung stehen, werden die Eckwerte für Personen und Bedarfsgemeinschaften auf den erwarteten 3-Monatswert hochgerechnet. 3. Ausführliche Informationen zur Abbildung der Personengruppen in der Grundsicherungsstatistik SGB II sind unter den Methodischen Hinweisen im Anhang zu finden: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und Arbeitslosigkeit absolut Anteil anSp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % absolut Anteil an Sp. 1 in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 2015 269.294 121.045 44,9 148.249 55,1 26.227 9,7 52.508 19,5 14.159 5,3 13.757 5,1 17.686 6,6 12.006 4,5 11.906 4,4 2016 250.028 109.515 43,8 140.513 56,2 27.656 11,1 46.498 18,6 14.360 5,7 13.287 5,3 17.539 7,0 9.874 3,9 11.299 4,5 Januar 2016 254.808 119.068 46,7 135.740 53,3 21.176 8,3 47.548 18,7 13.545 5,3 13.204 5,2 17.867 7,0 10.830 4,3 11.570 4,5 Februar 256.315 119.933 46,8 136.382 53,2 21.418 8,4 47.876 18,7 13.912 5,4 13.249 5,2 17.716 6,9 10.706 4,2 11.505 4,5 März 256.123 118.285 46,2 137.838 53,8 22.635 8,8 48.011 18,7 14.022 5,5 13.229 5,2 18.001 7,0 10.568 4,1 11.372 4,4 April 255.023 114.889 45,1 140.134 54,9 25.123 9,9 47.826 18,8 14.206 5,6 13.229 5,2 18.015 7,1 10.449 4,1 11.286 4,4 Mai 253.423 111.059 43,8 142.364 56,2 27.912 11,0 47.940 18,9 14.344 5,7 13.273 5,2 17.710 7,0 10.177 4,0 11.008 4,3 Juni 251.429 107.958 42,9 143.471 57,1 29.694 11,8 47.559 18,9 14.535 5,8 13.350 5,3 17.315 6,9 9.981 4,0 11.037 4,4 Juli 249.971 108.510 43,4 141.461 56,6 28.809 11,5 46.612 18,6 13.776 5,5 13.476 5,4 17.133 6,9 9.814 3,9 11.841 4,7 August 248.877 105.841 42,5 143.036 57,5 29.524 11,9 46.513 18,7 14.582 5,9 13.463 5,4 17.281 6,9 9.633 3,9 12.040 4,8 September 245.984 102.125 41,5 143.859 58,5 31.997 13,0 45.901 18,7 14.600 5,9 13.245 5,4 17.325 7,0 9.378 3,8 11.413 4,6 Oktober 243.956 101.491 41,6 142.465 58,4 32.180 13,2 44.992 18,4 14.764 6,1 13.162 5,4 17.244 7,1 9.129 3,7 10.994 4,5 November 242.717 101.484 41,8 141.233 58,2 31.894 13,1 44.077 18,2 14.963 6,2 13.166 5,4 17.297 7,1 8.964 3,7 10.872 4,5 Dezember 241.715 103.538 42,8 138.177 57,2 29.504 12,2 43.125 17,8 15.074 6,2 13.398 5,5 17.566 7,3 8.862 3,7 10.648 4,4 Januar 2017 242.420 106.478 43,9 135.942 56,1 28.480 11,7 41.398 17,1 15.423 6,4 13.530 5,6 17.598 7,3 8.754 3,6 10.759 4,4 Februar 243.414 106.143 43,6 137.271 56,4 29.497 12,1 41.479 17,0 15.692 6,4 13.563 5,6 17.814 7,3 8.698 3,6 10.528 4,3 März 243.268 104.327 42,9 138.941 57,1 30.680 12,6 41.939 17,2 15.915 6,5 13.637 5,6 17.773 7,3 8.668 3,6 10.329 4,2 April 242.193 101.087 41,7 141.106 58,3 32.363 13,4 42.402 17,5 16.237 6,7 13.576 5,6 17.731 7,3 8.613 3,6 10.184 4,2 Mai 240.599 97.385 40,5 143.214 59,5 34.172 14,2 42.839 17,8 16.383 6,8 13.645 5,7 17.461 7,3 8.587 3,6 10.127 4,2 Juni 238.745 95.876 40,2 142.869 59,8 33.989 14,2 42.476 17,8 16.606 7,0 13.773 5,8 17.200 7,2 8.537 3,6 10.288 4,3 Juli 236.984 96.583 40,8 140.401 59,2 32.351 13,7 42.009 17,7 15.322 6,5 13.908 5,9 17.121 7,2 8.493 3,6 11.197 4,7 August 235.060 93.789 39,9 141.271 60,1 32.802 14,0 42.224 18,0 15.853 6,7 13.863 5,9 16.847 7,2 8.455 3,6 11.227 4,8 September #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Veränd. VJ abs. / %-Pkt. -13.817 -12.052 - 2,6 -1.765 2,6 3.278 2,1 -4.289 - 0,7 1.271 0,9 400 0,5 -434 0,2 -1.178 - 0,3 -813 - 0,1 in % -5,6 -11,4 x -1,2 x 11,1 x -9,2 x 8,7 x 3,0 x -2,5 x -12,2 x -6,8 x © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 20 von 75 Sonstiges/ Unbekannt Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Warum sind nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos ?" Zeit Bestand an ELB davon arbeitslose ELB nicht arbeitslose ELB davon in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in ungeförderter Erwerbstätigkeit in Sonderregelungen für Ältere (§ 53a SGB II) Sachsen Zeitreihe in Schule, Studium, ungeförderter Ausbildung in Erziehung, Haushalt, Pflege in Arbeitsunfähigkeit Methodische Hinweise Der Status Arbeitslosigkeit wird nach den im Sozialgesetzbuch festgelegten Kriterien vergeben. Danach werden gemeldete Personen als Arbeitslose geführt, wenn sie keine Beschäftigung von mehr als 15 Wochenstunden ausüben, eine solche Beschäftigung suchen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und nicht an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Personen, die wenigstens eines dieser Merkmale nicht erfüllten, werden nicht als arbeitslos geführt. Im SGB II ist insbesondere der § 10 SGB II relevant, der bestimmt unter welchen Bedingungen Arbeit nicht zumutbar ist; darunter fällt insbesondere Erziehung von Kindern, Pflege von Angehörigen und Schulbesuch. In der Tabelle werden die typischen Fallkonstellationen aufgeführt, in denen ELB nicht als arbeitslos zählen. Die statusrelevanten Lebenslagen der nichtarbeitslosen ELB wurden aus der "Statistik der gemeldeten erwerbsfähigen Personen" in die Grundsicherungsstatistik integriert. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.2 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und Arbeitslosigkeit Analyse - Anteile in Prozent - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 21 von 75 darunter nicht arbeitslos, weil … Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Warum_sind_nicht_alle_erwerbsfähigen_Leistungsberechtigten_arbeitslos ?" Im August 2017 waren 93.789 oder 39,9% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) arbeitslos gemeldet. Die 141.271 oder 60,1% der ELB, welche Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, ohne arbeitslos zu sein, können in folgende Gruppen unterschieden werden: 1. Teilnehmer an Maßnahmen der Arbeitsförderung, die weiter Leistungen aus der Grundsicherung beziehen - Anteile jeweils bezogen auf alle ELB - (14,0%); 2. erwerbstätige Leistungsbezieher, die mehr als 15 Wochenstunden arbeiten (18,0%); 3. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, welche die Schule, ein Studium oder eine Ausbildung absolvieren (6,7%); 4. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Kinder erziehen oder Angehörige pflegen (5,9%); 5. erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die arbeitsunfähig erkrankt sind (7,2%) und 6. erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Sonderregellungen für Ältere (3,6%). Der Anteil der Arbeitslosen nach Geschlecht und Alter zeigt deutliche Unterschiede (vgl. 2.3). So sind im August 44,1 % der Männer, aber nur 35,6% der Frauen arbeitslos. Jüngere unter 25 Jahren sind zu 21,6% und Ältere ab 55 Jahren zu 43,3% arbeitslos. Die Gründe: Frauen stehen häufiger als Männer wegen der Betreuung kleiner Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger und junge Menschen wegen Schulbesuch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Bei Älteren spielt die Inanspruchnahme des § 53a SGB II eine Rolle. Sachsen August 2017 - 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte - Anteil an allen ELB in Prozent - 39,9 60,1 14,0 18,0 6,7 5,9 7,2 3,6 4,8 arbeitslos nicht arbeitslos in arbeitsmarktpolitisch . Maßnahmen in ungeförderter Erwerbstätigkeit in Schule, Studium, ungeförderter Ausbild. in Erziehung, Haushalt, Pflege in Arbeitsunfähigkeit in Sonderregelungen für Ältere sonstiges/unbekannt Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Status Methodische Hinweise 1. Die Angaben zu arbeitslosen und nicht-arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beruhen auf einer Verknüpfung der integrierten Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der integrierten Arbeitslosenstatistik. 2. Die Angaben zu den arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weichen von den Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II ab (auf Bundesebene etwa um 4%), da wegen nachträglichen Änderungen im Leistungsstatus und kurzzeitigen Leistungsunterbrechungen (ohne Rechtskreiswechsel) nicht alle in der Arbeitslosenstatistik zum Stichtag erfassten SGB II-Arbeitslosen auch Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung sind. 3. Die statusrelevanten Lebenslagen der nichtarbeitslosen ELB werden aus der Statistik der gemeldeten erwerbsfähigen Personen entnommen. Mit Berichtsmonat September 2015 wurde das Merkmal „Statusrelevante Lebenslage“ aus der Statistik der gemeldeten erwerbsfähigen Personen in die Grundsicherungsstatistik SGB II integriert. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.3 Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Personenmerkmalen Männer Frauen 15 bis unter25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Deutsche Ausländer 1 2 3 4 5 6 7 8 2015 44,9 49,6 40,4 22,1 48,7 46,0 45,3 40,6 2016 43,8 48,5 39,1 22,0 47,2 46,5 44,4 38,7 Januar 2016 46,7 52,1 41,4 21,9 50,3 49,2 47,3 41,0 Februar 46,8 52,1 41,5 22,9 50,3 49,1 47,3 41,4 März 46,2 51,5 40,9 22,9 49,7 48,6 46,7 41,0 April 45,1 50,0 40,0 22,8 48,5 47,3 45,5 41,4 Mai 43,8 48,5 39,1 22,5 47,2 46,0 44,3 40,0 Juni 42,9 47,3 38,5 22,1 46,3 45,2 43,4 39,0 Juli 43,4 47,4 39,4 23,8 46,8 45,2 43,8 40,2 August 42,5 46,7 38,3 23,2 45,8 44,6 42,9 39,5 September 41,5 45,6 37,4 21,4 44,7 44,2 42,1 37,2 Oktober 41,6 45,9 37,3 20,9 44,8 44,7 42,3 36,9 November 41,8 46,3 37,2 20,0 45,0 45,7 42,8 35,1 Dezember 42,8 47,8 37,7 19,9 46,1 47,5 44,1 34,8 Januar 2017 43,9 49,2 38,5 20,9 47,4 48,3 45,2 36,0 Februar 43,6 48,8 38,3 20,8 47,1 47,8 45,0 35,5 März 42,9 47,8 37,8 20,4 46,3 47,4 44,4 34,1 April 41,7 46,3 37,0 20,1 45,1 46,1 43,3 33,1 Mai 40,5 44,7 36,1 19,8 43,7 44,7 42,0 32,2 Juni 40,2 44,4 35,8 19,7 43,5 44,2 41,6 32,4 Juli 40,8 44,8 36,7 22,5 43,9 43,9 42,0 33,9 August 39,9 44,1 35,6 21,6 43,0 43,3 41,2 33,0 September #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 44,5 49,2 39,8 22,2 48,0 46,6 45,0 40,2 2017 gleitend 41,8 46,3 37,1 20,7 45,1 45,7 43,0 34,4 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 22 von 75 Sachsen Zeitreihe Alter in % Zeit ELB Geschlecht Staatsangehörigkeit Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.3 Anteil arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach Personenmerkmalen Anteil arbeitsloser ELB an allen ELB nach Personenmerkmalen - Anteile in Prozent (Gleitende Jahresdurchschnitte von September 2016 bis August 2017) - Geschlecht Alter Staatsangehörigkeit © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 23 von 75 Sachsen Zeitreihe 46,3 37,1 20,7 45,1 45,7 43,0 34,4 Männer Frauen 15 bis unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Deutsche Ausländer 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Anteil arbeitsloser ELB an allen ELB nach Geschlecht - in Prozent - Männer Frauen 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Anteil arbeitsloser ELB an allen ELB nach Alter - in Prozent - 15 bis unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Anteil arbeitsloser ELB an allen ELB nach Staatsangehörigkeit - in Prozent - Deutsche Ausländer Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.4 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit darunter absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 2015 269.294 87.589 32,5 78.088 29,0 42.119 15,6 15.285 5,7 1.548 26.831 10,0 28.122 10,4 7.847 2,9 10.291 3,8 2016 250.028 77.949 31,2 69.839 27,9 38.787 15,5 12.769 5,1 1.601 26.017 10,4 24.337 9,7 6.714 2,7 8.826 3,5 Januar 2016 254.808 81.057 31,8 72.194 28,3 38.637 15,2 12.714 5,0 1.409 25.921 10,2 25.735 10,1 7.822 3,1 9.634 3,8 Februar 256.315 79.821 31,1 71.042 27,7 38.653 15,1 12.738 5,0 1.356 25.914 10,1 25.755 10,0 6.634 2,6 9.523 3,7 März 256.123 79.685 31,1 70.989 27,7 38.866 15,2 12.751 5,0 1.296 26.114 10,2 25.604 10,0 6.519 2,5 9.418 3,7 April 255.023 79.388 31,1 70.781 27,8 38.921 15,3 12.717 5,0 1.271 26.203 10,3 25.193 9,9 6.667 2,6 9.367 3,7 Mai 253.423 79.481 31,4 71.021 28,0 39.379 15,5 12.805 5,1 1.217 26.573 10,5 24.996 9,9 6.646 2,6 9.210 3,6 Juni 251.429 78.858 31,4 70.569 28,1 39.180 15,6 12.675 5,0 1.174 26.504 10,5 24.818 9,9 6.571 2,6 9.025 3,6 Juli 249.971 78.084 31,2 70.084 28,0 38.705 15,5 12.480 5,0 1.080 26.224 10,5 24.405 9,8 6.974 2,8 8.713 3,5 August 248.877 77.424 31,1 69.451 27,9 39.051 15,7 12.866 5,2 1.604 26.184 10,5 23.721 9,5 6.678 2,7 8.679 3,5 September 245.984 76.660 31,2 69.034 28,1 39.173 15,9 13.176 5,4 2.045 25.996 10,6 23.363 9,5 6.498 2,6 8.312 3,4 Oktober 243.956 75.775 31,1 68.375 28,0 38.891 15,9 13.042 5,3 2.241 25.848 10,6 22.921 9,4 6.563 2,7 8.076 3,3 November 242.717 74.840 30,8 67.496 27,8 38.235 15,8 12.834 5,3 2.285 25.400 10,5 22.694 9,3 6.567 2,7 8.008 3,3 Dezember 241.715 74.314 30,7 67.027 27,7 37.754 15,6 12.433 5,1 2.237 25.320 10,5 22.841 9,4 6.432 2,7 7.944 3,3 Januar 2017 242.420 73.013 30,1 65.835 27,2 36.567 15,1 11.792 4,9 2.267 24.774 10,2 21.971 9,1 7.297 3,0 7.821 3,2 Februar 243.414 71.491 29,4 64.344 26,4 36.342 14,9 11.574 4,8 2.193 24.768 10,2 21.744 8,9 6.258 2,6 7.786 3,2 März 243.268 71.443 29,4 64.371 26,5 36.674 15,1 11.655 4,8 2.163 25.019 10,3 21.578 8,9 6.119 2,5 7.718 3,2 April 242.193 71.365 29,5 64.354 26,6 36.852 15,2 11.703 4,8 2.144 25.149 10,4 21.361 8,8 6.141 2,5 7.642 3,2 Mai 240.599 71.090 29,5 64.154 26,7 37.228 15,5 11.779 4,9 2.103 25.449 10,6 21.092 8,8 5.834 2,4 7.561 3,1 Juni 238.745 70.767 29,6 63.890 26,8 #NV #NV #NV #NV #NV 7.509 3,1 Juli 236.984 70.130 29,6 63.369 26,7 #NV #NV #NV #NV #NV 7.393 3,1 August 235.060 69.601 29,6 62.946 26,8 #NV #NV #NV #NV #NV 7.276 3,1 September #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Ver. VJ Mai abs. / %-Pkt. -12.824 -8.391 - 1,8 -6.867 - 1,4 -2.151 - 0,1 -1.026 - 0,2 886 -1.124 0,1 -3.904 - 1,1 -812 - 0,2 -1.649 - 0,5 in % -5,1 -10,6 x -9,7 x -5,5 x -8,0 x 72,8 -4,2 x -15,6 x -12,2 - 7,5 -17,9 x Ver. VJ August abs. / %-Pkt. -13.817 -7.823 - 1,5 -6.505 - 1,1 . . . . . . . . . . . -1.403 - 0,4 in % -5,6 -10,1 x -9,4 x . . . . . . . . . . . -16,2 x 1) Mehrfachnennungen möglich. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 24 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Bestand an ELB darunter erwerbstätige ELB 1) davon abhängig erwerbstätige ELB darunter selbständig erwerbstätige ELB sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter ausschließlich geringfügig Beschäftigte ohne Beschäftigungsmeldung Vollzeit TeilzeitAuszubildende Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.4 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Art der Erwerbstätigkeit Abhängig erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Beschäftigungsform - Anteil abhängiger und selbständiger Erwerbstätigkeit - Anteil ausschl. geringfügig Beschäftigte, sozialversicherungspflichtig Beschäftigte an allen ELB in Prozent - an allen ELB in Prozent - Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 25 von 75 Sachsen Zeitreihe Im August 2017 verfügten 69.601 oder 29,6% der ELB über Einkommen aus Erwerbstätigkeit, davon 62.946 oder 26,8% als abhängige und 7.276 oder 3,1% als selbständige Erwerbstätige. Angaben zur Art des Beschäftigungsverhältnisses und zur Arbeitszeit liegen aktuell bis Mai 2017 vor. Danach arbeiteten 11.779 oder 4,9% der ELB in einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung, 25.449 oder 10,6% der ELB in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung und 21.092 oder 8,8% in einem ausschließlich geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Im Vorjahresvergleich standen im Mai einem Rückgang bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein Rückgang bei der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung und ein Rückgang bei Selbständigkeit gegenüber. - 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar - 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 35,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Methodische Hinweise 1. Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die über Bruttoeinkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit und/oder über Betriebsgewinn aus selbständiger Tätigkeit verfügen. 2. Für abhängig erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte können über eine integrierte Auswertung mit der Beschäftigungsstatistik Informationen u.a. über die Art des Beschäftigungsverhältnisses (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig) und über die Arbeitszeit gewonnen werden. Auswertungen für erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik haben eine Wartezeit von 6 Monaten. 3. Aufgrund von Datenverarbeitungsfehlern in der Beschäftigungsstatistik, der das Berichtsjahr 2016 betrifft, sind Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung nicht in die Statistik- Datenverarbeitung eingeflossen. Es wird von einer geringfügigen Unterzeichnung der Ergebnisse zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den Personen in der Grundsicherungsstatistik für das Jahr 2016 ausgegangen. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.5 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit: Strukturmerkmale darunter absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 absolut Anteil in % an Sp. 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 ELB Insgesamt 240.599 71.090 29,5 64.154 26,7 37.228 15,5 11.779 4,9 2.103 25.449 10,6 21.092 8,8 5.834 2,4 7.561 3,1 darunter: nach Geschlecht Männer 121.946 32.077 26,3 27.934 22,9 15.754 12,9 7.808 6,4 1.177 7.946 6,5 9.121 7,5 3.059 2,5 4.446 3,6 Frauen 118.644 39.011 32,9 36.218 30,5 21.472 18,1 3.969 3,3 926 17.503 14,8 11.971 10,1 2.775 2,3 3.115 2,6 nach Alter unter 25 Jahren 34.627 4.262 12,3 4.170 12,0 2.706 7,8 1.955 5,6 1.359 751 2,2 1.030 3,0 434 1,3 97 0,3 25 bis unter 55 Jahren 155.476 50.955 32,8 45.602 29,3 28.691 18,5 8.719 5,6 743 19.972 12,8 13.021 8,4 3.890 2,5 5.861 3,8 55 Jahre und älter 50.496 15.873 31,4 14.382 28,5 5.831 11,5 1.105 2,2 1 4.726 9,4 7.041 13,9 1.510 3,0 1.603 3,2 nach Staatsangehörigkeit Deutsche 203.886 62.936 30,9 57.103 28,0 33.330 16,3 10.502 5,2 1.916 22.828 11,2 18.730 9,2 5.043 2,5 6.393 3,1 Ausländer 36.297 8.119 22,4 7.019 19,3 3.885 10,7 1.270 3,5 185 2.615 7,2 2.352 6,5 782 2,2 1.164 3,2 nach Typ der BG 2) Single-BG 114.799 29.654 25,8 26.099 22,7 12.086 10,5 2.487 2,2 628 9.599 8,4 10.880 9,5 3.133 2,7 3.864 3,4 Alleinerziehende-BG 41.974 12.890 30,7 12.065 28,7 8.322 19,8 1.750 4,2 545 6.572 15,7 2.944 7,0 799 1,9 935 2,2 mit 1 Kind 23.520 8.111 34,5 7.597 32,3 5.369 22,8 1.182 5,0 380 4.187 17,8 1.762 7,5 466 2,0 580 2,5 mit 2 Kindern 12.509 3.682 29,4 3.442 27,5 2.365 18,9 432 3,5 113 1.933 15,5 855 6,8 222 1,8 275 2,2 mit 3 und mehr Kindern 5.945 1.097 18,5 1.026 17,3 588 9,9 136 2,3 52 452 7,6 327 5,5 111 1,9 80 1,3 Partner-BG ohne Kinder 32.558 11.920 36,6 10.949 33,6 5.947 18,3 2.154 6,6 244 3.793 11,6 4.079 12,5 923 2,8 1.056 3,2 Partner-BG mit Kindern 46.771 15.237 32,6 13.726 29,3 9.997 21,4 5.003 10,7 430 4.994 10,7 2.835 6,1 894 1,9 1.627 3,5 mit 1 Kind 18.022 6.452 35,8 5.827 32,3 4.184 23,2 2.102 11,7 248 2.082 11,6 1.260 7,0 383 2,1 677 3,8 mit 2 Kindern 15.520 5.486 35,3 4.944 31,9 3.681 23,7 1.830 11,8 118 1.851 11,9 959 6,2 304 2,0 579 3,7 mit 3 und mehr Kindern 13.229 3.299 24,9 2.955 22,3 2.132 16,1 1.071 8,1 64 1.061 8,0 616 4,7 207 1,6 371 2,8 1) Mehrfachnennungen möglich. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2) Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. Seite 26 von 75 Sachsen Mai 2017 Merkmal Bestand an ELB darunter erwerbstätige ELB 1) davon abhängig erwerbstätige ELB darunter selbständig erwerbstätige ELB sozialversicherungs - pflichtig Beschäftigte darunter ausschließlich geringfügig Beschäftigte ohne Beschäftigungsmeldung Vollzeit TeilzeitAuszubildende Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.5 Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Art der Erwerbstätigkeit: Strukturmerkmale Bestand Geschlecht Anteile in Prozent Männer 45% 43% 31% 66% 59% Frauen 55% 57% 69% 34% 41% Alter unter 25 Jahren 6% 5% 3% 17% 1% 25 bis unter 55 Jahren 72% 62% 78% 74% 78% 55 Jahre und älter 22% 33% 19% 9% 21% Staatsangehörigkeit Deutsche 89% 89% 90% 89% 85% Ausländer 11% 11% 10% 11% 15% Typ der BG Single-BG 42% 52% 38% 21% 51% Alleinerziehende-BG 18% 14% 26% 15% 12% Partner-BG ohne Kinder 17% 19% 15% 18% 14% Partner-BG mit Kindern 21% 13% 20% 42% 22% © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 27 von 75 Sachsen Mai 2017 71.090 21.092 25.449 11.779 7.561 Insgesamt Ausschl. geringfügig Beschäftigte Sozverspfl. Beschäftigte in Teilzeit Sozverspfl. Beschäftigte in Vollzeit Selbständige Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.6 Aufstocker: Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 2015 6.618 . . -339 - 4,9 2,5 14,5 5.472 . . -235 - 4,1 4,5 13,5 2016 5.145 . . -1.473 - 22,3 2,1 12,8 4.253 . . -1.219 - 22,3 3,9 12,1 Januar 2016 5.953 395 7,1 -1.565 - 20,8 2,3 11,2 4.938 311 6,7 -1.315 - 21,0 4,1 10,3 Februar 6.229 276 4,6 -1.816 - 22,6 2,4 11,8 5.185 247 5,0 -1.465 - 22,0 4,3 11,0 März 6.035 -194 - 3,1 -1.834 - 23,3 2,4 12,6 4.987 -198 - 3,8 -1.524 - 23,4 4,2 11,8 April 5.565 -470 - 7,8 -1.665 - 23,0 2,2 13,6 4.584 -403 - 8,1 -1.375 - 23,1 4,0 12,9 Mai 5.113 -452 - 8,1 -1.663 - 24,5 2,0 13,6 4.176 -408 - 8,9 -1.414 - 25,3 3,8 13,0 Juni 4.782 -331 - 6,5 -1.563 - 24,6 1,9 13,5 3.903 -273 - 6,5 -1.313 - 25,2 3,6 12,7 Juli 4.811 29 0,6 -1.598 - 24,9 1,9 12,8 3.973 70 1,8 -1.368 - 25,6 3,7 12,0 August 4.644 -167 - 3,5 -1.659 - 26,3 1,9 12,7 3.849 -124 - 3,1 -1.408 - 26,8 3,6 12,1 September 4.514 -130 - 2,8 -1.535 - 25,4 1,8 12,9 3.687 -162 - 4,2 -1.257 - 25,4 3,6 12,2 Oktober 4.476 -38 - 0,8 -1.328 - 22,9 1,8 13,1 3.670 -17 - 0,5 -1.116 - 23,3 3,6 12,5 November 4.707 231 5,2 -807 - 14,6 1,9 13,8 3.930 260 7,1 -602 - 13,3 3,9 13,4 Dezember 4.911 204 4,3 -647 - 11,6 2,0 13,0 4.151 221 5,6 -476 - 10,3 4,0 12,6 Januar 2017 5.492 581 11,8 -461 - 7,7 2,3 11,4 4.917 766 18,5 -21 - 0,4 4,6 11,3 Februar 5.758 266 4,8 -471 - 7,6 2,4 11,7 5.008 91 1,9 -177 - 3,4 4,7 11,4 März 5.559 -199 - 3,5 -476 - 7,9 2,3 12,8 4.793 -215 - 4,3 -194 - 3,9 4,6 12,5 April 5.042 -517 - 9,3 -523 - 9,4 2,1 13,5 4.295 -498 - 10,4 -289 - 6,3 4,2 13,2 Mai 4.488 -554 - 11,0 -625 - 12,2 1,9 13,4 3.863 -432 - 10,1 -313 - 7,5 4,0 13,3 Juni 4.235 -253 - 5,6 -547 - 11,4 1,8 12,9 3.659 -204 - 5,3 -244 - 6,3 3,8 12,9 Juli 4.277 42 1,0 -534 - 11,1 1,8 12,4 3.738 79 2,2 -235 - 5,9 3,9 12,4 August 4.171 -106 - 2,5 -473 - 10,2 1,8 12,6 3.638 -100 - 2,7 -211 - 5,5 3,9 12,7 September #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 5.505 . . -1.356 - 19,8 2,2 13,3 4.540 . . -1.105 - 19,6 4,0 12,5 2017 gleitend 4.803 . . -702 - 12,8 2,0 12,7 4.112 . . -428 - 9,4 4,1 12,4 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 28 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Anteil an Arbeitslosengeld - Empfängern Aufstocker insgesamt darunter: arbeitslose Aufstocker Anteil an arbeitslosen Arbeitslosengeld- Empfängern Bestand Veränderung gegenüber Anteil an allen ELB Bestand Veränderung gegenüber Anteil an allen arbeitslosen ELB Vormonat Vorjahresmonat Vormonat Vorjahresmonat Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.6 Aufstocker: Gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Arbeitslosengeldbezug Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Arbeitslosengeldbezug - Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Prozent - - Anteil an allen Arbeitslosengeld-Empfängern in Prozent - Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Arbeitslosengeldbezug Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Arbeitslosengeldbezug - Anteil an allen arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Prozent - - Anteil an allen arbeitslosen Arbeitslosengeld-Empfängern in Prozent - Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 29 von 75 Im August erhielten 4.171 oder 1,8% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) gleichzeitig Leistungen aus der Grundsicherung und Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Die Zahl der Aufstocker hat im Vorjahresvergleich um 10,2% abgenommen. Gleichzeitig ist die Zahl der ELB um 5,6% gesunken, wodurch sich der Anteil der Aufstocker um 0,1 Prozentpunkte verringert. Sachsen Zeitreihe - 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar - 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar - 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 18,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Methodische Hinweise 1. Daten zu Aufstockern von Arbeitslosengeld werden über eine Verknüpfung der integrierten Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende mit der Statistik der Arbeitslosengeldempfänger gewonnen. 2. Aufstocker beziehen gleichzeitig Arbeitslosengeld nach dem SGB III und Regelbedarf Arbeitslosengeld II. Als Aufstocker werden nur solche Personen ausgewiesen, deren Arbeitslosengeldbezug frühestens im Kalendermonat nach dem Zugang in die Grundsicherung endet. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit kurzzeitiger Überlappung aufgrund unterschiedlicher Bewilligungspraxen werden nicht als Aufstocker gewertet. - 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Personenmerkmalen Sachsen August 2017 August 2017 Juli Juni Mai April März absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 ELB insgesamt 235.060 100,0 -1.924 - 0,8 -13.817 - 5,6 - 5,2 - 5,0 - 5,1 - 5,0 - 5,0 darunter: nach Geschlecht Männer 118.909 50,6 -1.031 - 0,9 -6.111 - 4,9 - 4,5 - 4,5 - 4,3 - 4,2 - 3,9 Frauen 116.141 49,4 -895 - 0,8 -7.709 - 6,2 - 5,9 - 5,6 - 5,8 - 5,9 - 6,1 nach Alter unter 20 Jahren 18.041 7,7 -249 - 1,4 558 3,2 3,9 5,1 5,7 5,9 5,6 unter 25 Jahren 34.576 14,7 -352 - 1,0 1.492 4,5 6,0 7,9 8,8 9,3 9,8 25 bis unter 55 Jahren 150.884 64,2 -1.370 - 0,9 -12.084 - 7,4 - 7,1 - 6,9 - 6,8 - 6,7 - 6,5 55 Jahre und älter 49.600 21,1 -202 - 0,4 -3.225 - 6,1 - 6,3 - 7,2 - 7,6 - 8,1 - 8,7 58 Jahre und älter 32.290 13,7 -64 - 0,2 -1.877 - 5,5 - 6,2 - 7,7 - 8,8 - 9,7 - 10,5 nach Staatsangehörigkeit Deutsche 197.822 84,2 -2.096 - 1,0 -21.529 - 9,8 - 9,7 - 9,8 - 10,0 - 10,0 - 10,2 Ausländer 36.783 15,6 153 0,4 7.542 25,8 29,2 33,4 36,2 38,4 42,3 dar. Nichteuropäische Asylherkunftsländer 1) 19.858 8,4 133 0,7 7.480 60,4 71,4 87,2 100,3 115,0 137,4 EU-Osterweiterung 2) 4.310 1,8 16 0,4 14 0,3 0,6 1,0 0,6 - 0,7 1,0 GIPS 3) 1.236 0,5 -19 - 1,5 -22 - 1,7 - 0,2 0,9 2,8 2,9 2,4 Europäische Union 5.807 2,5 -3 - 0,1 -16 - 0,3 0,2 0,6 0,8 0,1 1,1 Alleinerziehend 4) 33.352 14,2 -294 - 0,9 -2.295 - 6,4 - 5,9 - 5,4 - 5,4 - 5,5 - 4,9 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Eritrea, Nigeria, Somalia, Afghanistan, Irak, Iran (Islamische Republik) , Pakistan, Syrien (Arabische Republik). 2) Bulgarien, Estland, Kroatien, Slowenien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechische Republik. 3) Griechenland, Italien, Portugal, Spanien. 4) Alleinerziehender Elternteil (Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft) Seite 30 von 75 Vormonat Vorjahresmonat Merkmal in % Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Veränderung jeweils gegenüber Vorjahresmonat Anteil in % Veränderung gegenüber Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Personenmerkmalen Entwicklung der ELB nach Personenmerkmalen ELB nach Personenmerkmalen Geschlecht Geschlecht Alter Alter Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit Alleinerziehend Alleinerziehend © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 31 von 75 Sachsen August 2017 -4,9 -6,2 3,2 4,5 -7,4 -6,1 -5,5 -9,8 25,8 -6,4 Männer Frauen unter 20 Jahren unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter 58 Jahre und älter Deutsche Ausländer Alleinerziehender Elternteil - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - 50,6 49,4 7,7 14,7 64,2 21,1 13,7 84,2 15,6 14,2 Männer Frauen unter 20 Jahren unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter 58 Jahre und älter Deutsche Ausländer Alleinerziehender Elternteil - Anteil an allen ELB in Prozent - 2.8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Ländern August 2017 August 2017 Veränderung gegenüber Vorjahr absolut in % absolut in % in % in % 1 2 3 4 5 6 7 Deutschland 4.368.261 -26.891 - 0,6 49.713 1,2 8,0 0,1 Schleswig-Holstein 162.290 -996 - 0,6 6.377 4,1 8,8 0,3 Hamburg 136.693 -581 - 0,4 3.710 2,8 11,2 0,3 Niedersachsen 419.592 -2.110 - 0,5 11.514 2,8 8,1 0,2 Bremen 72.386 -118 - 0,2 1.666 2,4 16,2 0,4 Nordrhein-Westfalen 1.203.659 -8.977 - 0,7 32.055 2,7 10,1 0,3 Hessen 305.908 -1.512 - 0,5 14.847 5,1 7,4 0,4 Rheinland-Pfalz 169.794 -698 - 0,4 10.059 6,3 6,3 0,4 Baden-Württemberg 333.973 -976 - 0,3 14.051 4,4 4,6 0,2 Bayern 320.885 -1.490 - 0,5 7.431 2,4 3,7 0,1 Saarland 65.511 -201 - 0,3 -249 - 0,4 9,9 - 0,1 Westdeutschland 3.190.691 -17.659 - 0,6 101.461 3,3 7,3 0,2 Berlin 389.253 -2.452 - 0,6 -6.468 - 1,6 16,3 - 0,3 Brandenburg 152.310 -1.115 - 0,7 -10.869 - 6,7 9,5 - 0,7 Mecklenburg-Vorpommern 114.420 -1.174 - 1,0 -7.425 - 6,1 10,9 - 0,7 Sachsen 235.060 -1.924 - 0,8 -13.817 - 5,6 9,2 - 0,6 Sachsen-Anhalt 174.799 -1.656 - 0,9 -8.696 - 4,7 12,2 - 0,6 Thüringen 111.728 -911 - 0,8 -4.473 - 3,8 8,0 - 0,3 Ostdeutschland 1.177.570 -9.232 - 0,8 -51.748 - 4,2 11,3 - 0,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Zur Berechnung der ELB-Quote werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ins Verhältnis gesetzt. Seite 32 von 75 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Land Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ELB-Quote1) August 2017 Veränderung gegenüber Vormonat Vorjahr Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.8 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Ländern - auf Basis der Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis Regelaltersgrenze - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 33 von 75 Sachsen August 2017 -6,7 -6,1 -5,6 -4,7 -4,2 -3,8 -1,6 -0,4 1,2 2,4 2,4 2,7 2,8 2,8 3,3 4,1 4,4 5,1 6,3 Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Ostdeutschland Thüringen Berlin Saarland Deutschland Bremen Bayern Nordrhein-Westfalen Hamburg Niedersachsen Westdeutschland Schleswig-Holstein Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz Veränderung des Bestandes an ELB - gegenüber Vorjahr in Prozent - -0,7 -0,7 -0,6 -0,6 -0,5 -0,3 -0,3 -0,1 0,1 0,4 0,1 0,3 0,3 0,2 0,2 0,3 0,2 0,4 0,4 Veränderung der ELB-Quote - gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten - 9,5 10,9 9,2 12,2 11,3 8,0 16,3 9,9 8,0 16,2 3,7 10,1 11,2 8,1 7,3 8,8 4,6 7,4 6,3 Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Ostdeutschland Thüringen Berlin Saarland Deutschland Bremen Bayern Nordrhein-Westfalen Hamburg Niedersachsen Westdeutschland Schleswig-Holstein Baden-Württemberg Hessen Rheinland-Pfalz ELB-Quote Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.9 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2015 95.786 -5.472 - 5,4 2,9 122.288 908 0,7 3,8 269.294 2016 96.706 920 1,0 3,2 114.008 -8.280 - 6,8 3,8 250.028 Januar 2016 8.893 -728 - 7,6 3,5 9.866 392 4,1 3,9 254.808 Februar 9.489 414 4,6 3,7 8.289 -854 - 9,3 3,3 256.315 März 7.924 -501 - 5,9 3,1 8.283 -291 - 3,4 3,2 256.123 April 7.996 328 4,3 3,1 9.284 -388 - 4,0 3,6 255.023 Mai 7.272 747 11,4 2,9 9.036 -371 - 3,9 3,5 253.423 Juni 6.709 0 - 2,6 8.972 -128 - 1,4 3,5 251.429 Juli 8.138 1.073 15,2 3,2 9.839 -395 - 3,9 3,9 249.971 August 8.567 165 2,0 3,4 10.030 -1.179 - 10,5 4,0 248.877 September 7.952 -181 - 2,2 3,2 11.196 -1.566 - 12,3 4,5 245.984 Oktober 8.097 -156 - 1,9 3,3 10.528 -1.562 - 12,9 4,3 243.956 November 7.877 -61 - 0,8 3,2 9.564 -1.189 - 11,1 3,9 242.717 Dezember 7.792 -180 - 2,3 3,2 9.121 -749 - 7,6 3,8 241.715 Januar 2017 8.659 -234 - 2,6 3,6 8.258 -1.608 - 16,3 3,4 242.420 Februar 8.000 -1.489 - 15,7 3,3 7.351 -938 - 11,3 3,0 243.414 März 6.929 -995 - 12,6 2,8 7.398 -885 - 10,7 3,0 243.268 April 6.580 -1.416 - 17,7 2,7 8.011 -1.273 - 13,7 3,3 242.193 Mai 6.024 -1.248 - 17,2 2,5 7.897 -1.139 - 12,6 3,3 240.599 Juni 5.778 -931 - 13,9 2,4 7.906 -1.066 - 11,9 3,3 238.745 Juli 6.363 -1.775 - 21,8 2,7 8.400 -1.439 - 14,6 3,5 236.984 August 6.644 -1.923 - 22,4 2,8 8.922 -1.108 - 11,0 3,8 235.060 September #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 97.284 1.004 1,0 3,2 119.074 -3.848 - 3,1 3,9 255.079 2017 gleitend 86.695 -10.589 - 10,9 3,0 104.552 -14.522 - 12,2 3,6 241.421 Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ © Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 1) Zugangs- bzw. Abgangsrate = Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Seite 34 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" BestandZeit Zugang Zugangsrate 1) Abgang Abgangsrate 1)Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.9 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 35 von 75 Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Beim Zugang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im August 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Abnahme von 22,4% zu verzeichnen. Für den Abgang errechnet sich eine Abnahme von 11,0%. Im gleitenden Jahreszeitraum von September 2016 bis August 2017 kamen monatsdurchschnittlich 3,0% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum jeweiligen Vormonatsbestand neu hinzu, während es gleichzeitig monatsdurchschnittlich 3,6% der Personen gelang, ihre Hilfebedürftigkeit - wenigstens zeitweise - zu beenden. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im gleichen Zeitraum die Grundsicherung verließen, bekamen 24,5% innerhalb von 3 Monaten erneut Leistungen aus der Grundsicherung (vgl. 2.10). Von den zugegangenen Personen bezogen 8,8% unmittelbar zuvor Arbeitslosengeld nach dem SGB III (<3 Monate) 5,5% gingen als Aufstocker (von Arbeitslosengeld) zu (vgl. 2.10). Sachsen Zeitreihe 0,0 2,0 4,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zu- und Abgangsraten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Zugangsrate Abgangsrate - 10,6 2,0 - 22,4- 30,0 - 20,0 - 10,0 - 10,0 20,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zugang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - 2,9 - 10,5 - 11,0 - 30,0 - 20,0 - 10,0 - 10,0 20,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgang von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - Methodische Hinweise 1. Angaben zu Bewegungen liegen aus den IT-Fachverfahren der BA und über XSozial- BA-SGB II vor. 2. Als Bewegungen werden Zu- und Abgänge über Statusänderungen definiert. Berücksichtigt werden alle Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei aufeinander folgenden Stichtagen. Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage andauern, werden nicht als Bewegung gezählt. Dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 3. Abgangs- und Zugangsraten = Abgang bzw. Zugang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Die Zugangsrate kann interpretiert werden als Brutto- Zuwachsrate, die Abgangsrate entsprechend als Brutto-Schrumpfungsrate und als Wahrscheinlichkeit, den Regelleistungsbezug zu beenden. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.10 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II Vorbezug innerhalb der letzten 3 Monate Vorbezug länger als 3 Monate zurück Vorbezug innerhalb der letzten 3 Monate Vorbezug länger als 3 Monate zurück Aufstocker Arbeitslosengeld Anteil in % Anteil in % Anteil in % Anteil in % Anteil in % Anteil in % 1 2 3 4 5 6 7 8 2015 95.786 37,8 44,0 10,0 35,1 6,9 122.288 25,5 2016 96.706 34,4 40,6 8,5 31,5 5,5 114.008 24,6 Januar 2016 8.893 39,3 40,2 8,5 35,3 6,8 9.866 29,9 Februar 9.489 39,7 39,7 8,8 34,1 7,4 8.289 24,5 März 7.924 32,4 42,1 10,2 31,9 6,0 8.283 23,0 April 7.996 28,5 41,5 9,3 29,2 4,9 9.284 22,5 Mai 7.272 33,4 40,1 9,8 30,9 5,0 9.036 20,7 Juni 6.709 33,4 39,0 9,9 29,5 4,9 8.972 24,0 Juli 8.138 29,3 43,3 7,8 29,3 5,5 9.839 22,5 August 8.567 31,9 45,1 7,2 31,6 4,6 10.030 21,9 September 7.952 31,0 42,4 8,4 30,8 5,4 11.196 23,8 Oktober 8.097 35,8 38,6 7,4 31,0 4,7 10.528 23,5 November 7.877 37,0 39,0 7,8 31,5 4,8 9.564 29,2 Dezember 7.792 40,0 36,3 7,6 32,3 5,3 9.121 30,0 Januar 2017 8.659 37,8 41,6 7,8 34,7 6,0 8.258 27,8 Februar 8.000 38,7 41,9 7,8 33,1 7,4 7.351 23,8 März 6.929 32,0 45,5 10,8 31,4 5,8 7.398 22,5 April 6.580 29,8 44,9 10,2 28,6 5,5 8.011 21,1 Mai 6.024 34,6 42,8 9,6 31,6 4,8 7.897 21,8 Juni 5.778 33,1 45,0 10,3 31,6 4,8 7.906 22,4 Juli 6.363 32,5 48,0 9,4 32,3 5,4 8.400 23,9 August 6.644 38,0 44,1 9,7 31,7 5,5 8.922 22,5 September Oktober November Dezember 2016 gleitend 97.284 36,2 40,8 8,9 32,8 5,8 119.074 24,7 2017 gleitend 86.695 35,2 42,2 8,8 31,8 5,5 104.552 24,5 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. Seite 36 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Zeit Zugang Abgang Insgesamt dar. mit erneutem Regelleistungsbezug innerhalb der folgenden 3 Monate darunter mit Vorbezug Arbeitslosengeld (ALG) nach SGB III Insgesamt darunter mit vorherigem Regelleistungsbezug Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.10 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II - Gleitende Jahreswerte von September 2016 bis August 2017 - Zugang Abgang 86.695 104.552 darunter Vorbezug SGB II 35,2 % erneut im Regel- innerhalb der letzten 3 Monate leistungsbezug SGB II 24,5 % innerhalb der Vorbezug SGB II 42,2 % folgenden 3 Monate länger als 3 Monate zurück Zugang Abgang 86.695 104.552 darunter Vorbezug ALG nach SGB III 8,8 % innerhalb der letzten 3 Monate Aufstocker von Arbeitslosengeld 5,5 % © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 37 von 75 Sachsen August 2017 241.421 241.421 Bestand an ELB Bestand an ELB Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.11 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): Zu- und Abgangsraten nach Personenmerkmalen 1) Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate Zugangsrate Abgangsrate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 2015 2,9 3,8 2,7 3,6 3,2 4,0 5,4 6,0 3,0 3,6 1,4 3,0 2,8 3,8 4,4 3,1 2016 3,2 3,8 2,9 3,6 3,6 4,0 6,3 5,6 3,2 3,6 1,4 3,2 2,8 3,9 6,2 2,9 Januar 2016 3,5 3,9 3,0 3,7 4,0 4,0 6,3 5,8 3,6 3,7 1,8 3,5 3,2 3,9 6,4 3,6 Februar 3,7 3,3 3,1 3,1 4,3 3,4 7,2 4,4 3,7 3,2 1,8 2,7 3,4 3,3 7,3 3,0 März 3,1 3,2 2,6 3,1 3,6 3,4 6,1 4,5 3,1 3,2 1,3 2,7 2,7 3,3 6,8 2,8 April 3,1 3,6 2,6 3,5 3,6 3,8 6,0 4,7 3,2 3,6 1,2 3,1 2,6 3,7 7,5 2,8 Mai 2,9 3,5 2,5 3,2 3,2 3,8 5,7 4,6 2,8 3,5 1,3 3,1 2,5 3,6 6,3 2,8 Juni 2,6 3,5 2,3 3,3 3,0 3,8 5,3 4,3 2,7 3,5 1,1 3,2 2,3 3,6 6,0 2,9 Juli 3,2 3,9 3,1 3,6 3,4 4,3 7,0 4,8 3,2 3,8 1,2 3,7 2,8 4,0 6,6 2,9 August 3,4 4,0 3,3 3,9 3,6 4,1 7,2 6,9 3,3 3,7 1,5 3,0 3,1 4,1 6,2 3,2 September 3,2 4,5 2,9 4,3 3,5 4,7 6,7 8,2 3,2 4,1 1,1 3,5 2,8 4,7 6,0 3,1 Oktober 3,3 4,3 3,1 4,1 3,5 4,5 6,3 7,5 3,3 4,0 1,4 3,2 3,0 4,5 5,7 2,9 November 3,2 3,9 3,0 3,7 3,5 4,1 6,2 6,1 3,2 3,7 1,6 3,2 2,9 4,1 5,3 2,6 Dezember 3,2 3,8 2,9 3,5 3,5 4,0 6,1 5,7 3,2 3,5 1,5 3,2 2,9 3,9 5,4 2,7 Januar 2017 3,6 3,4 3,2 3,3 3,9 3,5 6,3 4,7 3,6 3,3 1,7 3,0 3,3 3,6 5,1 2,3 Februar 3,3 3,0 3,0 3,0 3,6 3,1 5,8 4,0 3,3 3,0 1,7 2,6 3,1 3,2 4,5 2,3 März 2,8 3,0 2,6 2,9 3,1 3,2 5,2 4,1 2,8 3,0 1,4 2,4 2,7 3,2 4,0 2,1 April 2,7 3,3 2,5 3,1 2,9 3,5 5,0 4,2 2,7 3,3 1,1 2,5 2,5 3,5 3,7 2,3 Mai 2,5 3,3 2,3 2,9 2,7 3,6 4,4 4,0 2,5 3,3 1,1 2,6 2,3 3,4 3,5 2,2 Juni 2,4 3,3 2,2 3,0 2,6 3,6 4,4 4,2 2,4 3,3 1,1 2,6 2,3 3,5 3,0 2,4 Juli 2,7 3,5 2,5 3,3 2,8 3,7 5,1 4,6 2,6 3,5 1,1 2,7 2,6 3,7 2,9 2,7 August 2,8 3,8 2,7 3,6 2,9 3,9 5,1 6,3 2,8 3,6 1,3 2,6 2,7 4,0 3,2 2,7 September #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 3,2 3,9 2,8 3,7 3,5 4,1 6,2 6,1 3,2 3,7 1,4 3,1 2,8 3,9 6,2 3,2 2017 gleitend 3,0 3,6 2,7 3,4 3,2 3,8 5,5 5,3 3,0 3,5 1,4 2,8 2,8 3,8 4,3 2,5 Gleitende Jahreswerte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Zugangs- bzw. Abgangsrate = Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Seite 38 von 75 Deutsche Staatsangehörigkeit Ausländer Sachsen Zeitreihe Zeit Frauen Männer 55 Jahreund älter ELB Insgesamt Geschlecht Alter unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.11 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB): Zu- und Abgangsraten nach Personenmerkmalen 1) Entwicklung der Zu- und Abgangsraten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Gleitende Jahresdurchschnitte von September 2016 bis August 2017 - Geschlecht Alter Staatsangehörigkeit 1) Zugangs- bzw. Abgangsrate = Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 39 von 75 Sachsen Zeitreihe 2,7 3,2 5,5 3,0 1,4 2,8 4,3 3,4 3,8 5,3 3,5 2,8 3,8 2,5 Frauen Männer unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Deutsche Ausländer Zugangsrate Abgangsrate 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgangsraten nach Geschlecht Frauen Männer - 3,0 6,0 9,0 12,0 15,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgangsraten nach Alter unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter 0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgangsraten nach Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.12 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) darunter darunter absolut absolut absolut Anteil in % absolut absolut Anteil in % in % in % in % in % 1 2 3 4 6 7 8 9 10 11 12 2015 72.136 63.205 29.783 47,1 40.859 19.919 48,8 2,2 1,9 3,1 2,8 2016 64.701 56.386 27.408 48,6 35.834 17.908 50,0 2,1 1,9 3,0 2,7 Januar 2016 3.960 3.644 1.750 48,0 2.131 1.104 51,8 1,6 1,4 2,0 1,8 Februar 4.464 4.194 2.108 50,3 2.700 1.416 52,4 1,8 1,6 2,4 2,3 März 4.957 4.643 2.381 51,3 3.002 1.568 52,2 1,9 1,8 2,7 2,5 April 5.773 5.496 2.753 50,1 3.763 1.933 51,4 2,3 2,1 3,3 3,2 Mai 5.456 5.207 2.620 50,3 3.494 1.786 51,1 2,1 2,0 3,2 3,0 Juni 5.424 5.180 2.635 50,9 3.432 1.789 52,1 2,1 2,0 3,2 3,1 Juli 4.996 4.717 2.369 50,2 2.988 1.526 51,1 2,0 1,9 2,9 2,8 August 7.784 4.813 2.438 50,7 3.060 1.560 51,0 3,1 1,9 3,6 2,8 September 7.723 5.379 2.635 49,0 3.266 1.624 49,7 3,1 2,2 3,9 3,1 Oktober 5.270 4.749 2.235 47,1 2.863 1.397 48,8 2,1 1,9 3,0 2,8 November 5.000 4.679 1.970 42,1 2.890 1.260 43,6 2,0 1,9 3,0 2,8 Dezember 3.894 3.685 1.514 41,1 2.245 945 42,1 1,6 1,5 2,3 2,2 Januar 2017 3.497 3.246 1.455 44,8 1.857 892 48,0 1,4 1,3 1,9 1,8 Februar 4.122 3.837 1.783 46,5 2.421 1.157 47,8 1,7 1,6 2,4 2,3 März 4.584 4.289 2.183 50,9 2.837 1.527 53,8 1,9 1,8 2,8 2,7 April 5.616 5.327 2.651 49,8 3.611 1.837 50,9 2,3 2,2 3,6 3,5 Mai 5.639 5.355 2.693 50,3 3.549 1.866 52,6 2,3 2,2 3,7 3,5 Juni 4.363 4.166 2.606 1,8 1,7 2,8 2,7 Juli 4.928 4.594 2.805 2,1 1,9 3,1 2,9 August 8.541 5.123 3.125 3,6 2,2 4,3 3,2 September #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 68.506 58.528 29.275 48,8 37.873 19.508 50,1 2,2 1,9 3,0 2,8 2017 gleitend 63.177 54.429 26.561 48,1 34.075 17.380 49,6 2,2 1,9 3,1 2,8 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Auswertungen auf Basis der Kennzahlen nach § 48a SGB II, jedoch abweichendes Hochrechnungsverfahren bei Datenausfällen, deshalb können die veröffentlichten Werte voneinander abweichen. Im Gegensatz zu den Kennzahlen nach § 48a SGB II werden die Integrationsquoten als Monatsquoten und nicht als Jahresquoten (Jahressummen) dargestellt. Eine monatliche Integrationsquote bringt zum Ausdruck, wie groß die Chance ist, im nächsten Monat eine Integration zu realisieren. 2) Eine bedarfsdeckende Integration liegt vor, wenn eine Person drei Monate nach einer Integration keine Leistungen nach dem SGB II bezieht. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können im Jahresverlauf mehrere Integrationen realisieren. Seite 40 von 75 Sachsen Zeitreihe in sozialversicherungs - pflichtige Beschäftigung Zeit Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) mit Integrationen 1) Monatliche Integrationsquote 1) darunter darunter arbeitslose ELB ELB darunter arbeitslose ELB mit Integration darunter in sozialversicherungs - pflichtige Beschäftigung in sozialversicherungs - pflichtige Beschäftigung bedarfsdeckende Integration 2) darunter mit Integrationbedarfsdeckende Integration 2) in sozialversicherungs - pflichtige Beschäftigung darunter mit Integration darunter Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Integrationsquote Integrationsquote in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - ELB und arbeitslose ELB in Prozent - - ELB und arbeitslose ELB in Prozent - Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 41 von 75 Sachsen Zeitreihe 2.12 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Im August 2017 realisierten 8.541 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) eine Integration, darunter 5.123 in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Die monatliche Integrationsquote belief sich im August 2017 insgesamt auf 3,6% und in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auf 2,2%. In der gleitenden Jahressumme September 2016 bis August 2017 - die saisonale und zufällige Schwankungen ausgleicht - wurden Integrationsquoten von 2,2% bzw. 1,9% erreicht. Ob eine Integration bedarfsdeckend war, wird nach einem Zeitraum von drei Monaten geprüft, weil Einkommen aus Erwerbsarbeit üblicherweise zeitverzögert zufließt. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im gleitenden Jahreszeitraum Juni 2016 bis Mai 2017 ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnahmen, konnten 48,1% den Leistungsbezug nach drei Monaten beenden. Methodische Hinweise Eine Integration gemäß der Kennzahlen nach § 48a SGB II liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Umfang und Dauer dieser Tätigkeit sowie der Arbeitslosigkeitsstatus des ELB sind für die Zählung einer Beschäftigungsaufnahme als Integration unerheblich. Zudem ist es irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Leistungsbezug tatsächlich beendet wird, und ob die Person unmittelbar vor der Beschäftigungsaufnahme anderweitig bereits erwerbstätig ist. Bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist es unerheblich, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist, und ob die Integration durch Leistungen der Arbeitsmarktpolitik gefördert wird. Zur Beantwortung der Frage, ob ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) nach einer Integration den Leistungsbezug beenden kann, wird das Messmodell der bedarfsdeckenden Integrationen verwendet. Dazu wird untersucht, ob ein ELB, für den eine Integration gemessen wurde, drei Monate später noch Leistungen nach dem SGB II bezieht. - 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar - 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.1 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Veränderung gegenüber Vormonat Vormonat Vorjahresmonat absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 7 8 9 10 11 12 2015 83.303 x x -2.947 - 3,4 80.384 x x -2.462 - 3,0 15,7 2016 78.777 x x -4.526 - 5,4 76.182 x x -4.202 - 5,2 14,7 Januar 2016 79.523 -768 - 1,0 -6.166 - 7,2 76.815 -736 - 0,9 -5.621 - 6,8 14,8 Februar 79.604 81 0,1 -5.818 - 6,8 76.876 61 0,1 -5.422 - 6,6 14,8 März 79.477 -127 - 0,2 -5.956 - 7,0 76.765 -111 - 0,1 -5.596 - 6,8 14,8 April 79.446 -31 - 0,0 -5.631 - 6,6 76.738 -27 - 0,0 -5.309 - 6,5 14,8 Mai 79.179 -267 - 0,3 -5.283 - 6,3 76.521 -217 - 0,3 -4.974 - 6,1 14,8 Juni 78.814 -365 - 0,5 -5.337 - 6,3 76.143 -378 - 0,5 -5.111 - 6,3 14,7 Juli 78.861 47 0,1 -4.761 - 5,7 76.248 105 0,1 -4.534 - 5,6 14,7 August 78.670 -191 - 0,2 -4.419 - 5,3 76.102 -146 - 0,2 -4.186 - 5,2 14,7 September 78.038 -632 - 0,8 -2.424 - 3,0 75.537 -565 - 0,7 -2.136 - 2,7 14,6 Oktober 78.014 -24 - 0,0 -3.253 - 4,0 75.567 30 0,0 -2.936 - 3,7 14,6 November 77.745 -269 - 0,3 -2.928 - 3,6 75.317 -250 - 0,3 -2.599 - 3,3 14,5 Dezember 77.956 211 0,3 -2.335 - 2,9 75.553 236 0,3 -1.998 - 2,6 14,6 Januar 2017 79.213 1.257 1,6 -310 - 0,4 76.809 1.256 1,7 -6 - 0,0 14,8 Februar 79.383 170 0,2 -221 - 0,3 76.968 159 0,2 92 0,1 14,9 März 79.122 -261 - 0,3 -355 - 0,4 76.732 -236 - 0,3 -33 - 0,0 14,8 April 78.861 -261 - 0,3 -585 - 0,7 76.499 -233 - 0,3 -239 - 0,3 14,8 Mai 78.743 -118 - 0,1 -436 - 0,6 76.373 -126 - 0,2 -148 - 0,2 14,7 Juni 78.522 -221 - 0,3 -292 - 0,4 76.179 -194 - 0,3 36 0,0 14,7 Juli 78.196 -326 - 0,4 -665 - 0,8 75.906 -273 - 0,4 -342 - 0,4 14,6 August 77.824 -372 - 0,5 -846 - 1,1 75.544 -362 - 0,5 -558 - 0,7 14,6 September 76.834 -990 - 1,3 -1.204 - 1,5 #NV #NV #NV #NV Oktober 76.200 -634 - 0,8 -1.814 - 2,3 #NV #NV #NV #NV November 75.608 -592 - 0,8 -2.137 - 2,7 #NV #NV #NV #NV Dezember 75.411 -197 - 0,3 -2.545 - 3,3 #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 78.777 . . -4.526 - 5,4 76.988 . . -4.644 - 5,7 14,9 2017 gleitend 77.826 . . -951 - 1,2 76.082 . . -906 - 1,2 14,7 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Gleitende Jahresdurchschnitte und -summen umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. Die farbig markierten Daten sind vorläufige hochgerechnete Werte. Seite 42 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit darunter: NEF unter 15 Jahren NEF-Quote 1)Veränderung gegenüber NEF insgesamt VorjahresmonatBestand Bestand Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.1 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Analyse - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren - Bestand absolut (li. Achse) und Veränderung gegenüber Vorjahr (re. Achse) in Tsd. - SGB II-Hilfequote von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 43 von 75 Sachsen Zeitreihe "Methodische Hinweise - Schematische Darstellung der Berichtssystematik" Im Dezember 2017 waren 75.411 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) gemeldet. Gegenüber dem Vormonat hat sich ihre Zahl um 197 oder 0,3% reduziert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es einen Rückgang von 2.545 oder 3,3%, nach -2.137 oder - 2,7% im November. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) sind vor allem Kinder unter 15 Jahren. Bezogen auf die gleichaltrige Bevölkerung waren im August 2017 14,6% der unter 15- Jährigen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. -20 -15 -10 -5 0 5 0 20 40 60 80 100 120 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar -20 -15 -10 -5 0 5 0 20 40 60 80 100 120 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar 0,0 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar NEF-Quote Methodische Hinweise 1. Die Angaben zu Personen und Bedarfsgemeinschaften beruhen auf Auswertungen aus den IT-Fachverfahren der BA und auf Datenlieferungen kommunaler Träger über den Datenstandard XSozial-BA-SGB II. 2. Aufgrund nachträglicher Bewilligungen und Aufhebungen sind stabile Ergebnisse erst nach einer Wartezeit von drei Monaten zu erzielen. Damit für die Beurteilung der aktuellen Entwicklung dennoch zeitnahe Informationen zur Verfügung stehen, werden die Eckwerte für Personen und Bedarfsgemeinschaften auf den erwarteten 3-Monatswert hochgerechnet. 3. Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt. 4. Ausführliche Informationen zur Abbildung der Personengruppen in der Grundsicherungsstatistik SGB II sind in den Methodischen Hinweisen im Anhang zu finden: Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.2 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 2015 55.624 210 0,4 5,5 55.090 2.312 4,4 5,5 83.303 2016 56.289 665 1,2 5,9 54.604 -486 - 0,9 5,8 78.777 Januar 2016 4.876 -1.133 - 18,9 6,1 5.255 1.039 24,6 6,5 79.523 Februar 4.861 540 12,5 6,1 4.415 291 7,1 5,6 79.604 März 4.333 -10 - 0,2 5,4 4.152 218 5,5 5,2 79.477 April 4.458 311 7,5 5,6 4.205 159 3,9 5,3 79.446 Mai 4.224 482 12,9 5,3 4.163 176 4,4 5,2 79.179 Juni 4.224 92 2,2 5,3 4.214 165 4,1 5,3 78.814 Juli 4.767 547 13,0 6,0 4.376 -86 - 1,9 5,6 78.861 August 4.733 46 1,0 6,0 4.608 -278 - 5,7 5,8 78.670 September 4.877 39 0,8 6,2 5.165 -1.793 20,0 6,6 78.038 Oktober 5.044 -985 - 16,3 6,5 4.727 -202 - 4,1 6,1 78.014 November 4.923 217 4,6 6,3 4.819 -152 - 3,1 6,2 77.745 Dezember 4.969 519 11,7 6,4 4.505 -23 - 0,5 5,8 77.956 Januar 2017 6.034 1.158 23,7 7,7 4.425 -830 - 15,8 5,7 79.213 Februar 4.692 -169 - 3,5 5,9 4.234 -181 - 4,1 5,3 79.383 März 4.088 -245 - 5,7 5,1 4.023 -129 - 3,1 5,1 79.122 April 3.968 -490 - 11,0 5,0 3.926 -279 - 6,6 5,0 78.861 Mai 4.106 -118 - 2,8 5,2 3.961 -202 - 4,9 5,0 78.743 Juni 3.932 -292 - 6,9 5,0 3.900 -314 - 7,5 5,0 78.522 Juli 4.075 -692 - 14,5 5,2 4.150 -226 - 5,2 5,3 78.196 August 4.537 -196 - 4,1 5,8 4.532 -76 - 1,6 5,8 77.824 September #NV #NV #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV #NV #NV November #NV #NV #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV #NV #NV 2016 gleitend 56.499 2.507 4,6 5,9 56.774 4.002 7,6 5,9 79.689 2017 gleitend 55.245 -1.254 - 2,2 5,9 52.367 -4.407 - 7,8 5,6 78.468 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. Übergänge vom Status nicht erwerbsfähig zum Status erwerbsfähig aufgrund der Vollendung des 15. Lebensjahres werden nicht erfasst. 1) Zugangs- bzw. Abgangsrate = Zugang bzw. Abgang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Seite 44 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Abgangsrate 1) BestandZeit Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Insgesamt Veränderung gegenüber Vorjahresmonat Zugang Zugangsrate 1) Abgang Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.2 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Analyse Zu- und Abgangsraten von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 45 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Beim Zugang von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) ist im August im Vergleich zum Vorjahresmonat eine Abnahme von -4,1% zu verzeichnen. Für den Abgang errechnet sich eine Abnahme von -1,6%. Von den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im gleichen Zeitraum die Grundsicherung verließen, bekamen 48,7% innerhalb von 3 Monaten erneut SGB II- Leistungen (vgl.3.3). Im gleitenden Jahreszeitraum von September 2016 bis August 2017 kamen monatsdurchschnittlich 5,9% der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) zum jeweiligen Vormonatsbestand neu hinzu, während zugleich 5,6% der Nicht-Erwerbsfähigen durch das Ende der Hilfebedürftigkeit von erwerbsfähigen Personen in ihrem Privathaushalt die Grundsicherung - wenigstens zeitweise - verließen. 0,0 2,0 4,0 6,0 8,0 10,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zugangrate Abgangsrate - 4,0 1,0 - 4,1 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zugang von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - 6,5 - 5,7 - 1,6 -20,0 -10,0 0,0 10,0 20,0 30,0 40,0 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Abgang von nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten - Veränderung gegenüber Vorjahr in Prozent - Methodische Hinweise 1. Angaben zu Bewegungen liegen aus den IT-Fachverfahren der BA und über XSozial- BA-SGB II vor. 2. Als Bewegungen werden Zu- und Abgänge über Statusänderungen definiert. Berücksichtigt werden alle Statusänderungen im Zeitraum zwischen zwei aufeinander folgenden Stichtagen. Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage andauern, werden nicht als Bewegung gezählt. Dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 3. Abgangs- und Zugangsraten = Abgang bzw. Zugang des laufenden Monats bezogen auf den Bestand des Vormonats. Die Zugangsrate kann interpretiert werden als Brutto- Zuwachsrate, die Abgangsrate entsprechend als Brutto-Schrumpfungsrate und als Wahrscheinlichkeit, den Regelleistungsbezug zu beenden. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.3 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II Vorbezug innerhalb der letzten 3 Monate Vorbezug länger als 3 Monate zurück Anteil in % Anteil in % Anteil in % 1 2 3 4 5 6 2015 55.624 50,8 25,4 55.090 47,5 83.303 2016 56.289 48,9 21,8 54.604 48,2 78.777 Januar 2016 4.876 49,8 24,2 5.255 48,2 79.523 Februar 4.861 55,8 20,3 4.415 46,5 79.604 März 4.333 49,9 22,4 4.152 46,3 79.477 April 4.458 47,5 22,8 4.205 45,8 79.446 Mai 4.224 49,5 21,4 4.163 46,1 79.179 Juni 4.224 49,2 21,2 4.214 49,3 78.814 Juli 4.767 42,6 25,9 4.376 45,4 78.861 August 4.733 46,4 23,6 4.608 45,6 78.670 September 4.877 47,3 22,2 5.165 47,4 78.038 Oktober 5.044 48,3 20,1 4.727 49,8 78.014 November 4.923 50,7 20,2 4.819 53,5 77.745 Dezember 4.969 50,1 18,0 4.505 53,2 77.956 Januar 2017 6.034 46,4 28,7 4.425 47,7 79.213 Februar 4.692 51,2 21,5 4.234 47,8 79.383 März 4.088 50,5 20,7 4.023 46,0 79.122 April 3.968 48,4 22,5 3.926 46,1 78.861 Mai 4.106 51,9 20,1 3.961 50,3 78.743 Juni 3.932 49,8 22,9 3.900 48,6 78.522 Juli 4.075 47,8 25,7 4.150 45,0 78.196 August 4.537 49,4 23,3 4.532 48,2 77.824 September #NV Oktober #NV November #NV Dezember #NV 2016 gleitend 56.499 51,7 22,3 56.774 48,1 79.689 2017 gleitend 55.245 49,2 22,3 52.367 48,7 78.468 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Auswertungen zu den Bewegungsdaten basieren auf der Messebene für Regelleistungsberechtigte (RLB), dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. Übergänge vom Status nicht erwerbsfähig zum Status erwerbsfähig aufgrund der Vollendung des 15. Lebensjahres werden nicht erfasst. Seite 46 von 75 Sachsen Zeitreihe Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" Insgesamt dar. mit erneutem Regelleistungsbezug innerhalb der folgenden 3 Monate Zeit Bestand Zugang Abgang Insgesamt darunter mit vorherigem Regelleistungsbezug Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.3 Zugänge in und Abgänge aus Regelleistungsbezug: nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) mit vorherigem bzw. erneutem Regelleistungsbezug SGB II - Gleitende Jahreswerte von September 2016 bis August 2017 - Zugang Abgang 55.245 52.367 darunter Bestand an NEF Vorbezug SGB II 49,2 % erneut im Regel- innerhalb der letzten 3 Monate leistungsbezug SGB II 48,7 % innerhalb der Vorbezug SGB II 22,3 % folgenden 3 Monate länger als 3 Monate zurück Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 47 von 75 Weiterführende Informationen finden Sie im Methodenbericht: "Revision_der_Statistik_der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Bewegungsmessungen" 78.468 49,2% der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im Zeitraum von September 2016 bis August 2017 zugegangen sind, waren in den letzten 3 Monaten zuvor bereits einmal Regelleistungsbezieher, bei 22,3% liegt der Vorbezug länger als 3 Monate zurück. Von den nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die im gleichen Zeitraum die Grundsicherung verließen, erhielten 48,7% innerhalb von drei Monaten erneut SGB II-Leistungen. Sachsen August 2017 Methodische Hinweise 1. Bei Zugängen wird der Zeitraum zwischen Zugangsdatum und Beendigung des letzten SGB II-Leistungszeitraums betrachtet, bei Abgängen die Dauer der Unterbrechung zwischen Abgangsdatum und nächstem erneuten Zugangsdatum. Statusänderungen aufgrund kurzzeitiger Unterbrechungen, die nicht länger als 7 Tage dauern, werden nicht gezählt. Dabei werden neben reinen Statusveränderungen der RLB von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt auch die Wechsel der Zugehörigkeit zur Personengruppe von und zu RLB berücksichtigt. 2. Die Begrenzung des Anschlussbezugs auf einen maximalen Zeitraum von drei Monaten nach Abgang beruht darauf, dass die Grundsicherungsdaten nach einer Wartezeit von drei Monaten aufbereitet werden. Dabei dürfte der Anteil der Abgänge, die innerhalb von drei Monaten erneut zugehen, etwas untererfasst sein, da es erfahrungsgemäß nach dem Erhebungsstichtag noch zu nachträglichen Bewilligungen kommt. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.4 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) nach Ländern August 2017 Bestand an nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten NEF Insgesamt darunter: NEF unter 15 Jahren August 2017 Veränderung gegenüber Vorjahr absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % in % in Prozent-punkten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Deutschland 1.711.181 -547 - 0,0 99.351 6,2 1.655.225 -305 - 0,0 100.924 6,5 15,2 0,9 Schleswig-Holstein 65.201 28 0,0 5.903 10,0 62.267 55 0,1 6.000 10,7 16,6 1,6 Hamburg 52.834 90 0,2 3.090 6,2 51.706 122 0,2 3.228 6,7 21,4 1,3 Niedersachsen 170.310 193 0,1 13.326 8,5 164.629 216 0,1 13.609 9,0 15,5 1,3 Bremen 29.598 84 0,3 2.263 8,3 28.902 76 0,3 2.234 8,4 33,4 2,6 Nordrhein-Westfalen 491.426 -780 - 0,2 31.620 6,9 471.554 -721 - 0,2 31.571 7,2 19,6 1,3 Hessen 134.734 -50 - 0,0 11.238 9,1 128.490 27 0,0 11.306 9,6 15,4 1,4 Rheinland-Pfalz 68.790 282 0,4 7.538 12,3 66.805 296 0,4 7.594 12,8 12,7 1,4 Baden-Württemberg 135.740 383 0,3 12.285 10,0 132.715 404 0,3 12.277 10,2 8,9 0,8 Bayern 125.980 304 0,2 9.086 7,8 122.919 318 0,3 9.129 8,0 7,2 0,5 Saarland 24.560 111 0,5 1.448 6,3 24.132 115 0,5 1.528 6,8 21,0 1,3 Westdeutschland 1.299.173 645 0,0 97.797 8,1 1.254.119 908 0,1 98.476 8,5 14,2 1,1 Berlin 148.844 -213 - 0,1 2.335 1,6 145.647 -211 - 0,1 2.420 1,7 30,7 0,5 Brandenburg 48.991 -165 - 0,3 -1.481 - 2,9 47.462 -231 - 0,5 -1.322 - 2,7 15,3 - 0,4 Mecklenburg-Vorpommern 38.258 -44 - 0,1 -733 - 1,9 36.969 -17 - 0,0 -631 - 1,7 18,7 - 0,3 Sachsen 77.824 -372 - 0,5 -846 - 1,1 75.544 -362 - 0,5 -558 - 0,7 14,6 - 0,1 Sachsen-Anhalt 58.355 -332 - 0,6 873 1,5 56.819 -330 - 0,6 1.028 1,8 21,7 0,4 Thüringen 39.736 -66 - 0,2 1.406 3,7 38.665 -61 - 0,2 1.511 4,1 14,6 0,6 Ostdeutschland 412.008 -1.192 - 0,3 1.554 0,4 401.106 -1.212 - 0,3 2.448 0,6 19,8 0,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Seite 48 von 75 Land NEF-Quote1) Vormonat Vormonat VorjahrVorjahrAugust 2017 Veränderung gegenüber August 2017 Veränderung gegenüber Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 3.4 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) unter 15 Jahren nach Ländern Veränderung des Bestandes an NEF unter 15 Jahren Veränderung der NEF-Quote NEF-Quote - gegenüber Vorjahr in Prozent - - gegenüber Vorjahr in Prozentpunkten - - auf Basis der Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 49 von 75 August 2017 -2,7 -1,7 -0,7 0,6 1,7 1,8 4,1 6,5 6,7 6,8 7,2 8,0 8,4 8,5 9,0 9,6 10,2 10,7 12,8 Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Ostdeutschland Berlin Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland Hamburg Saarland Nordrhein-Westfalen Bayern Bremen Westdeutschland Niedersachsen Hessen Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz -0,4 -0,3 -0,1 0,1 0,5 0,4 0,6 0,9 1,3 1,3 1,3 0,5 2,6 1,1 1,3 1,4 0,8 1,6 1,4 15,3 18,7 14,6 19,8 30,7 21,7 14,6 15,2 21,4 21,0 19,6 7,2 33,4 14,2 15,5 15,4 8,9 16,6 12,7 Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Ostdeutschland Berlin Sachsen-Anhalt Thüringen Deutschland Hamburg Saarland Nordrhein-Westfalen Bayern Bremen Westdeutschland Niedersachsen Hessen Baden-Württemberg Schleswig-Holstein Rheinland-Pfalz Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.1 SGB II-Hilfequoten nach Alter nach Geschlecht nach Staatsangehörigkeit unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Frauen Männer Deutsche Ausländer 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2015 11,7 10,5 10,2 11,0 9,5 11,0 10,1 10,2 18,3 15,7 2016 10,9 9,8 10,3 10,1 8,5 10,0 9,5 9,1 21,3 14,7 Januar 2016 11,0 9,9 9,6 10,4 9,0 10,3 9,6 9,5 17,5 14,8 Februar 11,2 10,0 9,9 10,4 9,0 10,4 9,7 9,6 18,3 14,8 März 11,1 10,0 10,0 10,4 8,9 10,3 9,7 9,5 18,9 14,8 April 11,1 10,0 10,1 10,4 8,8 10,2 9,7 9,4 19,8 14,8 Mai 11,0 9,9 10,2 10,3 8,7 10,2 9,6 9,3 20,4 14,8 Juni 10,9 9,8 10,3 10,2 8,7 10,1 9,6 9,2 21,0 14,7 Juli 10,8 9,7 10,6 10,1 8,4 10,0 9,5 9,1 21,7 14,7 August 10,8 9,7 10,6 10,0 8,4 10,0 9,4 9,0 22,3 14,7 September 10,7 9,6 10,5 9,9 8,3 9,9 9,3 8,9 23,0 14,6 Oktober 10,6 9,5 10,4 9,8 8,2 9,8 9,3 8,7 23,7 14,6 November 10,5 9,5 10,4 9,8 8,1 9,7 9,2 8,6 24,4 14,5 Dezember 10,5 9,4 10,5 9,7 8,1 9,7 9,2 8,6 25,1 14,6 Januar 2017 10,6 9,4 10,7 9,8 8,1 9,7 9,2 8,6 25,8 14,8 Februar 10,6 9,5 10,9 9,8 8,1 9,7 9,3 8,6 26,4 14,9 März 10,6 9,5 11,0 9,7 8,1 9,7 9,3 8,5 26,9 14,8 April 10,5 9,4 11,1 9,7 8,0 9,6 9,3 8,5 27,4 14,8 Mai 10,5 9,4 11,1 9,6 8,0 9,6 9,2 8,4 27,7 14,7 Juni 10,4 9,3 11,2 9,5 8,0 9,5 9,1 8,3 28,0 14,7 Juli 10,3 9,2 11,2 9,4 7,8 9,4 9,0 8,2 28,0 14,6 August 10,3 9,1 11,1 9,3 7,8 9,3 9,0 8,1 28,1 14,6 September 10,1 9,0 #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Oktober 10,0 8,9 #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV November 9,9 8,8 #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV Dezember 9,8 8,8 #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV #NV © Statistik der Bundesagentur für Arbeit SGB II-Hilfequoten setzen den Bestand an Leistungsberechtigten nach dem SGB II in Beziehung zur Bevölkerung in der entsprechenden Altersgruppe (Bezugsgröße). Als Bezugsgröße wird die vom Statistischen Bundesamt jeweils zum 31.12. eines Jahres ermittelte Bevölkerungszahl verwendet und für das halbe Jahr vor und das halbe Jahr nach dem 31.12. herangezogen. Liegen die Bevölkerungsdaten für das aktuelle Jahr noch nicht vor, werden übergangsweise die Daten des Vorjahres verwendet. Diese SGB II-Hilfequoten sind deshalb vorläufig. Die farbig markierten Quoten basieren auf vorläufigen, hochgerechneten Bestandswerten. 1) Zur Berechnung der SGB II-Quote werden die Leistungsberechtigten (LB) zur Bevölkerung im Alter von 0 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ins Verhältnis gesetzt 2) Zur Berechnung der ELB-Quote werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) zur Bevölkerung im Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze ins Verhältnis gesetzt. 3) Zur Berechnung der NEF-Quote werden die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) im Alter von unter 15 Jahren zur Bevölkerung im Alter von unter 15 Jahren ins Verhältnis gesetzt. Seite 50 von 75 Sachsen Zeitreihe SGB II- Quote 1) ELB- Quote 2) NEF- Quote 3)Zeit Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.1 SGB II-Hilfequoten - in Prozent - SGB II-Quote ELB-Quoten NEF-Quote © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 51 von 75 Sachsen August 2017 10,3 9,1 11,1 9,3 7,8 9,3 9,0 8,1 28,1 14,6 unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Frauen Männer Deutsche Ausländer NEF unter 15 Jahren SGB II-Hilfequoten - 5,0 10,0 15,0 20,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar ELB-Quoten nach Geschlecht Frauen Männer - 5,0 10,0 15,0 20,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar ELB-Quoten nach Alter unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter - 5,0 10,0 15,0 20,0 25,0 30,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar ELB-Quoten nach Staatsangehörigkeit Deutsche Ausländer Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.2 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften (BG) Anzahl der Kinder2) Anzahl der Kinder2) 1 Kind 2 und mehr Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 2015 13,4 17,9 41,6 37,7 49,5 4,8 8,0 6,7 7,3 18,0 2016 12,4 16,9 38,9 34,5 47,9 4,1 7,4 5,9 6,8 18,5 Januar 2016 12,7 17,2 39,9 35,7 48,6 4,4 7,6 6,2 6,9 17,9 Februar 12,8 17,3 39,9 35,6 48,7 4,4 7,6 6,2 6,9 17,9 März 12,8 17,3 39,7 35,5 48,3 4,4 7,6 6,2 6,9 18,0 April 12,7 17,3 39,6 35,3 48,4 4,3 7,5 6,1 6,9 18,1 Mai 12,6 17,2 39,4 35,0 48,4 4,2 7,5 6,0 6,9 18,1 Juni 12,5 17,1 39,2 34,8 48,3 4,1 7,4 6,0 6,8 18,2 Juli 12,4 16,9 39,2 34,7 48,3 4,1 7,4 5,9 6,8 18,4 August 12,4 16,8 38,8 34,3 48,0 4,0 7,4 5,8 6,8 18,5 September 12,2 16,6 38,3 33,8 47,4 3,9 7,3 5,7 6,7 18,6 Oktober 12,1 16,5 38,0 33,5 47,3 3,9 7,3 5,7 6,7 18,9 November 12,0 16,4 37,7 33,2 46,8 3,8 7,3 5,7 6,6 19,2 Dezember 12,0 16,3 37,5 33,0 46,8 3,8 7,3 5,6 6,6 19,5 Januar 2017 12,0 16,4 37,4 32,8 46,9 3,7 7,4 5,7 6,7 19,8 Februar 12,0 16,4 37,4 32,8 46,8 3,8 7,4 5,7 6,7 20,1 März 12,0 16,4 37,2 32,5 46,6 3,7 7,4 5,7 6,7 20,2 April 11,9 16,4 36,8 32,2 46,4 3,7 7,4 5,6 6,7 20,4 Mai 11,9 16,2 36,7 32,0 46,4 3,6 7,4 5,5 6,6 20,5 Juni 11,8 16,1 36,6 31,8 46,2 3,6 7,3 5,5 6,6 20,6 Juli 11,7 16,0 36,4 31,6 46,2 3,5 7,3 5,4 6,5 20,7 August 11,6 15,9 36,1 31,4 45,7 3,5 7,2 5,4 6,5 20,6 September 11,4 Oktober 11,3 November 11,2 Dezember 11,1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) SGB II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen Familientyps in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen des selben Familientyps in der Bevölkerung. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Mikrozensus: Bevölkerung und Erwerbstätigkeit). 2) Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. Als Bezugsgröße werden die vom Statistischen Bundesamt jährlich ermittelten Ergebnisse aus dem Mikrozensus verwendet. Durch den jährlichen Wechsel auf neue Bezugsgrößen kann es für einzelne Bundesländer auch zu deutlichen Veränderungen der Quoten insbesondere bei Untergruppen kommen. Die vorliegenden Ergebnisse des Mikrozensus wurden ab 2011 auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 09.05.2011) basieren. Darüber hinausgehende Zeitreihenvergleiche sind nur eingeschränkt möglich. Auswertungen aus dem Mikrozensus liegen als Jahresdurchschnittswerte bis 2015 vor. Seite 52 von 75 Sachsen Zeitreihe Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern Zeit Single- BG Alleinerziehende - BG BG-Quote1) darunter nach BG-Typ Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.2 SGB II-Hilfequoten von Bedarfsgemeinschaften (BG) Analyse - in Prozent - dar. mit dar. mit © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 53 von 75 Im August 2017 bezogen von allen Familien und Lebensformentypen in Privathaushalten (im Sinne des SGB II-Konzepts) 11,6% Leistungen aus der Grundsicherung. Die Höhe der Hilfequote wird von Lebensform und Kinderzahl bestimmt. So weisen Paare ohne Kinder mit 3,5% und Paare mit Kindern mit 7,2% die niedrigsten Quoten auf. Alleinerziehende haben dagegen das weitaus höchste Risiko auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen zu sein: Ihre Hilfequote betrug zuletzt 36,1%. Außerdem nimmt Hilfebedürftigkeit mit der Zahl der Kinder deutlich zu; sie liegt bei Paaren mit drei und mehr Kindern bei 20,6% und erreicht bei Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern 45,7%. Sachsen August 2017 11,6 15,9 36,1 31,4 45,7 3,5 7,2 5,4 6,5 20,6 Alle BG Single-BG Alleinerziehende -BG 1 Kind 2 und mehr Kinder Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder SGB II-Hilfequoten Methodische Hinweise SGB II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften setzen Bedarfsgemeinschaften des jeweiligen BG-Typs in Beziehung zu allen Familien oder Lebensformen des entsprechenden Familientyps in der Bevölkerung. Die Bezugsgrößen werden aus Ergebnissen des Mikrozensus zu Familien und Lebensformen in Privathaushalten berechnet, die das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt. Für das aktuelle Jahr wird die Bezugsgröße des Vorjahres so lange verwendet, bis die neuen Mikrozensusergebnisse vorliegen. Diese SGB II-Hilfequoten für Bedarfsgemeinschaften sind deshalb vorläufig. Die Darstellungslogik im Mikrozensus entspricht weitgehend der der Grundsicherungsstatistik; Unterschiede in den beiden Konzepten wurden durch die Berücksichtigung von Strukturinformationen ausgeglichen, so dass eine Nachbildung der BG-Typen anhand der Informationen aus dem Mikrozensus möglich war. Auswertungen aus dem Mikrozensus liegen als Jahresdurchschnittswerte bis 2015 vor. Die Ergebnisse des Mikrozensus wurden ab 2011 auf einen neuen Hochrechnungsrahmen umgestellt. Grundlage hierfür sind die aktuellen Eckzahlen der laufenden Bevölkerungsfortschreibung, die auf den Daten des Zensus 2011 (Stichtag 09.05.2011) basieren. Darüber hinausgehende Zeitreihenvergleiche sind nur eingeschränkt möglich. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.3 Zerlegung der SGB II-Hilfequoten in Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiko - Soziodemografische Merkmale Sachsen Juni 2017 Gesamtrisiko insgesamt ohne Unterbrechung 2) unter 1 Jahr 1 bis unter 4 Jahre 4 Jahre und länger 4 Jahre und länger ELB im Langzeitleistungsbezug (LZB)7) in% 1 2 3 4 5 6 7 8 RLB insgesamt 10,4 5,7 2,5 46,8 27,2 26,0 48,5 x darunter erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) insgesamt 9,3 3,5 1,7 43,0 27,4 29,6 53,1 69,2 darunter: Alter 15 bis unter 25 Jahren 11,2 7,5 3,9 55,6 25,3 19,1 31,0 35,2 25 bis unter 55 Jahren 9,5 3,6 1,7 43,5 29,2 27,3 50,7 70,8 55 Jahre und älter 8,0 1,4 0,5 27,2 22,8 50,0 75,7 88,0 Geschlecht Frauen 9,5 3,3 1,6 39,5 26,2 34,3 57,3 73,0 Männer 9,1 3,7 1,8 45,9 28,4 25,7 49,1 65,6 Nationalität Deutsche 8,3 2,9 1,2 42,3 26,2 31,5 58,8 75,0 Ausländer 28,0 14,2 10,6 48,8 37,1 14,0 22,2 38,1 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) NEF unter 15 Jahren 14,7 10,7 4,2 55,3 26,9 17,8 33,5 x © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) SGB II-Hilfequote: Zur Berechnung der SGB II-Hilfequoten werden die ELB bzw. NEF unter 15 Jahren zur Bevölkerung der jeweiligen soziodemografischen Gruppe ins Verhältnis gesetzt (siehe Tabelle 4.1). Für RLB berechnet die Statistik der BA keine SGB II-Hilfequote, deshalb wird die Quote für Leistungsberechtigte (LB) ausgewiesen, diese umfassen neben den Regelleistungsberechtigten auch die Sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). 2) Innerhalb eines Jahres. 3) 31-Tage-Lückenregel; ohne Trägerwechsel. 4) Eintrittsrisiko: Zugang gleitende Jahressumme bezogen auf Bevölkerung der jeweiligen soziodemografischen Gruppe. 5) Verbleibsrisiko: Anteil der jeweiligen Dauerkategorie am Abgang von Leistungsberechtigten der jeweiligen soziodemografischen Gruppe. 6) Verhärtung: Anteil der jeweiligen Dauerkategorie am Bestand der Leistungsberechtigten der jeweiligen soziodemografischen Gruppe. 7) Langzeitleistungsbezieher gemäß § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. Seite 54 von 75 Regelleistungsberechtigte (RLB) Teilrisiken Verhärtung (bisherige Dauer)6) SGB II-Hilfequoten 1) Eintrittsrisiko 4) Verbleibsrisiko nach Eintritt (abgeschlossene Dauer) 3)5) Anteil in% Anteil in% Anteil in% Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.3 Zerlegung der SGB II-Hilfequoten in Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiko - Soziodemografische Merkmale Risikokomponenten nach Alter Analyse - Anteil in Prozent - Anteil in% Risikokomponenten nach Geschlecht - Anteil in Prozent - Risikokomponenten nach Nationalität - Anteil in Prozent - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 55 von 75 Sachsen Juni 2017 Anteil in% Nach Altersgruppen differenziert, ist das Gesamtrisiko in den unteren Altersjahren am höchsten. Die Teilrisiken entwickeln sich gegenläufig. So haben junge Menschen ein erheblich größeres Risiko hilfebedürftig zu werden als Menschen in den oberen Altersklassen. Jungen Menschen gelingt es aber schneller, den Leistungsbezug zu beenden. Ältere Menschen bleiben deutlich länger im Leistungsbezug und die Verhärtung ist deutlich ausgeprägter. Das Gesamtrisiko von Frauen ist etwas höher als das der Männer. Frauen haben ein geringeres Eintrittsrisiko als Männer, aber ein höheres Verbleibsrisiko und eine größere Verhärtung. Markant sind die Unterschiede nach Nationalität: Ausländische Mitbürger haben ein deutlich größeres Risiko Grundsicherungsleistungen zu beziehen. Der Unterschied beruht überwiegend auf dem höheren Eintrittsrisiko von Ausländern, während das Verbleibsrisiko und die Verhärtung geringer ausfällt als bei Deutschen. Im Juni 2017 betrug das Risiko hilfebedürftig zu sein, ausgedrückt in der SGB II-Hilfequote, 10,4%. Das Eintrittsrisiko, also das Risiko im Jahresverlauf erstmals oder erneut hilfebedürftig zu werden, belief sich auf 5,7%. Nach dem ersten oder erneuten Zugang in die Hilfebedürftigkeit verbringen 46,8% weniger als ein Jahr und 26,0% mehr als vier Jahre im Leistungsbezug (Verbleibsrisiko). Im Bestand belief sich der Anteil der Leistungsbezieher mit einer Dauer von mehr als vier Jahren auf 48,5% (Verhärtung). Methodische Hinweise 1. Das Gesamtrisiko, Leistungsberechtigter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu sein, wird durch die SGB II-Hilfequoten ausgedrückt, die sich als Anteil der Leistungsberechtigten im Bestand an der Bevölkerung errechnen. Das Gesamtrisiko ergibt sich aus dem Eintritts- und dem Verbleibsrisiko. 2. Das Eintrittsrisiko ist das Risiko, in einem Zeitraum regelleistungsberechtigt zu werden. Es wird berechnet als Anteil der Zugänge in einem Jahreszeitraum an der Bevölkerung. Dabei können Zugänge herausgenommen werden, die im Jahr zuvor schon mal Leistungen bezogen haben. 3. Das Verbleibsrisiko ist das Risiko, nach dem Zugang im Regelleistungsbezug zu verbleiben. Es wird durch die Verteilung der abgeschlossenen Dauer beim Abgang beschrieben. Die abgeschlossene Dauer beim Abgang wird als Näherungswert für die erwartete Dauer beim Zugang herangezogen. 4. Die Verhärtung bzw. Verfestigung im Bestand wird mit der bisherigen Dauer beschrieben. Mit der bisherigen Dauer können die Personen identifiziert werden, die über eine lange Zeit Regelleistungen beziehen und deren Regelleistungsbezug noch weiterläuft. Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einem 24- monatigen Zeitraum mindestens 21 Monate Leistungen bezogen haben. 7,5 3,6 1,4 19,1 27,3 50,0 31,0 50,7 75,7 15 bis unter 25 Jahren 25 bis unter 55 Jahren 55 Jahre und älter Eintrittsrisiko Verbleibsrisiko Verhärtung 3,3 3,7 34,3 25,7 57,3 49,1 Frauen Männer Eintrittsrisiko Verbleibsrisiko Verhärtung 2,9 14,2 31,5 14,0 58,8 22,2 Deutsche Ausländer Eintrittsrisiko Verbleibsrisiko Verhärtung Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.4 Langzeitleistungsbezug von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) absolut in % absolut in % absolut Anteil in % an Sp.1 absolut in % absolut in % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2015 269.294 . . -20.359 - 7,0 196.691 73,0 . . -15.161 - 7,2 2016 250.028 . . -19.265 - 7,2 178.756 71,5 . . -17.934 - 9,1 Januar 2016 254.808 -620 - 0,2 -23.276 - 8,4 186.113 73,0 -1.140 - 0,6 -18.129 - 8,9 Februar 256.315 1.507 0,6 -22.126 - 7,9 185.600 72,4 -513 - 0,3 -17.691 - 8,7 März 256.123 -192 - 0,1 -22.582 - 8,1 184.266 71,9 -1.334 - 0,7 -17.990 - 8,9 April 255.023 -1.100 - 0,4 -22.086 - 8,0 182.727 71,7 -1.539 - 0,8 -18.223 - 9,1 Mai 253.423 -1.600 - 0,6 -21.148 - 7,7 181.678 71,7 -1.049 - 0,6 -18.102 - 9,1 Juni 251.429 -1.994 - 0,8 -21.176 - 7,8 180.533 71,8 -1.145 - 0,6 -18.369 - 9,2 Juli 249.971 -1.458 - 0,6 -19.757 - 7,3 178.683 71,5 -1.850 - 1,0 -18.581 - 9,4 August 248.877 -1.094 - 0,4 -18.421 - 6,9 177.008 71,1 -1.675 - 0,9 -18.070 - 9,3 September 245.984 -2.893 - 1,2 -17.074 - 6,5 174.360 70,9 -2.648 - 1,5 -17.990 - 9,4 Oktober 243.956 -2.028 - 0,8 -15.550 - 6,0 172.639 70,8 -1.721 - 1,0 -17.670 - 9,3 November 242.717 -1.239 - 0,5 -14.272 - 5,6 171.147 70,5 -1.492 - 0,9 -17.468 - 9,3 Dezember 241.715 -1.002 - 0,4 -13.713 - 5,4 170.323 70,5 -824 - 0,5 -16.930 - 9,0 Januar 2017 242.420 705 0,3 -12.388 - 4,9 169.532 69,9 -791 - 0,5 -16.581 - 8,9 Februar 243.414 994 0,4 -12.901 - 5,0 169.028 69,4 -504 - 0,3 -16.572 - 8,9 März 243.268 -146 - 0,1 -12.855 - 5,0 168.130 69,1 -898 - 0,5 -16.136 - 8,8 April 242.193 -1.075 - 0,4 -12.830 - 5,0 167.034 69,0 -1.096 - 0,7 -15.693 - 8,6 Mai 240.599 -1.594 - 0,7 -12.824 - 5,1 166.326 69,1 -708 - 0,4 -15.352 - 8,5 Juni 238.745 -1.854 - 0,8 -12.684 - 5,0 165.305 69,2 -1.021 - 0,6 -15.228 - 8,4 Juli 236.984 -1.761 - 0,7 -12.987 - 5,2 164.166 69,3 -1.139 - 0,7 -14.517 - 8,1 August 235.060 -1.924 - 0,8 -13.817 - 5,6 163.039 69,4 -1.127 - 0,7 -13.969 - 7,9 September #NV #NV #NV Oktober #NV #NV #NV November #NV #NV #NV Dezember #NV #NV #NV 2016 gleitend 1) 255.079 . . -21.407 - 7,7 184.595 72,4 . . -17.725 - 8,8 2017 gleitend 1) 241.421 . . -13.658 - 5,4 168.419 69,8 . . -16.176 - 8,8 1) Gleitende Jahresdurchschnitte umfassen, ausgehend vom aktuellen Berichtsmonat, immer die letzten 12 Monate. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2) Langzeitleistungsbezieher gemäß § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. Seite 56 von 75 Sachsen Zeitreihe gegenüber Vormonat gegenüber Vorjahr gegenüber Vormonat gegenüber VorjahrZeit Veränderung darunter Langzeitleistungsbezieher (LZB)2) Veränderung Bestand an ELB Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 4.4 Langzeitleistungsbezug von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Langzeitleistungsbezug Anteil Langzeitleistungsbezieher an allen ELB - Zahl der Langzeitleistungsbezieher (LZB) (li. Achse, abs. in Tsd.), Vorjahresveränderung - in Prozent - Langzeitleistungsbezieher (LZB) (re. Achse, in %); Vorjahresänderung ELB (re. Achse, in%) - Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 57 von 75 Sachsen Zeitreihe Im August 2017 waren 163.039 oder 69,4% der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Langzeitleistungsbezieher mit einem Leistungsbezug von mindestens 21 Monaten in den vergangenen 24 Monaten. Die absolute Zahl der Langzeitleistungsbezieher ist rückläufig. Im August 2017 hat sie im Vergleich zum Vorjahr um 13.969 oder 7,9% abgenommen. - 10,0 20,0 30,0 40,0 50,0 60,0 70,0 80,0 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Methodische Hinweise Langzeitleistungsbezieher gemäß § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren. -10,0 -9,0 -8,0 -7,0 -6,0 -5,0 -4,0 -3,0 -2,0 -1,0 0,0 50 100 150 200 250 300 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.1 Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) darunter je BG je BG je BG je BG mit diesem Zahlungsanspruch je BG je BG mit diesem Zahlungsanspruch je BG je BG mit diesem Zahlungsanspruch je BG je BG je BG mit diesem Zahlungsanspruch je BG je BG 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 2015 776 629 317 365 11 102 19 81 281 278 293 142 6 2016 779 639 322 371 13 115 20 83 284 280 297 131 9 Januar 2016 767 631 320 369 12 104 20 82 280 277 295 130 6 Februar 770 633 322 370 12 106 20 82 279 276 293 131 7 März 772 634 323 370 12 107 20 82 279 276 294 131 8 April 774 635 322 370 12 109 20 82 280 277 294 131 8 Mai 774 635 322 370 13 111 20 83 281 277 294 131 8 Juni 777 636 322 370 13 113 20 83 282 278 296 131 10 Juli 778 637 322 370 13 117 20 83 281 277 296 131 10 August 782 641 323 371 13 118 20 83 285 281 298 131 9 September 784 644 323 371 14 119 20 83 287 282 300 131 9 Oktober 789 648 323 371 14 122 20 83 290 287 303 131 9 November 792 650 324 372 14 124 20 83 292 287 303 131 10 Dezember 791 650 324 372 15 126 20 83 291 287 303 131 10 Januar 2017 813 661 331 378 17 137 20 81 293 289 306 143 9 Februar 815 663 333 380 17 137 20 81 293 289 304 143 9 März 817 664 333 380 17 136 20 81 293 289 305 143 10 April 815 664 332 380 17 136 20 81 294 290 306 143 8 Mai 818 665 332 380 17 136 20 81 296 291 306 143 10 Juni 817 665 331 379 17 136 20 81 298 293 308 143 9 Juli 817 665 331 379 17 136 20 81 298 293 309 143 8 August 819 668 331 380 17 134 20 82 299 295 309 143 8 September Oktober November Dezember © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie – bis zum 31.12.2010 – den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 24 SGB II a.F. 2) Sozialversicherungsleistungen umfassen Beiträge und Zuschüsse zur Sozialversicherung (Kranken- und Pflegeversicherung), bis 31.12.2010 auch Beiträge und Zuschüsse zur Rentenversicherung (Rentenversicherungspflicht der Leistungsberechtigten gemäß § 3 S. 1 Nr. 3a SGB VI zum 1.1.2011 entfallen). 3) Weitere Zahlungsansprüche: Abweichende Erbringung von Leistungen nach § 24 Abs.3 SGB II (sonstige Leistungen) und nach § 24 Abs.1 SGB II (unabweisbarer Bedarf), Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen § 26 SGB II (Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) und Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II. Seite 58 von 75 Sachsen Zeitreihe Berichtszeitraum Zahlungsansprüche von BG insgesamt Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 1) Durchschnittsbeträge in Euro Sozialversicherungs - leistungen 2) weitere Zahlungsansprüche 3)Regelbedarf Arbeitslosengeld II Regelbedarf Sozialgeld Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft (KdU) darunter laufende KdU Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.1 Zahlungsansprüche von Bedarfsgemeinschaften (BG) Analyse - Durchschnittsbeträge in Euro - © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 59 von 75 Sachsen August 2017 Die Gesamtleistungen variieren erwartungsgemäß nach der Größe der BG und reichen im August von durchschnittlich 702 Euro für eine Single-BG bis zu 1.597 für eine Partner-BG mit drei und mehr minderjährigen Kindern (vgl. 5.2). Dabei zeigen sich allerdings deutliche Unterschiede: Für eine durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft mit 1,8 Personen wurden im August 2017 durchschnittlich 819 Euro aufgewendet; darin sind alle Leistungen der Grundsicherung zum Lebensunterhalt enthalten. Rechnet man Sozialversicherungsbeiträge bzw. -zuschüsse und einmalige Leistungen heraus, so erhielt eine Durchschnitts-Bedarfsgemeinschaft eine Gesamtleistung in Höhe von 668 Euro. Zum einen variiert das Mietniveau, zum anderen erhalten nicht alle BG einen Mehrbedarf (z.B. bei Schwangerschaft oder Behinderung). Ein weiterer wichtiger Grund ist, das eigenes Einkommen den Anspruch verringern kann. So war in 57,5% der BG eigenes Einkommen verfügbar, darunter in 34,2% der BG Erwerbseinkommen, in 30,8% Kindergeld, in 10,5% Unterhalt und in 7,4% andere Sozialleistungen (u.a. Arbeitslosengeld, vgl. 5.3). 331 17 20 299 143 8 Arbeitslosengeld II Sozialgeld Mehrbedarfe Kosten der Unterkunft Sozialversicherungsleistungen weitere Zahlungsansprüche Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2009 Januar 2010 Januar 2011 Januar 2012 Januar 2013 Januar 2014 Januar 2015 Januar 2016 Januar 2017 Januar Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft - Durchschnittsbeträge in Euro - Methodische Hinweise 1. Angaben zu Zahlungsansprüchen für Bedarfsgemeinschaften (BG) basieren auf den statistischen Daten aus den IT Fachverfahren der BA sowie XSozial-BA-SGB II. Aufgrund der unterschiedlichen zeitlichen und inhaltlichen Abgrenzung besteht keine vollständige Deckungsgleichheit der aus den Fachverfahren ermittelten Leistungsdaten mit den Haushaltsdaten. Ein direkter Vergleich mit den kalendermonatlich ermittelten Haushaltsdaten ist nur eingeschränkt möglich. 2. Angaben zu verfügbarem Einkommen basieren auf den IT-Fachverfahren der BA sowie XSozial-BA-SGB II. 3. Die zusätzlichen Leistungen für die Schule gemäß § 24a SGB IIa.F. sind zum 1.1.2011 in den § 28 Absatz 3 SGB II als Teil des Bildungs- und Teilhabepakets überführt worden, bis 31.12 2010 sind diese in den Augustwerten enthalten. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.2 Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) nach BG-Typ nach Typ der BG 1) Anzahl der Kinder Anzahl der Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 1 Kind 2 Kinder 3 und mehr Kinder 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 2015 776 707 838 772 896 1.068 795 1.026 914 1.010 1.283 2016 779 681 850 782 898 1081 842 1133 994 1109 1416 Januar 2016 767 675 834 770 884 1.056 841 1.084 963 1.066 1.343 Februar 770 677 839 774 890 1.057 844 1.093 970 1.081 1.347 März 772 679 842 777 891 1.064 841 1.100 978 1.085 1.354 April 774 680 844 778 893 1.072 842 1.104 979 1.091 1.357 Mai 774 679 845 778 894 1.074 837 1.110 979 1.097 1.371 Juni 777 681 849 781 899 1.076 842 1.121 986 1.099 1.399 Juli 778 680 852 784 901 1.081 839 1.126 986 1.103 1.410 August 782 682 858 790 907 1.086 841 1.144 1.001 1.114 1.439 September 784 683 860 791 907 1.094 838 1.158 1.014 1.126 1.450 Oktober 789 686 856 784 903 1.102 845 1.177 1.019 1.141 1.493 November 792 688 858 786 904 1.107 849 1.191 1.023 1.154 1.518 Dezember 791 686 860 787 907 1.103 846 1.192 1.024 1.153 1.513 Januar 2017 813 701 888 811 937 1.151 867 1.239 1.055 1.200 1.585 Februar 815 702 888 808 940 1.148 870 1.253 1.060 1.214 1.607 März 817 703 890 812 939 1.148 868 1.257 1.064 1.217 1.608 April 815 701 889 810 942 1.145 873 1.254 1.066 1.210 1.598 Mai 818 703 892 814 941 1.148 874 1.257 1.071 1.214 1.594 Juni 817 702 894 816 939 1.157 875 1.259 1.073 1.214 1.589 Juli 817 700 898 820 943 1.161 875 1.254 1.063 1.208 1.588 August 819 702 899 822 946 1.153 877 1.264 1.073 1.218 1.597 September Oktober November Dezember © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. Seite 60 von 75 Sachsen Zeitreihe Partner-BG mit Kindern Durchschnittsbeträge in Euro Zeit Zahlungsansprüche von BG insgesamt Single- BG Alleinerziehende - BG Partner-BG ohne Kinder Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.2 Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft (BG) nach BG-Typ - Durchschnittsbeträge je BG-Typ in Euro - - Anteil an allen BG in Prozent- BG insgesamt Alleinerziehende-BG Das Kindermerkmal bezieht sich auf minderjährige Kinder. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 61 von 75 Sachsen August 2017 Single-BG Partner-BG ohne Kinder Partner-BG mit Kindern 819 702 899 822 946 1.153 877 1.264 1.073 1.218 1.597 mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern mit 1 Kind mit 2 Kindern mit 3 und mehr Kindern 60,1 18,0 10,5 5,2 2,2 9,4 11,2 4,4 3,8 3,0 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.3 Verfügbares Einkommen von Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) je RL-BG je RL-BG mit verfügbarem Einkommen je RL-BG je RL-BG mit dieser Einkommensart je RL-BG je RL-BG mit dieser Einkommensart je RL-BG je RL-BG mit dieser Einkommensart je RL-BG je RL-BG mit dieser Einkommensart absolut in % in Euro in Euro Anteil in % Euro Anteil in % Euro Anteil in % Euro Anteil in % Euro 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 2015 127.866 59,6 361 606 36,9 539 30,2 290 10,8 198 8,5 431 2016 115.654 57,9 360 621 35,5 554 30,0 304 10,5 201 7,8 441 Januar 2016 119.809 58,7 363 617 36,1 550 30,0 301 10,6 202 8,2 442 Februar 119.248 58,2 357 614 35,4 546 29,9 301 10,5 201 8,4 444 März 118.905 58,1 356 614 35,4 545 29,9 301 10,5 201 8,3 444 April 118.204 57,9 357 616 35,4 549 29,8 302 10,4 201 8,1 439 Mai 117.562 58,0 358 618 35,7 552 29,9 302 10,5 201 8,0 437 Juni 116.477 57,9 359 620 35,7 555 30,0 303 10,5 201 7,8 436 Juli 115.587 57,9 360 621 35,7 557 30,1 304 10,6 201 7,6 445 August 114.829 57,8 361 624 35,6 559 30,3 305 10,5 201 7,4 448 September 113.219 57,6 361 626 35,6 559 29,9 305 10,4 202 7,4 443 Oktober 112.053 57,5 361 628 35,5 560 29,9 306 10,4 202 7,4 441 November 111.093 57,3 360 629 35,3 560 29,9 307 10,3 202 7,4 438 Dezember 110.860 57,5 361 629 35,2 558 30,0 308 10,4 202 7,5 436 Januar 2017 110.612 57,3 363 633 34,6 560 30,2 314 10,6 209 7,7 437 Februar 109.912 56,8 358 631 33,8 558 30,2 314 10,5 210 7,8 440 März 110.030 56,9 359 630 33,8 557 30,2 315 10,5 210 7,9 441 April 109.697 57,1 361 633 33,9 561 30,3 316 10,5 210 7,8 438 Mai 109.183 57,2 364 636 34,1 565 30,5 315 10,5 211 7,6 440 Juni 108.841 57,5 367 638 34,3 569 30,7 316 10,6 211 7,5 440 Juli 108.061 57,5 366 637 34,2 572 30,8 317 10,5 211 7,4 442 August 108.061 57,5 366 637 34,2 572 30,8 317 10,5 211 7,4 442 September Oktober November Dezember © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 62 von 75 Sachsen Zeitreihe Zeit Unterhalt Sozialleistungen Bestand RL-BG mit verfügbarem Einkommen durchschnittliches verfügbares Einkommen darunter Erwerbstätigkeit Kindergeld Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.3 Verfügbares Einkommen von Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Durchschnittlich verfügbares Einkommen bei Regelleistungsbedarfsgemeinschaften - in Euro - 1) - Anteil an allen RL-BG in Prozent- 2) 1) Bezogen auf Regelleistungsbedarfsgemeinschaften mit verfügbarem Einkommen. 2) Anteil Regelleistungsbedarfsgemeinschaften mit verfügbarem Einkommen an allen Regelleistungsbedarfsgemeinschaften. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 63 von 75 Sachsen August 2017 637 572 317 211 442 Verfügbares Einkommen Erwerbstätigkeit Kindergeld Unterhalt Sozialleistungen 57,5 34,2 30,8 10,5 7,4 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.4 Bedarfe, Zahlungsansprüche, Einkommen und Haushaltsbudget pro Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) lfd. Unterkunftskosten lfd. Heiz- und Betriebskosten 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Alle Bedarfsgemeinschaften 186.522 963 337 214 118 291 5 669 369 1.038 darunter: Typ der BG Single-BG 112.220 683 273 176 93 95 6 582 145 727 Alleinerziehende-BG 33.609 1.317 420 265 148 570 3 751 656 1.407 mit einem Kind 19.641 1.134 389 247 136 455 4 680 549 1.229 mit zwei Kindern 9.790 1.466 446 281 158 680 3 795 765 1.560 mit drei und mehr Kindern 4.178 1.830 502 310 182 852 4 982 905 1.887 Partner-BG ohne Kinder 17.590 1.023 340 207 130 349 3 671 461 1.131 Partner-BG mit Kindern 20.856 1.824 539 341 189 832 5 997 1.015 2.011 mit einem Kind 8.199 1.479 470 297 166 666 5 819 861 1.680 mit zwei Kindern 6.997 1.798 530 335 188 851 5 957 1.045 2.002 mit drei und mehr Kindern 5.660 2.356 649 411 223 1.049 5 1.302 1.200 2.502 nicht zuordenbare BG 2.246 1.150 404 252 149 413 10 734 564 1.297 Durchschnittswerte immer bezogen auf alle Regelleistungsbedarfsgemeinschaften des jeweiligen Typs. © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Bei der BG-Typisierung werden nur minderjährige Kinder berücksichtigt. 2) Laufende und einmalige Kosten der Unterkunft. 3) Die Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) umfasst den Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, sowie – bis zum 31.12.2010 – den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 24 SGB II a.F. 4) Die Darstellung der durchschnittlichen Zahlungsansprüche bezieht sich hier auf die RL-BG, in den Tabellen 5.1 und 5.2 dagegen auf alle BG. Daher werden leicht unterschiedliche Eurobeträge ausgewiesen. 5) Das Haushaltsbudget entspricht der Summe aus dem Zahlungsanspruch für Gesamtregelleistung und dem verfügbaren Einkommen Seite 64 von 75 Haushaltsbudget 5) durchschnittliche Höhe in Euro Sachsen August 2017 darunter: BG-Merkmale 1) Bedarf an Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 3) angerechnetes Einkommen Sanktionen Zahlungsanspruch (Gesamtregelleistung ) 3) 4) verfügbares Einkommen darunter: Kosten der Unterkunft 2) Insgesamt Bestand RL-BG Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende 5.4 Bedarfe, Zahlungsansprüche, Einkommen und Haushaltsbudget pro Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) - Durchschnittsbeträge in Euro - Analyse © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 65 von 75 Sachsen August 2017 Für eine durchschnittliche Bedarfsgemeinschaft mit 1,8 Personen errechnet sich für August 2017 ein monatlicher Bedarf an Gesamtregelleistung von 963 Euro. Nach Abzug von anrechenbarem Einkommen und von geltenden Sanktionen wurden durchschnittlich 669 Euro als Gesamtregelleistung (einschließlich Nachzahlungen für Heiz- und Betriebskosten) ausgezahlt. Zuzüglich des verfügbaren Einkommens konnte eine Bedarfsgemeinschaft im Durchschnitt über ein Haushaltsbudget von 1.038 Euro verfügen. Das Haushaltsbudget variiert mit dem Typ der Bedarfsgemeinschaft und reicht dabei von 727 Euro für eine Single-BG bis 2.011 Euro für Bedarfsgemeinschaften von Paaren mit minderjährigen Kindern, darunter durchschnittlich 2.502 Euro für BG von Paaren mit 3 und mehr Kindern. 963 669 369 1.038 Bedarf an Gesamtregelleistung (GRL) Zahlungsanspruch (GRL) verfügbares Einkommen Haushaltsbudget Methodische Hinweise Der Bedarf an Gesamtregelleistung und der Zahlungsanspruch Gesamtregelleistung umfassen die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Leistungen für Mehrbedarfe und Kosten der Unterkunft, sowie – bis zum 31.12.2010 – den befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld gemäß § 24 SGB II a.F.. Nicht enthalten sind Sozialversicherungsleistungen und weitere Zahlungsansprüche. Das Haushaltsbudget entspricht der Summe aus dem Zahlungsanspruch für Gesamtregelleistung und dem verfügbaren Einkommen. Die Durchschnittswerte sind immer bezogen auf alle Regelbedarfsgemeinschaften (RL-BG) des jeweiligen Typs. Vgl. ausführlicher hierzu die Erläuterungen im Methodischen Anhang. Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Schematische Darstellung der Berichtssystematik Quantitative Veränderungen Personen in BG 6.084.061 eLb 4.363.096 nEf 1.720.965 Personen in BG (PERS) 6.245.123 RLB 5.929.693 ELB 4.327.206 NEF 1.602.487 SLB 70.358 AUS 142.146 KOL 102.927 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 66 von 75 Gegenueberstellung_bisheriges_neues_Messkonzept.xlsx Weiterführende Informationen zur Datenrevision finden Sie in den Methodenberichten zur Statistik der Grundsicherung (SGB II): http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Methodenberichte-Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII-Nav.html Methodische Hinweise - Revision der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II In der Grundsicherungsstatistik SGB II werden bisher die leistungsberechtigten Personen und ihre Leistungen nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) unterschieden. Das seit 2005 angewandte Zähl- und Gültigkeitskonzept bildet jedoch aus heutiger Sicht nicht mehr alle leistungsrechtlichen Teilaspekte des SGB II vollständig ab. Dies betrifft etwa neue Formen der Leistungsgewährung wie z. B. für Bildung und Teilhabe. Auch haben bestimmte Personengruppen wie z. B. Kinder ohne individuellen Leistungsanspruch im Laufe der Zeit an Bedeutung gewonnen. Eine verbesserte statistische Zuordnung dieser Gruppen erhöht die Transparenz der Grundsicherungsstatistik SGB II. In der Abbildung werden die Personengruppen der bisherigen und der zukünftigen Berichtssystematik schematisch gegenübergestellt. Die nach bisheriger Systematik berichteten Gruppen der ELB und NEF teilen sich im neuen Schema hauptsächlich auf die neuen Personengruppen der erwerbsfähigen (ELB) und nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (NEF) sowie auf die Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) auf. In geringem Umfang fallen auch Personen unter die Gruppe der erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen sonstigen Leistungsberechtigten (ESLB und NESLB). Diese werden in der Berichterstattung in der Gruppe der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen nach Sondertatbeständen des SGB II erhalten. Die Personengruppe der vom Leistungsanspruch ausgeschlossenen Personen (AUS) - beispielsweise Altersrentner - wird ebenfalls neu in die Berichterstattung aufgenommen. Deutschland, Jahresdurchschnitt 2015 Messkonzept bis 2015 Nebenstehend sind die Veränderungen infolge des neuen Zähl- und Gültigkeitskonzepts anhand des Bestandes 2015 dargestellt. Die Gesamtzahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) steigt bundesweit durch die Aufnahme der neuen Personengruppen. Hingegen ist die Zahl der ELB und NEF, die zusammen die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB) bilden, rückläufig, da Kinder ohne Leistungsanspruch künftig eine eigene Personengruppe (KOL) bilden. Insgesamt ergeben sich keine gravierenden Veränderungen in der grundsätzlichen Struktur der Grundsicherungsstatistik SGB II. Ziel der Anpassungen ist insbesondere eine Schärfung in den Randbereichen und eine bessere Darstellung einzelner Personengruppen. Die Revision wirkt sich in den Regionen unterschiedlich aus. Informationen zu den quantitativen Veränderungen bis auf Kreis- und Jobcenterebene sind über die Internetseite der Statistik der Bundesagentur für Arbeit abrufbar: Messkonzept ab 2016 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise - Schematische Darstellung der Berichtssystematik © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 67 von 75 Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise Datengrundlagen und Datenverfügbarkeit Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 68 von 75 Die Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende basiert auf Prozessdaten der Jobcenter, also auf den Daten der IT-Verfahren zur Gewährung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II. In den gemeinsamen Einrichtungen (gE) wird das Fachverfahren ALLEGRO eingesetzt, das seit Juli 2015 das Altverfahren A2LL vollständig abgelöst hat. Zugelassene kommunale Träger (zkT) verwenden eigene IT-Verfahren und übermitteln ihre Einzeldaten gemäß § 51b SGB II über den vereinbarten Datenstandard XSozial-BA-SGB°II. Eine zuverlässige Differenzierung nach Einkommen aus Erwerbstätigkeit ist für Daten aus A2LL bzw. ALLEGRO ab dem Berichtsmonat Januar 2007, für Daten über XSozial-BA-SGB II ab Juni 2009 möglich. Fehlende oder unvollständige Informationen werden ab der Ebene der Bundesländer durch ein lineares Hochrechnungsverfahren ausgeglichen. Auswertungen aus der Grundsicherungsstatistik SGB II werden grundsätzlich auf Basis der Daten mit einer Wartezeit von drei Monaten vorgenommen. Auswertungen für erwerbstätige ELB nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik haben eine Wartezeit von sechs Monaten. Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2016 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2016 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Flow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang – Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften (BG) werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. In der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB).Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte (RLB). Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften (NLB). Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Regelleistungsberechtigte (RLB) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 69 von 75 http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Glossare/Generische-Publikationen/Grundsicherung-Glossar-Gesamtglossar.pdf Bedarfsgemeinschaften (BG) können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL- BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften (BG) - siehe Abbildung. Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft (RL-BG) muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte (SLB), vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) oder Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL). Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter (RLB) angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch (KOL) oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS). Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten (RLB). Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten (RLB) im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten (RLB) aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte (SLB), Personen mit Ausschlussgrund (AUS) und Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z.B. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als RLB mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hingegen nur dann als Bewegung statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zwischen den Anspruchsepisoden länger als 7 Tage ist. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden: Bedarfsgemeinschaften (BG) Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 70 von 75 http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Erwerbstaetige-AlgII-Bezieher.pdf Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte Erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte - oder kurz: erwerbstätige ELB - sind erwerbsfähige Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld II beziehen und zugleich über zu berücksichtigendes Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit (=Bruttoeinkommen) und/oder über verfügbares Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (=Betriebsgewinn) verfügen. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Einkommensgrößenklassen Die Teilgruppe der abhängig erwerbstätigen ELB wird in der Berichterstattung zum einen nach der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit differenziert. Hierfür werden seit 01.01.2013 üblicherweise die folgenden Bruttoentgeltgrenzen herangezogen: - bis 450,00 Euro: geringfügige Beschäftigungen (Minijobs), Zahlung von pauschalierten Sozialabgaben durch Arbeitgeber - 450,01 Euro bis 850,00 Euro: Gleitzone der sog. Midi-Jobs mit reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen - ab 850,01 Euro: reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse Bis Ende 2012 galten noch die folgenden Bruttoentgeltgrenzen: bis 400,00 Euro, 400,01 bis 800,00 Euro, ab 800,01 Euro. In der Berichterstattung werden die seit 2013 gültigen Entgeltgrenzen verwendet. Abhängig erwerbstätige ELB - Differenzierung nach Merkmalen der Beschäftigungsstatistik Zum anderen werden über eine integrierte Auswertung der Grundsicherungsstatistik SGB II mit der Beschäftigungsstatistik (BST) diejenigen abhängig erwerbstätigen ELB identifiziert, die zum Betrachtungszeitpunkt sozialversicherungspflichtig oder ausschließlich geringfügig beschäftigt sind. Für diese "beschäftigten ELB" können dadurch ergänzende Strukturinformationen gewonnen werden, z.B. zu Arbeitszeit, Wirtschaftszweig, Beruf oder Ausbildung. Selbständig erwerbstätige ELB Selbständig erwerbstätige ELB werden anhand ihres verfügbaren Erwerbseinkommens (Betriebsgewinn) identifiziert. Bis März 2015 wurde hierfür das zu berücksichtigende Einkommen (=Betriebseinnahmen) verwendet. Statistische Analysen zeigen jedoch, dass die Betriebseinnahmen über die Datenquellen hinweg uneinheitlich erfasst und übermittelt wurden. Dagegen ist der Betriebsgewinn eine verlässliche Größe, die datenquellenübergreifende Vergleiche ermöglicht. Eine Differenzierung nach der Höhe des Betriebsgewinns ist möglich. Beachten Sie hierzu auch den Methodenbericht "Erwerbstätige Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise Bedarfe, Leistungs- / Zahlungsansprüche und Einkommen © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 71 von 75 Die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ist von verschiedenen Faktoren abhängig und schlägt sich nieder in der Bedürftigkeitsprüfung. Aus dem ermittelten Bedarf und dem anzurechnenden Einkommen ergibt sich der Leistungsanspruch. Durch Sanktionierung kann sich der Anspruch reduzieren, am Ende der Berechnungskette ergibt sich der Zahlungsanspruch für den Leistungsberechtigten. Die einzelnen Berechnungsebenen werden in der Grundsicherungsstatistik SGB II differenziert abgebildet. Bedarf - angerechnetes Einkommen bzw. Vermögen = Leistungsanspruch - Sanktionen = Zahlungsanspruch Bedarfe Als Bedarf bezeichnet man den Geldbetrag, der notwendig ist, um den Lebensunterhalt sichern zu können. Der Gesamtbedarf eines Leistungsberechtigten besteht aus einem Grundbedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat usw., der als pauschalierter Regelbedarf abgedeckt wird. Darüber hinaus können Mehrbedarfe berücksichtigt werden, die von der individuellen Lebenssituation der Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft abhängig sind und nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden (z. B. in der Schwangerschaft oder für Alleinerziehende). Zum Bedarf eines Leistungsberechtigten gehören auch die individuellen angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können in bestimmten Situationen weitere Leistungen erbracht werden (z.B. Leistungen für Auszubildende). In der statistischen Darstellung werden die Bedarfe für den Regelbedarf, die Mehrbedarfe, die Kosten der Unterkunft sowie bis Ende Dezember 2010 der Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld zusammengefasst als Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) abgebildet. Einkommensanrechnung Voraussetzung für die Gewährung der Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ist, dass die Bedarfsgemeinschaft (BG) bedürftig ist. Bei der Bedürftigkeitsprüfung müssen grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert berücksichtigt werden. Als Einkommen sind insbesondere Einnahmen aus selbständiger oder abhängiger Erwerbstätigkeit, Kindergeld, Unterhalt, Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld oder Krankengeld) sowie aus Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung anrechenbar. Nicht berücksichtigt werden sogenannte privilegierte Einkommen wie z. B. Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigungsgesetz. Die Summe der in die Prüfung einfließenden Einkommen wird als „zu berücksichtigendes Einkommen“ bezeichnet (auch: Brutto-Einkommen; Betriebseinnahmen bei Selbständigen). Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (sowie Betriebsausgaben bei Selbständigen) verbleibt das „verfügbare Einkommen“ (auch: Netto-Einkommen; Betriebsgewinn bei Selbständigen). Bei der Bedürftigkeitsprüfung bleiben bestimmte Einkommensteile unberücksichtigt und bei bestimmten Einkommensarten werden Freibeträge gewährt. Das um diese Absetz- bzw. Freibeträge verminderte verfügbare Einkommen wird als „anrechenbares Einkommen“ bezeichnet. Die Form und der Umfang der statistischen Darstellung von Informationen zur Einkommensanrechnung im SGB II orientiert sich an dieser Berechnungssystematik: anrechenbares Einkommen Absetzung / Freibetrag zu berücksichtigendes Einkommen priviligiertes Einkommen verfügbares Einkommen Steuer / Sozialversicherung Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise Bedarfe, Leistungs- / Zahlungsansprüche und Einkommen © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 72 von 75 Das anrechenbare Einkommen einer Person zeigt an, wie viel leistungsminderndes Einkommen diese Person in die Bedarfsgemeinschaft einbringt. Die Summe der anrechenbaren Einkommen der Personen einer Bedarfsgemeinschaft (BG) ergibt das anrechenbare Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Ausgehend davon wird das angerechnete Einkommen pro Person ermittelt. Hierzu wird das anrechenbare Einkommen der BG anhand der Bedarfsanteile jeder Person am Gesamtbedarf der BG auf die Personen verteilt (Bedarfsanteilsmethode). Einkommen von Kindern unter 25 Jahren (z. B. Unterhaltszahlungen oder Einkommen aus Erwerbstätigkeit), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben, wird nicht wie das Einkommen von Erwachsenen zur Deckung der Bedarfe der gesamten Bedarfsgemeinschaft herangezogen, sondern verbleibt beim Kind selbst (vertikale Einkommensanrechnung; Ausnahme: den Bedarf des Kindes übersteigendes Kindergeld). Das anrechenbare Einkommen stellt den Einkommensanteil einer Person dar, den diese in die Bedarfsgemeinschaft einbringt, während das angerechnete Einkommen den Betrag darstellt, um den der Anspruch einer Person gekürzt wird. Das ermittelte angerechnete Einkommen wird nun auf die Bedarfe angerechnet. Anzurechnendes Einkommen mindert zunächst den Regelbedarf und die Mehrbedarfe. Soweit Einkommen darüber hinaus anzurechnen ist, wird der Bedarf für die Kosten der Unterkunft (KdU) reduziert. Sind noch Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten, deckt weiteres verbleibendes Einkommen diese Bedarfe. Die Bedarfe abzüglich des angerechneten Einkommens bilden den sogenannten Leistungsanspruch. Leistungsansprüche Der Leistungsanspruch ist der Betrag, den eine Person als Leistung dem Grunde nach beansprucht. Ausgangspunkt für die Berechnung des Leistungsanspruchs ist der Bedarf. Der Leistungsanspruch ergibt sich also aus dem Bedarf unter Anrechnung von Einkommen. Anhand der Art des zustehenden Leistungsanspruchs werden in der Grundsicherungsstatistik SGB II die Personen in eindeutig definierte Personengruppen unterteilt: Personen, denen nach der Bedürftigkeitsprüfung ein Leistungsanspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) verbleibt, werden der Gruppe der Regelleistungsberechtigte (RLB) zugeordnet. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch Personen innerhalb von Bedarfsgemeinschaften, die individuell keine Leistungen beziehen, aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft gezählt werden. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren individuelles Einkommen ihren Bedarf übersteigt. Die vertikale Einkommensanrechnung bei Kindern führt bei ausreichendem Einkommen des Kindes dazu, dass kein Leistungsanspruch für das Kind besteht. Zahlungsansprüche Der Leistungsanspruch wird um die Sanktionen reduziert und daraus resultiert der Zahlungsanspruch. Der Zahlungsanspruch stellt letztlich den Betrag dar, welcher den Personen zusteht und der tatsächlich der Bedarfsgemeinschaft gewährt wird. Berichterstattung über Geldbeträge Um Fragen zu Geldleistungen von Leistungsberechtigten (LB) im SGB II zu beantworten, wird der Schwerpunkt auf die Darstellung von Zahlungsansprüchen gelegt. Dabei wird abgebildet, wie hoch die tatsächlich ausgezahlten Geldleistungen für die Person bzw. Bedarfsgemeinschaft waren. Darüber hinaus werden in der spezifischen Berichterstattung auch Bedarfe und Einkommen dargestellt. Bedarfe und Einkommen beziehen sich in der statistischen Darstellung nur auf die Gruppe der Regelleistungsberechtigten (RLB). Vorwiegend Zahlungsansprüche und ggf. auch Leistungsansprüche werden hingegen bezogen auf alle Leistungsberechtigten (LB) berichtet, also für Regelleistungsberechtigte (RLB) und sonstige Leistungsberechtigte (SLB). Für Nicht Leistungsberechtigte (AUS und KOL) werden keine Informationen zu Bedarfen, Einkommen sowie Leistungs- und Zahlungsansprüchen berichtet. Haushaltsbudget Das Haushaltsbudget gibt den Geldbetrag an, der einer Bedarfsgemeinschaft (BG) monatlich zur Verfügung steht. Es entspricht der Summe aus den Zahlungsansprüchen für Gesamtregelleistung (GRL) und dem verfügbaren Einkommen, wobei nur die Regelleistungsberechtigten (RLB) der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden. Zahlungsanspruch für GRL + verfügbares Einkommen der RLB = Haushaltsbudget Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 73 von 75 Zerlegung der SGB II - Hilfequoten in Eintritts-, Verbleibs- und Verhärtungsrisiken Verweildauern von Leistungsberechtigten können als bisherige und abgeschlossene Dauer gemessen werden. Die abgeschlossene Dauer umfasst den Zeitraum vom Zugang bis zum Abgang und damit die gesamte Verweildauer in der Grundsicherung; sie ist das Bindeglied zwischen Zugang und Bestand. Die bisherige Dauer wird für Bestandseinheiten gemessen und bildet ab, wie lange die Leistungsberechtigten bis zum Stichtag schon dem Bestand angehören; die Hilfebedürftigkeit dauert bei der Messung noch an. Während die abgeschlossene Dauer das Verbleibsrisiko beim Zugang beschreibt, können der bisherigen Dauer Informationen über die Verhärtung des Hilfebezugs entnommen werden. Die Zusammenhänge zwischen Stromgrößen, Verweildauern und Beständen können herausgearbeitet werden, wenn man einen stationären Prozess unterstellt. Ein solcher Prozess ist folgendermaßen definiert: pro Periode erfolgt die gleiche Zahl an Zugängen und die erwarteten Dauern dieser Zugänge folgen immer derselben Verteilung. In diesem Fall gilt: Zugang mal Dauer ist Bestand. Der Bestand ist dauergewichteter Zugang. Weil Zugang und Abgang sich absolut und in der Verteilung der abgeschlossenen Dauern entsprechen, ist die abgeschlossene Dauer einer Zugangskohorte identisch mit der abgeschlossenen Dauer einer Abgangskohorte. Diese Zusammenhang gilt in der Realität nur näherungsweise, kann aber für die Interpretation der statistischen Daten mit Einschränkungen genutzt werden. Im stationären Modell gilt: Bestand = Zugang x Dauer Wenn man auf beiden Seiten der Gleichung mit der Bevölkerung (Bezugsgröße) dividiert, erhält man für die Grundsicherung folgende Maßzahlen: Bestand Regelleistungsberechtigte Zugang Regelleistungsberechtigte (im Jahr) abgeschlossene Dauer in Monaten = x - Bevölkerung 0 Jahre bis Altersregelgrenze Bevölkerung 0 Jahre bis Altersregelgrenze 12 SGB II-Hilfequote = Eintrittsrisiko x Verbleibsrisiko Dabei sind folgende Einschränkungen zu beachten, die verhindern, dass die Multiplikation der Teilrisiken das Gesamtrisiko ergeben: (1) Der Zusammenhang gilt streng nur, wenn der Prozess stationär ist, d.h. wenn Zugang und abgeschlossene Dauer sich im Zeitablauf nicht ändern. In der Realität ist diese Bedingung (insbesondere wegen saisonaler und konjunktureller Einflüsse) nicht erfüllt. (2) Das Verbleibsrisiko wird aufgrund der Linkszensierung nicht mit der durchschnittlichen Dauer, sondern mit der Verteilung auf Dauerkategorien ausgedrückt. Gleichwohl gilt der Zusammenhang näherungsweise. In Bezug auf die Hilfebedürftigkeit in der Grundsicherung kann man danach folgende Risiken unterscheiden: (1) Das Gesamtrisiko, hilfebedürftig zu sein; es wird durch die SGB II-Hilfequote ausgedrückt, die sich als Anteil der Leistungsberechtigten (im Bestand) an der Bevölkerung errechnet. (2) Das Eintrittsrisiko, in einem Zeitraum hilfebedürftig zu werden. Es wird berechnet als der Anteil der Zugänge in einem Jahreszeitraum an der Bevölkerung. Dabei können auch Personen herausgerechnet werden, die ihren Leistungsbezug in einem Jahreszeitraum unterbrochen haben. (3) Das Verbleibsrisiko, also das Risiko, hilfebedürftig zu bleiben. Dabei kann das Verbleibsrisiko durch die abgeschlossene Dauer ausgedrückt werden. Außerdem kann man noch (4) die Verhärtung bzw. Verfestigung im Bestand ausweisen, für die man die bisherige Dauern heranziehen kann. Mit der bisherigen Dauer können die Personen identifiziert werden, die lange Leistungen beziehen. Eine wichtige Kennzahl ist hier der Anteil der Langzeitleistungsbezieher. Das sind Personen im Bestand, die in einem 24-monatigen Zeitraum mindestens 21 Monate Leistungen bezogen haben. Je mehr sich das Verbleibsrisiko der Zugänge unterscheidet, in desto stärkerem Maße wird der Bestand von Langzeitleistungsbeziehern bestimmt. Ausführliche Erläuterungen dazu finden sich in dem Methodenbericht der Statistik der BA , Verweildauern von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende , Nürnberg 2013, unter folgendem Link: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Grundsicherung-Arbeitsuchende-SGBII/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Verweildauern-von- Leistungsberechtigten-in-der-Grundsicherung-fuer-Arbeitssuchende.pdf Analyse der Grundsicherung für Arbeitsuchende Methodische Hinweise © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 74 von 75 Integrationen von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern nach §48a SGB II Integration Eine Integration gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II liegt vor, wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, eine voll qualifizierende berufliche Ausbildung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt. Umfang und Dauer dieser Tätigkeit sowie der Arbeitslosigkeitsstatus des ELB sind für die Zählung einer Beschäftigungsaufnahme als Integration unerheblich. Zudem ist es irrelevant, ob durch die Aufnahme der Erwerbstätigkeit der Leistungsbezug tatsächlich beendet wird, und ob die Person unmittelbar vor der Beschäftigungsaufnahme anderweitig bereits erwerbstätig ist. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Bei den Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt es sich um eine Untergröße der Integration nach § 48a SGB II. Bei dieser Größe ist es unerheblich, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist, und ob die Integration durch Leistungen der Arbeitsmarktpolitik gefördert wird. Bedarfsdeckende Integrationen Zur Beantwortung der Frage, ob ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (ELB) nach einer Integration den Leistungsbezug beenden kann, wird das Messmodell der bedarfsdeckenden Integrationen verwendet. Dazu wird untersucht, ob ein eLb, für den eine Integration gemessen wurde, drei Monate später noch Leistungen nach dem SGB II bezieht. Dieser zeitliche Abstand ist notwendig, da Einkommen aus Erwerbsarbeit üblicherweise zeitlich verzögert zum Arbeitsbeginn zufließt. Zu beachten ist, dass diesem Messmodell keine eindeutige Kausalität von Aufnahme einer Beschäftigung und Beendigung des Leistungsbezuges zugrunde liegt. Der Leistungsbezug kann auch aus anderen Gründen geendet haben. Beispiele hierfür sind die Erzielung eines anderweitigen anzurechnenden Einkommens, die Änderung der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft oder aber auch die Beschäftigungsaufnahme einer anderen Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese zeitpunktbezogene Betrachtung ermöglicht überdies keine Aussagen über die Dauerhaftigkeit bzw. Nachhaltigkeit der Beschäftigung. Möglicherweise wird das Erwerbseinkommen nur kurzzeitig erzielt, oder der Abgang aus dem Leistungsbezug gelingt nur für eine kurze Dauer. Stand: 13.07.2017 Statistik-Infoseite Statistik nach Wirtschaftszweigen Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Förderungen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Migration Frauen und Männer Statistik nach Berufen Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Impressum Empfänger: Auftragsnummer: 259675 Produktlinie/Reihe: Titel: Region: Berichtsmonat: Erstellungsdatum: 30.01.2018 Hinweise: Herausgeberin: Bundesagentur für Arbeit Statistik Rückfragen an: Statistik-Service Südost Bundesagentur für Arbeit 90328 Nürnberg E-Mail: Statistik-Service-Suedost@arbeitsagentur.de Hotline: 0911/179-8001 Fax: 0911/179-908001 Weiterführende statistische Informationen Internet: Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Nutzungsbedingungen: © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Sie können Informationen speichern, (auch auszugsweise) mit Quellenangabe weitergeben, vervielfältigen und verbreiten. Die Inhalte dürfen nicht verändert oder verfälscht werden. Eigene Berechnungen sind erlaubt, jedoch als solche kenntlich zu machen. Im Falle einer Zugänglichmachung im Internet soll dies in Form einer Verlinkung auf die Homepage der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Die Nutzung der Inhalte für gewerbliche Zwecke, ausgenommen Presse, Rundfunk und Fernsehen und wissenschaftliche Publikationen, bedarf der Genehmigung durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. http://statistik.arbeitsagentur.de Register: "Statistik nach Themen" http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Statistiknach -Themen-Nav.html Tabellen, Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, Nürnberg, Januar 2018 September 2017 A. Deutschmann Regionaldirektion Sachsen Tabellen Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Sachsen, Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen (Gebietsstand September 2017) Anlage 2 zu KA 6/12177 Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen, Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen (Gebietsstand September 2017) absolut Anteil an allen ELB in % (Sp. 2 an Sp. 1) 1 2 3 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 231.291 8.820 3,8 dar. Alleinerziehende BG 40.299 1.215 3,0 Alleinerziehende mit 1 Kind 22.520 682 3,0 Alleinerziehende mit 2 Kindern 11.997 345 2,9 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 5.782 188 3,3 Partner-BG mit Kindern 45.332 1.174 2,6 Partner mit 1 Kind 17.064 466 2,7 Partner mit 2 Kindern 15.008 379 2,5 Partner mit 3 und mehr Kindern 13.260 329 2,5 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 16.989 552 3,2 dar. Alleinerziehende BG 3.111 104 3,3 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.716 63 3,7 Alleinerziehende mit 2 Kindern 916 29 3,2 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 479 12 2,5 Partner-BG mit Kindern 3.609 70 1,9 Partner mit 1 Kind 1.271 26 2,0 Partner mit 2 Kindern 1.158 21 1,8 Partner mit 3 und mehr Kindern 1.180 23 1,9 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 13.535 403 3,0 dar. Alleinerziehende BG 2.528 50 2,0 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.442 31 2,1 Alleinerziehende mit 2 Kindern 761 10 1,3 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 325 9 2,8 Partner-BG mit Kindern 2.178 57 2,6 Partner mit 1 Kind 855 21 2,5 Partner mit 2 Kindern 710 21 3,0 Partner mit 3 und mehr Kindern 613 15 2,4 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 13.491 390 2,9 dar. Alleinerziehende BG 2.198 57 2,6 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.199 32 2,7 Alleinerziehende mit 2 Kindern 671 18 2,7 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 328 7 2,1 Partner-BG mit Kindern 2.588 55 2,1 Partner mit 1 Kind 949 27 2,8 Partner mit 2 Kindern 883 15 1,7 Partner mit 3 und mehr Kindern 756 13 1,7 Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Bestand ELBRegion BG-Typ Mittelsachsen September 2017 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion darunter Sachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen, Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen (Gebietsstand September 2017) absolut Anteil an allen ELB in % (Sp. 2 an Sp. 1) 1 2 3 Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Bestand ELBRegion BG-Typ September 2017 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion darunter Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 10.684 594 5,6 dar. Alleinerziehende BG 1.988 83 4,2 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.067 43 4,0 Alleinerziehende mit 2 Kindern 603 24 4,0 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 318 16 5,0 Partner-BG mit Kindern 1.992 95 4,8 Partner mit 1 Kind 701 37 5,3 Partner mit 2 Kindern 682 35 5,1 Partner mit 3 und mehr Kindern 609 23 3,8 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 15.178 602 4,0 dar. Alleinerziehende BG 2.770 86 3,1 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.584 55 3,5 Alleinerziehende mit 2 Kindern 803 20 2,5 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 383 11 2,9 Partner-BG mit Kindern 2.880 94 3,3 Partner mit 1 Kind 1.044 38 3,6 Partner mit 2 Kindern 932 29 3,1 Partner mit 3 und mehr Kindern 904 27 3,0 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 33.076 1.385 4,2 dar. Alleinerziehende BG 5.732 192 3,3 Alleinerziehende mit 1 Kind 3.329 118 3,5 Alleinerziehende mit 2 Kindern 1.709 52 3,0 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 694 22 3,2 Partner-BG mit Kindern 6.617 162 2,4 Partner mit 1 Kind 2.598 65 2,5 Partner mit 2 Kindern 2.306 57 2,5 Partner mit 3 und mehr Kindern 1.713 40 2,3 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 14.203 367 2,6 dar. Alleinerziehende BG 2.391 41 1,7 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.314 22 1,7 Alleinerziehende mit 2 Kindern 759 10 1,3 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 318 9 2,8 Partner-BG mit Kindern 2.538 47 1,9 Partner mit 1 Kind 972 18 1,9 Partner mit 2 Kindern 864 17 2,0 Partner mit 3 und mehr Kindern 702 12 1,7 Dresden, Stadt Bautzen Vogtlandkreis Zwickau Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen, Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen (Gebietsstand September 2017) absolut Anteil an allen ELB in % (Sp. 2 an Sp. 1) 1 2 3 Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Bestand ELBRegion BG-Typ September 2017 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion darunter Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 18.026 370 2,1 dar. Alleinerziehende BG 2.797 55 2,0 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.525 26 1,7 Alleinerziehende mit 2 Kindern 856 21 2,5 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 416 8 1,9 Partner-BG mit Kindern 3.595 44 1,2 Partner mit 1 Kind 1.374 17 1,2 Partner mit 2 Kindern 1.154 12 1,0 Partner mit 3 und mehr Kindern 1.067 15 1,4 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 11.850 328 2,8 dar. Alleinerziehende BG 2.089 41 2,0 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.168 24 2,1 Alleinerziehende mit 2 Kindern 622 11 1,8 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 299 6 2,0 Partner-BG mit Kindern 2.071 40 1,9 Partner mit 1 Kind 815 15 1,8 Partner mit 2 Kindern 663 13 2,0 Partner mit 3 und mehr Kindern 593 12 2,0 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 11.027 368 3,3 dar. Alleinerziehende BG 2.115 45 2,1 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.153 25 2,2 Alleinerziehende mit 2 Kindern 634 10 1,6 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 328 10 3,0 Partner-BG mit Kindern 2.115 42 2,0 Partner mit 1 Kind 767 15 2,0 Partner mit 2 Kindern 732 12 1,6 Partner mit 3 und mehr Kindern 616 15 2,4 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 48.153 2.355 4,9 dar. Alleinerziehende BG 8.269 289 3,5 Alleinerziehende mit 1 Kind 4.658 166 3,6 Alleinerziehende mit 2 Kindern 2.339 75 3,2 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 1.272 48 3,8 Partner-BG mit Kindern 10.530 305 2,9 Partner mit 1 Kind 3.933 120 3,1 Partner mit 2 Kindern 3.402 96 2,8 Partner mit 3 und mehr Kindern 3.195 89 2,8 Meißen Sächs. Schweiz- Osterzgebirge Leipzig, Stadt Görlitz Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sachsen, Kreise und kreisfreie Städte in Sachsen (Gebietsstand September 2017) absolut Anteil an allen ELB in % (Sp. 2 an Sp. 1) 1 2 3 Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) insgesamt sowie mit mindestens einer Sanktion in Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Bestand ELBRegion BG-Typ September 2017 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. Bestand ELB mit mindestens einer Sanktion darunter Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 13.130 613 4,7 dar. Alleinerziehende BG 2.253 86 3,8 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.250 38 3,0 Alleinerziehende mit 2 Kindern 707 36 5,1 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 296 12 4,1 Partner-BG mit Kindern 2.290 81 3,5 Partner mit 1 Kind 923 33 3,6 Partner mit 2 Kindern 733 18 2,5 Partner mit 3 und mehr Kindern 634 30 4,7 Bedarfsgemeinschaften (BG) insgesamt 11.949 493 4,1 dar. Alleinerziehende BG 2.058 86 4,2 Alleinerziehende mit 1 Kind 1.115 39 3,5 Alleinerziehende mit 2 Kindern 617 29 4,7 Alleinerziehende mit 3 und mehr Kindern 326 18 5,5 Partner-BG mit Kindern 2.329 82 3,5 Partner mit 1 Kind 862 34 3,9 Partner mit 2 Kindern 789 33 4,2 Partner mit 3 und mehr Kindern 678 15 2,2 Erstellungsdatum: 30.01.2018, Statistik-Service Südost, Auftragsnummer 259675 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit 1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem ELB Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, Arbeitslosigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Leipzig Nordsachsen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Dezember 2017 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder Gesicherte statistische Aussagen über Entwicklungen im Zeitverlauf lassen sich im Bereich der Grundsicherungsstatistik nach dem SGB II aufgrund der operativen Untererfassungen (z. B. verspätete Antragsabgabe oder zeitintensive Sachverhaltsklärung) nur über Zeiträume treffen, die drei Monate zurückliegen (Wartezeit); z. B werden Daten für den Berichtsmonat Januar 2017 erst auf Basis der Daten mit Datenstand April 2017 berichtet. Generell basieren statistische Auswertungen auf Gesamtheiten, welche gleichartige Einheiten zusammenfassen. Hierbei können Bestands- und Bewegungseinheiten unterschieden werden. Bestandseinheiten im Sinne der Grundsicherungsstatistik SGB II sind Personen oder Bedarfsgemeinschaften (BG), deren Zustand an einem bestimmten Stichtag betrachtet wird. Bewegungseinheiten sind dagegen Zustandsänderungen dieser Bestandseinheiten und werden in Form von Zu- und Abgängen gemessen. Der Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen kann anhand des Stock-Flow-Modells erklärt werden. Bestände (engl. Stock) messen die Zahl an Personen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Status innehaben. Bewegungen (engl. Flow) erfassen dagegen Ereignisse in einem bestimmten Zeitraum, also Zugang in den und Abgang aus dem Status. Den Zusammenhang zwischen Beständen und Bewegungen beschreibt folgende Formel: Endbestand = Anfangsbestand + Zugang – Abgang Als Bestand an Bedarfsgemeinschaften werden alle zum Stichtag gültigen Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dies bedeutet, dass der Bewilligungszeitraum nicht vor dem Stichtag enden darf und dass mindestens eine Person in der Bedarfsgemeinschaft einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II für den Berichtsmonat hat. Dies umfasst auch jene Personen, deren Leistungsanspruch durch Sanktionen vollständig gekürzt wurde. Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) werden unterschieden in jene mit Leistungsanspruch (LB) und jene ohne Leistungsanspruch (NLB). Zudem findet eine weitere Differenzierung nach Art der Leistung sowie ggf. der Erwerbsfähigkeit nach dem SGB II statt. In der Abbildung sind die einzelnen Personengruppen sowie ihre Zusammensetzung dargestellt. Die Gruppe der Leistungsberechtigten (LB) unterteilt sich in die beiden Gruppen der Regelleistungsberechtigten (RLB) und der sonstigen Leistungsberechtigten (SLB). Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten den Status Regelleistungsberechtigte. Dazu zählen Personen, die Anspruch auf Regelbedarf, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft oder den Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld (bis Ende Dezember 2010) haben. Sie können darüber hinaus ggf. auch einmalige Leistungen beanspruchen. Die Regelleistungsberechtigten sind untergliedert in erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Sonstige Leistungsberechtigte zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (GRL) haben, sondern lediglich einmalige Leistungen bzw. Leistungen in besonderen Lebenssituationen (Leistungen für Auszubildende, Sozialversicherungsleistungen zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit) beanspruchen. Darüber hinaus gibt es auch nicht leistungsberechtigte Personen (NLB) innerhalb von Bedarfsgemeinschaften. Sie beziehen individuell keine Leistungen, werden aber als Personen einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dabei handelt es sich einerseits um Personen, die vom Leistungsanspruch ausgeschlossen sind (AUS), z. B. Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bezieher von Altersrente. Andererseits handelt es sich um minderjährige Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Leistungsberechtigte (LB) Nicht Leistungsberechtigte (NLB) Regelleistungsberechtigte (RLB) Sonstige Leistungsberechtigte (SLB) vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen (AUS) Kinder ohne Leistungsanspruch (KOL) erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Dezember 2017 Methodische Hinweise - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Bedarfsgemeinschaften und deren Mitglieder http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Glossare/Generische-Publikationen/Grundsicherung-Glossar-Gesamtglossar.pdf Leistungsanspruch (KOL), die in der Bedarfsgemeinschaft der Eltern leben und deren eigenes Einkommen ihren Bedarf Seite 2/2 Bedarfsgemeinschaften können aufgrund ihrer Zusammensetzung aus den verschiedenen Personengruppen in zwei Gruppen unterteilt werden. Die Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) und die sonstigen Bedarfsgemeinschaften (S-BG) bilden zusammen alle Bedarfsgemeinschaften - siehe Abbildung. Einer Regelleistungsbedarfsgemeinschaft muss mindestens ein Regelleistungsberechtigter angehören. Darüber hinaus können zu ihr auch Personen gehören, die einen anderen Personenstatus innehaben, also sonstige Leistungsberechtigte, vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen oder Kinder ohne Leistungsanspruch. Die sonstigen Bedarfsgemeinschaften umfassen die restlichen Bedarfsgemeinschaften, denen kein Regelleistungsberechtigter angehört. Diese bestehen also aus mindestens einem sonstigen Leistungsberechtigten sowie ggf. aus Kindern ohne Leistungsanspruch oder vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen. Die statistische Berichterstattung zu Bewegungen konzentriert sich auf die Regelleistungsberechtigten. Ausgehend von der Zählung der Regelleistungsberechtigten im Bestand wird also jede Veränderung dieser Personengruppe als Zugang oder Abgang gewertet. Neben der reinen Statusveränderung in der Grundsicherung SGB II von „im Bestand“ zu „nicht im Bestand“ und umgekehrt stellt somit auch der Wechsel der Personengruppe von bzw. zu Regelleistungsberechtigten aus einer der weiteren Personengruppen sonstige Leistungsberechtigte, Personen mit Ausschlussgrund und Kinder ohne Leistungsanspruch einen Zugang in bzw. Abgang aus Regelleistungsbezug dar. Um prozessgesteuerte Unterbrechungen (z. B. verspätete Antragstellung bei Wiederbewilligung oder Ummeldungen) auszuschließen, werden Bewegungen nur dann statistisch berücksichtigt, wenn die Unterbrechung zu einem vorhergehenden oder nachfolgenden Anspruchszeitraum als Regelleistungsberechtigter mehr als 7 Tagen gedauert hat. Bewegungen, die durch einen wegen Umzugs bedingten Trägerwechsel entstehen, werden unabhängig von der Dauer der Unterbrechung nur auf regionaler Ebene (Jobcenter- bzw. Kreisebene) als Bewegung gezählt. Auf Landes- bzw. Bundesebene werden sie hingegen nur dann als Bewegung statistisch berücksicht, wenn die Unterbrechung zwischen den Anspruchsepisoden länger als 7 Tage ist. Definitionen und Erläuterungen zu Bedarfsgemeinschaften und deren Mitgliedern können dem Glossar zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entnommen werden: Bedarfsgemeinschaften (BG) Regelleistungsbedarfsgemeinschaften (RL-BG) Sonstige Bedarfsgemeinschaften (S-BG) Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Dezember 2017 Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Rechtsgrundlage für die Sanktionierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) bildet § 31 SGB II in Verbindung mit § 31a SGB II bzw. § 32 SGB II. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern. Wenn dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Arbeit zumutbar ist, muss er sich aktiv darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die dieses Ziel unterstützen. Kommen die Leistungsberechtigten diesen Verpflichtungen ohne wichtigen Grund nicht nach, treten Sanktionen ein, die eine Kürzung bis hin zum völligen Wegfall des Arbeitslosengeldes II vorsehen können. Die Informationen über den Umfang von Sanktionierungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende finden entsprechende Berücksichtigung in der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II. Dabei wird grundsätzlich nach der Erhebungsmethode bzw. dem Zählkonzept unterschieden. Einerseits werden nach dem Bestandskonzept Sanktionierungen sowie deren Umfang bzw. deren leistungsrechtliche Auswirkungen am Bestand der leistungsberechtigten Personen nach dem SGB II gemessen (Sanktionsbestand). Andererseits werden auch die im Berichtszeitraum neu ausgesprochenen Sanktionen über ein Bewegungskonzept (nur Zugänge) gemessen (Sanktionsbewegungen). Sanktionsbestand Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) im Bestand wird festgestellt, ob zum Stichtag mindestens eine wirksame Sanktion vorliegt. Auf Basis dieser Bestandszählung wird dargestellt, wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte zum Stichtag sanktioniert sind, wie viele Sanktionen gegen diese erwerbsfähigen Leistungsberechtigten vorliegen und wie sich die Sanktionen auf die Höhe des Leistungsbezugs auswirken. Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sanktionen ausgesprochen werden. Statistisch werden im Bestandskonzept alle zum Stichtag wirksamen Sanktionen erfasst, d. h. die Bestandsmessung umfasst alle Sanktionen, deren Gültigkeitsdauer über den Stichtag der Bestandsmessung reichen. Daher kann ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter zum Stichtag im Bestand mit mehreren Sanktionen belegt sein. Sanktionen, die zwar in der Vergangenheit, jedoch nicht mehr am statistischen Stichtag wirksam waren, werden zum jeweiligen Berichtsmonat nicht berücksichtigt. Die Höhe einer Sanktion wird prozentual am Regelbedarf ermittelt; in der Regel 30 %, bei Meldeversäumnissen 10 % des Regelbedarfs. Sanktionen mindern das Arbeitslosengeld II, also den Regelbedarf Alg II, Mehrbedarfe, laufende Kosten der Unterkunft sowie bis Ende 2010 den Zuschlag nach Bezug von Alg. Bei wiederholter Pflichtverletzung kann das Arbeitslosengeld II vollständig entfallen. Die Leistungskürzung durch Sanktionen wird statistisch als Gesamtbetrag aller zum Stichtag wirksamen Sanktionen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dargestellt. Dabei kann danach differenziert werden, wie stark die einzelnen Leistungsarten von der Leistungskürzung durch Sanktionierung betroffen sind. Neu festgestellte Sanktionen (Sanktionsbewegungen) Die Anzahl der neu festgestellten Sanktionen wird nach dem Bewegungskonzept als Zugänge von Sanktionen ausgewertet. Abweichend vom sogenannten Stichtags-Personenkonzept beim Sanktionsbestand wird im Rahmen von Sanktionsbewegungen (neu festgestellte Sanktionen) nicht betrachtet, wie viele Personen zum Stichtag eine wirksame Sanktion haben. Ziel ist hier vielmehr, Aussagen darüber zu treffen, wie viele Sanktionen in einem bestimmten Zeitraum (Berichtsmonat) neu ausgesprochen wurden. Bei dieser Auswertungsform verändert sich die Betrachtungsweise bzw. das Betrachtungsobjekt. Auswertungsobjekt ist nicht die Person, sondern die neu festgestellte Sanktion. Durch die sachverhaltsspezifische Betrachtungsweise der Sanktionen ist es möglich, sanktionsbezogene Merkmale wie bspw. den Grund der einzelnen Sanktionen zu ermitteln. Darüber hinaus werden zur jeweiligen Sanktion auch die personenbezogenen Informationen zu dem von der Sanktion betroffenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ermittelt. Sanktionsquote Die Sanktionsquote für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) setzt die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion (Sanktionsbestand) zur Anzahl aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beziehung. • Im Zähler sind nur die ELB mit mindestens einer zum Stichtag wirksamen Sanktion enthalten. • Im Nenner sind alle ELB enthalten. Dabei ist zu beachten, dass die Nennergröße auch einen Anteil von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten enthält, die nicht verpflichtet sind, eine Arbeit aufzunehmen, weil ihnen eine Arbeitsaufnahme nicht zumutbar ist. Dies ist z. B. bei Alleinerziehenden mit Kindern unter 3 Jahren oder erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die noch die Schule Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Stand: Dezember 2017 Methodische Hinweise - Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Sanktionen (allgemein) Seite 2/2 Die Aussagekraft von intertemporären und interregionalen Vergleichen sowie von Vergleichen zwischen bestimmten soziodemographischen Gruppen, für die die Quote vornehmlich dient, wird dadurch nicht eingeschränkt. Ergänzend wird eine Sanktionsquote für arbeitslose ELB gebildet, die berücksichtigt, dass sich manche Sanktionsgründe nur auf arbeitslose ELB beziehen können. Diese setzt die Anzahl arbeitsloser ELB mit mindestens einer zum Stichtag gültigen Sanktion zur Anzahl aller arbeitslosen ELB in Relation. Die Zahl der arbeitslosen ELB stimmt aus methodischen Gründen nicht exakt überein mit der Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II. Stand: 25.01.2018 Statistik-Infoseite Arbeitslose und gemeldetes Stellenangebot Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB IIILeistungen SGB III Die Methodischen Hinweise der Statistik bieten ergänzende Informationen. Gesamtglossar Arbeitsmarkt Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung Förderstatistik/Eingliederungsbilanzen Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Glossare sind zu folgenden Fachstatistiken veröffentlicht: Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Leistungen SGB III Migration Langzeitarbeitslosigkeit Frauen und Männer Statistik nach Berufen Statistik nach Wirtschaftszweigen Zeitreihen Daten zu den Eingliederungsbilanzen Amtliche Nachrichten der BA Kreisdaten Förderungen Im Internet stehen statistische Informationen unterteilt nach folgenden Themenbereichen zur Verfügung: Arbeitsmarkt im Überblick Arbeitslose, Unterbeschäftigung und Arbeitsstellen Ausbildungsstellenmarkt Beschäftigung KA 6-12177 Anlage 1.pdf Deckblatt Impressum_quer Abkürzungen_Zeichenerklärung Inhaltsverzeichnis Überblick 1.1 Personen-Tab 1.1 Personen 1.2 BG-RLB-Tab 1.2 BG-RLB 1.3 BG-Grösse-Typ-Tab 1.3 BG-Grösse-Typ 1.4 BG-Kinder-Tab 1.4 BG-Kinder 1.5 RLB-Bewegung-Tab 1.5 RLB-Bewegung 1.6 RLB-Stock-Flow-Tab 1.6 Pers-Stock-Flow 2.1 ELB-Tab 2.1 ELB 2.2 ELB-NALO-Tab 2.2 ELB-NALO 2.3 Anteil-ALO-ELB-Tab 2.3 Anteil-ALO-ELB 2.4 ELB-EWT-Tab 2.4 ELB-EWT 2.5 ELB-EWT-Struktur-Tab 2.5 ELB-EWT-Struktur 2.6 ELB-Aufstocker-Tab 2.6 ELB-Aufstocker 2.7 ELB-Struktur-Tab 2.7 ELB-Struktur 2.8 ELB-Länder-Tab 2.8 ELB-Länder 2.9 ELB-Bewegung-Tab 2.9 ELB-Bewegung 2.10 ELB-Stock-Flow-Tab 2.10 ELB-Stock-Flow 2.11 ELB-Raten-Tab 2.11 ELB-Raten 2.12 ELB-Integrationen-Tab 2.12 ELB-Integrationen 3.1 NEF-Tab 3.1 NEF 3.2 NEF-Bewegung-Tab 3.2 NEF-Bewegung 3.3 NEF-Stock-Flow-Tab 3.3 NEF-Stock-Flow 3.4 NEF-Länder-Tab 3.4 NEF-Länder 4.1 Hilfequoten-Tab 4.1 Hilfequoten 4.2 BG-Hilfequoten-Tab 4.2 BG-Hilfequoten 4.3 Risiken-Tab 4.3 Risiken 4.4 LZB-Tab 4.4 LZB 5.1 BG-Zahlung-Tab 5.1 BG-Zahlung 5.2 BG-Zahlung-Typ-Tab 5.2 BG-Zahlung 5.3 BG-Einkommen-Tab 5.3 BG-Einkommen 5.4 BG-Bedarf-Budget-Tab 5.4 BG-Bedarf 6. Methodik-1 6. Methodik-2 6. Methodik-3 6. Methodik-4 6. Methodik-5 6. Methodik-6 6. Methodik-7 6. Methodik-8 6. Methodik-9 Statistik-Infoseite_quer 2018-02-21T10:05:57+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes