SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01097 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/12178 Thema: Armutsgefährdungsquoten von Alleinerziehenden und von Kindern in Sachsen im Jahr 2016 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Der Beantwortung der Anfrage wird folgender Hinweis vorangestellt: Die vorliegenden Ergebnisse wurden auf Basis der Daten des Mikrozensus erstellt. Der Mikrozensus ist eine laufende Repräsentativstatistik in Form einer Flächenstichprobe, die ein Prozent aller Haushalte erfasst. Die Ergebnisse bilden einen Jahresdurchschnittswert ab. Aufgrund der geringen Fallzahlen in der 1-Prozent-Stichprobe können keine Ergebnisse auf Kreisebene veröffentlicht werden. Ergebnisse für die Bevölkerung insgesamt sind bis zur NUTS 2-Ebene (ehemalige Direktionsbezirke) und für Planungs-/Raumordnungsregionen verfügbar, hier ist jedoch keine Untergliederung zum Beispiel nach Haushaltstyp oder Alter möglich. Frage 1: Wie hoch waren 2016 die Armutsgefährdungsquoten von Alleinerziehenden -Haushalten im Freistaat Sachsen jeweils in Bezug zum Bundesmedian sowie zum Landesmedian? (Bitte jeweils landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert angeben!) Frage 2: Wie hoch waren 2016 die Armutsgefährdungsquoten von Kindern im Freistaat Sachsen jeweils in Bezug zum Bundesmedian sowie zum Landesmedian? (Bitte jeweils landesweit sowie nach Landkreisen und Kreisfreien Städten differenziert angeben!) Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 41-0141.51-18/105 Dresden, ?t· Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium f!lr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Merkmal Haushalte mit einem/einer Erwachsenen und einem oder mehreren Kind(ern) Kinder unter 18 Jahren © Stallstisches Landesamt des Freistaates Sachsen. Kamenz. 2018 Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet. Frage 3: Armutsgefährdungsquote gemessen am ... Bundesmedian I Landesmedian 47,4 22,2 % 33,4 15,5 Welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht die Staatsregierung aus den Daten gemäß der Fragen 1 und 2 bezüglich der Armutsgefährdung von Alleinerziehenden in Sachsen? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 4: Welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht die Staatsregierung aus den Daten gemäß der Fragen 1 und 2 bezüglich der Armutsgefährdung von Kindern in Sachsen? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 5: Welche Erklärungen gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung für die Unterschiede in der Höhe der Armutsgefährdungsquoten gemäß der Fragen 1 und 2? Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung gerichtet, die die Staatsregierung bisher nicht getroffen hat. Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen \3. Barbara Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2018-02-22T13:38:59+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes