STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UNO VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Wendt, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/12182 Thema: Aktualisierung der Kleinen Anfrage mit der Drs.Nr. 6/5311: Inanspruchnahme von Pflegezeiten 2016 und 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Arbeitnehmer haben in den Jahren 2016 und 2017 die Möglichkeit - der Arbeit nach § 2 PflegeZG fernzubleiben - genutzt? Die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG wird im Rahmen amtlicher Statistiken nicht erfasst. Für das Kalenderjahr 2016 haben bei der AOK PLUS 1143 Beschäftigte und für das Kalenderjahr 2017 997 Beschäftigte die Leistung Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch genommen. Frage 2: Wie viele Arbeitnehmer haben sich nach § 3 PflegeZG in den Jahren 2016 und 2017 vollständig von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Bei der AOK PLUS wurden im Kalenderjahr 2016 108 Fälle und im Kalenderjahr 2017 175 Fälle erfasst. Frage 3: Wie viele Arbeitnehmer haben sich nach § 3 PflegeZG in den Jahren 2016 und 2017 teilweise von der Arbeitsleistung freistellen lassen. Die teilweise Arbeitsbefreiung hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer. Die Zahlen sind somit nicht ermittelbar. M.it freu. nih_en ~ßen (y I l!f{ Barbara Klepsc Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.51-18/120 Dresden, 2?. Februar 2018 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium filr Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de 2018-02-22T13:37:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes