Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 0 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINlSTERlUM FÜR W1RTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Gunter Wild, fraktionslos Drs.-Nr.: 6/12184 Thema: Sicherung der Rastplätze vor Wildschweinen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Rastplätze sind in Sachsen umzäunt und wie viele davon Wildschwein sicher? (Bitte Auflistung der Raststätten mit Angabe der Umzäunungsart.) Bundesautobahnen: Die vom den Autobahnmeistereien des LASuV betreuten Rastplätze (10 Tank- und Rastanlagen, zwei Rastanlagen und 49 Parkplätze mit WC (PWC) sind bis auf einen (PWC Hansens Holz / Richtungsfahrbahn Nossen) mit Wildschutzzaun gemäß den „Richtlinien für Wildschutzzäune an Bundesfernstraßen (Wildschutzzaun-Richtlinien)" vom Juli 1985 umzäunt und damit grundsätzlich als „Wildschwein sicher" einzuschätzen. Bundesstraßen: Von den in der Unterhaltungslast des Bundes befindlichen Parkplätzen sind insgesamt vier umzäunt, davon zwei mit Wildschutzzaun (,,Wildschwein sicher ") und zwei mit Maschendrahtzaun (nicht „Wildschwein sicher"). Staatsstraßen: Von den in der Unterhaltungslast des Freistaates Sachsen befindlichen Parkplätzen ist keiner umzäunt. Eine detaillierte Auflistung der Raststätten mit Angabe der Umzäunungsart kann der Anlage entnommen werden. Seite 1 von 4 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 64-1053/50/61 Dresden, 2 0. FEB, 2018 r- Zcrt,f1kat seit 2006 audlt beru fundfamllie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fü r verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINlSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Frage 2: Welche Rastplätze entlang welcher Routen werden von der Staatsregierung als besonders risikobehaftet für die Einschleppung der afrikanischen Schweinepest eingestuft? (Bitte Auflistung derjenigen) Der Freistaat Sachsen stützt sich bei der Beantwortung dieser Frage unter anderem auf die vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI) erstellte Qualitative Risikobewertung zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Verbreitungsgebieten in Europa nach Deutschland (aktuellster Stand 12. Juli 2017). Das FLI beschreibt folgende grundsätzliche Übertragungswege bei Schweinen: durch Zecken durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren (Sekrete, Blut, Sperma) , durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen oder durch andere indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschl. Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung). Eine Verschleppung mit unbelebten Gegenständen (Fahrzeuge, Geräte, Bekleidung , Schuhzeug) und kontaminierten Futtermitteln ist über weite Zeiträume und Distanzen möglich und wurde bereits in früheren Seuchengeschehen in anderen Ländern im letzten Jahrhundert beobachtet. Vor diesem Hintergrund bestehen theoretisch unterschiedlichste Möglichkeiten der Einschleppung nach Sachsen, auch über die Straßenverkehrswege. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Schwarzwild, welches sich durch Aufnahme von mit dem ASP-Virus kontaminierten Speiseabfällen infizieren kann, im Freistaat Sachsen flächendeckend vorkommt. Insoweit wird eingeschätzt, dass grundsätzlich an allen Rastplätzen, Rastpunkten und Parkplätzen, welche entweder nicht schwarzwildsicher eingezäunt sind oder auf welchen Reststoffbehältnisse eingesetzt werden , in denen der Müll nicht zugriffssicher entsorgt werden kann, ein Ansteckungsrisiko über kontaminierte Speiseabfälle besteht. Die Höhe des Risikos dürfte insbesondere mit der Anzahl an Fahrzeugen, die aus den bisherigen ASP-Gebieten (z. B. Polens, Tschechiens, der baltischen Staaten, der Ukraine und Bulgariens) in oder durch den Freistaat Sachsen verkehren, sowie der entsorgten Speiseabfallmenge korrelieren. Insoweit wird eingeschätzt, dass insbesondere die durch den Freistaat Sachsen laufenden Bundesautobahnen sowie Bundesstraßen mit entsprechend unzureichend gegen den Zugriff von Schwarzwild gesicherten Rastanlagen oder Reststoffbehältnissen in besonderer Weise risikobehaftet sind. Aber auch eine Einschleppung über andere Straßen, vor allem den grenzüberschreitenden, kann nicht ausgeschlossen werden. Eine konkrete Auflistung mit der Benennung der besonders risikobehafteten Routen /Straßenabschnitte/Rastplätze liegt der Staatsregierung nicht vor. Es wird hierbei auf den Bericht des FLI zum aktuellen Tierseuchengeschehen verwiesen (https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/). Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMINlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Frage 3: Wie ist die Entleerung der Abfallbehälter im Allgemeinen sowie im Besonderen an bewirtschafteten Rastplätzen geregelt und welche Einflussmöglichkeiten hat das Land Sachsen auf Regelungen zum Entleerungsturnus im Falle einer sich nähernden Seuche, wie der afrikanischen Schweinepest? Die Abfallbehälter auf den Parkplätzen an Bundesautobahnen werden grundsätzlich täglich (auch am Wochenende und an Feiertagen) durch die Bediensteten der Autobahnmeistereien geleert. Bei Bedarf erfolgen zusätzliche Leerungen. Die von den jeweiligen Pächtern der Tank- und Rastanlagen aufgestellten Müllbehälter werden nach unserer Kenntnis auch täglich geleert. Die Abfallbehälter auf den Parkplätzen an Bundes- und Staatsstraßen werden durch die Bediensteten der Straßenmeistereien 1- bis 3-mal pro Woche (in Abhängigkeit vom Müllaufkommen) geleert. Für die Staatsstraßen kann der Freistaat Sachsen die Entleerungsturnusse selbst festlegen , für die Bundesfernstraßen bedarf es grundsätzlich der Abstimmung mit dem Bund. In der Praxis war und ist dies weitestgehend unkompliziert möglich. Im aktuellen Fall der ASP wurde seitens des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bereits die kritische Prüfung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung der technischen Eignung und Entleerungsturnusse der Müllbehälter für die Bundesfernstraßen verfügt. Der Freistaat Sachsen hat sich dieser Verfügung für die Staatsstraßen angeschlossen . Frage 4: Welche weiteren Rastpunkte oder Parkplätze, beispielsweise an Bundesstraßen , werden von der Staatsregierung als besonders risikobehaftet für die Einschleppung der afrikanischen Schweinepest eingestuft? (Bitte Nennung der als risikobehaftet eingestuften Standorte, Routen bzw. Straßenabschnitte.) Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen . Frage 5: Wie viele der in Frage 3 genannten Rastpunkte oder Parkplätze sind jeweils seitens des Bundes, des Landes, kommunal oder privat verwaltet ? (Bitte nur Nennung der jeweiligen Anzahl.) Die Parkplätze an Bundesfernstraßen (110) werden in Auftragsverwaltung des Bundes und die an Staatsstraßen (9) durch den Freistaat Sachsen selbst verwaltet. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSM1NlSTERlUM FÜR W1RTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Eine Erfassung von privaten, kommunalen oder sonstigen (z. B. Forst) Rastpunkten oder Parkplätzen erfolgt nicht. Mit freundlichen Grü en In Vertrett . \Jr~ h Anlage Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN Anlage Bundesautobahnen (Baulastträger Bund, Unterhaltung durch Autobahnmeistereien) Lfd. Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart 1 A 4 PWC Am Angerberg / RF Eisenach Wildschutzzaun 2 A 4 PWC Am Angerberg / RF Görlitz Wildschutzzaun 3 A 4 PWC Oberwald/ RF Eisenach Wildschutzzaun 4 A4 5 A4 6 A4 7 A4 8 A4 9 A4 10 A4 11 A4 12 A4 13 A4 14 A4 15 A4 16 A4 17 A4 18 A4 19 A4 20 A4 21 A4 22 A4 23 A4 24 A4 25 A4 26 A4 27 A 13 28 A 13 29 A 13 30 A 13 31 A 14 32 A 14 33 A 14 34 A 14 35 A 14 36 A 14 37 A 14 38 A 14 39 A 17 40 A 17 Seite 1 von 2 RA Rabensteiner Wald / RF Görlitz TRA Auerswalder Blick / RF Eisenach TRA ALierswalder Blick / RF Görlitz PWC Rossauer Wald / RF Eisenach PWC Rossauer Wald / RF Görlitz PWC Am Steinberg / RF Görlitz . PWC Am Steinberg / RF Eisenach TRA Dresdner Tor/ RF Görlitz TRA Dresdner Tor/ RF Eisenach PWC Am Eichelberg / RF Görlitz PWC Am Eichelberg / RF Eisenach PWC Rödertal / RF Görlitz PWC Rödertal / RF Eisenach TRA Oberlausitz / RF Görlitz TRA Oberlausitz / RF Eisenach PWC Löbauer Wasser / RF Görlitz PWC Löbauer Wasser/ RF Eisenach PWC Am Wacheberg / RF Görlitz PWC Am Wacheberg / RF Eisenach PWC Wiesaer Forst/ RF Eisenach PWC Wiesaer Forst/ RF Görlitz PWC An der Neiße/ RF Eisenach PWC An der Neiße/ RF Görlitz PWC Wiesenholz / RF Dresden PWC Wiesenholz / RF Berlin · PWC Finkenberg / RF Dresden PWC Finkenberg / RF Berlin RA Hansens Holz / RF Magdeburg PWC Hansens Holz/ RF Nossen PWC Mühlenberg / RF Magdeburg PWC Mühlenberg / RF Nossen TRA Muldental / RF Magdeburg TRA Muldental / RF Nossen PWC Birkenwald / RF Magdeburg PWC Birkenwald / RF Nossen PWC Am Nöthnitzgrund / RF Prag . 1 PWC Am Nöthnitzgrund / RF Dresden Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun. Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun keine Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Anlage , Bundesautobahnen (Baulastträger Bund, Unterhaltung durch Autobahnmeistereien) Lfd. Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart 41 A 17 PWC Am Heidenholz / RF Dresden Wildschutzzaun 42 A 17 PWC Am Heidenholz / RF Prag Wildschutzzaun 43 A 38 PWC Fuchsaue/ RF Göttingen Wildschutzzaun 44 A 38 PWC Fuchsaue/ RF Leipzig Wildschutzzaun 45 A 38 PWC Am Pösgraben / RF Leipzig Wildschutzzaun 46 A 38 PWC Am Pösgraben / RF Göttingen Wildschutzzaun 47 A 72 F'WC Großzöbern / RF Hof Wildschutzzaun 48 A 72 49 A 72 50 A 72 51 A 72 52 A 72 53 A 72 54 A 72 55 A 72 56 A 72 57 A 72 58 A 72 59 A 72 60 A 72 61 A 72 PWC Großzöbern / RF Leipzig TRA Vogtland / RF Leipzig TRA Vogtland / RF Hof PWC Neuensalz / RF Leipzig PWC Waldkirchen/ RF Hof PWC Waldkirchen / RF Leipzig PWC Niedercrinitz / RF Leipzig PWC Niedercrinitz / RF Hof . PWC Beuthenbach / RF Leipzig PWC Beuthenbach / RF Hof PWC Am Neukirchener Wald / RF Leipzig PWC Am Neukirchener Wald / RF Hof PWC Am Mühlbachtal / RF Hof PWC Am Mühlbachtal / RF Leipzig Bundes- und Staatsstraßen Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun Wildschutzzaun (Baulastträger Bund/Land, Unterhaltung durch Straßenmeistereien) Lfd . Nr. Straße Bezeichnung Umzäunungsart 1 B 17 4 Reitzenhain / links Maschendraht 2 B 17 4 Reitzenhain / rechts 3 B 93 Parkplatz Grassen / links 4 B 93 Parkplatz Crossen / rechts Seite 2 von 2 Maschendraht Wildschutzzaun Wildschutzzaun 2018-02-21T09:51:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes