STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ erne PEGIDA. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 1500 Telefax +49 351 564 1509 Staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzelchen (bitte bel Antwort angeben) 10408t13t1108 - KLR W SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hosp¡talstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordne-ten Valentin Lippmann Fraktion BUNDNIS 90/ DIE GRUNEN Drs.-Nr.: 6112197 Thema: Ermittlungen wegen Sitzblockaden gegen Demonstrat¡on am 1. Dezember 2014 Dresden, 16 . Februar 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,Vorbemerkung: Das lnternetportal addn.me berichtete am 24.01.2018 über den Erlass einer Re¡he von Strafbefehlen wegen Sitzblockaden gegen eine PEGIDA- Demonstration am 1.12.2014 (https://www.addn.me/antifa/strafbefehlenach -erfolgreicher-pegida-blockade/). ln dem Bericht wird ausgeführt, dass unter den Teilnehmern der Sitzblockade keine ldentitätsfeststellungen durchgeführt und diese möglicherwe¡se erst durch Bildauswertungen im Nachhine¡n erm¡ttelt worden seien." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium der Just¡z Hospitalstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverblndung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 *Zugang lür elsktronisch sign¡erte sow¡s f ûr verschli¡sselle slektronische Dokumonte nur über das Elektronischs Ger¡chts" und Verwaltungspostfach; nåhêre lnformationen unter w.egvp.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENW Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren nach SS 22 fi. SächsVersG oder sonstiger Strafvorschriften wurden aufgrund welchen Lebenssachverhaltes im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen am 1.12.2014 gegen wie viele Teilnehmer der Sitzblockade wann eingeleitet? (Bitte nach Straftatbestand und Tatalternative differenzieren, auch Gesamtzahl der Beschuldigten und sowohl Tatort und Tatzeit angeben.) lm Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Dresden wurde wegen des in der Vorbemerkung genannten Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren geführt. Dieses wurde zunächst gegen eine dreistellige Anzahl unbekannter Teilnehmer der Blockade wegen des Verdachtes, entgegen S 22 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG), in der Absicht nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, eine grobe Störung verursacht zu haben, eingeleitet. Tatort war das Terrassenufer an der Einmündung Münzgasse in Dresden. Die Tatzeit lag zwischen 19:20 Uhr und 20:15 Uhr. Seit dem 2. September 2015 wurde das Ermittlungsverfahren gegen vier bekannte Beschuldigte geführt. Frage 2: ln welchem Stand befinden sich die o.g. Ermittlungs- bzw. Strafverfahren jeweils derzeit ? (Bitte zu den Angaben nach Ziffer 1 auch den aktuellen Stand des Verfahrens, Gründe einer evtl. Einstellung des Verfahrens, Art, Datum und Ergebnis der abschließenden staatsanwaltschaftlichen oder gerichtliche Entscheidung angeben.) Das Ermittlungsverfahren wurde am 7. August 2017 gegen einen der Beschuldigten nach S 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da ihm eine Tatbeteiligung nicht mit hinreichender Sicherheit nachzuweisen war. Gegen die drei weiteren Beschuldigten wurde am 7. August 2017 der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Hierüber hat das Amtsgericht Dresden bisher noch nicht entschieden. Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIW Frage 3: Aus welchen Gründen wurden vor Ort von einer ldentitätsfeststellung der Teilnehmer der Sitzblockade etwa wegen Verneinung einer strafrechtlichen Relevanz abgesehen und inwieweit wurden die Ermittlungsverfahren von Amts wegen bzw. aufgrund wie vieler Anzeigen eingeleitet? ldentitätsfeststellungen waren - mit den zum Zeitpunkt des Zusammentreffens des PEGIDA- Aufzuges mit den Teilnehmern der Sitzblockade zur Verfügung stehenden Kräften - nicht möglich. Die zur Verfügung stehenden Kräfte waren durch Maßnahmen des Versammlungsschutzes sowie der Trennung von Demonstranten und Störern vollständig gebunden. Aufgrund der mit der Einsatzsituation verbundenen Gefahrenlage mussten Maßnahmen der Strafverfolgung hinter gefahrenabwehrrechtlichen Maßnahmen zurücktreten. Das o.g. Ermittlungsverfahren wurde von Amts wegen eingeleitet. Frage 4: Durch welche Tathandlungen der Teilnehmer der Sitzblockade und welcher daraus folgender Störungen wurden welche Tatbestandsmerkmale insbesondere des $ 22 SächsVersG nach Auffassung der StaatsanwaltschafUdes Gerichtes verwirklicht? Nach Auffassung der verfahrensführenden Staatsanwaltschaft wurde durch die Beteiligung an der Sitzblockade, also das bewusste gemeinschaftliche Blockieren der Aufzugstrecke durch das Hinsetzen einer großen Menschenmenge, eine grobe Störung im Sinne des $ 22 SächsVersG verursacht. Hierdurch konnten die Teilnehmer des nicht verbotenen Aufzuges entgegen ihrem Willen nicht den geplanten Weg zurücklegen, sondern mussten, wie von den Teilnehmern der Blockade beabsichtigt, umkehren. Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENMËðv Frage 5: Mit Hilfe welcher Daten (Bildmaterial, etc.) aus welchen Quellen oder Datensätzen welcher Behörden wurden wie viele Teilnehmer der Sitzblockade wann ermittelt und gegen wie viele der ermittelten Teilnehmer wurde ein Verfahren nach Tiller I eingeleitet oder aus welchen Gründen nicht eingeleitet? lm Zuge des zunächst gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahrens wurden vier Teilnehmer der Sitzblockade identifiziert. Drei Tatverdächtige wurden durch vor Ort eingesetzte Polizeibeamte anhand von Lichtbildvorlagen identifiziert. Ein weiterer Tatverdächtiger konnte im Rahmen einer lnternetrecherche ermittelt werden. Seit dem 2. September 2015 wurde das Ermittlungsverfah ren gegen d ie vier bekan nten Beschuldigten gef ü hrt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 4 von 4 2018-02-22T09:52:39+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes